Der Bund stellt sich auf die Rechtsposition, es handele sich bei der Schließung einer Schleuse nicht um eine Bestandsänderung; das bleibe eine Bundeswasserstraße, der Bestand sei derselbe, sie können
nur nicht mehr betrieben werden. Deshalb ist die entscheidende Frage: Handelt es sich bei einer Bundeswasserstraße um eine Bestandsveränderung, wenn sie hinterher als solche nicht mehr schiffbar genutzt werden kann?
Dieser Rechtsfrage werden wir jetzt mithilfe eines Gutachtens nachgehen, weil - das darf ich jetzt auch in Richtung auf die zukünftigen Großkoalitionäre sagen - sonst keine Bewegung im Bundesverkehrsministerium zu sehen sein wird. Wir werden es also in Form eines Rechtsgutachtens darlegen müssen, um dann zu sagen: Wir unterlegen die Pflicht des Bundes zur Unterhaltung der Schleuse. Anderenfalls wird der Bund, wie angekündigt, die Schleuse einfach verrotten lassen.
Deshalb habe ich - das wird hoffentlich bei den Haushaltsberatungen von Ihnen so beschlossen Gutachterkosten für genau diesen Gutachterauftrag freigegeben, um insoweit politischen Druck aufzubauen. Nur dieser Weg scheint mir erfolgversprechend zu sein, um die Gieselauschleuse entweder in der Pflicht des Bundes zu haben, damit er auch künftig die entsprechenden Unterhaltungsmaßnahmen machen muss, oder damit die Grundlage für die Übernahme durch einen anderen zu finden, dann aber zu den richtigen Konditionen.
Alle diese Maßnahmen sollen dazu dienen, das für das touristische Konzept im Lande, für den Wasserstraßenweg, aber auch für die Natur wichtige Stück der Verbindung zwischen Eider und Nord-OstseeKanal zu erhalten. Daran arbeiten wir vertieft und versuchen, insoweit Druck auf den Bund auszuüben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Landesregierung hat die vereinbarte Redezeit um 2 Minuten überzogen. Ich sehe aber keine weiteren Wortmeldungen und schließe deshalb die Beratung.
Von der Fraktion der AfD ist beantragt worden, den Antrag Drucksache 19/386 sowie den Alternativantrag Drucksache 19/414 in den Wirtschaftsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Abgeordneten der AfD-Fraktion. Wer ist dagegen? - Das sind die Abgeordneten aller anderen Fraktionen. Damit ist die Überweisung abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung in der Sache. Ich lasse zunächst über den Antrag der Fraktion der AfD, Drucksache 19/386, abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Abgeordneten der Fraktion der AfD. Wer ist dagegen? - Das sind die Abgeordneten aller anderen Fraktionen. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.
Ich lasse dann über den Alternativantrag der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP sowie der Abgeordneten des SSW Drucksache 19/414 abstimmen. Wer ist dafür? Das sind alle Abgeordneten. Damit ist das einstimmig beschlossen.
a) Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das SchleswigHolsteinische Landesverfassungsgericht (Landesverfassungsgerichtsgesetz - LVerfGG)
b) Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das SchleswigHolsteinische Landesverfassungsgericht (Landesverfassungsgerichtsgesetz - LVerfGG)
Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und der Abgeordneten des SSW Drucksache 19/444
Ich schlage vor, die Gesetzentwürfe Drucksachen 19/443 und 19/444 in den Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer das so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich sehe, das ist einstimmig so beschlossen.
Ich rufe entsprechend der Vereinbarung unter den Parlamentarischen Geschäftsführern die Tagesordnungspunkte 21 und 42 auf:
Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht. Ich gehe davon aus, dass wir die Aussprache damit eröffnen, dass zunächst die Landesregierung berichtet. - Das ist der Fall.
Dann erteile ich das Wort der Ministerin für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung. Frau Ministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Das aktuelle Jahr wird ein spannendes für die Europäische Union, aber auch für uns in Schleswig-Holstein. Lassen Sie mich dazu vier Stichworte aus der politischen Agenda der EU für 2018 herausgreifen:
Erstens die Brexit-Verhandlungen über den Austritt Großbritanniens aus der EU. Im Dezember hat der Europäische Rat die erste große Hürde mit der Feststellung genommen, dass ausreichende Fortschritte in den drei zentralen Verhandlungsbereichen, Bürgerrechte, finanzielle Entflechtung und irische Grenzfrage erzielt worden sind. Damit hat der Rat die Tür zu der zweiten Verhandlungsphase über die künftigen Beziehungen zwischen der EU und Großbritannien geöffnet, auch wenn diese voraussichtlich erst im zweiten Quartal beginnen wird.
Wohin diese Reise gehen wird, ist allerdings noch völlig offen; denn die britische Regierung hat bislang nicht erklären können, wie sie sich das zukünftige Verhältnis vorstellt, sondern nur, was sie nicht will: den Verbleib im Binnenmarkt und in der Zollunion. Ausgehen können wir derzeit nur davon, dass am 29. März 2019 der Austritt Großbritanniens Wirklichkeit werden wird.
Zweitens die Debatte um die Reform der Wirtschafts- und Währungsunion. Stichworte dazu sind die Einsetzung eines EU-Finanzministers, die Schaffung spezifischer Haushaltsinstrumente für die Eurozone und die Weiterentwicklung des Euro
Die Reformvorschläge der Kommission liegen seit Dezember auf dem Tisch. Für die weitere Debatte wird es entscheidend sein, auf welche Linie sich die deutsche und die französische Regierung verständigen werden. Ihre gemeinsamen Reformvorschläge sollen zum geplanten Euro-Gipfel im März vorliegen.
Drittens Immigrationsund Flüchtlingspolitik. Zwar konnten bei der Sicherung der EU-Außengrenzen erhebliche Fortschritte erzielt werden, insbesondere mit dem Ausbau der Grenzschutzagentur Frontex zu einer europäischen Grenz- und Küstenwache. Hingegen gestaltet sich aber die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems weiterhin als äußerst schwierig. Eine Einigung im Rat über die europaweite Verteilung von Asylsuchenden ist weiterhin nicht absehbar. Seitens der Staats- und Regierungschefs wird angestrebt, die Reform des GEAS - so wird es abgekürzt - bis zum kommenden Juni abzuschließen. - Hoffentlich klappt das.
Viertens die Debatte über die Neuausrichtung des EU-Haushalts nach 2020. Im Juni 2017 hatte die Kommission dazu ein Reflektionspapier „Zukunft der EU-Finanzen“ vorgelegt. Anfang Januar hat EU-Kommissar Oettinger nunmehr klargestellt, dass künftig alle EU-Programme und europäischen Struktur- und Investitionsfonds Kürzungen akzeptieren müssten. Neben der Erschließung neuer Finanzmittel - wir konnten das heute auch noch einmal lesen - seien diese unabdingbar, um die durch den Brexit bedingten Einnahmeverluste auszugleichen und neue Aufgaben bei Grenzschutz, Verteidigung, innerer und äußerer Sicherheit finanzieren zu können.
Nach wie vor gilt, dass sich keine seriösen Prognosen über die zu erwarteten Mittel für SchleswigHolstein anstellen lassen. Wir warten gespannt auf den für Mai angekündigten Kommissionsvorschlag zum mehrjährigen Finanzrahmen nach 2020.
Unabhängig von diesem größeren Ausblick hat die Europäische Kommission natürlich auch eine reguläre Vorhabenliste neuer Legislativvorschläge und politischer Initiativen. Das von ihr dazu vorgelegte Arbeitsprogramm für 2018 umfasst zwei Schwerpunkte: Da ist zum einen eine begrenzte Anzahl legislativer Maßnahmen zur Vollendung der Arbeiten an den zehn politischen Prioritäten, die Kommissionspräsident Juncker zu Beginn seiner Amtsperiode vorgelegt hat. Alle dazu im Arbeitsprogramm aufgeführten Vorschläge will die Kommission bis spä
testens Mai vorlegen. Damit soll dem Europäischen Parlament und dem Rat genügend Zeit eingeräumt werden, um den Gesetzgebungsprozess noch vor den nächsten Europawahlen abschließen zu können. Diese werden ja voraussichtlich im Mai 2019 stattfinden.
Der andere Schwerpunkt umfasst eine Reihe von Initiativen, die längerfristig auf die Frage ausgerichtet sind, wie die EU der 27 ihre Zukunft vor dem Zeithorizont 2025 gestalten will. Diese Initiativen folgen der Debatte, die im letzten Jahr durch das Weißbuch der Kommission über die Zukunft Europas in Gang gesetzt wurde. Mit dem vorliegenden Auswertungsbericht löst die Landesregierung ihre Verpflichtung aus der gemeinsamen Vereinbarung mit dem Landtag über die Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Europäischen Union ein. Zusammen mit der Auswertung des Hanse-Office und weiteren Beschlüssen des Landtages über landespolitisch bedeutsame Vorhaben aus dem Arbeitsprogramm haben wir eine gute Grundlage, um gemeinsam im Rahmen unserer Möglichkeiten die Interessen Schleswig-Holsteins bestmöglich vertreten und einbringen zu können. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Kommission hat sich für 2018 einiges vorgenommen. Sie nennt ihr Programm „Agenda für ein enger vereintes, stärkeres und demokratischeres Europa“. Ein enger vereintes, stärkeres, demokratischeres und solidarischeres Europa muss unsere Antwort auf die Trumps dieser Welt und deren lautstarkes „America oder sonst irgendein Land first“ sein.
Ich bin zutiefst besorgt über die aktuellen Tendenzen zur nationalen Abschottung einzelner Mitgliedstaaten, denn nur ein starkes und geeintes Europa kann die Antwort auf die brennenden Fragen unserer Zeit sein.
Nur wenn wir gemeinsam und immer wieder unsere Werte und unser solidarisches Gesellschaftsmodell verteidigen, können wir Frieden im Inneren bewahren und nach außen schaffen.
Gut 60 Jahre nach Unterzeichnung der Römischen Verträge und 55 Jahre nach dem Élysée-Vertrag steht Europa vor großen politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Herausforderungen. Europa braucht nicht weniger, sondern mehr Solidarität unter den Mitgliedstaaten. Durch das Arbeitsprogramm 2018 der Europäischen Kommission zieht sich diese Idee eines stärker vereinten und solidarischeren Europas wie ein roter Faden. Viele dieser Vorhaben haben einen direkten Bezug zu unserem Land. Deshalb beraten wir das Programm heute: Wir wollen uns einbringen, wir wollen einen europäischen Mehrwert für Schleswig-Holstein und die Menschen in unserem Land erzielen.