rückkehren könnten, bei dem die Fragestellerin zunächst ihre Fragen stellt, dann der Abgeordnete, der hier vorne am Pult steht, die Fragen beantwortet. Wenn es dann noch Nachfragebedarf gibt, meldet man sich zu einer weiteren Nachfrage, die aufgerufen wird, falls der Abgeordnete sie zulässt.
Ja. Ich habe ja eine Frage gestellt. Wenn ich das richtig verstanden habe, stimmt er Punkt zwei und drei auch zu.
Herr Präsident, ich danke Ihnen dafür, dass Sie mir das Verfahren erläutert haben. - Frau Ünsal, ich würde Ihre Frage gerne noch beantworten.
In der Tat liegen wir bei den Themen, die Sie in Ihrem Antrag aufgeführt haben, nicht weit auseinander. Auch das Land hat eine Vorbildfunktion. Deshalb haben wir das aufgenommen. Was Sie vom Bund fordern, dass die BImA Grundstücke kostengünstig zur Verfügung stellt, das muss auch für das Land gelten, im Übrigen auch für die Kommunen. Aber wir gehen noch einen Schritt weiter. Wir wollen eine Gesamtentwicklung des Wohnungsmarktes. Warum wollen Sie jemanden von dieser Wohnungsbaupolitik ausschließen, der aus mäeutischen oder philanthropischen Gründen Wohnungsbau betreiben möchte? Nur auf die Genossenschaft zu setzen, das ist uns zu wenig. Wir wollen den sozialen Wohnungsbau in Schleswig-Holstein insgesamt stärken. Dabei denken wir an alle, die sozialen Wohnungsbau betreiben wollen. Wir werden auch dafür sorgen, dass niemand mit Landesliegenschaften Spekulationsgewinne erwirtschaftet. Durch Grundbucheinträge und Vertragsgestaltung haben wir die Möglichkeit, das zu verhindern.
Deshalb sage ich Ihnen ganz deutlich: Wir gehen weiter als Sie in Ihrem Antrag. Über das Thema Wohnungsbaupolitik werden wir uns im Ausschuss noch einmal unterhalten. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Das Wort hat jetzt zu seinem ersten Redebeitrag im Schleswig-Holsteinischen Landtag für die FDPFraktion der Kollege Jan Marcus Rossa.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Gäste! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, das ist das erste Mal, dass ich hier spreche, und das zu einem Thema, bei dem es zwischen den Fraktionen viele Übereinstimmungen gibt. Der Antrag der SPD und der Alternativantrag der Koalitionsfraktionen liegen ja nicht so weit auseinander.
Die Überschrift des SPD-Antrags verspricht allerdings weit mehr, als der Antrag aus meiner Sicht zu liefern vermag. Alle Fraktionen dürften doch der Auffassung sein, dass der Wohnungsbau in unserem Land gestärkt werden muss, damit ausreichend bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung gestellt wird. Die Gründe dafür, dass das trotzdem ein Problem ist, sind vielfältig und bekannt; sie sind auch heute hier angesprochen worden. Es wäre daher interessant gewesen, wenn die SPD uns bereits in ihrem Antrag hätte wissen lassen, wie ihrer Meinung nach innovative Wohnkonzepte aussehen könnten, die gefördert werden sollen. Aus unserer Sicht ist es weder innovativ noch ein Wohnkonzept, wenn die SPD fordert, Bund und Land mögen Grundstücke und Liegenschaften „kostengünstig“ zum Zwecke des Wohnungsbaus den Kommunen zur Verfügung stellen. Das dürfte schon haushaltsrechtlich problematisch sein, wenn Bund und Land generell verpflichtet werden sollen, Grundstücke unter dem Verkehrswert zu verkaufen. Problematisch ist der Antrag der SPD aber auch, weil er sehr einseitig kommunale Wohnungsbaugesellschaften bevorzugen will und die private Wohnungsbauwirtschaft, die ein wichtiger Mitspieler beim Wohnungsbau in Schleswig-Holstein ist, völlig ignoriert.
Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der SPD, werden diese Bevorzugung sicherlich damit begründen wollen, dass nur der kommunale Wohnungsbau Gewähr dafür bietet, dass Wohnraum bezahlbar bleibt, weil Spekulanten vom Wohnungsmarkt ferngehalten werden müssen. Dies ist aber ein gefährlicher Trugschluss. Ein Blick in die Vergangenheit beweist, dass sich auch Kommunen und kommunale Wohnungsbaugesellschaften an diesen Spekulationen immer dann gern beteiligt haben,
Warum sollte das in Zukunft anders werden? Deswegen sehen wir die Bevorzugung des kommunalen Wohnungsbaus als nicht sinnvoll an. Darüber werden wir weiter sprechen und verhandeln müssen. Kommunaler Wohnungsbau ist mit Sicherheit kein Garant dafür, dass Spekulationen auf dem Wohnungsmarkt unterbunden werden.
Die Probleme auf dem schleswig-holsteinischen Wohnungsmarkt sind durch eine einseitige Förderung kommunaler Träger also nicht zu lösen.
Wir brauchen deshalb Konzepte, die alle Beteiligten im Blick haben, also öffentliche wie private Wohnungsbauunternehmen, aber auch Häuslebauer und die Mieter, die auf bezahlbaren Wohnraum in unseren Städten und Gemeinden angewiesen sind. Wir müssen deshalb Rahmenbedingungen schaffen, dass die wachsende Nachfrage nach Wohnraum durch ein entsprechendes Angebot gedeckt wird. Nur so wird es gelingen, dass Mieten und Immobilienpreise auf dem Markt nicht weiter steigen wie bisher.
Es ist auch weder innovativ noch auf lange Sicht zielführend, wenn die SPD in ihrem Antrag in erster Linie die Bereitstellung weiterer Flächen für den Wohnungsbau fordert. Dies verschlechtert eindeutig die ökologische Bilanz des Wohnens nachhaltig, denn der Flächenverbrauch in unserem Land ist schon heute eines der zentralen Probleme beim Wohnungsbau.
Wir reden auch nicht nur über den sozialen Wohnungsbau, sondern über den Wohnungsbau insgesamt und bezahlbare Mieten für alle Bürger in diesem Land. Ich glaube, das muss in den Blick genommen werden.
Wir brauchen Konzepte und die Rahmenbedingungen dafür, den Flächenverbrauch in unseren Gemeinden und Städten so gering wie möglich zu halten. Hier gibt es durchaus Lösungsansätze, die in der Öffentlichkeit diskutiert, die aber im Antrag der SPD nicht zu finden sind. So bestehen in vielen Städten unseres Landes erhebliche Potenziale für Nachverdichtungen und Aufstockungen. Um den Flächenverbrauch durch Wohnungsbau zu verhindern beziehungsweise diesen einzudämmen, sind
Wir brauchen zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine neuen Wohnungsbaugesellschaften bei den Kommunen. Sie vermischen meines Erachtens auch immer, was kommunaler Wohnungsbau ist, wenn Sie auf Genossenschaften verweisen. Aber die Kommunen sind an den Genossenschaften allenfalls mit einem Genossenschaftsanteil vertreten. Es handelt sich hier eben nicht um kommunale Wohnungsbaugesellschaften, die Sie aber in Ihrem Antrag fordern.
Die Aufgabe des Wohnungsbaus lässt sich unseres Erachtens nur dadurch fördern, dass wir die Landesbauordnung und die Landesentwicklungsplanung entsprechend anpassen müssen, um den Wohnungsbau zu fördern, und zwar für alle Beteiligten auf diesem Markt. Und das sind eben nicht nur kommunale Wohnungsbauunternehmen.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Stärkung interkommunaler Kooperationen, die Nutzung von Entwicklungspotenzialen in vorhandenen Siedlungsgebieten, die stärkere Berücksichtigung von Zielen der Landesentwicklungsplanung in der Liegenschaftspolitik des Bundes und die Stärkung genossenschaftlicher Bauvorhaben, dies alles sind Zielrichtungen im kommunalen Wohnungsbau, über die wir uns hier im Landtag sicherlich fraktionsübergreifend einig sind. Das wurde in den bisherigen Beiträgen bereits deutlich.
Gerade zu Beginn des Jahres forderten auch die dafür zuständigen Landesminister zu Recht vom Bund die dauerhafte finanzielle Unterstützung bezahlbarer Wohnungen und die Vereinfachung der dafür notwendigen und rechtlichen Rahmenbedingungen.
Notwendig ist es in diesem Zusammenhang aber auch, die Ursachen für die Krise auf dem Wohnungsmarkt zu benennen. So äußerte der Vorstand des Rings Deutscher Makler in Berlin-Brandenburg ebenfalls zu Beginn des neuen Jahres, dass die Flüchtlingskrise hier - ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten - „nicht vieles, sondern alles verändert hat“. Vielerorts ziehen Flüchtlinge aus Gemeinschaftsunterkünften in reguläre Wohnungen und verstärken dadurch die Nachfrage gerade im Bereich des preisgünstigen Wohnraums. Sie konkurrieren dabei mit Wohnungssuchenden mittlerer und kleinerer Einkommen, wie zum Beispiel Studenten.
Bereits mit Beginn des Jahres 2017 sind auch die statistischen Prognosen für die Bevölkerungsentwicklung in Schleswig-Holstein noch einmal um 50.000 Einwohner auf 2,9 Millionen im Jahre 2020 angehoben worden. Der Neubaubedarf wird besonders in den Oberzentren Kiel, Neumünster und Flensburg sowie im Hamburger Umland überdurchschnittlich hoch sein. Auch das hörten wir bereits. Jährlich werden damit nicht weniger als 16.000 Wohnungen mehr benötigt.
Die Weiterentwicklung des kommunalen Wohnungsbaus muss berücksichtigen, dass neues Bauland nur noch eingeschränkt zur Verfügung steht. Gerade deshalb sind Maßnahmen der Nachverdichtung sinnvoll.
Wir begrüßen insofern die Zielsetzung der Landesregierung, in diesem Bereich Möglichkeiten zur Anpassung der Landesbauordnung bei Gebäudehöhen und Abstandsflächen zu prüfen. Ebenso sind die verstärkte Umwandlung von Büro- und Geschäftsräumen zu Wohnungen sowie der Dachgeschossausbau in den genannten Oberzentren und im Hamburger Umland geeignet, um den immensen Druck auf den Wohnungsmarkt abzumildern.
Eine ziel- und zweckgerichtete Förderung der Kommunen sollte aber auch der Versuchung allzu weitgehender Flexibilisierung bestehender Regelungen widerstehen. Wir vertreten deshalb die Auffassung, dass eine grundsätzliche Lockerung von Neubaubegrenzungen nicht notwendig ist. Es geht heute nicht mehr um die Neuerrichtung von Trabantenstädten, sondern um die sinnvolle Einbeziehung von Umlandregionen in städtische Planungen.
Auch die in der Vergangenheit immer wieder geforderten Leerstands- und Zweckentfremdungsverbote in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt halten wir für ungeeignet. Hier besteht vielmehr die Gefahr, dass sich private Investoren aus Projekten des Wohnungsbaus zugunsten der Errichtung von
Büro- und Gewerbebauten zurückziehen. Das ist eine Entwicklung, die bereits in Metropolregionen wie Berlin deutlich spürbar geworden ist.
Als AfD befürworten wir es daher, wenn kleine und mittlere Städte jetzt stärker in das politische Blickfeld der Landesministerien gerückt sind. Wir betrachten es als absolut notwendig, dass die Planungen auch Regionen und ländliche Räume gleichermaßen einbeziehen.
An dieser Stelle erinnern wir daran, dass es unabdingbar ist, die Kosten für Neubauten zu senken. Auch eine Erhöhung der Eigentumsquote ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für eine dauerhafte Entspannung am Wohnungsmarkt.
Es ist und bleibt daher widersprüchlich, wenn der Staat auf der einen Seite den sozial Bedürftigen Wohngeld zahlt und erhebliche Zuschüsse für den sozialen Wohnungsbau gewährt, auf der anderen Seite aber den Erwerb von Immobilieneigentum hoch besteuert. In Schleswig-Holstein liegt der Grunderwerbsteuersatz bekanntlich bei 6,5 %. Das ist eine Spitzenreiterposition, auf die wir nicht stolz sein können. Diese immer wieder angehobene Grunderwerbsteuer verteuert nicht nur das Wohnen, sondern behindert auch die Mobilität, weil sich der Verkauf einer Immobilie oftmals erst nach vielen Jahren lohnt und die Steuer bei jedem Kauf erneut anfällt. Gerade junge Familien werden dadurch von der Eigentumsbildung abgehalten. Der Immobilienmarkt verliert an Dynamik. Dadurch verlangsamen sich auch notwendige Modernisierungen.
Alle diese Aspekte sind in künftige politische Planungen einzubeziehen, wobei die AfD-Fraktion dem Antrag der Regierungsfraktionen gern zustimmen wird.
Der SPD-Antrag, der nach unserer Auffassung tatsächlich nicht weit genug geht, überwiegend mit finanzieller Förderung auf die Wohnungsmarktlage zu reagieren, ist zu kurz gesprungen.
Lassen Sie uns gemeinsam im Ausschuss eine Lösung finden und über die Anträge beraten. Der Überweisung werden wir daher zustimmen. - Vielen Dank.