Protocol of the Session on March 22, 2018

In der vergangenen Legislaturperiode ließ die damalige Opposition keine Gelegenheit aus, darauf hinzuweisen, es gebe viel zu wenig Geld für die Kommunen. Sie, meine Damen und Herren von der Jamaika-Koalition, wollen noch mehr Leistung über das FAG abwickeln und verlieren kein Wort darüber, wie Sie das bezahlen wollen. Ich bin sehr gespannt, wie Sie dieses Dilemma lösen werden.

(Beifall SPD)

Mit Interesse habe ich eben den letzten Satz des Herrn Innenministers gehört. Geben Sie mehr Geld ins System - wie gesagt, bei der Finanzplanung bisher Fehlanzeige -, oder gibt es am Ende Verlierer? Das soll ja ausgeschlossen werden. Aber die Lösung des Rätsels präsentieren Sie uns dann in zwei Jahren.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich ahne, dass Sie mir jetzt gleich entgegnen werden, unser Gesetz aus dem Jahr 2014 sei Murks und verfassungswidrig gewesen, und Jamaika müsse es jetzt richten.

(Beifall CDU und FDP)

Aber ich will an dieser Stelle daran erinnern, dass das Landesverfassungsgericht nur einzelne Vorschriften für verfassungswidrig erklärt hat.

(Zurufe CDU: Oh!)

Wesentliche Kritikpunkte der damaligen Opposition wurden vom Gericht zurückgewiesen.

(Dr. Ralf Stegner [SPD]: So ist das!)

Etwa der Vorwurf der Doppelfinanzierung

(Dr. Ralf Stegner [SPD]: Genau!)

wegen gleichzeitiger Zuweisung über Vorwegabzüge und Zentralitätsmittel zum Beispiel bei den Theatern.

(Dr. Ralf Stegner [SPD]: Genau!)

Der zentrale Punkt der Reform, die strukturelle Verbesserung der kommunalen Finanzausstattung gezielt über SGB-Leistungen, hat die verfassungsrichterliche Überprüfung überstanden.

(Beifall SPD und Lars Harms [SSW])

Sehr gern zitiere ich mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident, noch einmal aus dem Urteil des Landesverfassungsgerichts:

„Durchgreifende Bedenken bestehen weder gegen die Einführung eines solchen Parameters für Soziallasten an sich noch gegen dessen Gewichtung.

(Beifall Dr. Ralf Stegner [SPD])

Insbesondere werden hierdurch die Kreise nicht im Verhältnis zu den kreisfreien Städten benachteiligt.“

Die methodischen Einwände des Gerichts galten in mindestens ebenso hohem Maße dem alten FAG, das wir mit dieser Änderung beseitigt haben.

Der Minister hat es eben gesagt: Meine Damen und Herren, Sie haben sich viel vorgenommen. In der Landtagstagung im Januar sprach der Ministerpräsident von der größten und umfassendsten KFA-Reform, die es in Schleswig-Holstein je gegeben hat. Bis dahin aber müssen die Kommunen abwarten und Tee trinken.

(Präsident Klaus Schlie)

Der Sozialminister appelliert an die Gemeindevertretungen, die Kita-Eltern nicht zu belasten, Geld gibt es aber erst 2020.

(Zurufe CDU und FDP)

Die Erhebungspflicht für Straßenausbaubeiträge wird abgeschafft, Geld gibt es aber erst 2021.

Die Konnexität für die Rückkehr zu G 9 wird anerkannt, Geld gibt es aber erst 2023.

Und fast 100 Millionen € Bundesmittel für die Sanierung von Schulen in finanzschwachen Gemeinden liegen auf Eis, weil die Regierung am liebsten alle Schulträger als finanzschwach deklarieren würde, um möglichst viele ihrer Wahlversprechen mit fremdem Geld bezahlen zu können.

(Beifall Dr. Ralf Stegner [SPD])

Packen Sie also endlich einmal an, und schnacken Sie nicht nur rum!

Wir haben als Zweites auch noch unseren Gesetzentwurf zur Änderung des FAG zu beraten, den Sie ablehnen werden. Wir wollten damit eine Kompensation für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge vorschlagen. Denn das, was Sie uns vorgelegt haben, hat zur Folge, dass die Bürgerinnen und Bürger in den finanzschwachen Kommunen weiterhin zahlen müssen, weil man sich die Abschaffung dort nicht leisten kann.

Ich habe von Herrn Koch gelernt, dass es vorher für die Kommunalpolitiker mit diesem Thema sehr bequem gewesen ist, aber Sie verweisen jetzt auf Ihre 49 Millionen € Kompensation. Dazu will ich nur sagen: Auch das ist wieder ein Taschenspielertrick. 30 % dieses Geldes bekommen die kreisfreien Städte. Zugegeben, da werden Straßen ausgebaut.

(Zuruf CDU: Ach! - Beifall CDU und FDP)

Aber von dem restlichen Geld gehen 30 % an die Kreise, und dann verteilen Sie den Rest mit der Gießkanne auf alle Städte und Gemeinden im Land, unabhängig davon, ob sie Straßenausbaubeitragssatzungen aufheben oder nicht. Den Ärger vor Ort haben die Kommunalpolitiker und Kommunalpolitikerinnen.

Frau Abgeordnete, denken Sie an Ihre Redezeit!

Vielen Dank, Herr Präsident. - Mein letzter Satz: Diese dürfen sich jetzt vor Ort herumärgern. Das ist

Ihr Beitrag zur Förderung des kommunalen Ehrenamts. Kurz vor der Kommunalwahl freundliche Grüße von Jamaika!

(Beifall SPD)

Für die CDU-Fraktion hat ihr Fraktionsvorsitzender, der Abgeordnete Tobias Koch, das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Frau Kollegin Raudies, zweieinhalb Jahre lang haben zwei SPD-Innenminister der letzten Wahlperiode am kommunalen Finanzausgleich herumgewerkelt. Mehrfach wurden die Berechnungen geändert, bevor schließlich Ende 2014 trotz aller Warnungen und aller Kritik und mit nur einer Stimme Mehrheit ein neues Finanzausgleichsgesetz beschlossen wurde.

(Birgit Herdejürgen [SPD]: Das hat ja ge- reicht!)

- Das hat nicht gereicht. Denn anschließend wurde die SPD-Landesregierung von den Kommunen und von der gesamten Opposition beim Landesverfassungsgericht verklagt, welches das Gesetz dann auch gleich wieder kassierte.

(Birgit Herdejürgen [SPD] und Beate Rau- dies [SPD]: Das stimmt nicht!)

- Liebe Freunde von der SPD und liebe Frau Kollegin Raudies, kommen Sie doch nicht wieder mit der alten Leier, dass nur einzelne Bestandteile vom Gericht beanstandet wurden.

(Zurufe SPD)

Fakt ist, dass es Ihrem Finanzausgleichsgesetz an dem Fundament mangelt. Sie haben entscheidende Voraussetzungen versäumt.

(Beifall CDU und FDP)

Die wichtigste Voraussetzung wäre es gewesen, zunächst einmal den Bedarf zu ermitteln. Wenn Sie das nicht tun, ist alles andere auf Sand gebaut. Genau das hat das Gericht beanstandet, und genau deshalb muss das Finanzausgleichsgesetz jetzt bis zum Jahr 2021 grundlegend überarbeitet werden.

(Zuruf CDU: So ist das!)

Vor diesem Hintergrund ist es schon witzig, dass jetzt ausgerechnet die SPD gerade einmal ein halbes Jahr nach dem Regierungswechsel kommt und sich danach erkundigt, wie weit denn die neue Lan

(Beate Raudies)

desregierung mit der Überarbeitung des kommunalen Finanzausgleichs mittlerweile gekommen sei.