Protocol of the Session on April 25, 2018

Viel schlimmer ist die Beteiligung an der Sonderausschreibung, die die Große Koalition vereinbart hat, nämlich eine Sonderausschreibung von 4 GW onshore, und dass sich das Land nicht daran beteiligen kann. Dann der Großen Koalition vorzuwerfen, dass sie bei der Energiewende nicht genug Gas gebe, ist einfach fahrlässig und falsch, Frau von Kalben. Sie sind die Bremser in diesem Land. Sie bringen die Energiewende zum Erliegen, nicht die Große Koalition. Ändern Sie Ihren Kurs zugunsten

(Lars Harms)

der Energiewende, zugunsten der Umwelt. - Herzlichen Dank.

(Beifall SPD und SSW)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Ich stelle zunächst fest, dass die Berichtsanträge Drucksachen 19/638 und 19/639 mit der Berichterstattung der Landesregierung ihre Erledigung gefunden haben.

Ich lasse dann abstimmen über den Bericht und die Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses, Drucksache 19/667, mit der die Feststellung der Zulässigkeit der Volksinitiative für größere Abstände zwischen Windkraftanlagen und Wohnbebauung empfohlen wird. Wer der Ausschussempfehlung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist einstimmig so beschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung zu a), Gesetzentwurf der Volksinitiative „Für größere Abstände zwischen Windkraftanlagen und Wohnbebauung“, Drucksache 19/663. Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf an den Innen- und Rechtsausschuss und an den Petitionsausschuss, mitberatend an den Umwelt- und Agrarausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich sehe, auch das ist einstimmig so beschlossen. Vielen Dank.

Wir kommen zur Abstimmung zu d), zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für die Zusammenarbeit der Länder SchleswigHolstein und Hamburg, Drucksache 19/637. Mit dieser Drucksache haben die Mitglieder des Ausschusses für die Zusammenarbeit der Länder Schleswig-Holstein und Hamburg dem Landtag einen Entschließungsantrag mit der Bitte um Übernahme und Zustimmung empfohlen. Wer dieser Entschließung zustimmen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Auch das ist einstimmig so beschlossen.

Wir kommen nun zur Abstimmung zu e), Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses, Drucksache 19/666. Ich lasse über die Beschlussempfehlung abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Auch hier sehe ich, es ist einstimmig beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:

Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein

Gesetzentwurf der Fraktion der SPD Drucksache 19/571

Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht. Ich eröffne die Grundsatzberatung und erteile für die SPD-Fraktion der Abgeordneten Regina Poersch das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In einer perfekten Welt wäre Schleswig-Holstein kurtaxefrei. Unsere Tourismusorte könnten Strände und Toiletten in Schuss halten, Events und eine Kinderbetreuung anbieten, eine kostenlose Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel möglich machen und noch vieles mehr - und sie hätten das Geld dafür. Wir wünschen uns so ein kurtaxefreies Schleswig-Holstein, aber noch leben wir nicht in einer solchen perfekten Welt. Die Wirklichkeit ist - noch - eine andere.

Wir wissen, was die Kommunen für den Tourismus leisten. Sie investieren, modernisieren, renovieren, annoncieren. Deswegen ist die Kurtaxe dort zu rechtfertigen, wo Kommunen diese touristische Infrastruktur pflegen und ihre Attraktivität als Tourismusort steigern, so wie auf den nordfriesischen Inseln und Halligen.

Ich betone an dieser Stelle: Mit unserem Gesetzentwurf schaffen wir keine neue Abgabe. Es geht um die Einziehung der Tageskurabgabe von den Tagesgästen dort, wo eine kommunale Satzung die Erhebung einer Tageskurabgabe vorsieht. Abgabepflichtig sind häufig beide Gruppen, Übernachtungs- und Tagesgäste. Wenn jedoch eine Kurabgabe tatsächlich nur von den Übernachtungsgästen - die sich nicht wehren können, sondern die Abgabe auf ihren Hotelrechnungen finden -, nicht aber auch von Tagestouristen kassiert wird, ist das nicht nur ungerecht, sondern dies müsste auch befürchten lassen, dass eine Abgabesatzung beklagt wird.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Insel- und Halligkonferenz hat von uns als Landesgesetzgeber eine Rechtsgrundlage gefordert, um die Erhebung der Kurabgabe von Tagesgästen jenen Verkehrsträgern auferlegen zu können, die geschäftsmäßig Tagesgäste zu den Inseln und Halligen befördern. Im vergangenen November hat der SSW dies in seinem Antrag 19/311 als Tagesmaut bezeichnet. Der Begriff „Tagesmaut“ beschreibt leider das Anliegen

(Thomas Hölck)

der Insel- und Halligkonferenz nicht im Ansatz, aber immerhin hat uns dieser Antrag eine aufschlussreiche Anhörung im Wirtschaftsausschuss beschert. Dabei kam heraus: Eine solche Rechtsgrundlage wird positiv gesehen, und zwar von niemand Geringeren als der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände, der Nordsee-Tourismus-Service GmbH, dem Tourismusverband Schleswig-Holstein, dem Kreis Nordfriesland, in dem die Tourismusintensität mit jährlich 74 Übernachtungen je Einwohner überdurchschnittlich hoch ist, und natürlich auch von der Insel- und Halligkonferenz selbst.

Deshalb haben wir uns entschieden, Ihnen heute unseren Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes vorzulegen. Wir können das Anliegen der Insel- und Halligkonferenz nachvollziehen, zumal beispielsweise in Niedersachsen bereits so verfahren wird. In Niedersachsen sieht das Kommunalabgabengesetz vor, dass Reedereien und Betreiber von Fluglinien, die geschäftsmäßig Passagiere in die jeweilige Tourismusgemeinde befördern, per gemeindlicher Satzung verpflichtet werden können, die Kurabgabe über den Fahrpreis einzuziehen. Diese Möglichkeit wollen wir auch in Schleswig-Holstein schaffen.

Keine Kommune wird dabei gezwungen, so zu verfahren. Jene Kommunen jedoch, die davon Gebrauch machen wollen, müssen ihre Satzung ändern, ganz öffentlich, ganz transparent.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, unser Gesetzentwurf greift ein Anliegen der Insel- und Halligkonferenz auf und stärkt die Gestaltungsmöglichkeiten der kommunalen Selbstverwaltung in den Tourismusgemeinden.

Wir trauen den Tourismusgemeinden übrigens durchaus zu, sich mit den einzubindenden Verkehrsträgern zu verständigen. Wir trauen ihnen zu, den Service für die Gäste durch weitere Zusatznutzen in Verbindung mit der Kurkarte zu verbessern. Wir trauen ihnen auch die Klärung der Frage zu, wie Fahrgäste, die geschäftlich auf die Inseln und Halligen reisen oder dort wohnen, von der Tageskurabgabe befreit werden können. Wir trauen ihnen die gegenseitige Anerkennung der Kurkarten zu. Die Inseln Föhr und Amrum haben ihre Kurabgabensatzung zum 1. Januar 2017 bereits angeglichen und erkennen die jeweiligen Kurkarten der Nachbarinsel an. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist kommunale Gestaltung.

(Beifall SPD)

Unterstützen Sie also mit uns die Tourismusgemeinden auf den Inseln und Halligen, unterstützen Sie unseren Gesetzentwurf.

Ich beantrage die Überweisung in den Wirtschaftsausschuss und in den Innen- und Rechtsausschuss. Vielen Dank.

(Beifall SPD)

Für die CDU-Fraktion hat der Abgeordnete Klaus Jensen das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben bereits im November einen Antrag des SSW auf der Tagesordnung gehabt, der sich gegen eine vom SSW so genannte Tagesmaut auf den Inseln und Halligen wendet. Ich möchte noch einmal klarstellen, dass es sich nicht um eine Maut, sondern um eine Abgabe für Tagesgäste handelt, die in den Kurabgabesatzungen der Tourismusgemeinden in der Regel verankert ist. Ich komme nachher noch einmal darauf zurück.

Der Wirtschaftsausschuss hat sich daraufhin auf eine mündliche Anhörung verständigt, zu der neben den Kommunen unter anderem die Insel- und Halligkonferenz und der Kreis Nordfriesland, auch die Tourismusverbände und die betroffenen Reedereien eingeladen wurden.

Die Vertreter der Gemeinden haben die Bedeutung der Kurabgaben im Allgemeinen für die Finanzierung der touristischen Infrastruktur hervorgehoben. Sie sind - das haben wir eben schon gehört - unverzichtbar für das Vorhalten von attraktiven Angeboten und werden von den länger urlaubenden Gästen ja auch erhoben. Einzig die Tagesgäste werden bisher noch gar nicht oder nur marginal erfasst. Ausnahme ist die Hallig Hooge, wo der Hallig-Taler schon seit vier oder fünf Jahren mit relativ hohem Aufwand erhoben wird. Dies ist ein Zustand, der auch aus Gründen der Gleichbehandlung von Tages- und anderen Feriengästen nicht länger aufrechterhalten werden kann. Das wird von allen Beteiligten auch so gesehen. - So weit, so gut.

Der Streit geht also nicht um die Tageskurabgabe an sich, sondern um die Art und Weise der Einziehung. Die Reedereien, die die Fährverbindungen zu den Inseln und Halligen sicherstellen und auch die Ausflugsschifffahrt im Sommer gewährleisten, lehnen es aus, wie ich finde, sehr nachvollziehbaren Gründen ab, den Kurabgabensatz einfach auf den

(Regina Poersch)

Fährpreis aufzuschlagen. Das hat im Wesentlichen organisatorische Gründe, die in der Anhörung ausführlich dargestellt wurden.

(Beifall CDU)

Ich nenne hier nur die Differenzierung zwischen Tages- und Übernachtungsgästen oder zwischen Geschäftsreisenden und Familienbesuchern. Das muss man sich einmal vorstellen, wenn in Dagebüll zwischen 500 und 1.000 Gäste gleichzeitig ein Ticket lösen wollen und dann differenziert werden soll, wer Tageskurgast und wer längerfristiger Urlauber auf der Insel ist, von den Familienbesuchern ganz abgesehen.

Die Kommunen und auch die Tourismusverbände regen an, dafür das Kommunalabgabengesetz dahin gehend zu ändern, dass den Verkehrsträgern auferlegt werden kann, diese Abgabe mit zu erheben.

Dass nun die SPD mit einem entsprechenden Gesetzentwurf um die Ecke kommt, um genau dies gesetzlich umzusetzen, hat nicht nur mich sehr überrascht. Kollegin Regina Poersch berichtete mir auf der ITB in Berlin - Regina, das ist jetzt schon ein paar Wochen her - über dieses Ansinnen der SPD. Ich fragte mich damals und ich frage heute Sie, liebe SPD-Kollegen aus dem Wirtschaftsausschuss, ob Sie überhaupt mit Ihrer Kollegin Poersch über diese Anhörung gesprochen haben.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, der Eindruck dieser Anhörung war doch eigentlich, dass die betroffenen Akteure, das heißt die Bürgermeister und Touristiker einerseits und die Verantwortlichen der Reedereien andererseits, nicht oder derart unzureichend miteinander kommuniziert haben, dass auf dieser Ebene noch ganz viel Luft nach oben wäre.

(Beifall CDU)

Lieber Kollege Kai Vogel, ich erinnere mich noch ziemlich genau an Ihre Einlassung bei der Anhörung, dass diese Situation zwischen Gemeinden und Reedereien eher einer Mediation denn einer Gesetzesänderung bedürfe.

(Vereinzelter Beifall CDU und Beifall Kay Richert [FDP])

Jedenfalls ist bei den meisten Kollegen am Ende der Anhörung der Eindruck geblieben, dass alle Beteiligten vor Ort sich zusammensetzen sollten, um eine freiwillige Regelung zu erreichen. Dazu waren auch alle bereit. Dazu sollten wir an dieser Stelle wenn wir es nicht einfordern - zumindest ermuntern. Das sollten wir den Beteiligten auch zutrauen.

Herr Abgeordneter Jensen, gestatten Sie eine Bemerkung des Herrn Abgeordneten Hölck?

Gern.

Herr Kollege, in welcher Eigenschaft sprechen Sie hier eigentlich? Als Vorsitzender des Aufsichtsrats der Neuen Pellwormer Dampfschifffahrt

(Hans-Jörn Arp [CDU]: Was soll das denn jetzt?)

oder als Abgeordneter? - Eigentlich sind Sie doch ein bisschen befangen, oder?

(Hans-Jörn Arp [CDU]: Quatsch! Direkt ge- wählter Abgeordneter!)

Wenn Sie erwarten, dass er antwortet, bleiben Sie ruhig stehen, Herr Abgeordneter.