Protocol of the Session on June 14, 2018

- Das stimmt nicht. Sie wurden so zitiert. Insofern glaube ich den Gewerkschaftsvertretern.

Ich lasse Ihr erstes Argument zu, dass Sie als SPDFraktionsvorsitzender sagen, dass, wenn Geld wieder da ist, die SPD sich dafür einsetzt, dass dann das Weihnachtsgeld wieder eingeführt wird. Das lasse ich zu.

(Beate Raudies [SPD]: Ja!)

Das zweite Argument, wir müssten so lange warten, bis das Gerichtsverfahren abgeschlossen ist, gilt nach wie vor. Damit wollte ich Sie konfrontieren.

Aber lassen Sie mich bitte meinen Gedanken zu Ende führen. Als Kämpfer für das Weihnachtsgeld für Polizeibeamte stelle ich mich auch den Realitäten. So wie es die SPD derzeit beantragt, ist es nicht umsetzbar. Darauf wurde jetzt mehrfach hingewiesen. Wir müssen - das ist mein Ansatz - das Weihnachtsgeld neu denken. Das ist unser Auftrag, und das werden wir tun.

(Beate Raudies [SPD]: Sehr gern!)

Dieses Signal sollte aus dieser Debatte herausgehen. Dafür stehen wir auch.

(Ministerin Monika Heinold)

(Beifall FDP - Beate Raudies [SPD]: Genau das habe ich eingefordert! Genau das habe ich gefordert! Danke!)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf, Drucksache 19/746, sowie den Änderungsantrag, Drucksache 19/790, an den Finanzausschuss und mitberatend an den Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Dann sind die Vorlagen einstimmig an die Ausschüsse überwiesen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, begrüßen Sie mit mir auf der Besuchertribüne des Schleswig-Holsteinischen Landtags Schüler und Schülerinnen der Klaus-Harms-Schule aus Kappeln und Mitglieder des SPD-Ortsvereins Kiel West. - Herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag!

(Beifall)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 26 auf:

Bundesratsinitiative für ein Gesetz zur Anerkennung der Geschlechtsidentität von transsexuellen und intersexuellen Menschen

Antrag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, FDP und der Abgeordneten des SSW Drucksache 19/752 (neu)

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Rasmus Andresen für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“

Eigentlich ist mit Artikel 1 unseres Grundgesetzes alles gesagt:

(Beifall Lukas Kilian [CDU])

die Würde aller Menschen - unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Sexualität oder sexueller Identi

tät. Die Gruppe der Trans- und Intermenschen leidet nicht nur unter gesellschaftlicher Diskriminierung, sie wird auch durch Gesetze bei uns in Deutschland diskriminiert. Für Menschen, die interoder transsexuell sind, ist es erniedrigend und diskriminierend, immer wieder gezwungen zu werden, sich einem Geschlecht zuzuordnen.

Das Personenstandsrecht suggeriert bisher, es würde Trans- und Interpersonen nicht geben. Es ist gut, dass das Bundesverfassungsgericht Bundestag und Bundesrat aufgefordert hat, im Personenstandsrecht eine dritte Option neben den Optionen weiblich und männlich einzuführen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP, SSW und vereinzelt CDU)

Jetzt sind wir Politikerinnen und Politiker am Zug, für die Selbstbestimmung von Trans- und Intermenschen aktiv einzutreten und Gesetze zu verändern. Es geht jetzt nicht darum, einfach irgendeine Lösung zu finden, sondern darum, echte Selbstbestimmung zu erreichen. Die Bundesregierung scheint dazu bisher nicht in der Lage. Noch-Innenminister Seehofer - so muss man es in diesen Stunden ja sagen

(Beifall Serpil Midyatli [SPD])

schlug zunächst vor, als dritte Option das Wort „anderes“ einzuführen.

(Unruhe)

- Ich weiß nicht, was gerade in Berlin passiert, es scheint mir aber besser zu sein, vorsichtig zu formulieren und vom Noch-Minister zu sprechen.

Jetzt ist es wohl auf Druck der SPD dazu gekommen, dass das Wort „anderes“ durch das Wort „weiteres“ ersetzt werden soll. Wir Grüne lehnen aber auch das, wie viele Fachorganisationen, ab. Aus unserer Sicht sind beide Begriffe entwürdigend. Sie suggerieren, dass Trans- und Intermenschen nicht gleichgestellt sein sollen, sondern irgendwie auch noch mit dazugehören. Wir schließen uns der Forderung vieler Expertinnen und Experten sowie Organisationen an, die den Begriff „divers“ als einen positiv besetzten Begriff passender finden.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP, SSW und vereinzelt CDU)

Auch können wir uns vorstellen, dass im Personenstandsrecht auf Geschlechtseinträge komplett verzichtet wird. Auch das hatte das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich als akzeptable Möglichkeit formuliert, und der Bundesrat - später auch der

(Jörg Hansen)

Bundestag - sollte darüber diskutieren. Wir wollen aber nicht nur das Personenstandsrecht anpassen, wie es das Bundesverfassungsgericht gefordert hat, sondern wir wollen viel mehr: Wir wollen echte Selbstbestimmung für trans- und intersexuelle Menschen. Wir wollen beispielsweise, dass Trans- und Intersexualität in Deutschland nicht mehr als Krankheit definiert wird. Wir wollen ein Gesetz zur Selbstbestimmung der Geschlechtsidentität.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP und Hans-Jörn Arp [CDU])

Die Verfahrenswege zur Geschlechterzuordnung müssen deutlich vereinfacht werden. Die teure und unnötige Begutachtungspflicht für Personenstandsoder Vornamensänderungen, die auch jetzt im Seehofer-Entwurf enthalten ist, gehört abgeschafft.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Länder wie Portugal oder Norwegen zeigen, dass Menschen auch ohne Begutachtung selbstbestimmt über ihren Geschlechtseintrag entscheiden können.

Dass in Deutschland geschlechtsumwandelnde Operationen an kleinen Kindern stattfinden, ist, ehrlich gesagt, ein ziemlich großer menschenrechtsverletzender Skandal. Aus unserer Sicht sollten junge Menschen selbst darüber entscheiden dürfen, mit welcher sexuellen Identität sie leben wollen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und Oliver Kumbartzky [FDP])

Wie auch viele Fachorganisationen es fordern, wollen wir solche Operationen an Heranwachsenden verbieten. Wir wollen auch, wie es der Deutsche Ethikrat fordert, eine bessere Aufklärung über Trans- und Intersexualität bei jungen Eltern, aber auch bei Ärztinnen und Ärzten erreichen.

Wir wollen, dass sexuelle Selbstbestimmung nicht vom Geldbeutel abhängt. Deshalb müssen Selbsthilfeorganisationen besser unterstützt und medizinische Behandlungen von den Krankenkassen übernommen werden. Es ist an der Zeit, sich bei der Gleichstellung von LGBTI nicht immer vom Bundesverfassungsgericht treiben zu lassen, sondern politisch zu handeln. Wir sind froh, dass es erneut der Bundesrat ist, in dem Bewegung existiert, weil es Länder gibt, die dort vorangehen und die Bundesregierung vor sich hertreiben. Es ist nicht das erste Mal so. Es ist aber wieder richtig es zu tun, da es im Deutschen Bundestag anscheinend zurzeit nicht möglich ist.

Wir haben vor etwa eineinhalb Jahren, nämlich im Herbst 2016, eine sehr wichtige Resolution - ich meine sogar, einstimmig - zum Thema Rechte von trans- und intersexuellen Personen verabschiedet. Diese Resolution hat sehr viel positives Aufsehen erregt, weil dies für sehr viele Menschen ein ganz wichtiges Thema ist.

Wir sollten daran anknüpfen und auf der Grundlage der Bundesratsinitiative - ich möchte Herrn Minister Heiner Garg ausdrücklich dafür danken, dass er im Bundesrat sofort dazu bereit war, die Bundesratsinitiative der Länder Rheinland-Pfalz und Bremen zu unterstützen - diesen gemeinsamen Weg im Bundesrat fortsetzen, den die Vorgängerkoalition bereits begonnen hat.

Wir sollten darüber hinaus auch darüber reden, was wir hier im Land tun können. Auch dies sollten wir - zumindest unter demokratischen Parteien - gemeinsam tun. - Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SPD, FDP und SSW)

Für die SPD-Fraktion hat Frau Abgeordnete Serpil Midyatli das Wort.

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielen herzlichen Dank, lieber Kollege Rasmus Andresen. Ich habe gerade zu meinem Kollegen Habersaat gesagt, das klinge, als hätten wir zusammengesessen und unsere Reden gemeinsam geschrieben. Denn genau die Punkte, die der Kollege Rasmus Andresen angesprochen hat, auch in der Schwerpunktsetzung, würde ich sehr gerne auch in meiner Rede aufgreifen.

Aber ich fange gleich mit dem Bundesverfassungsgericht an. Denn es war wieder einmal das Bundesverfassungsgericht, das entschieden hat, dass Menschen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen wollen, endlich die Wahl haben dürfen, sich selbst für das von ihnen gewollte Geschlecht zu entscheiden. Das Personenstandsgesetz ist also dahin gehend zu verändern, dass eine Eintragung des dritten Geschlechts möglich ist oder dass sogar ganz auf eine Eintragung des Geschlechts verzichtet wird.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wieder einmal ist es das Bundesverfassungsgericht, das uns, dem Gesetzgeber, deutlich sagt: „So nicht!“ Das bestehende Gesetz ist verfassungswidrig. Ich zitiere mit Zu