Protocol of the Session on March 21, 2018

(Beifall AfD)

Das Wort für die Abgeordneten des SSW hat der Abgeordnete Flemming Meyer.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! 37 Treffer ergibt die Suche nach dem Wort „Strom“ im Koalitionsvertrag: Stromleitungen, Stromerzeugung, die Verkopplung der Netze. Die politischen Weichenstellungen in Sachen Strom werden die Zukunft Schleswig-Holsteins entscheidend prägen. Schleswig-Holstein ist das Bundesland, das wie kein anderes die Energiewende symbolisiert. Entsprechende Strukturen einzuziehen, wäre nur konsequent.

Tatsächlich räumt der Koalitionsvertrag lediglich einer norddeutschen Energiekooperation volle Priorität ein. Einmal darüber zu reden, ist mir ein bisschen zu wenig. Der Grund liegt sicherlich bei Vorbehalten, wie sie die CDU seit Jahren gegenüber einer Landesnetzagentur pflegt. Ich zitiere den damaligen CDU-Fraktionsvorsitzenden Johannes Callsen, der bei der Haushaltsberatung 2013 der funktionieren Bundesnetzagentur den Vorrang einräumte. Fast auf den Tag vor fünf Jahren beantragten die Fraktionen der Küstenkoalition die Einrichtung einer Landesnetzagentur. Die daran anschließende Anhörung war eine sehr spannende, einerseits ungeheuer technisch, andererseits ein Gebot der Vernunft, die Regulierung der Versorgungsbereiche an die Eigenheiten Schleswig-Holstein passgenau ausrichten zu können.

Der Verband kommunaler Unternehmen hat in seiner Stellungnahme damals darauf hingewiesen, dass wegen der Bedeutung der Verteilnetze für die Energiewende unbedingt die Einflussmöglichkeiten des Landes auf die kleineren Netze zu stärken seien. Wenn sich eine Netzagentur die Regulierungsaufgaben vom Bund quasi wieder zurückholen würde, könne Schleswig-Holstein den Ausbau der Netze effizient voranbringen. Der Verband hat im Zuge der heutigen Debatte noch auf weitere Vorteile hingewiesen, unter anderem auf die Zusammenschließung von Gas- und Stromnetz, die bei der Bundesagentur getrennt verwaltet werden - anders als bei einer Netzagentur, die unbürokratisch und in Kenntnis der Verhältnisse vor Ort die Energiewende effektiv unterstützen könnte.

(Beifall SPD)

Es sah tatsächlich so aus, als ob wir wie schon in anderen Bundesländern auch eine Landesnetzagentur bekommen würden. Im Sommer 2016 berichtete Umweltminister Habeck, dass sein Haus in den Startlöchern stehe. Vor Einrichtung einer Landesnetzagentur standen aber Hausaufgaben in erheblichem Umfang an. So müssten die Kostensätze, die

(Jörg Nobis)

Personalausstattung und natürlich der Kostenanteil sowie Fragen der Bearbeitungs- und Betreuungsqualität hinsichtlich der rund 80 schleswig-holsteinischen Netzunternehmer geklärt werden.

Doch die Kündigung zum frühestmöglichen Zeitpunkt - das war damals zum Jahresende 2017 - sei durchaus noch möglich. Wie gesagt, ich beziehe mich hier auf den Bericht vom Juli 2016.

Die Akteure nahmen die Bemühungen ernst und mahnten immer wieder die Umsetzung an. Die hiesigen Stadtwerke sahen die Einrichtung einer Landesnetzagentur als zentralen Schritt, um die Energiewende in Schleswig-Holstein voranzubringen. Die Bundesagentur ist weit weg und entscheidet schwerfällig und langsam. Außerdem sind die Netzkosten in Schleswig-Holstein besonders hoch, was Industriebetrieben handfeste Wettbewerbsnachteile einbringt und Verbraucherinnen und Verbrauchern echt wehtut.

(Dr. Ralf Stegner [SPD]: So ist das!)

Wenn man an dieser Situation etwas ändern möchte, dann mit einer Landesnetzagentur.

(Beifall Lars Harms [SSW] und Dr. Ralf Stegner [SPD])

Zusammengefasst: Die Stadtwerke wollten die Landesnetzagentur, und das zuständige Ministerium wollte sie auch. Letztlich kam es aber zu keiner weiteren Konkretisierung. Das erklärt wahrscheinlich auch das etwas genervte Wort „endlich“ in eurem Antrag.

(Dr. Ralf Stegner [SPD]: So ist das! Du hast es verstanden!)

Ich bin allerdings recht zuversichtlich,

(Johannes Callsen [CDU]: Ach was!)

dass dieser Weckruf etwas bewirken kann. Ich glaube auch, dass wir in dieser Legislaturperiode endlich gemeinsam eine Landesnetzagentur eröffnen könnten. Dabei sollten wir eine weitere Option prüfen und fragen, ob die Überwachung der Telekommunikationsnetze perspektivisch nicht auch der Landesnetzagentur überlassen werden könnte. - Jo tak.

(Beifall SSW, SPD und Bernd Voß [BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN])

Vielen Dank, Herr Kollege. - Für die Landesregierung hat nun der Minister für Energiewende, Land

wirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung, Dr. Robert Habeck, das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Danke, Flemming Meyer, für die Erwähnung - das war letztlich die Antwort auf Thomas Hölck -, dass die Landesregierung in der Tat in der letzten Legislaturperiode, im Sommer 2016, so weit war, eine Landesrgulierungsbehörde einzuführen. Das wurde aber nicht gemacht. Thomas Hölck, Sie waren damals ja auch schon mit dabei. Es hätte aber passieren können, der Beschluss hätte gefasst werden können. Möglicherweise wurde er nicht gefasst, weil die Argumente schwer abzuwägen sind. Aber Untätigkeit vorzuwerfen, geht völlig fehl. Es ist vielleicht mangelnde Entschlusskraft, aber die hat auch einen guten Grund. Ich selbst habe nie ein Hehl daraus gemacht, dass ich viele der vorgetragenen Argumente in dieser Form nicht teile.

Ich will auf ein Weiteres hinweisen. Die Energiewende, wie wir sie verstehen, mit der Landesregulierungsbehörde zu verknüpfen, geht an der Sache vorbei. Denn Netze sind natürliche Monopole, und damit diese Monopole nicht ausgenutzt werden, ist dieser Bereich streng reguliert. Das heißt, bei einer Landesregulierungsbehörde wie bei einer Bundesnetzregulierungsbehörde sind die Investitionen in die Energiewende - so oder so - gleich zu behandeln und anzugeben. Die Investitionen werden entweder anerkannt oder nicht anerkannt, aber es darf keinen Unterschied machen.

Wenn wir darüber ernsthaft streiten, wenn es die geheime Agenda ist, dass die kommunalen Vertreter - in diesem Fall die SPD - hoffen, über die Landesregulierungsbehörde höhere Umlagen auf die Strom- und Netzkunden abwälzen zu können, dann ist diese Diskussion -

(Sandra Redmann [SPD]: Mann, das ist ja wohl - - Das ist Quatsch!)

- Anders ist es nicht zu verstehen. Wenn man sagt, die Energiewende werde hierdurch beschleunigt, dann ist diese Diskussion erstens nicht durch das Gesetz gedeckt; denn der Bereich ist streng reguliert. Die Preise müssen bei einer Landes- wie bei der Bundesbehörde exakt die gleichen sein. Darauf kann kein Mensch spekulieren. Zweitens wäre es auch ein Geschäft zulasten Dritter.

(Beifall CDU und FDP - Zuruf: Das ist ab- surd!)

(Flemming Meyer)

- Ich hoffe, dass es absurd ist. Dann wäre die Diskussion sehr viel einfacher. Ich werde es gleich zum Kern der Diskussion führen.

Nicht möglich sind eine Kündigung zum Sommer 2018 und eine Einführung zum 1. Januar 2019, wie es der Vortrag der SPD suggeriert. Denn der Aufbau einer eigenen Landesbehörde bedeutet - das haben wir im Ausschuss mehrfach dargestellt und diskutiert - den Aufbau einer vollständig arbeitenden, separat agierenden Behörde mit allen fachlichen Kompetenzen. Ungefähr 15 Berufsbilder müssen abgedeckt sein, Urlaubsvertretungen, Schwangerschaftsvertretungen, all das muss gewährleistet sein. Es ist nicht möglich, das in eineinhalb Jahren auf den Weg zu bringen.

Die Erfahrungen der anderen Bundesländer, auf die Sie ja immer wieder verweisen, zeigen, dass es Jahre dauert, diese Behörde vollumfänglich zum Laufen zu bringen. Es gibt auch Erfahrungen aus anderen Bundesländern, dass es so ernst nicht genommen wird. Das führt entweder dazu, dass die Anträge - wie soll ich es sagen? - lapidar geprüft und durchgereicht werden, was nicht im Sinne des Gesetzes ist und auch nicht im Sinne der Stromkunden sein kann, oder dass sie fehlerhaft sind und die Klage- und Beschwerdewelle erheblich zunimmt.

Der Zeitpunkt ist also nicht zu halten, wenn man die Aufgabe vollumfänglich sieht und ernst nimmt. Die Kosten wiederum sind sehr gut zu beziffern. Die untere Kostengrenze bedeutet ungefähr eine Verdoppelung der jetzigen Kosten von 340.000 €, die wir als Organleihe an die BNetzA zahlen. Es sind mindestens 600.000 €, die veranschlagt werden müssen.

Ich persönlich glaube, dass die Energiewende und die Bürgerbeteiligung keine Frage der Bürokratie sind. Was also bleibt, wenn es nicht die Kostenumlage ist und wenn es nicht die fachliche Expertise der BNetzA ist, die wir mit eine eigenen Landesbehörde kaum einholen werden? Es bleibt das Gefühl der vermutlich geringeren Wertschätzung der kommunalen Verbände. Nun räume ich ein, dass dieses Gefühl der Wertschätzung durchaus ein Asset sein kann, aber das ist in Abwägung zu bringen. Der Brief der VKU zu dieser Plenardebatte und auch die Argumentation, wenn ich sie richtig verstanden und zusammengefasst habe, zeigt ja genau, worum es geht. Der Brief sagt es und bringt es als Fazit zum Ausdruck, dass am Ende die Frage der Wertschätzung im Raum steht. Alles andere wie die vermeintlichen Vorteile der Unternehmen und die Kostenneutralität ist ja jetzt gewährleistet. Das sind keine starken Argumente dafür.

Was also der Gesetzgeber - das ist im Zweifelsfall das Plenum dieses Hohen Hauses - zu entscheiden hat, ist, ob das Gefühl der Wertschätzung die hohen Investitionen und den Aufbau einer eigenen Behörde rechtfertigt. Ich persönlich glaube, wir haben andere Aufgaben mit größerem Schwerpunkt zu bewältigen. Aber die Arbeit ist gemacht. Wenn wir das Go bekommen, diese Behörde aufzubauen, dann werden wir das tun. Sandra Redmann, Sie hätten damals nur das Go geben müssen. Dann hätten wir es gemacht.

(Vereinzelter Beifall CDU - Sandra Red- mann [SPD]: Das haben wir doch gegeben! - Zurufe SPD)

- Ich kann mich an keinen Beschluss erinnern. Es ist auch kein Geld im Haushalt bereitgestellt worden. Es wurde viel darüber geredet, aber letztlich wurde in der Frage des Gefühls der Wertschätzung - ich zitiere die VKU - und der Mehrkosten keine Entscheidung getroffen. Die Entscheidung steht aus. Ich hoffe, dass sie gefällt wird, so oder so. Danke.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und FDP)

Zu einem Dreiminutenbeitrag hat sich die Abgeordnete Sandra Redmann von der SPD-Fraktion zu Wort gemeldet.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich fand, bisher war das eigentlich eine recht sachliche Debatte, wenn auch mit Büttenreden zwischendrin.

(Zurufe CDU und FDP)

Das wollen wir einmal politisch so hinnehmen.

Flemming Meyer hat nach Thomas Hölck, zum Schluss, noch einmal sehr deutlich gemacht, was in der Anhörung zutage getreten ist. Ich fand, es war eine sehr sachliche und eine sehr umfangreiche Anhörung. Das Ergebnis dieser Anhörung insgesamt es gab nur wenige, die sich dagegen ausgesprochen haben - war eine eindeutige Tendenz zu einer Landesnetzagentur.

(Zuruf)

- Ich sage gleich etwas dazu. VKU, die Gemeinden, die Stadtwerke, BDEW - ich weiß nicht, wer sich alles in diese Diskussion eingebracht hat - wurden

(Minister Dr. Robert Habeck)

eben angesprochen. Wir haben das lange und umfangreich diskutiert, und, Herr Habeck, eigentlich fand ich bisher immer, dass Sie es, zumindest im Ansatz, sehr sachlich dargestellt haben. Was Sie eben gemacht haben, waren böswillige Unterstellungen und blanker Populismus.

(Zurufe CDU und FDP)

- Blanker Populismus! Ich betone es extra noch einmal.

Selbstverständlich gab es einen Antrag im Landtag, und selbstverständlich hat dieses Hohe Haus beschlossen. Ich weiß nicht, ob das vergessen wurde. Detlef Matthiessen ist schon erwähnt worden. Es gab einen Antrag der drei Koalitionsfraktionen, eine Landesnetzagentur einzurichten. Ja, Herr Minister, warum haben Sie es denn nicht gemacht?

(Beifall SPD - Zuruf CDU: Wie hieß der Ministerpräsident? - Weitere Zurufe CDU und FDP)