Frau Anke Erdmann zur Staatssekretärin im Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung,
Herrn Tobias Goldschmidt zum Staatssekretär im Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung,
Herrn Dr. Thilo Rohlfs zum Staatssekretär des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus,
Herrn Dr. Matthias Badenhop zum Staatssekretär des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren.
Ferner weise ich darauf hin, dass Herr Staatssekretär Dr. Philipp Nimmermann im Finanzministerium verbleibt und Frau Staatssekretärin Dr. Silke Schneider mit Wirkung vom 29. Juni 2017 an das Finanzministerium versetzt wird.
Schließlich darf ich Ihnen mitteilen, dass ich Herrn Johannes Callsen, MdL, mit Wirkung zum 29. Juni 2017 zu meinem ehrenamtlichen Beauftragten in Angelegenheiten nationaler Minderheiten und Volksgruppen, Grenzlandarbeit und Niederdeutsch berufen habe.“
(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, vereinzelt SPD, AfD und SSW - Den Ministerinnen und Ministern werden Blu- mensträuße überreicht)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, dann können wir nach dieser Blumen- und Gratulationspause die Sitzung fortsetzen.
Meine Bemerkung mit den Laufzeichen hängt mit meinen Erfahrungen aus meiner ministeriellen Zeit zusammen. Das ist bei mir so in den Sprachgebrauch übergegangen. Die Damen und Herren Ministerinnen und Minister wissen sehr wohl, in welcher Reihenfolge diese Zeichen zu verstehen sind. Ich denke, das hat ein bisschen zur Erheiterung des Hauses beigetragen.
a) Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Schleswig-Holsteinischen Abgeordnetengesetzes
Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und der Abgeordneten des SSW Drucksache 19/17
Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht, wie ich sehe. - Wir werden dann in die Grundsatzberatung einsteigen. Ich werde zunächst dem Abgeordneten Arp von der CDU-Fraktion zum Gesetzentwurf unter a) das Wort erteilen. Danach werde ich dem Fraktionsvorsitzenden der AfD, Herrn Abgeordneten Nobis, zum Gesetzentwurf unter b) das Wort erteilen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Ministerpräsident, verehrte Ministerinnen und Minister, Staatssekretärinnen und Staatssekretäre, von dieser Stelle aus gratuliere ich Ihnen sehr herzlich und sage: Auf eine gute Zusammenarbeit!
Meine Damen und Herren, Schleswig-Holstein hat mit einigen wenigen anderen Parlamenten zusammen vor zehn Jahren einen neuen Weg beschritten, über dessen Erfolg man sicher lange streiten kann.
Ein Abgeordneter, der aus dem Haus ausscheidet, sollte dem Steuerzahler zusätzlich nicht mehr zur Last fallen. Das war die Idee. Wir haben das auf der Basis von Lebensversicherungsbeiträgen aufgebaut. Nur hatten wir damals keine Nullzinsphase und auch nicht geglaubt, dass wir die jemals bekommen würden.
Keine Sorge, wir wollen nicht zurück zu dem alten Weg. Man muss wissen, dass es viele Kolleginnen und Kollegen aus anderen Ländern gab, die sich das hier bei uns angeschaut haben, aber nur wenige haben das dann auch kopiert. In Baden-Württemberg, in Brandenburg und in Nordrhein-Westfalen ist man einen ähnlichen Weg gegangen - das war damals der Zeitgeist, aber danach war es wieder vorbei. Alle anderen haben gesagt: Nein, wir belassen es lieber bei dem alten Modell.
Das derzeit geltende Gesetz wollen wir heute ändern, weil die Erfahrungen der letzten Jahre gezeigt haben, dass dieses Modell weiterentwickelt werden muss. Es muss uns klar sein, dass wir so, wie wir heute davor sind, nicht weitermachen können. Das hängt mit vielen Dingen zusammen. Wir haben uns in den letzten drei Jahren - gemeinsam mit den PGF fast aller Fraktionen - überlegt, wie das in anderen Bundesländern ist. Wir haben uns Versorgungswerke angeschaut, wir haben uns mit Kolleginnen und Kollegen aus Nordrhein-Westfalen und BadenWürttemberg unterhalten und sind zu dem Ergebnis gekommen: Wir können diese alle nicht kopieren, sondern wir müssen bei unserem Weg bleiben.
Heute ist es so, dass ein Abgeordneter, der hier im Landtag 60 Monate lang sitzt, in etwa 1.020 € monatlich in die Lebensversicherung einzahlen muss und am Ende 61.200 € eingezahlt hat. Davon geht aber noch einmal die Vermittlungsprovision ab, sodass er am Ende bei unter 60.000 € liegt, die er eingezahlt hat. Bei einer Nullzinspolitik weiß man, dass das weg ist; die Einzigen, die verdienen, sind die Lebensversicherungsunternehmen, aber nicht mehr wir. Von den ausscheidenden Abgeordneten kommt immer wieder der Hinweis, dass sie in zehn Jahren 400, 450 oder 500 € monatliche Altersversorgung angespart haben. Das ist eine Situation, zu der ich im Namen aller Abgeordneten sage: Wir haben eine soziale Fürsorgepflicht, insbesondere auch für die jüngeren Abgeordneten, deshalb müssen wir dies ändern.
Unser Vorschlag, der gemeinsam mit allen PGF beschlossen wurde, ist relativ einfach: Wenn wir wenigstens eine Dynamisierung vorgesehen hätten, was wir damals nicht getan haben, dann stünden wir heute bei 1.829 €. Nun sagen wir: Wir wollen
das nicht zurückdrehen, aber wir legen jetzt diese 1.829 € zugrunde und fest, dass der Abgeordnete von diesen 1.829 € jetzt 85 % in die Lebensversicherung einzahlen muss. Heute muss er 1.020 € einzahlen, zukünftig müsste er dann in etwa 1.550 € einzahlen. Das sind die 15 %, das ist der Steuersatz, mit dem er am Ende noch von der Steuer erfasst wird. Das heißt, er zahlt in Zukunft 85 % ein, bisher hat er in etwa 66 % eingezahlt.
Das macht bei etwa 1.500 €, die er einzahlt, 15 % mehr, die er dann am Ende auch ausgeschüttet bekommt. Infolgedessen wird für ihn also mehr ausgezahlt.
Für die Steuerzahler kann ich sagen: Das ist nach wie vor von allen Abgeordnetenentschädigungen das günstigste Modell. In allen anderen Bundesländern ist dies teurer. Wir glauben, wir müssen im Hinblick darauf, dass wir auch junge Kolleginnen und Kollegen haben, hier handeln.
Bei den Mitarbeitern haben wir eine Situation, die folgendermaßen aussieht: In Baden-Württemberg beispielsweise bekommt ein Abgeordneter für seine Wahlkreisarbeit 10.000 €, in Bayern bekommt er in etwa 8.000 €. Bei uns ist es so, dass wir das Bundesland sind, das die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Abgeordneten mit rund 1.250 € am schlechtesten bezahlt. Man muss wissen: Das ist nicht sozialverträglich, das hat auch mit sozialer Fürsorge und Verantwortung nichts mehr zu tun.
Zu meinem Wahlkreis gehören genau 98 Kommunen. Wenn ich die vernünftig betreuen will und nicht nur die Homepage befüllen und einige wenige Geburtstagsgrüße machen will, dann kann ich das mit dem Geld nicht bezahlen. Deswegen ist unser Vorschlag, die E-9-Gruppierung für alle Mitarbeiter einzuführen. Wir sollten mit unseren Mitarbeitern vorbildlich umgehen.
Lassen Sie mich noch etwas zum Gesetzentwurf der AfD sagen: Wenn Sie sagen, Sie verzichten auf 20 % der Diäten, dann können Sie das gern machen. Das ist Ihr gutes Recht, das ich Ihnen nicht abstreite, und daran werden wir Sie messen. Es geht aber nicht, hier gegen uns zu stimmen und am Ende die vollen Diäten zu kassieren. Das ist Etikettenschwindel. Wir werden Sie daran messen, ob Sie auf die 20 % verzichten oder ob Sie die 20 % an soziale Einrichtungen spenden - auf keinen Fall aber an die Partei, denn das wäre Parteienfinanzierung, wie sie uns untersagt ist. Wir werden Sie an Ihren Taten messen und werden sehen, was dabei herauskommt.
Ich danke meinen Kolleginnen und Kollegen, insbesondere den Parlamentarischen Geschäftsführern der anderen Fraktionen. Es war ein langer Weg bis heute. Es war hin und wieder auch ein schwieriger Weg, bis alle überzeugt waren. Am Ende stehen wir hier aber gemeinsam: Das ist eine Stärke dieses Parlaments. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Ministerpräsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren! Der preußische König Friedrich II. hat einmal gesagt:
„Eine Regierung muss sparsam sein, weil das Geld, das sie erhält, aus dem Blut und Schweiß ihres Volkes stammt. Es ist gerecht, dass jeder Einzelne dazu beiträgt, die Ausgaben des Staates tragen zu helfen. Aber es ist nicht gerecht, dass er die Hälfte seines Einkommens mit dem Staate teilen muss.“
Im letzten Jahr lag nach Berechnungen des Bundes der Steuerzahler der symbolische Steuerzahlergedenktag am 12. Juli. Somit arbeitet der deutsche Durchschnittssteuerzahler mittlerweile über ein halbes Jahr ausschließlich für den Staat. Von 1 € Verdienst bleiben dem Durchschnittssteuerzahler lediglich 47,1 ct.
Das Land Schleswig-Holstein ist hoch verschuldet. Rechnet man die Verpflichtungen aus Pensionszusagen hinzu, so liegt die gesamtstaatliche Verschuldung des Landes Schleswig-Holstein bei rund 103 Milliarden €. Die am schleswig-holsteinischen Bruttoinlandsprodukt gemessene gesamtstaatliche Schuldenquote beträgt damit insgesamt rund 120 %.
Die Risiken der Gewährträgerhaftung für die HSH Nordbank sind da noch nicht einmal enthalten. Dies entspricht fast der Verschuldungsquote von Portugal oder Italien. Diese Quote liegt - man
Die AfD strebt eine umfassende Umkehr in der Ausgaben- und Abgabenpolitik an. Daher hält es die AfD-Fraktion für angemessen, bei denjenigen anzufangen, die ihr Gehalt selbst bestimmen können: bei uns Abgeordneten.
„Ich bin kein Berufspolitiker. Ich bin professioneller Problemlöser, und ich glaube, wir sollten die Bezüge der Senatoren und Kongressabgeordneten so lange um 10 % kürzen, bis sie den Haushalt ausgeglichen haben.“
Mit dem Gesetzentwurf der Altparteien - es ist nämlich nicht wahr, dass alle Parlamentarischen Geschäftsführer in die Vorbereitung dieses Gesetzentwurfs einbezogen waren, unser nämlich nicht