Protocol of the Session on April 27, 2018

Die AfD macht es sich mit ihrem Antrag wirklich zu einfach, indem sie wirtschaftliche Interessen vor naturschutzfachliche Interessen stellt.

(Beifall SSW)

Die Ausbeutung von Rohstoffen in Landschaftsund Naturschutzgebieten soll demnach vereinfacht und zugelassen werden.

(Dr. Frank Brodehl [AfD]: Genau!)

Um das Ganze zu kaschieren, wird gefordert, dass der Charakter der Schutzgebiete nachhaltig zu bewahren sei. Das geschieht nach dem Motto: Wasch mich, aber mach mich nicht nass.

Wer Kies und Sand abbaut, verändert doch ganz klar die Landschaft. Es ist ein massiver Eingriff in die Natur und Landschaft, und natürlich wird der Charakter der Landschaft entsprechend verändert.

(Beifall SSW und BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Das kann dann nicht mehr zurückgenommen werden. Sie wollen zulassen, dass Landschaft zerstört wird und gleichzeitig den Charakter der Schutzgebiete nachhaltig bewahren. Das ist doch die Quadratur des Kreises.

Zu guter Letzt ist der Begründung zu entnehmen, dass eine Renaturierung einen ökologischen Mehrwert ergeben soll. Meint die AfD wirklich ernst, was sie da schreibt? Sie wollen einen massiven Eingriff in Natur- und Landschaft zulassen, indem Sie dort den Abbau von Rohstoffen zulassen wollen? Ich bin jetzt kein Kieswerker, aber so ein Kieswerk wird mit Sicherheit mehrere Jahrzehnte genutzt. Erst dann kann mit einer Revitalisierung der Fläche begonnen werden. Bis diese sich dann entsprechend entwickelt hat, vergehen wieder unheimlich viele Jahre und bis sie dann einen vergleichbaren ökologischen Wert hat, noch viele zusätzliche Jahre.

Was in Ihrem Antrag so lapidar und einfach klingt, macht in Wirklichkeit deutlich, was Sie von Landschaftsschutzgebieten halten - nämlich nichts.

(Beifall SSW und BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Sie haben nicht verstanden, warum in SchleswigHolstein und überhaupt Flächen unter Schutz gestellt werden.

„Landschaftsschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist...“.

(Beifall SSW und vereinzelt SPD)

So steht es in § 26 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes. Indem Sie in Ihrem Antrag suggerieren, dass der Charakter des Schutzgebietes durch den Abbau von Rohstoffen nicht verändert werde, weil es ja nachhaltig zu bewahren sei, wollen Sie doch im Grunde das Gesetz unterlaufen. Sie wollen uns hier den Wolf im Schafspelz verkaufen.

(Widerspruch AfD)

Darum sage ich für den SSW ganz klar: Mit uns nicht. - Jo tak!

(Beifall SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und Jörg Hansen [FDP] - Dennys Born- höft [FDP]: Freiheit für Kies!)

Das Wort für die Landesregierung hat der Minister für Inneres, ländliche Räume und Integration, Hans-Joachim Grote.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Über die 17 Millionen t und die Sicherstellung der Versor

(Flemming Meyer)

gung der Bedarfe haben wir ja nun in fast jedem Beitrag etwas gehört. Es geht - das ist eigentlich das zentrale Thema bei dieser Debatte - um die Konkurrenz mit anderen Nutzungen und Schutzzwecken, beispielsweise Gewässer-, Arten- und Biotopschutz, Walderhaltung, aber auch um das Thema Siedlungsabstände und eingeschränkte Verfügbarkeit von Flächen. Das dürfen wir nicht vergessen. Die steigenden Grundstückspreise können die tatsächliche Gewinnbarkeit einschränken. Deshalb kann und wird sich der Rohstoffabbau auch nicht an jedem Standort durchsetzen lassen. Meine Damen und Herren, wir dürfen nicht vergessen: Wir sprechen hier über Gemeindegebiete und über Eigentümer, denen wir dieses nicht aufzwingen können.

Ich komme nun zu einem Aspekt des Antrages, nämlich der Rolle der Regionalplanung. Eine Aufgabe der Regionalplanung, meine Damen und Herren, ist es, durch die Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten Flächen für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe zu sichern, also standortgebundene und nicht vermehrbare Ressourcen als solche auszuweisen. Damit trägt die Regionalplanung zu einer nachhaltigen Versorgung der Wirtschaft mit diesen Rohstoffen und dessen Sicherstellung bei. Deshalb werden auch die Regionalpläne heute neu aufgestellt. In diesem Zuge werden auch die Vorranggebiete für den Abbau von Rohstoffen aktualisiert und - gehen Sie bitte davon aus - auch deutlich ausgeweitet.

(Beifall CDU und FDP)

Wir haben fachlich fundierte Erkenntnisse, um auf deren Basis die Gebiete für die Rohstoffsicherung festzulegen. Meine Damen und Herren, Voraussetzung ist nämlich, erst einmal zu wissen, wo wir welche haben, bevor wir sie verteilen.

Kürzlich erst wurden die Lagerstätten und Vorkommen von Rohstoffen im Land durch das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume intensiv erkundet. Ein Verfahren für die notwendigen Abwägungsprozesse mit konkurrierenden Nutzungen ist bereits eingeleitet.

Nun zum zweiten Thema, der Vereinfachung der Genehmigungsprozesse. Hierbei ist bekanntermaßen immer erst die Frage der Zuständigkeit zu untersuchen. Bei der Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten, also den entgegenstehenden Regularien, liegt diese eindeutig nicht bei der Landesregierung. Wir haben ein föderalstaatliches System, und wir haben in unserem Land die Aufgaben aufgeteilt, in Landesaufgaben und in Aufgaben, die wir

den Kreisen und Gemeinden übertragen haben, damit diese in eigener Verantwortung über die Ausweisung solcher Schutzgebiete und die diesbezüglichen konkreten Regelungsinhalte entscheiden.

Nun könnte man natürlich diese Regelung wiederrufen, aber ich glaube, meine Damen und Herren, wir haben gut daran getan und tun gut daran, dass wir unseren Gemeinden und Kreisen diese Verantwortung für die örtliche Situation überlassen und überlassen haben. Damit sind wir in der Vergangenheit gut zurechtgekommen. Die Gemeinden gehen verantwortungsvoll mit ihrem Auftrag um.

(Beifall Regina Poersch [SPD] und Thomas Hölck [SPD])

Wird ein Vorhaben zum Abbau von Bodenschätzen ganz oder teilweise innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes beantragt, so haben die zuständigen unteren Naturschutzbehörden der Kreise beziehungsweise kreisfreien Städte zu prüfen, ob dies mit den Regeln der Schutzgebietsverordnung und letztlich auch mit dem Schutzzweck zu vereinbaren ist. Die Kreise und kreisfreien Städte entscheiden sehr verantwortungsbewusst, auch über eventuelle Ausnahmen und Befreiungen von dieser Regel. Das, meine Damen und Herren, ist heute schon Praxis. Sie entscheiden auch, ob Teilbereiche aus dem Landschaftsschutzgebiet entlassen werden können. Diese Entscheidungen treffen die Kreise und kreisfreien Städte in eigener Zuständigkeit, in eigener Verantwortung. Auch diesen ist der Bedarf an den Rohstoffen Sand und Kies sehr bewusst.

Seitens des MELUND wurde mir mitgeteilt, dass kein genereller Anpassungsbedarf von bestehenden Landschaftsschutzgebietsverordnungen hinsichtlich der Ausweisung von Flächen im Raum steht. Im Einzelfall bestehen genügend Entscheidungsspielräume, und diese werden auch von den Kreisen und kreisfreien Städten genutzt. Deshalb bedarf es auch keiner Änderung oder weitergehenden Vereinfachung von Genehmigungsprozessen zum Abbau von Bodenschätzen zum jetzigen Zeitpunkt. - Ich danke Ihnen.

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, ich schließe die Sitzung.

(Zurufe CDU: Tschüss! - Hans-Jörn Arp [CDU]: Die Beratung, nicht die Sitzung! - Heiterkeit)

(Minister Hans-Joachim Grote)

- Oh! - Freud‘scher Versprecher! - Ich schließe die Beratung.

Es ist beantragt worden, den Antrag Drucksache 19/593 (neu) in den Umwelt- und Agrarausschuss zu überweisen. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! Enthaltungen? - Das ist mit den Stimmen sämtlicher regierungstragenden Fraktionen sowie der Fraktion der SPD und der Abgeordneten des SSW gegen die Stimmen der AfD abgelehnt worden.

Wir stimmen nun über den Antrag in der Sache ab. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? Der Antrag 19/593 (neu) ist mit den Stimmen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW gegen die Stimmen der AfD abgelehnt.

Wir fahren mit der Sitzung fort. Ich rufe Tagesordnungspunkt 15 auf:

Förderlotse für die Kultur

Antrag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und FDP Drucksache 19/668

Die parlamentarischen Geschäftsführer haben mir mitgeteilt, dass eine Aussprache nicht vorgesehen ist. Es wird Ausschussüberweisung beantragt.

(Zurufe)

- Einigen Sie sich bitte!

(Dr. Marret Bohn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Über den Antrag soll in der Sache ab- gestimmt werden, ohne Aussprache, Reden zu Protokoll!)

- Somit ist beantragt worden, in der Sache abzustimmen. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Der Antrag ist mit den Stimmen der Abgeordneten von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW gegen die Stimmen der AfD angenommen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 17 auf:

Alle Wege zum Abitur offenhalten

Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 19/672

Rückenwind für Bildungsabschlüsse in Schleswig-Holstein