Es kamen sehr viele Besucher. Über 200 Menschen haben sich dafür interessiert, die Hälfte dagegen, die Hälfte dafür. Aber man sieht, durch eine Initiative von Abgeordneten im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages konnten 838 Millionen € für diese Infrastrukturmaßnahme bereitgestellt werden. Man kann darüber streiten, ob man das will. Aber immerhin lernt man als Politiker, dass der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages schon eine gewisse Relevanz hat. Sie haben jetzt den Vorsitz im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages. Es wäre ja an der Zeit, dass Sie auch einmal liefern, dass Sie also nicht nur hier im Landtag Reden halten, sondern auch wirklich dafür sorgen, dass es mit der Infrastruktur in Schleswig-Holstein vorangeht. Da können Sie dann ja beweisen, ob Sie das schaffen; denn wir reden hier am Ende des Tages über Bundespolitik und über die Frage, wie der Bund mit der Infrastruktur in unserem Land umgeht.
Sie haben gesagt, die Gieselauschleuse sei eine zentrale Infrastruktur. Wenn man die dichtmache, dann sei das wie eine Mauer; da komme keiner mehr durch. Wir haben in diesem Land sehr viele Freizeittouristen, Sporttouristen. Ich selber bin da schon einmal mit einem Segelboot durchgefahren, als ich es von der Ostsee in die Nordsee überführt habe. Natürlich ist es schon so, dass man sich als Segler überlegt, ob man durch die Wattenmeer-Gebiete untenherum fährt. Das ist nicht witzig. Die Gieselauschleuse ist nicht nur für Sportbootschiffer, Kanuten und Paddler interessant, sie ist auch in einer unglaublich interessanten Naturlandschaft. Die Eider-Treene-Sorge-Region ist eine der wichtigsten Tourismusregionen. Karsten Jasper, herzlich willkommen! Sie haben ja die G 10 oder G 20, wie ich so schön sage, zusammengeholt und haben dafür gesorgt, dass die Region wirklich sehr engagiert für die Gieselauschleuse kämpft. Seien Sie sicher, Sie haben den Schleswig-Holsteinischen Landtag, also auch meine Fraktion, an Ihrer Seite. Wir werden gemeinsam dafür streiten.
Sie zeigen ja auch, dass es eben anders geht, indem man nicht Leute gegeneinander ausspielt, sondern die positive Seite dieses Projektes voranstellt. Das ist die richtige Art, wie man guten politischen Lobbyismus für eine Sache betreibt. Wenn Sie nach Berlin fahren und sich für das Anliegen einsetzen,
Meine Damen und Herren, wir sind der Auffassung: Die Gieselauschleuse muss erhalten bleiben. Sie ist im Gesamtsanierungsplan des Nord-OstseeKanals integriert. Ich sehe das nicht als solitäres, sondern als integriertes Sanierungskonzept an. Lassen Sie uns auch an dieser Stelle an die gute Tradition anschließen. Wir kämpfen gemeinsam für den Nord-Ostsee-Kanal. Deshalb ist die Gieselauschleuse für uns ein gemeinsames Anliegen.
Herr Ministerpräsident, Sie werden in Berlin jetzt sicherlich auch das eine oder andere Wort mal mitzusprechen haben.
Es geht darum: Wenn wir die Gieselauschleuse nicht sanieren können, dann haben wir für die nächsten Jahrzehnte diese wichtige Wasserstraße tatsächlich abgehängt. Deshalb sollten wir uns gemeinsam für die Gieselauschleuse einsetzen. So können wir in guter Tradition etwas nach vorn bringen. Dafür brauchen wir keinen AfD-Antrag. Das hätten wir auch so gemacht. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie werden sich erinnern, dass wir in der Plenarsitzung im November die Weiterentwicklung der Tourismusstrategie Schleswig-Holstein besprochen und mit einer wirklich sehr breiten Mehrheit beschlossen haben. In dem entsprechenden Antrag haben wir unter anderem auf die Potenziale und Besonderheiten des Binnenlandtourismus hingewiesen. Die Bundeswasserstraßen sind genau wie die Landesgewässer ein wesentlicher Bestandteil dieses Binnenlandtourismus. Damit erfüllt auch der zwar kurze, aber historische Gieselaukanal mit seinen Schleusen eine wichtige Funktion für Schleswig-Holstein.
Als meerumschlungenes Land wird Schleswig-Holstein von den meisten Menschen mit Wasser in Verbindung gebracht - nicht nur mit den Meeren, sondern auch mit den Binnengewässern, die beson
ders für die Ausflugschifffahrt und den Sportboottourismus attraktiv sind. Das trifft auf den Gieselaukanal in ganz besonderem Maße zu, da er die Verbindung zwischen dem Nord-Ostsee-Kanal und der Eider ist, also zwischen zwei Wasserstraßen, die dieses Land prägen.
Einzelne Nutzungszahlen, wie der Bund sie nun aufführt, können die wirkliche Bedeutung dieses Kanals nicht vollständig wiedergeben. Als Bundeswasserstraße liegt der Kanal in der Zuständigkeit des Bundes. Wir sind der Meinung, wie alle Fraktionen in diesem Haus, dass die Zuständigkeit des Bundes für den Kanal und seine Schleusen erhalten bleiben muss, damit weder der Binnenlandtourismus noch die Wasserwirtschaft des Landes negative Konsequenzen fürchten müssen.
Eine Entwidmung kommt für uns nicht in Frage, und ohne Zustimmung des Landes ist das auch nicht möglich. Dem Bundeswasserstraßengesetz folgend ist der Bund in der Pflicht, die Schiffbarkeit des Gieselaukanals zu erhalten und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Der Sanierungsbedarf des Kanals und seiner Schleusen ist momentan allerdings groß; die vom Bund ergriffenen Maßnahmen reichen nicht aus. Insofern ist natürlich zu klären, inwieweit der Bund gemäß Bundeswasserstraßengesetz Instandhaltungsmaßnahmen aufschieben darf oder ob er nicht vielmehr in der Pflicht ist, die Instandsetzung zeitnah durchzuführen. Aus diesem Grund begrüßen wir es ausdrücklich, dass die Landesregierung eine ausführliche Prüfung zur Feststellung der rechtlichen Pflichten des Bundes durchführen möchte. Wir bedanken uns beim Wirtschafts- und Verkehrsminister Bernd Buchholz für sein Engagement.
Ihnen, meine Damen und Herren, danke ich für die Aufmerksamkeit. Ich bitte um Abstimmung in der Sache und Zustimmung zum gemeinsamen Antrag von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Immer wieder wird auf die Bedeutung von Wasserstraßen hingewiesen. Sie sind die
Lebensadern der Regionen; denn sie sind wichtig für Wirtschaft, Tourismus und Wasserwirtschaft. Wenn wir heute über die Zukunft von Gieselaukanal und -schleuse sprechen, dann sprechen wir über so eine Lebensader, die für die Region von unheimlich großer Bedeutung ist. Nicht umsonst spricht man vor Ort von der Herzkammer der Region.
Vor allem Sportboote, aber auch Berufs- und Ausflugsschiffe nutzen die Wasserstraße. Derzeit wird von 1.600 Bootspassagen jährlich ausgegangen. Das mag im ersten Moment als nicht viel erscheinen; dennoch ist das für die Region und für den dortigen Tourismus von großer Bedeutung. Wir reden hierbei auch über rund 1.000 Gastlieger und circa 3.400 Tagesgastlieger in Tönning, Friedrichstadt und Lexfähre. Darüber hinaus reden wir über die vielen kleineren Häfen mit ihren Liegeplätzen. Für die Region sind dies durchaus relevante Zahlen und Fakten. Darüber hinaus ist die Schleuse auch aus wasserwirtschaftlicher Sicht von Bedeutung für die Region. Die Schleuse trennt bei Hochwasser den Nord-Ostsee-Kanal von der Eider und verhindert eine Überschwemmung Rendsburgs. Der Kollege Hein ist ein bisschen ausführlicher auf diese Problematik eingegangen.
Seit über 80 Jahren ist der Gieselaukanal die einzige Verbindung zwischen Nord-Ostsee-Kanal und Eider. Zu dem Kanal gehört auch die Gieselauschleuse. Das Bauwerk ist mittlerweile genauso alt wie der Kanal. Die Zeit hat dort ganz deutliche Spuren hinterlassen. Die letzte Bauwerksprüfung fand 2016 statt und ergab, dass das Bauwerk dringend sanierungsbedürftig ist. Hier besteht nun das Problem: Der Bund hat angekündigt, sich aus der Verantwortung zu ziehen; er will für Sanierung und Instandhaltung nicht länger aufkommen. Er erachtet die wirtschaftliche Bedeutung von Gieselaukanal und Gieselauschleuse als zu gering und die Kosten als zu hoch. Aus diesem Grund ist der Bund auf der Suche nach einem neuen Betreiber. Sollte ein neuer Betreiber gefunden werden, erklärt der Bund sich bereit, sich zu 50 % an den Sanierungskosten zu beteiligen. Falls dieser jedoch nicht gefunden wird, droht die Schließung der Schleuse.
Diese Aussage vonseiten des Bundes hat natürlich für erhebliche Unruhe in der Region gesorgt. Das ist absolut nachvollziehbar; denn dort sieht man die Verantwortung für die Infrastruktur ganz klar beim Bund. Für den SSW kann ich hier ganz deutlich sagen: Die Vorgehensweise vonseiten des Bundes ist absolut verantwortungslos und in keiner Weise akzeptabel.
Auch das in Aussicht gestellte 50-prozentige Angebot ist so nicht hinnehmbar. Die Verantwortung für Kanal und Schleuse muss dort platziert werden, wo sie hingehört: beim Bund. Hier stehen wir an der Seite der Region. Seit über 80 Jahren betreibt der Bund den Kanal und die Schleuse. In diesem Zeitraum hat sich dort vieles angesiedelt und über Jahrzehnte entwickelt. Für uns bedeutet das, dass der Bund damit auch eine Verantwortung gegenüber der Region hat. Dieser Verantwortung kann man sich nicht mit einem Federstrich entledigen.
Daher ist es richtig und wichtig, ein für alle Mal eine belastbare Klärung herbeizuführen. Es muss Klarheit geschaffen werden, inwieweit der Bund zur Durchführung von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen verpflichtet ist. Die Menschen in der Region haben wirklich ein Anrecht darauf. Es wird höchste Zeit, dass das geklärt wird. - Jo tak.
Das Wort für die Landesregierung hat der Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Dr. Bernd Buchholz.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin sehr dankbar dafür, dass alle an dieser Debatte Beteiligten auf die Bedeutung der Gieselauschleuse und des Gieselaukanals für den Tourismus des Landes Schleswig-Holstein hingewiesen haben. Ein bisschen pathetisch wurde es aber doch. Die Aussage, dass das die „Herzkammer“ Schleswig-Holsteins sein soll, würde ich vorsichtig betrachten.
Das Zweite, was ich eingangs sagen möchte, ist: Wir alle, auch ich als Minister, haben uns freundlicherweise den Realitäten zu stellen. Und zu den Realitäten im Zusammenhang mit der Gieselauschleuse gehört es - wir mögen das bedauern oder auch nicht -, dass sich die Frequenz der Nutzung des Gieselaukanals durch Sportboote in den letzten zehn Jahren nahezu halbiert hat. Vor diesem Hintergrund ist es nicht so ganz unverständlich, dass der Bund sagt: Menschenskinder, was machen wir jetzt damit? - Wir alle sind der Auffassung, dass die Kriterien, die der Bund bei der Bewertung der touristischen Bedeutung dieses Kanals und dieser Schleuse angelegt hat, nicht richtig sind.
Es kann nicht sein, dass hier allein nach der Anzahl der Charterboote und der Passagen geurteilt wird. Es muss auch das touristische Gesamtkonzept bewertet werden. All dies muss einbezogen werden. Gerade vor dem Hintergrund - der Kollege Kumbartzky hat darauf hingewiesen -, dass wir eine Stärkung des Binnenlandtourismus in SchleswigHolstein erreichen wollen und mit der veränderten Tourismusstrategie auch die Wasserstraßen viel stärker in den Blick nehmen, um sie als Attraktion des Landes herauszustellen, bekommt der Gieselaukanal eine völlig andere Bedeutung. Dann geht es nicht um die Frage, wie viele Kanus man an diesem Kanal chartern kann und wie viele Sportboote ihn nutzen.
An dieser Stelle ist kurz auf die Geschichte zu verweisen. Herr Schnurrbusch, seien Sie mir nicht böse, aber Ihres Antrags hätte es nicht bedurft, damit die Landesregierung hier tätig wird. „AfD, übernehmen Sie“, das ist etwas, worüber wir müde lächeln können. - Allein das hier ist der Schriftverkehr zwischen mir und dem zuständigen Bundesverkehrsministerium im ersten Halbjahr meiner Amtszeit zum Thema Gieselauschleuse.
Frau Abgeordnete, wenn Sie so darauf reagieren, dass man versucht, sich für eine Region einzusetzen, dann zeigt das, wie ernst Sie die Bemühungen des Ministeriums nehmen.
Manchmal ist es hilfreich und manchmal sogar hilfreicher, wenn man sich auch mal einen Zwischenruf verkneift.
In der Historie geht es hier um Folgendes, und das muss man sich noch einmal Revue passieren lassen: Der Bund hat es sich in der Tat relativ einfach gemacht. Er hat mal eben die Bundeswasserstraßen kategorisiert, hat dann festgestellt: „Oh Gott, auf einigen ist wenig Bewegung. Die will ich deshalb
loswerden; denn sie kosten auch noch Geld.“ Deshalb hat er sie eingruppiert in die Kategorie Bundeswasserstraße, die auch touristisch nur wenig Bedeutung hat oder sogar unbedeutend ist.
Dann hat der Bund gesagt: Diese Bundeswasserstraße will ich loswerden. - Er hat in der Tat ein vergiftetes Angebot gemacht nach dem Motto: Ihr Dritte, ob Kreise, ob Kommunen oder sonst wer, könnt diese Bundeswasserstraße übernehmen. Wir geben sie euch gern, und die Erhaltungsinvestitionen übernehmen wir zur Hälfte.
Man hätte über die Frage der Übernahme solcher Wasserstraßen reden können, wenn dabei tatsächlich ein finanzieller Ausgleich in der vollen Höhe der Unterhaltungsnotwendigkeiten stattgefunden hätte. Dazu - auch das will ich hier sagen - wäre ich auch bereit, wenn die Unterhaltungskosten in einer Größenordnung wie bei der Gieselauschleuse jährlich ungefähr 600.000 bis 700.000 € betrügen. Wenn nicht nur einmalig 50 % der Investitionen übernommen werden, sondern auch die Unterhaltungsmaßnahmen für den gesamten Kanal inklusive Ausbaggern übernommen werden, die der Bund heute für Bundeswasserstraßen zu tragen hat, können wir über eine Übernahme in eigene Trägerschaft durchaus nachdenken.
Da wir dies in der Person meines Vorgängers vor dem Hintergrund des vergifteten Angebots schon einmal abgelehnt hatten, kommt der Bund jetzt auf eine neue Idee. Sie, meine Damen und Herren von der AfD, sagen ja, es komme nicht nur auf Juristerei an. Es kommt sehr wohl darauf an, wie man gegenüber dem Bund Druck aufbauen kann. Der Bund also sagt: Wenn ihr diese Wasserstraße und diese Schleuse nicht haben wollt, dann lassen wir sie einfach liegen; wenn wir sehen, dass die Schleuse erneut Sanierungsbedarf hat, werden wir sie nicht mehr renovieren.
An dieser Stelle, meine Damen und Herren, kommt meine Rechtsauffassung und kommt auch die Rechtsauffassung meines Vorgängers ins Spiel: Die Schließung einer Schleuse stellt eine Bestandsänderung an einer Wasserstraße dar; denn ich kann sie nicht mehr so passieren, wie sie vorher zu passieren war. Eine Bestandsänderung nach § 2 des Bundeswasserstraßengesetzes ist aber nur zulässig, wenn das beteiligte Land zustimmt. Diese Zustimmung haben wir nicht erteilt.
Der Bund stellt sich auf die Rechtsposition, es handele sich bei der Schließung einer Schleuse nicht um eine Bestandsänderung; das bleibe eine Bundeswasserstraße, der Bestand sei derselbe, sie können