Liebe Kolleginnen und Kollegen, die ursprüngliche Idee von Airbnb ist bestechend einfach. Wenn ich ein freies Zimmer habe, suche ich mir über eine Internetplattform einen kurzfristigen Mieter. Die Plattform übernimmt die Werbung, die Vermittlung und den Zahlungsverkehr, erhält dafür einen Anteil der Mieteinnahme und leitet den Rest an mich weiter. Ich muss nur dafür sorgen, dass das Zimmer sauber, ordentlich und verfügbar ist. - Theoretisch.
Mittlerweile dominieren auf vielen Plattformen aber Inserate von kommerziellen oder Mehrfachanbietern, und manche Eigentümer haben entdeckt, dass es eindeutig rentabler ist, eine Wohnung tageweise zu vermieten als über einen längeren Zeitraum. Niemand kontrolliert, ob die vermieteten Unterkünfte etwa Qualitätskriterien erfüllen, ob sie regelmäßig gereinigt und instand gehalten werden und ob die Vermieter die mit der Vermietung zusammenhängenden Steuern und Abgaben abführen.
Ein touristischer Beherbergungsbetrieb muss dagegen zahlreiche Regeln beachten und vielfältige Auflagen einhalten: Brandschutz, Hygiene, Arbeitsrecht und Steuergesetze - die Liste ist lang. Vermieter, die Steuern und Abgaben ordnungsgemäß abführen und sich somit nicht zuletzt auch an der Finanzierung der touristischen Infrastruktur beteiligen, dürfen aber im Wettbewerb nicht benachteiligt werden. Um es noch einmal ganz deutlich zu sagen: Mieten sind steuerpflichtig, auch wenn sie über Online-Portale wie Airbnb eingenommen werden. Geschäftsmodelle wie das von Airbnb können dazu führen, dass der öffentlichen Hand Steuereinnahmen verloren gehen. Damit stellen wir nicht jeden Vermieter unter Generalverdacht. Ich bin sogar sicher, dass der Großteil der Vermieter in SchleswigHolstein seinen steuerlichen Verpflichtungen nachkommt. Aber es bedarf klarer Regeln. Es kann und darf nicht sein, dass der Ehrliche der Dumme ist.
Meine Damen und Herren, mit unserem Antrag machen wir eine Reihe von Vorschlägen, wie diese klaren Regeln aussehen und wie sie kontrolliert werden könnten. Zunächst bedarf es eines verbesserten steuerlichen Informationsaustausches auf Bundes- und EU-Ebene. Die Nutzerdaten von Portalen, auf denen Immobilien zur Vermietung angeboten werden, müssen durch die Steuerverwaltung erhoben werden können. Dies kann - nach dem Vorbild Dänemarks oder wie in den Städten Florenz oder Amsterdam - über Verträge mit den Betreibern geschehen. Eine befriedigende Lösung ist das aber nicht, führt es doch zu einem Flickenteppich unterschiedlichster Regelungen. Wünschenswert wäre ein automatisierter Datenaustausch. Unerlässlich ist auch eine Stärkung der Steuerverwaltung und der Kommunalverwaltungen, um in jedem Fall eine ordnungsgemäße Abführung von Steuern und Abgaben zu gewährleisten; denn die erhaltenen Daten der Vermieter müssen von den deutschen Behörden einzeln darauf überprüft werden, ob die entsprechenden Einkünfte erklärt worden sind.
Meine Damen und Herren, über das Thema der Zweckentfremdung von Wohnraum habe ich noch gar nicht angefangen zu reden. Das würde auch noch viel Zeit in Anspruch nehmen. Sicherlich ist die Situation in Schleswig-Holstein nicht so brisant wie in Berlin oder in Hamburg, aber wir sollten trotzdem für unsere Kommunen eine Möglichkeit schaffen und sie in die Lage versetzen, zumindest über lokale Satzungen regelnd einzugreifen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie haben doch noch einen Alternativantrag formuliert und uns auf den Tisch gelegt. Ich denke, der greift doch etwas zu kurz. Das Wort „Steuern“ kommt, meine ich, nur einmal darin vor. Den Ausführungen zur Tourismuswirtschaft könnte ich folgen.
Im Ausschuss sollten wir darum gemeinsam klären, welche Regelungen wir in Schleswig-Holstein brauchen, welche wir gemeinsam, vielleicht auch auf Bundesebene, auf den Weg bringen können. Ich beantrage daher die Überweisung in den Finanzausschuss und in den Wirtschaftsausschuss. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die SPD-Fraktion hat mit dem vorliegenden Antrag durchaus diskussionswürdige Themen auf die Tagesordnung der heutigen Landtagssitzung gesetzt, indem es um die Vermietung von Ferienunterkünften über Buchungsportale geht. So weit, so gut.
Es hat mich durchaus stutzig gemacht, dass die Fachsprecherinnen gleich dreier verschiedener Bereiche, nämlich für Finanzen, für Tourismus und für Wohnungsbau, diesen Antrag unterschrieben haben. Da kommt man ins Grübeln, was mit diesem Antrag alles erreicht werden soll. Jedenfalls ist das Erschlagen aller drei Themenbereiche in einem Wurf - mit Verlaub - zum Scheitern verurteilt.
Meine Fraktion, verehrte SPD-Kolleginnen, hat sich innerhalb Ihres Antrags für den touristischen Part als Schwerpunkt entschieden. Deswegen stehe auch ich als tourismuspolitischer Sprecher hier am Pult.
Außerdem bin ich zusammen mit meiner ganz entzückenden Frau auch noch Vermieter von Ferienwohnungen auf meiner Heimatinsel Pellworm
und kann deswegen die Bedeutung von Online-Buchungsportalen ganz gut einschätzen. Sie werden immer wichtiger, auch und besonders für kleinere private und gewerbliche Vermieter, um eine gute Belegung der Ferienquartiere zu erreichen. Dennoch sind die statistisch ermittelten Zahlen der Übernachtungen über solche Portale noch im sehr überschaubaren Bereich. Das ist bei der Vermittlung von Hotelzimmern, wie sie auch von zahlreichen privaten Anbietern, aber unter anderem auch von der DEHOGA Schleswig-Holstein betrieben werden, schon anders.
Machen wir uns nichts vor: Diese Vermarktungswege über digitale Geschäftsmodelle werden zunehmen. Wir sollten dies auch als Chance begreifen, den Tourismusstandort Schleswig-Holstein zu stärken. Auch wenn der Tourismus in unserem Land zurzeit sehr gut läuft, dürfen wir in den Anstrengungen für Qualität und Service nicht nachlassen. Dazu gehört auch eine professionelle Ansprache im Internet.
Meine Damen und Herren, nach der touristischen komme ich jetzt zur finanzpolitischen Sicht, die Sie offensichtlich deutlich höher bewerten, und wunde
re mich schon, dass Sie, liebe Kolleginnen von der SPD, zugleich die Steuerverwaltung und die Kommunen stärken wollen, um den bösen Buben das Handwerk zu legen, die aus Ihrer Sicht ihre Unterkünfte, ob privat oder gewerblich, offenbar an allen Steuern und Abgaben vorbei über Online-Portale vermieten.
Ich gehe zunächst einmal davon aus, dass auch solche Geschäfte ordnungsgemäß angemeldet und die damit verbundenen finanziellen Verpflichtungen eingehalten werden.
Dennoch bitten wir die Landesregierung in unserem Ihnen jetzt vorliegenden Alternativantrag zu prüfen, ob ein gesetzgeberischer Bedarf bestehen könnte, um Steuerausfällen entgegenzuwirken.
Nun zum dritten Teil Ihres Antrags. Sie wollen auch noch die Wohnungsnot bekämpfen, indem Sie den Kommunen per Satzungsermächtigung die Möglichkeit geben wollen, die Vermietung von Wohnraum zu touristischen Zwecken zu regulieren. Da schlägt das SPD-Herz doch höher, wenn es etwas zu regulieren gibt, obwohl das Erfordernis eigentlich gar nicht gegeben ist.
(Vereinzelter Beifall CDU und FDP - Zuruf SPD: Fragen Sie mal in Lübeck nach! - Wei- tere Zurufe SPD)
Die Städte und Gemeinden haben heute schon die Möglichkeit, über die Bauleitplanung die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, Ferienvermietungen in Wohngebieten nicht nur zu verhindern, sondern auch gezielt zuzulassen. Aber auch in dieser Angelegenheit haben die Regierungsfraktionen im Alternativantrag einen Prüfauftrag formuliert, der die womöglich erforderliche Eindämmung der Zweckentfremdung von Wohnraum im Zusammenhang mit der Vermietung über Buchungsportale zum Ziel hat.
Ich bedanke mich noch einmal bei den Kollegen der Regierungsfraktionen dafür, dass wir zu diesem Alternativantrag gekommen sind.
Da die von der SPD angesprochenen Themen, wie am Anfang meiner Rede gesagt, durchaus lohnen, in einem oder gar mehreren Ausschüssen beraten zu werden, beantrage ich für meine Fraktion die Über
weisung der beiden Anträge in den Wirtschaftsausschuss federführend und in den Finanzausschuss mitberatend. Womöglich sollten sie auch in den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen werden. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat nun der Abgeordnete Dr. Andreas Tietze das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe das große Vergnügen, als tourismuspolitischer und wohnungsbaupolitischer Sprecher in einer Person zu sprechen. Das trifft bei diesem Thema gut zusammen.
Im Prinzip war es eine tolle Idee, die 2007 in San Francisco geboren wurde. Die Stadt war während einer Designermesse wahrscheinlich wie immer komplett ausgebucht, und plietsche Studentinnen und Studenten kamen auf die Idee, ihre Privaträume für eine kurze Zeit zu vermieten. Das machte Schule, und die Möglichkeit, über das Internet unkompliziert günstige Übernachtungen zu buchen, wurde rasant von Reisenden aus aller Welt angenommen.
Das neue Lebensgefühl belebt seitdem zum Beispiel spießige Städtereisen mit Pauschalangebot inklusive Stadtführung. Jetzt ist daraus ein Schnäppchenwochenende mit direktem Zugang zum Kiez oder direkt auf dem Kiez möglich. Von den Hosts, von den Gastgeberinnen und Gastgebern, bekommt man quasi den Schlüssel zur Stadt mit realen Insidertipps für den Abend. Die Zielgruppe derer, die niedrigschwellig verreisen können, ist durch dieses Modell ohne Zweifel erweitert worden.
Gleichzeitig haben auch mehr Menschen die Möglichkeit auf einen Nebenverdienst, wenn zum Beispiel die Kinder aus dem Haus sind oder die Wohnung ein wenig zu groß oder zu teuer geworden ist. Aber wie so oft wurde hier eine neue Idee derart gut angenommen, dass das vorhandene Regelwerk darauf nicht vorbereitet war und ist.
Fakt ist: In vielen Bereichen unseres Landes herrscht Wohnungsknappheit, gerade in den Innenstädten, und es besteht die Möglichkeit, dass Wohnungen der dauerhaften Vermietung entzogen werden. Daher muss auch die Frage nach einem
Zweckentfremdungsverbot nicht nur erlaubt sein, sondern es muss über dessen Sinnhaftigkeit ernsthaft diskutiert werden.
In Schleswig-Holstein gibt es Städte und Gemeinden - Flensburg zum Beispiel, aber auch andere -, die hier Bedarf haben und genau das fordern. Auch wenn man ein Zweckentfremdungsverbot nicht generell vorschreiben wollte - auch ich empfinde das nicht als notwendig; man muss nicht überregulieren -, darüber, es als freiwilliges Instrument den Kommunen an die Hand zu geben, würde ich gern diskutieren, auch in der Jamaika-Koalition.
Laut Statistikamt Nord gibt es, liebe Beate Raudies, keine verlässliche Grundlagen, und damit keine Aussagen darüber, wie hoch die Übernachtungszahlen überhaupt sind.
- Nein, die gibt es nicht. Das kann ich als Sylter sagen. Es liegen einfach keine Erhebungsmerkmale vor. Die zur Verfügung stehenden Unterkünfte sind in keinem Tourismusverzeichnis zu finden. Die Portale vermitteln nur Adressen, und Übernachtungen werden nicht erfasst. Schauen Sie es sich einmal an. Da besteht ein wüstes Durcheinander.
Nebenbei bemerkt, ist die Steigerung der Übernachtungen im Jahr 2018 in unserem Land um 4,6 % sehr gut und richtig. Das spricht auch nicht für eine akute Bedrohung unserer Übernachtungsbetriebe. Dennoch: Der allgemein gebrauchte Begriff Airbnb steht nur stellvertretend für eine Flut von Vermittlungsportalen. Es gibt nicht nur Airbnb, sondern eine Vielzahl dieser Portale und Anbieter. Diese Anbieter haben in verschiedenen Städten aufgrund der Wohnungsknappheit Absprachen getroffen. Wenn sie einerseits eine Absprache treffen, so gibt es andererseits morgen wieder neue Portale, und man hält sich nicht an die Absprachen. Das ist die Realität.
Denn eines sind diese Portale sicherlich nicht. Sie sind nicht privat. Es sind hochprofessionelle, auf Gewinnmaximierung ausgerichtete Organisationen, die - es wurde schon gesagt - ihre Steuern nicht in Deutschland, sondern in anderen Ländern zahlen, und denen es völlig gleichgültig ist, ob ihre Kunden das tun oder eben nicht.
Deshalb heißt es aus unserer Sicht nicht: private Zimmervermietung versus gewerbliche. Auch geht es nicht darum, ob Homesharing, also die Vermie