Auch hierfür müssen die entsprechenden Rahmenbedingungen geschaffen und rechtliche Hürden abgebaut werden. Wir wollen alle Möglichkeiten prüfen, im Rahmen der Landesbauordnung zusätzliche Nachverdichtung zu ermöglichen. Innerhalb bereits bestehender Siedlungsgebiete sollen dadurch mögliche Entwicklungspotenziale auch konsequent für den Wohnungsbau genutzt werden. Damit erreichen wir zugleich eine bessere Auslastung der bestehenden Infrastruktur und vermeiden eine übermäßige Flächenversiegelung. - Jetzt hatte ich eigentlich Applaus von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erwartet.
Außerdem wollen wir, dass sich das Land dafür einsetzt, geeignete Grundstücke, die sich im Eigentum des Landes oder des Bundes befinden, kostengünstig für zumindest anteilig geförderten Wohnungsbau und studentisches Wohnen zur Verfügung zu stellen. Dies gilt selbstverständlich auch für die Flächen, die bereits im Eigentum der Kommunen sind. Darüber hinaus bitten wir die Landesregierung, die vorhandenen Wohnungsbauprogram
me konsequent weiterzuführen, um so in den nächsten Jahren für zusätzlichen Wohnraum mit Belegbindung zu sorgen.
Sie sehen: Die derzeitige Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen kümmern sich umfassend um den Bereich des Wohnungsbaus in SchleswigHolstein. Die von der AfD- und der SPD-Fraktion eingebrachten Gesetzentwürfe zur Änderung der Landesverfassung bezüglich der Zurverfügungstellung angemessenen Wohnraumes sorgen weder für den Bau einer einzigen zusätzlichen Wohnung noch helfen sie bei der Beseitigung einzelner, regional auftretender Probleme. Vielmehr suggerieren sie den Menschen scheinbar einfache Lösungen für komplizierte Aufgabenstellungen.
Frau Kollegin Ünsal, ich schätze Sie sehr, aber was mich doch etwas überrascht, ist die Verve, mit der sich gerade Sie als Vertreterin der SPD hier hinstellen. Ich kann mich noch an Debatten im alten Plenarsaal damals beim Verkauf der HDW-Wohnungen erinnern, wo wir als CDU-Landtagsfraktion der Kollege Stritzl und ich - die Sozialdemokraten händeringend gebeten haben, die 10.000 Werkswohnungen nicht mit zu verkaufen,
oder zumindest eine Rückholklausel für das Land festzulegen. Die FDP hat uns damals auch unterstützt. Das wurde abgelehnt. Wo diese 10.000 Wohnungen heute sind, wissen Sie.
Es wäre ganz nett, wenn Sie diese politische Verantwortung, die Sie in diesem Bereich tragen, bei all diesen Debatten auch einmal verinnerlichten. Das wäre ganz schön. Ich kann mich an die Debatten sehr gut erinnern, liebe Kolleginnen und Kollegen, und ich kann mich daran erinnern, dass der sozialdemokratische Oberbürgermeister Gansel hier in Kiel entsprechende eigene Wohnungen der städtischen Baugesellschaft verkauft hat.
Da ist eine Menge falscher Entscheidungen bei den Sozialdemokraten getroffen worden. Deswegen haben wir auch insbesondere in Kiel eine höchst problematische Lage. Aber ich würde Sie doch sehr bitten, nicht zu versuchen, mit diesen populistischen Anträgen von Ihrer Verantwortung in diesem Bereich abzulenken.
Wir sollten uns vielmehr in enger Kooperation mit der privaten Wohnungswirtschaft, den Wohnungsbaugenossenschaften und der kommunalen Ebene den anstehenden Herausforderungen aktiv stellen und konkrete Lösungen für die Menschen in diesem Land umsetzen. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Lehnert, das war die konkreteste Rede, die ich heute zum Thema Wohnungsbaupolitik gehört habe.
Sie haben konkrete Punkte genannt. Darum geht es in der Tat. Herr Minister, auch Ihnen herzlichen Dank für Ihren Bericht. Es ist tatsächlich so: Man muss bauen, bauen, bauen und auch nachverdichten und die Chancen im Bestand nutzen. Ich glaube, dass ist das, dass den Menschen hilft. Papier ist bekanntlich geduldig, aber wir brauchen auch Handlungsstränge und Aktionen. Es muss sich tatsächlich im Markt etwas bewegen. Da war Ihre Rede in der Tat sehr konkret. Das hat mir gut gefallen.
Nun liegen zwei Gesetzentwürfe vor - einmal von der AfD und ein weiterführender von der SPD -, um das Recht auf angemessenen Wohnraum und auf Ersatzraum im Fall einer Räumung in unserer Landesverfassung zu verankern.
Ich muss klar sagen: Das ist für meine Fraktion, aber auch für mich ein nachvollziehbares Begehren. Der gravierende Mangel an Wohnraum ist bereits gerade in diesem Haus - hinlänglich anerkannt, beschrieben und - das sage ich klar und deutlich auch in vielen Debatten - es ist fast die neue A 20 diskutiert worden. Ich finde auch zu Recht, denn dieses Thema ist in der Vergangenheit eindeutig nicht richtig eingeschätzt worden. Der Mietzins in den Ballungsgebieten ist überproportional gestiegen, freie Wohnungen sind schlicht nicht vorhanden und bebaubare Grundstücke Mangelware.
Für meine Fraktion gilt: Wohnungsbaupolitik - da unterscheiden wir uns von Ihnen ganz deutlich, auch von der AfD - ist Sozialpolitik. Denn nur, wenn eine Wohnungsbaupolitik fair und sozial gerecht gestaltet ist, gibt es auch auf dem Markt die Möglichkeit, dass Menschen Wohnungen finden können.
Dazu haben übrigens nicht nur wir Grünen uns verpflichtet, sondern auch die schleswig-holsteinische Landesregierung in dem Koalitionsvertrag. Herr Präsident, mit Ihrer Erlaubnis zitiere ich:
Da sind wir also im Ziel sehr nah beieinander, übrigens auch nah an der Volksinitiative. Diesen Vertrag werden wir erfüllen.
Seit Februar gibt es die gemeinsam vom Mieterbund und dem Sozialverband Schleswig-Holstein getragene Volksinitiative für bezahlbaren Wohnraum, die genau das fordert, was heute Inhalt der Gesetzentwürfe ist. Wir haben es immer begrüßt, dass Menschen, die etwas in diesem Land bewegen wollen, dies auch im Rahmen einer Volksinitiative tun können. Das ist ein wichtiges Instrument, und es scheint, wenn bereits 16.000 Menschen unterschrieben haben, ein wichtiges Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern in Schleswig-Holstein zu sein. Deshalb machen wir auch keinen Hehl daraus: Wir begrüßen diese Initiative; denn diese Initiative will noch einmal das Bewusstsein schärfen, dass wir diesen Missstand tatsächlich auch abschaffen. Man könnte auch viele andere Rechte in die Verfassung aufnehmen, ich nenne zum Beispiel das Recht auf saubere Luft, die Einhaltung von Grenzwerten in unseren Städten. Das wäre vielleicht auch einmal eine interessante Initiative.
Aber zurück zur Tagesordnung: Die Kampagne ist bereits am Fliegen, wie man so schön sagt. Es ist mitnichten so, liebe Kollegin Ünsal, dass jetzt Andreas Tietze sagt, wir müssten diese Initiative unterstützen, weil er sie inhaltlich richtig findet und mitträgt. Nein, wir haben schon sehr früh auf unserem Landesparteitag sehr grundsätzlich zur Wohnungsbaupolitik diskutiert, nämlich am 21. April 2018, und einstimmig einen Antrag zur Wohnungsbaupolitik in Schleswig-Holstein, nämlich „Fair, günstig und ökologisch bauen und Wohnungsbaupolitik gestalten“, verabschiedet und dort ausdrück
Es steht nicht im Koalitionsvertrag, dass wir die Verfassung ändern, aber es gebietet die Situation, wenn man Parteitage abhält, die das diskutieren, die das ordentlich abstimmen, dass das auch Thema hier in unserer Politik im Land ist. Wir werden dieses im Auftrag unseres Parteitages im Rahmen der Koalition einbringen. Ob es dann zu einer Entscheidung kommt, ist eine andere Frage. Was Sie jetzt mit diesen Anträgen machen, erinnert mich so ein bisschen an das Spiel von Hase und Igel. Da bringt eine Initiative etwas auf den Weg, investiert Geld, und kurz vor dem Ziel sagt die Politik: „Ik bün al dor!“ - Das ist für mich nicht nachvollziehbar. Man kann das machen, aber man kann doch auch sagen: Lassen wir doch erst einmal diese Initiative arbeiten, denn es besteht kein Zeitdruck, die Landesverfassung zu ändern, damit es schnell zum Wohnungsbau kommt.
Der Herr Minister hat es gesagt, da gibt es ganz andere Instrumente, die wir entwickeln müssen. Also: Es ist ein deklaratorisches Verfahren, eine Staatszielbestimmung. Das kann man tun. Man kann sagen: Das wollen wir auch in dieser Staatszielsetzung haben.
Herr Minister, ich unterscheide mich ein wenig von der von Ihnen vorgetragenen Argumentation. Sie fragen: Brauchen wir das eigentlich? Sie hatten die Gründe dafür genannt, dass der Landtag eine Initiative zur Änderung der Verfassung unternommen hatte. Wir wissen aber auch, dass die Wohnbauförderung ab 2019 komplett Landessache ist. Ich bin kein Jurist, aber wenn man der Logik folgt und sagt, dass dies tatsächlich eine genuine Landesaufgabe ist, dann ist es auch ein berechtigtes Anliegen, zu sagen: Dann wollen wir das besonders schützen. Das ist ja das Argument der Volksinitiative. Deshalb würde ich dafür werben, dass wir uns mit dieser Forderung auseinandersetzen.
Liebe Frau Ünsal, auf die anderen Instrumente kommt es wirklich an: Ich nenne nur die Arbeit am Landesentwicklungsplan. Auch die Landesbauordnung ist angesprochen worden. Wenn wir die Instrumente wirklich nutzen, um nah an den Menschen zu sein und um Wohnungsbaupolitik für die Menschen zu machen, dann sollten wir nutzen, was wir bereits an Instrumenten in der Hand haben, bevor wir über solche großen Ziele wie die Änderung der Verfassung nachdenken. Ich sage: Hier ist es für mich wichtiger, dass wir nah dran sind, damit
wirklich Bewegung in den Markt kommt und damit es auch zu einer dauerhaften Wohnungsbaupolitik in Schleswig-Holstein kommt.
Lassen Sie mich noch etwas zu dem sagen, was morgen auf der Tagesordnung des Bundesrats steht. Der Bundesrat bespricht ja neue Instrumente der Mietpreisbremse und der Sicherungsinstrumente. Ich bin sehr gespannt darauf. Es ist ja nicht so, dass wir allein auf der Welt sind und dass wir ständig das Rad neu erfinden müssen. Vielmehr ist dies im bundespolitischen Bewusstsein. Wir sehen ja: Die historische Niedrigzinsphase hat dazu geführt, dass auch die Förderinstrumente kaum noch nachgefragt werden. Ich glaube, hier sind wir alle in der Verantwortung.
Meine Damen und Herren, es kommt darauf an, dass wir die Einzelinstrumente genau prüfen und dann wirklich genau schauen, was sie bewirken. Das ist das, was wir als Grüne gern voranstellen wollen. Ich möchte noch einmal deutlich machen: Schleswig-Holstein ist hier in einer besonderen Verantwortung. Wir sind ein besonders lebenswertes und liebenswertes Land. Die Themen Sozialpolitik, Wohnraumpolitik und Ökologie können wir gut miteinander verbinden, aber auch das Thema Energiewende, also die energetische Sanierung des Wohnungsbestands.
Hier gibt es viele Punkte, die wir anpacken können. Wir haben die Botschaft wahrgenommen. Wir wollen daran arbeiten. Der Kollege Lehnert hat schon einige Punkte aus dem Sack gelassen. Wir werden Lösungen auf den Weg bringen, aber den Zeitpunkt für eine Änderung der Landesverfassung halten wir jetzt nicht für gegeben. Wir stehen aber weiterhin zu dieser Initiative. Wir unterstützen diese Volksinitiative, aber wir warten einmal ab, bis diese ordentlich in den Landtag eingebracht wird und bis die Unterschriften übergeben werden, damit wir das mit den Menschen diskutieren, die diese Kampagne vorgestellt haben. Dazu bedarf es vorab keines Quick-and-dirty-Verfahrens nach dem Motto: Wir bringen das schon einmal alles in die Landesverfassung ein. - Das wird die Wohnungsnot im Moment nicht lindern, meine Damen und Herren. Deshalb werden wir diesen Gesetzentwurf ordentlich beraten. Trotzdem aber muss man sagen: Die Instrumente, die wir brauchen, liegen woanders, und diese müssen wir angehen, und zwar ganz pragmatisch. Dafür steht meine Fraktion. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Ünsal, ich habe Ihre Kritik an der aktuellen Wohnungsbaupolitik und auch am Bericht des Innenministers ehrlich gesagt nicht verstanden. Der Bericht ist Beleg dafür, dass sich die Regierungskoalition der Problemlösung auf dem Wohnungsmarkt widmet, dass sie Geld in die Hand nimmt und baut, dass die Probleme erkannt werden und dass wir Maßnahmen planen und umsetzen werden, mit denen wir dem Wohnungsproblem in Schleswig-Holstein begegnen wollen.
Ich kann verstehen, dass das für die Opposition schwierig ist, weil wir wenig Platz für echte Kritik lassen. Wenn Sie dann - wie heute - trotzdem diese Kritik vorbringen, dann geht das, das muss ich ehrlich sagen, an die Glaubwürdigkeit Ihrer Position. Die Opposition scheint offenbar eine Tradition hier im Landtag begründen zu wollen, wenn sie uns in schöner Regelmäßigkeit mit ihren Anträgen zur Wohnungspolitik beschäftigt. Leider ist Herr Stegner nicht da. Das Problem dieser Anträge ist allerdings, dass Sie seit Januar dieses Jahres, seitdem ich diesem Parlament angehöre, immer wieder vermeintliche Patentrezepte vorgeschlagen haben, die bei genauer Betrachtung nicht einen Quadratmeter mehr Wohnraum in diesem Land schaffen und in der Regel den gegenteiligen Effekt haben werden, also den Neubau von Wohnungen sogar hemmen werden.
Wir haben für die Jamaika-Koalition bereits in der Debatte im Januar - daran war ich beteiligt -, aber auch zuletzt im Juni hier im Plenum eingehend erläutert und erörtert, mit welchen konkreten Maßnahmen Anreize auf dem Wohnungsmarkt geschaffen werden können, damit die Wohnungen, die wir brauchen, auch tatsächlich hier in Schleswig-Holstein gebaut werden. Der Kollege Lehnert hat das heute noch einmal wiederholt und zusammenfassend dargestellt.
In diesen Debatten ist aber auch deutlich geworden, dass die Lösungsansätze, die die Oppositionsfraktionen, und da nehme ich im Moment keine aus, vorgeschlagen haben, zahn- und wirkungslos sind. Sie sind schlicht nicht geeignet, einen Beitrag zu dem notwendigen Neubau von Wohnungen zu leis
ten. Das gilt gleichermaßen für den Vorschlag, ein Wohnraumschutzgesetz nach Hamburger Modell zu schaffen, wie für die Idee, kommunale Wohnungsgesellschaften zu fördern. Das ist weder kreativ, noch wird sich mit solchen Maßnahmen die Lage auf dem Wohnungsmarkt in Schleswig-Holstein verbessern.
Nun bemühen sich AfD und SPD in etwas eigenartiger Übereinstimmung sogar, die Verfassung zu ändern, um einer vermeintlichen Wohnraumkrise Herr zu werden. Herr Nobis hat darauf verwiesen, dass das Wohnen ein Menschenrecht ist. Ja, das ist richtig, das wird von uns mit Sicherheit nicht in Abrede gestellt werden. Aber bitte bedenken Sie, für wen Menschenrechte in internationalen völkerrechtlichen Verträgen formuliert werden. Die wenden sich an die gesamte Welt, an jedes Land auf diesem Erdball, und die Wohnungssituation in Deutschland ist wohl nicht vergleichbar mit der Wohnungssituation in vielen Krisenregionen dieser Welt, für die dies auch gilt.