Protocol of the Session on September 5, 2018

- Ja, das ist so. Das sind dann aber alle bildungspolitischen Reformen, und das ist auch die Rückkehr zu G 9 in dieser Legislaturperiode.

(Zurufe SPD und FDP: Oh!)

Das sind dann auch Maßnahmen, die Sie beschlossen haben.

Herr Loose, was häufig verschwiegen wird, das gebe ich zu, ist mehr der Bereich anekdotischer Evidenz. Wenn ich Lehrerzimmer besuche, dann sind die Arbeitszeit, die zu unterrichtenden Stunden ein häufiges Thema der Klage.

(Zuruf Anita Klahn [FDP])

Die letzte Arbeitszeiterhöhung für Lehrkräfte in Schleswig-Holstein haben CDU und FDP hier durchgepaukt.

(Anita Klahn [FDP]: Und wer hat sie nicht zurückgenommen?)

Wenn Sie nun sagen, die Lehrergesundheit sei Ihr großer Schwerpunkt, dann sage ich: Respekt und Anerkennung. Aber ich sage auch: Dann müssen Sie zusehen, dass Sie diesen Erwartungen auch entsprechende Taten folgen lassen. Kollege Vogel hat darauf hingewiesen: Wenn der Bericht seit März vorliegt und wir jetzt, ein halbes Jahr später, darüber diskutieren, dann ist das zumindest kein erster besonders machtvoller Schritt in dieser Hinsicht.

(Zuruf Tobias Loose [CDU])

Zumindest ist es ein günstiger Moment, mit dem Lärm anzufangen, aber ich glaube, die Lehrerinnen und Lehrer werden sich ihre Belastungen nicht per Teppichhandel abkaufen lassen, indem sie sich auf den Lärmschutz reduzieren lassen.

Wir müssen einmal vergleichen, was vorbildlich im Umweltministerium umgesetzt wurde, was dort in Sachen Mitarbeitergesundheit, Arbeitsschutz und so weiter passiert ist. Das ist die gleiche Umfrage beziehungsweise der gleiche Anlass, denn alle Landesbediensteten sollten auf diese Weise befragt und es sollten Maßnahmen getroffen werden. Wenn Sie die Maßnahmen aus dem Umweltministerium auf die Zahl der Lehrerinnen und Lehrer hochrechnen, die wir im Land haben, haben Sie die Summe, über die Sie dann sprechen müssten. Dann könnten wir abschließend auch vergleichen, ob das wirklich große Sprünge sind, die Sie hier verkaufen.

Ich möchte das an einem Beispiel festmachen. Wenn wir über Präsentismus sprechen, also krank zur Arbeit, um Kollegen nicht zu belasten, dann ist

das ein Thema. Das können Sie nur lösen, wenn Sie beispielsweise Springerkräfte an den Schulen haben, die einspringen können, damit ich nicht aus schlechtem Gewissen heraus zu Hause bleibe und ein Kollege einspringen muss. Ein Springer pro Schule, der das regulär tut, wäre eine interessante Vergleichszahl. Dann können wir messen, ob das wirklich der große Wurf ist. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall SPD)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe somit die Beratung.

Liebe Abgeordnete Jette Waldinger-Thiering, Sie sagten gerade, Sie freuen sich auf die Beratung im Ausschuss. Es ist jedoch formell keine Ausschussberatung beantragt worden. Macht das der SSW in diesem Fall? - Okay. Dann ist somit beantragt worden, den Bericht der Landesregierung Drucksache 19/631 dem Bildungsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe? Stimmenthaltungen? - Das ist somit einstimmig beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf:

Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Vergaberechts in Schleswig-Holstein

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 19/861

Änderungsantrag der Abgeordneten des SSW Drucksache 19/886

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Ich sehe, das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Grundsatzberatung und erteile das Wort dem Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Dr. Bernd Buchholz.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Entwurf eines Gesetzes für ein neues Vergabegesetz in SchleswigHolstein schaffen wir ein schlankes, ein anwenderfreundliches Gesetz im Interesse der mittelständischen Wirtschaft. Wir betreiben aktiven Bürokratieabbau, und wir nehmen eine gewaltige Hürde auf

(Martin Habersaat)

dem Weg, mittelstandfreundlichstes Bundesland der Republik zu werden.

(Beifall CDU und FDP)

Ein Vergaberecht, lieber Herr Stegner - ich zitiere etwas mit freundlicher Genehmigung der Präsidentin -, „muss einfach, verständlich und handhabbar sein“.

(Volker Schnurrbusch [AfD]: Jawohl!)

„Das“

- gegenwärtig gültige

„Tariftreue- und Vergabegesetz überfordert mit seinen teils schwer verständlichen, teils widersprüchlichen, teils kaum umsetzbaren Regelungen die Gesetzesanwender, auf Auftraggeber- wie Auftragnehmerseite. Die häufig kleinteilig organisierten Kommunen wie auch die kleinen und mittelständischen Unternehmen wenden das Gesetz nur formal an. Notwendige Kontrollen bei den Auftragnehmern werden von den Auftraggebern nicht durchgeführt. Dadurch bleiben der Wettbewerb und der Anspruch auf Nachhaltigkeit der Beschaffung auf der Strecke. Stattdessen wächst der Bürokratieaufwand für alle Beteiligten ohne entsprechenden Nutzen.“

Besser kann man es nicht sagen. Zitat aus dem Bericht des Landesrechnungshofs 2017 zu Ihrem Tariftreue- und Vergabegesetz.

(Volker Schnurrbusch [AfD]: Sehr gut!)

Meine Damen und Herren, alle in der Kabinettsanhörung befragten Verbände inklusive auch derjenigen, die mit Vergaben beschäftigt sind, also den kommunalen Landesverbänden, haben die Entschlackung des Gesetzes deutlich begrüßt. Einzig die Gewerkschaften - darauf komme ich gleich haben an einigen Stellen Bedenken. Aber es gibt keinen, auch nicht den Evaluator, der das bisherige Tariftreue- und Vergabergesetz noch in der letzten Legislaturperiode überprüft hat, der sagen würde, das sei ein irgendwie ordentliches oder gutes Gesetz, sondern: Es ist nicht handhabbar gewesen.

Allein, meine Damen und Herren, die Anwendungshinweise zum letzten Gesetz hatten einen Umfang von 26 eng beschrieben Seiten. Zig Formblätter, die beachtet werden müssen, Verpflichtungserklärungen zur Herkunft von Waren, zu Gleichstellungsmaßnahmen, zu allen anderen, die ausgefüllt werden mussten, Nachweise von Dritten und Bescheinigungen, die vorzulegen waren und die vor allem zu einem geführt haben, dass insbe

sondere mittelständische Unternehmen aus Schleswig-Holstein sich an Vergaben in diesem Land gar nicht mehr beteiligt, sondern gesagt haben: Die Konjunktur brummt, da muss ich nicht an öffentlichen Aufträgen teilnehmen.

Das, meine Damen und Herren, wollen wir ändern, denn dieser Landtag ist nicht dafür da, dass Unternehmen von südlich der Elbe die Aufträge der öffentlichen Hand bekommen, sondern dass Unternehmen aus diesem Land auch eine echte Chance haben.

(Beifall FDP, CDU und Volker Schnurrbusch [AfD])

Meine Damen und Herren, wie tun wir das? In Kurzform: Das Erste ist, dass dieses Gesetz zum einen erst einmal auf alles verzichtet, was sowieso nur deklaratorisch oder redundant wäre. Also alles, was woanders geregelt ist, muss man nicht noch einmal regeln. Schon das führt dazu, dass man auf etwa zehn Paragrafen in dem geltenden Gesetz verzichten kann. Wir sagen zweitens, im Oberschwellenbereich - das Oberschwellenvergaberecht ist schwierig - ist eigentlich alles durch Bundesgesetz geregelt. Das machen wir anwendbar, da braucht es nichts mehr zusätzlich.

Für den Unterschwellenbereich gibt es eine Unterschwellenvergabeverordnung. Auch die machen wir anwendbar. Damit ist sichergestellt, dass gleiche Regelungen nicht nur in diesem Bundesland, sondern auch in den anderen Bundesländern gelten. Damit muss sich dann niemand mehr darauf einrichten, dass er es nur mit den Spezifika von Schleswig-Holstein zu tun hat.

Drittens, meine Damen und Herren: Ja, überall dort, wo die sogenannten strategischen Ziele des Gesetzes für verpflichtend erklärt worden sind, sagen wir: Der Vergebende, die Vergabestelle, soll sagen, was sie davon für wichtig hält. Dann soll sie auch sagen: Dieses strategische Ziel ist mir so wichtig, dass ich es zum Gegenstand der Vergabe mache. Dann soll sie aber bitte auch prüfen, dass das eingehalten wird, und es kontrollieren. Aber die Verpflichtung im Hinblick auf unterschiedlichste strategische Ziele, die eigentlich mit dem Kern der Vergabe nichts zu tun haben, eliminieren wir aus dem Gesetz und überlassen es den Vergabestellen. Das ist der Kern.

(Beifall CDU und FDP)

Darüber kann man sicherlich geflissentlich streiten. Das Bündnis Eine Welt sagt, es sei bedenklich, würde man das alles nicht mehr anwenden. Ich

(Minister Dr. Bernd Buchholz)

weiß, dass man darüber unterschiedlicher Auffassung sein kann, aber meine Damen und Herren, noch einmal: Was nützt es, zig verschiedene Kriterien anzulegen, die im Zweifel bei der Vergabe die vergebende Stelle beziehungsweise der Unternehmer nur ankreuzt, entgegennimmt, locht, abheftet, weglegt, bearbeitet, aber nicht bedenkt? Wenn man so etwas nicht kontrollieren kann und wenn man es auch gar nicht kontrollieren will, ergibt es keinen Sinn, so etwas vorn in die Anforderungen hineinzuschreiben. Deshalb muss es hier herausgenommen werden.

(Beifall FDP und CDU)

Nur noch zwei Anmerkungen, weil meine Zeit schon wieder abgelaufen ist. Hierbei geht es um zwei Dinge, die im Vorfeld dieses Gesetzesvorhabens auch eine Rolle gespielt haben.

Die Gewerkschaften werden nicht müde zu behaupten, für den öffentlichen Personennahverkehr brächen jetzt Zeiten an, in denen alles ganz schlimm werde. Meine Damen und Herren - heute Morgen hat es noch eine Mini-Demonstration vor der Tür gegeben -, aber inzwischen kommt der öffentliche Personennahverkehr gar nicht mehr dazu; denn alle Beteiligten wissen: Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und für die Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs ändert sich durch dieses Gesetz gar nichts.

(Beifall FDP und CDU)

Allerdings, Kollege Harms - das stimmt -, passiert auch nicht das, was Sie wollten.

(Zuruf Lars Harms [SSW])

Sie wollten es ja noch weiter verschärfen. Auch das haben wir natürlich in diesem Gesetz nicht vorgesehen. Darüber können wir ja dann streiten. Ihr Antrag ist die konsequente Weiterentwicklung des bisherigen Gesetzes,