Deshalb heißt es aus unserer Sicht nicht: private Zimmervermietung versus gewerbliche. Auch geht es nicht darum, ob Homesharing, also die Vermie
tung aus den eigenen vier Wänden heraus, verboten werden soll. Die Fragen sind: Erstens. Geht in einem Quartier mit Wohnungsnot eine nennenswerte Anzahl an Wohnungen für Wohnungssuchende verloren? Das müssen wir untersuchen. Zweitens. Wann ist eine private Vermietung ein Gewerbe mit entsprechenden Pflichten? Hier sind die Begrifflichkeiten ungenau. Drittens. Hat der Staat durch eine neu entstandene Lücke im System Steuermindereinnahmen? Das muss geklärt werden.
Noch einmal: Wir wollen aus grüner Perspektive nicht vorauseilend regulieren, aber wir dürfen auch Missstände nicht ignorieren. Deshalb ist es richtig, dass Sie diesen Impuls gesetzt haben. Wir werden im Ausschuss eine Anhörung haben, durch die wir wahrscheinlich alle schlauer werden, gerade bezogen auf diffusen Kenntnisstand darüber, was wirklich vermietet wird, welche Ferienwohnung dem Wohnungsmarkt was wegnimmt.
In den Wirtschaftsausschuss gehört es - wegen des Tourismus -, aber mitberatend auch in den Innenund Rechtsausschuss und in den Finanzausschuss. Der Agrarausschuss war jetzt nicht genannt.
Wir plädieren für eine Ausschussanhörung federführend im Wirtschaftsausschuss, und wir werden uns dann mit diesem Thema wahrscheinlich nicht zum letzten Mal in diesem Haus befasst haben. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege. - Dann hat jetzt für die FDP-Fraktion der Abgeordnete Oliver Kumbartzky das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir leben in einem innovativen Zeitalter, in dem wir aufgrund der Digitalisierung ständig neuen Geschäftsmodellen begegnen. Car-Sharing, Mitfahrgelegenheiten und Co-WorkingSpaces sind nur einige Beispiele für Sharing-Economy. Buchungsportale für Ferienunterkünfte zählen ebenso dazu.
Allerdings ist die Verbreitung von Buchungsportalen wie Airbnb in Schleswig-Holstein noch ziemlich gering. Dabei bietet die Sharing-Economy erhebliche Wachstumspotenziale für das Land, im Tourismussektor beispielsweise durch die Möglichkeit, neue, jüngere Zielgruppen auch außerhalb der
größeren Städte anzusprechen. Die Sharing-Economy kann zudem auch durch das Prinzip des Teilens das soziale Gefüge beleben, Ressourcen sparen und den zur Verfügung stehenden Nutzraum demokratisieren.
Meine Damen und Herren, man sollte nicht vorschnell in den freien Markt eingreifen, dessen ureigenes Regulativ der Wettbewerb ist. Da komme ich dann auch zum SPD-Antrag: Ihr Antrag ist wieder einmal sehr putzig formuliert, indem am Anfang immer positiv dargestellt wird, welche Chancen diese Buchungsportale gerade für das Tourismusland Schleswig-Holstein haben. Allerdings, wenn man den Antrag dann umblättert, kommen Sie recht schnell dazu, die Regulierungskeule herauszuholen und wollen wieder alles, was positiv ist, zunichtemachen.
Wir sind uns ja einig, dass es ausreichend bezahlbaren Wohnraum geben muss. Verbotsnormen zur Zweckentfremdung tragen aber kein Stück zur Entspannung des Wohnungsmarktes bei und würden keinen neuen Wohnraum schaffen. Vielmehr stellt es einen erheblichen Eingriff in die Privatautonomie im Rahmen der Gebrauchsüberlassung auf Zeit dar, was für uns Freie Demokraten eben nicht der richtige Weg ist.
Wieso dürfen zum Beispiel alte Ferienwohnungen Bestandsschutz genießen, und wieso darf die Überlassung einer Mietsache auf Zeit für einen Arbeitsaufenthalt gestattet sein, die vorübergehende Vermietung der eigenen Wohnung zu Ferienzwecken jedoch nicht? - Ich denke, hier wird mit zweierlei Maß gemessen.
Man sollte auch den Buchungsportalen nicht unterstellen, dass sie ein Hort für Steuer- und Abgabenbetrug seien. Es bestehen ja bereits heute umfassende juristische und behördliche Handlungsmöglichkeiten, um gegen Steuerhinterziehung vorzugehen und Steuererklärungen gründlich zu prüfen. Das sollten gerade Sie wissen, Frau Raudies. Hier bedarf es eben keiner sozialdemokratischen Initiative, die über das Ziel hinausschießt und vollumfänglichen Zugriff auf die Nutzerdaten von Portalen fordert. Denn wenn man einerseits das Vertrauen der Bürger in Staat und Politik wieder stärken möchte, kann man den Menschen im Land doch andererseits nicht pauschal Steuerunehrlichkeit unterstellen.
Wenn man das einmal weiterdenkt, kommt wahrscheinlich nächstes Mal ein Antrag gerade von Ihnen, in dem Sie pauschales Zugriffsrecht der Finanzverwaltung auf die Konten der Bürger fordern, um jeden einzelnen noch besser kontrollieren zu können. Ich hoffe, dass es so etwas nicht geben wird.
Vorschnelle Regulierung hat immer Nebenwirkungen und trifft genau diejenigen, die von Aspekten der Sharing-Economy profitieren möchten. Wir sollten neuen Geschäftsmodellen offen begegnen und uns mit den Akteuren austauschen, statt über sie zu urteilen und Wachstumspotenziale durch Überregulierungen voreilig kaputt zu machen. Deswegen ist es gut, dass wir im Ausschuss auch noch einmal über die beiden Anträge reden werden. Ich denke, wenn wir an einem Strang ziehen, profitieren auch beide Seiten.
Dass dies der richtige Ansatz ist, bestätigen uns übrigens auch die Vereinten Nationen - hört, hört. Auf ihrer Jahrestagung am morgigen Welttourismustag befasst sich die Tourismusorganisation der UN genau mit diesem Thema, mit den Chancen der Digitalisierung für den Tourismus. Wir sollten uns diesem konstruktiven Vorgehen anschließen und Potenziale nutzen, statt sie schlechtzureden. - Ich danke ganz herzlich für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag findet in diesem Parlament eine Debatte ihre Fortsetzung, die wir in abgewandelter Form bereits vor wenigen Wochen, im Juni 2018, geführt haben. Seinerzeit ging es um neue gesetzliche Regelungen für den Wohnraumschutz. Heute nun fordert die SPD-Fraktion neue gesetzliche Regelungen oder ergänzende Regelungen für die Vermietung von Ferienunterkünften über Online-Buchungsportale. Die um sich greifende Vermietung von Wohnräumen an Touristen über das Internet war vor der Sommerpause auch der Hauptgrund dafür, dass ein Antrag auf Übernahme des Hamburger Wohnraumschutzge
setzes in den Landtag eingebracht wurde. Heute fordert die SPD-Fraktion nun für die Vermietung von Ferienunterkünften über Buchungsportale erstens eine Stärkung der Steuer- und Kommunalverwaltung sowie zweitens die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zur Eindämmung der Zweckentfremdung von Wohnraum.
Als AfD-Fraktion fragen wir uns daher: Was ist mit einem solchen Antrag gewonnen? Was bringt es, wenn sich die Fraktionen des Landtags ein weiteres Mal der großen Bedeutung der Steuergerechtigkeit vergewissern? Und was bringt es, wenn jetzt nochmals neue Gesetze gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum gefordert werden? Schließlich wurde der im Juni hier debattierte Gesetzentwurf seinerzeit bereits dem Innen- und Rechtsausschuss überwiesen, sodass diese Problematik derzeit ohnehin Gegenstand intensiver Beratungen ist.
Nein, meine Damen und Herren von der SPD, in Ihrem Antrag dokumentiert sich einmal mehr politischer Aktionismus, der letztlich aber unverbindlich bleibt und deshalb nicht zielführend ist.
Wir mahnen nochmals an, dass die Problematik der Zweckentfremdung von Wohnraum hier stets vor dem Hintergrund der besonderen regionalen Rahmenbedingungen in Schleswig-Holstein bewertet werden muss.
Die Zweckentfremdung von Wohnungen durch eine dauerhafte Beherbergung von Touristen stellt in den großen Metropolen - wir haben es gehört, beispielsweise Hamburg und Berlin - durchaus eine Problematik dar, aber in Kiel und anderen Städten in Schleswig-Holstein ist sie höchstens grundsätzlich gegeben oder ein Randproblem.
Auf das ganze Land, besonders auf die ländlichen Regionen bezogen, lässt sich dies erst recht nicht übertragen. Hier ist zu differenzieren, was im Antrag der SPD-Fraktion aber unterbleibt, denn hier wird lediglich pauschal ein Rahmen zur Regulierung gefordert. Wenn aber die regionalen Besonderheiten von entscheidender Bedeutung sind, stellt sich doch die Frage, ob landesweite Regelungen überhaupt sinnvoll sind und angestrebt werden sollten. Dieses Erfordernis sehen wir nicht.
Auch in der Landtagsdebatte am 13. Juni 2018 wurde schon ausführlich darauf hingewiesen, dass die Kommunen bereits jetzt über städtebauliche Kompetenzen verfügen, um der Zweckentfremdung von Wohnraum entgegenzutreten. Daran hat sich seitdem nichts geändert. Nach dem vorliegenden SPD
Antrag bleibt leider auch völlig unklar, was genau mit einer Stärkung der Steuerverwaltung gemeint ist, die eine ordnungsgemäße Abführung von Steuern und Abgaben gewährleisten soll. Geht es hier um die Finanzämter, die im Rahmen der Steuerveranlagung tätig sind? Oder sollen die Finanzämter für Fahndung und Strafsachen, also die Ermittlungsbehörden der Finanzverwaltung, gestärkt werden? Hier handelt es sich doch um zwei verschiedene Bereiche, worauf Sie in Ihrem Antrag aber nicht eingehen.
Als AfD-Fraktion können wir es jedenfalls nicht befürworten, dass den Steuerbehörden in Zukunft die Erhebung von Nutzerdaten von Buchungsportalen für Ferienunterkünfte auferlegt wird. Eine solche grundsätzliche Datenerhebungstätigkeit, die nicht im Zusammenhang mit konkreten Veranlagungs- oder Ermittlungsverfahren steht, kann nicht die Aufgabe der Finanzverwaltung sein. Daher können wir dem vorliegenden SPD-Antrag nicht zustimmen, da er in seinen konkreten sachpolitischen Forderungen viel zu unbestimmt bleibt. Die Zweckentfremdung von Wohnraum bekämpfen wir in Schleswig-Holstein nicht mit landesweiten Gesetzesneuregelungen oder mit allgemeinen Forderungen nach einer Stärkung von Verwaltungsbehörden. Lassen wir es stattdessen bei denjenigen Gesetzesberatungen bewenden, mit denen der Innenund Rechtsausschuss ohnehin schon seit Juni dieses Jahres befasst ist. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Die Vermietung von Ferienhäusern und -wohnungen ist eine wichtige Grundlage für den Erfolg der Tourismuswirtschaft in unserem Land. Weil sich das Kundenverhalten in diesem Bereich geändert hat, spielen Online-Buchungsportale für Ferienwohnungen auch für den Tourismusstandort Schleswig-Holstein eine immer größere Rolle. Wir stellen mittlerweile fest, dass solche Online-Buchungsportale in den letzten Jahren einen wachsenden Zulauf verzeichnen und dass sie den klassischen Anbietern zum Teil den Rang ablaufen. Auf den ersten Blick ist das nicht verwerflich, denn das ist wirtschaftliches Agieren am Markt. Klar ist:
Problematisch wird es jedoch, wenn damit Regeln unterlaufen werden, weil diese Unternehmen beispielsweise ihren Sitz im Ausland haben und dadurch schwerer zu kontrollieren sind. In der Pressemitteilung zu ihrem Antrag hat die SPD insbesondere einen Anbieter angeführt, dessen Geschäftsmodell nicht unumstritten ist und der mittlerweile in den Fokus der deutschen Finanzbehörden geraten ist.
Der Antrag greift diese Aspekte auf und fordert klare Regelungen für die Vermietung von Unterkünften über Buchungsportale. Grundsätzlich gilt: Einnahmen aus Mieten sind steuerpflichtig. Das gilt auch für Ferienimmobilen. Dabei ist es egal, ob sie über Buchungsportale oder anderweitig vermittelt werden.
Die Antragsteller fordern eine Vereinfachung der Zugriffmöglichkeiten auf die Nutzerdaten. Dabei bleibt jedoch offen, in welchem Umfang diese Daten erhoben werden sollen. Ich sehe hier das Problem, dass es zu einer unkontrollierten Datensammlung kommen kann, die so nicht gewollt ist. Wenn es keine Differenzierung gibt, werden alle Daten erhoben, die vorliegen, ob sie begründet sind oder nicht, also verdachtsunabhängig. Wenn wir hier nicht differenzieren, laufen wir Gefahr, dass wir Vermieter, die ihre Ferienunterkunft über OnlinePortale vermieten, unter Generalverdacht stellen.
Ich weiß, dass das nicht gemeint ist. Aber die Gefahr laufen wir, wenn wir nicht differenzieren. Das kann nicht gewollt sein. Daher müssen wir sehr vorsichtig sein, um nicht mit Kanonen auf Spatzen zu schießen.
Ich möchte, dass wir diesen Antrag im Ausschuss beraten, um dort zu erfahren, wie so etwas - das interessiert mich besonders - aus datenschutzrechtlicher Sicht zu behandeln ist.
Ein weiterer Punkt bei Online-Portalen, der in größeren Städten Europas bereits für negative Schlagzeilen gesorgt hat, ist der große Teil an Vermietungen als Ferienwohnung, Stichwort: Zweckentfremdung. Angesichts der Wohnungsknappheit in weiten Teilen unserer Städte brauchen die Kommunen ein Instrument, um einer solchen Entwicklung etwas entgegensetzen zu können. Dieses Instrument liegt aber bereits vor, denn der SSW hat, wie wir alle wissen, ein Wohnraumschutzgesetz eingebracht, das sich bereits im parlamentarischen Verfahren be
findet. Es sind beispielsweise Städte wie Flensburg oder Kiel, die in ihren schriftlichen Stellungnahmen deutlich machen, dass sie unseren Gesetzentwurf ausdrücklich begrüßen.
Zudem weisen sie darauf hin, dass es Missstände bezüglich der Zweckentfremdung von Wohnraum in ihren Städten gibt. Sie sehen in dem vorliegenden Gesetzentwurf des SSW ein Instrument, um gegen diese Missstände zielgerichtet und wirksam vorzugehen, um somit wieder eine zweckgerichtete Nutzung des Wohnraumes zu erreichen. Darum sollten wir dafür sorgen, dass den Kommunen dieses Instrument zukommt. Mit unserem Gesetzentwurf sind wir also ein gutes Stück weiter in Bezug auf Punkt 3 des SPD-Antrags. - Wir empfehlen Ausschussüberweisung. Vor allem möchte ich die datenschutzrechtliche Seite untersucht haben. - Jo tak.