In diesem Kontext ist für mich noch etwas anderes dringend erforderlich. Bei der Reform der EU-Förderpolitik ab 2020 muss die Vereinfachung des komplizierten Regelwerks mit seinen Berichts- und Kontrollvorschriften eines der wichtigsten Ziele sein.
Wer in den letzten zwei Tagen die Presse gelesen hat, konnte sehen, dass der Aufwand für die Beantragung und den Einsatz von EU-Mitteln schlichtweg zu groß ist. Bevor jetzt an dieser Stelle noch einmal Applaus kommt: Wer die Kompliziertheit dieser Verfahren kritisiert, muss ehrlicherweise auch sagen, dass wir selbst einen Teil der Schuld daran tragen. Ich kann mich jedenfalls noch gut an Diskussionen erinnern, in denen - gerade mit Blick auf manche südeuropäische Nachbarn - mehr und strengere Vorschriften gefordert wurden.
Ich will es einmal ganz einfach formulieren. Mein Credo für die Europapolitik lautet: Europa muss Probleme lösen, keine Probleme schaffen. Daher ist auch ein guter Europäer, wer Vorschläge für ein besseres Europa macht. Das schließt natürlich Kritik an bestehenden Problemen durchaus ein.
Richtig ist, Kürzungen in der Agrar- und Kohäsionspolitik würden an Schleswig-Holstein nicht spurlos vorübergehen. Die Landesregierung hat sich daher frühzeitig zur Kohäsionspolitik nach 2020 positioniert, und zwar etwa über einen einstimmigen Beschluss im Dezember 2016 im Bundesrat. Darin wird unter anderem gefordert, die hervorgehobene Rolle der Kohäsionspolitik als wesentliches Instrument zur Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der Regionen beizubehalten, eine angemessene Finanzausstattung für alle Regionen, also Übergangsregionen und weiterentwickelte Regionen, oder die konsequente
Fortsetzung der Förderung grenzüberschreitender, transnationaler und interregionaler Zusammenarbeit - das nennen wir INTERREG.
Zuletzt wurde Ende September 2017 in einer Stellungnahme der Europaministerkonferenz unter dem Eindruck des Reflexionspapiers zur Zukunft der EU-Finanzen die Beschlusslage des Bundesrates bekräftigt. Auf dieser Ebene und in Brüssel wird die Landesregierung frühzeitig - wir stehen am Anfang der Debatte - Einfluss nehmen. Entscheidend wird die Debatte zu den für das 2. Quartal 2018 angekündigten Kommissionsvorschlägen zum EU-Finanzrahmen und den künftigen Struktur- und Investitionsfonds werden.
Wir werden dem Landtag gern ausführlich berichten, sobald belastbarere Grundlagen vorliegen. Vielen Dank, dass Sie mir zugehört haben.
Es ist beantragt worden, den Antrag Drucksache 19/307 dem Europaausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? Das ist einstimmig so beschlossen.
Förderung von besonders begabten, leistungsstarken und potenziell besonders leistungsfähigen Schülerinnen und Schülern weiterentwickeln
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Gäste! Bereits in der letzten Legislaturperiode war das Thema
„Förderung von besonders begabten, leistungsstarken und potenzial besonders leistungsfähigen Schülerinnen und Schülern“ hier Gegenstand - leider erst am Ende der Legislaturperiode. Deshalb sind gute Ansätze, die wir an dieser Stelle ebenso wie Heike Franzen vorgetragen haben, leider nicht zum Tragen gekommen. Ich weiß, dass sich die ehemalige Ministerin Ernst für diese Frage noch vor der Sommerpause bei Ortsterminen, etwa bei der Juniorakademie, eingesetzt hat. Leider hat der geplante Runde Tisch zu diesem Thema nicht mehr stattfinden können.
Deshalb finde ich es wichtig, dass wir hier nun dieses Thema vorantreiben und an diese Initiativen anschließen und dass die neue Bildungsministerin Karin Prien dieses Thema intensiv begleiten und die Ansätze aufgreifen wird.
Als Jamaika-Koalition ist unser Ziel, sowohl schwächere als auch starke Schüler zu unterstützen. Es gibt eine KMK-Initiative, die sich ebenfalls um dieses Thema kümmert. Uns geht es um Chancengleichheit, unabhängig von Herkunft, Geschlecht und sozialem Status. Wir glauben, dass gerade diese KMK-Initiative bei uns neue Impulse zu diesem Thema geben kann.
Wir haben insgesamt das Thema Inklusion, das sich im Schwerpunkt auf schwächere Schüler konzentriert - aber eben nicht nur; das finde ich in dieser Diskussion auch immer wichtig zu betonen. Es geht nun aber auch und gerade darum, besonders begabte Schüler zu erkennen; es geht darum, auch hochbegabte Schüler zu erkennen und für diese dann besondere Angebote zu schaffen, um sie zu unterstützen.
Es war die Regierung Carstensen, die dieses Thema als Erste sehr intensiv und strukturiert aufgegriffen hat und eine schulische Begabungsförderung in diesem Land etabliert hat, die Kompetenzzentren eingeführt hat, SHiB-Schulen eingeführt hat sowie Enrichment-Programme - Kurse, die am Nachmittag stattfinden und die für Schüler angeboten werden, die besonders leistungsfähig sind. Es wurden Angebote für einen höheren Lernanspruch zur Verfügung gestellt. Ich glaube, das ist ein sehr, sehr wichtiger Weg, den wir dort begonnen haben.
Daneben ist es gerade in diesem Umfeld sehr wichtig, Kooperationspartner einzubinden. Ich will an dieser Stelle besonders die Deutsche Gesellschaft für das hochbegabte Kind nennen, die sich durch Modelle wie Schülerpatenschaften, aber auch durch die von ihr organisierte Juniorakademie beispielhaft engagiert.
Auch das sei an dieser Stelle gesagt - dies ist etwas, was uns in Schleswig-Holstein in diesem Bereich besonders auszeichnet -: All dies geschieht überwiegend im Ehrenamt; diejenigen, die sich dabei engagieren, erhalten keinerlei Vergütung.
Ich freue mich, dass auf Grundlage dieses Konzepts, das wir mit diesem Antrag nun auf den Weg bringen wollen, die Regierung Günther diesen Schwerpunkt weiterentwickelt und eventuell sogar neue Angebote schafft.
Für mich ist wichtig, dass wir die Zusammenarbeit zwischen Schule und Hochschule ebenfalls in den Blick nehmen, dass wir auf eine stärkere Verzahnung von Schule und Universitäten hinwirken. Das ist eine Herausforderung; denn wir haben ja nicht überall Hochschulen. Ich kann mir vorstellen, dass die Digitalisierung in diesem Bereich hilfreich sein kann.
Für besonders wichtig halte ich es, dass wir die Förderung von Begabung gerade auch an berufsbildenden Schulen etablieren. Das ist ein Bereich, den wir bei diesem Thema bislang noch gar nicht so richtig im Fokus hatten. Bildungswege werden gerade auch im berufsbildenden Bereich maßgeblich mit entschieden. Ich weiß, dass die IHK und dass auch Unternehmen selbst in diesem Bereich viel tun. Aber gerade im schulischen Teil der Berufsbildung haben wir noch Elemente, bei denen man sagen kann: Da könnten wir noch mehr leisten.
Es ist für uns hier heute ein erster Aufschlag. Wir wollen eine Weiterentwicklung dessen, was wir bis jetzt in diesem Land an guten Themen auf den Weg gebracht haben. Für den Herbst 2018 wünschen wir uns die Vorlage eines weiterentwickelten Konzepts. Ich wünsche mir auch sehr, dass wir, anders als in der letzten Legislaturperiode, dann über die gesamte Legislaturperiode hinweg dieses Feld weiterentwickeln, und freue mich, wenn wir an anderer Stelle wieder über dieses Thema sprechen. - Danke für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ja, es war im Juni 2015, dass eine KMKFörderstrategie für leistungsstarke Schülerinnen und Schüler beschlossen wurde. Im November 2016 folgte dann eine Initiative von Bund und Ländern zur Förderung leistungsstarker und potenziell besonders leistungsfähiger Schülerinnen und Schüler. - Nun kann man es Ministerin Ernst natürlich vorwerfen, dass sie dann noch bis April 2017 brauchte, um auf Grundlage dieser Initiative ihren Bericht vorzulegen, den man als Drucksache 18/ 5051 nachlesen kann.
Das ist übrigens ein Fun Fact für alle Notenfetischisten: Maßgeblich für die Förderung dieser besonders begabten Schülerinnen und Schüler sind in der Regel nicht die Noten, sondern erkannte Potenziale bei diesen Schülerinnen und Schülern.
Ich habe noch einen zweiten Fun Fact mitgebracht: In der KMK gilt das Einstimmigkeitsprinzip. Die Strategie 2015 und die Initiative 2016 wurden mit den Stimmen Schleswig-Holsteins beschlossen. Über die Umsetzung wurde, wie gesagt, 2017 berichtet.
Man kann sich also fragen: Was ist der tiefere Sinn des Koalitionsantrags? Hat Schleswig-Holstein unter der Federführung von Ministerin Britta Ernst diese Initiative unterstützt? Ist die Regierung nach dem Amtsantritt der schwarzen Ampel dann wieder ausgestiegen, und überlegt sie sich dies jetzt auf Druck der Koalitionsfraktionen wieder neu? Oder was wollen Sie?
Vielleicht hilft ein Blick in den Antrag. In den KMK-Papieren ist von „leistungsstarken und potenziell besonders leistungsfähigen Schülerinnen und Schülern“ die Rede. Das sind etwa 20 % der Schülerschaft. Sie führen jetzt mit Ihrem Antrag einen neuen Begriff ein, nämlich den Begriff der „besonders begabten Schülerinnen und Schüler“. Jetzt frage ich mich - ich lese Ihre Anträge ja aufmerksam -: Ist das eine durchdachte Neupositionierung? Sagen Sie, dass die Zahl von 20 % der Schülerinnen und Schüler, die bislang betroffen sind, nicht ausreicht? Wollen Sie besonders begabte Schülerinnen und Schüler hinzufügen? - Das könnte letztlich ja fast jeder sein; irgendetwas kann jeder besonders gut. - Oder meinten Sie das am Ende doch nicht, und wir vertun schlicht Zeit damit, dass Sie die Landesregierung dazu auffordern, etwas zu tun, was diese ohnehin schon tut?
rinnen und Schüler mit einem IQ von unter 140 ohnehin nicht aufgenommen werden. Einen solchen Unfug zu fordern, haben sich heute die Kameraden von der AfD vorbehalten.
Aus unserer Sicht ist die Förderung begabter junger Menschen ein konstitutives Element der Inklusion. An allen Schulen sollen die Stärken und Potenziale aller Schülerinnen und Schüler erkannt und zur Entfaltung gebracht werden. Individuelle Förderung muss vom einzelnen Kind aus gedacht werden, und dazu müssen die Kinder nicht besonders sortiert werden.
Meine Damen und Herren, in diesem Sinne hat sich dieses Parlament ja noch im März mit den Stimmen der Küstenkoalition und der Piratenfraktion positioniert und hat dabei ausdrücklich die KMK-Papiere sowie den Bericht der Landesregierung gebilligt. Ich frage: Wollen Sie das jetzt ändern?
Noch im Februar 2017 war die CDU zum Beispiel in ihrem Antrag Drucksache 18/5156 der Auffassung, dass leistungsstarke Schülerinnen und Schüler von Gemeinschaftsschulen an Gymnasien wechseln sollen. Solche Gedanken finde ich in Ihrem nun vorliegenden Antrag nicht mehr; ich habe allerdings ein wenig Sorge, dass Sie so etwas mitdenken, wenn Sie von einem Konzept für den Herbst 2018 sprechen. Ich möchte davor warnen; denn ich halte dies für einen weiteren Anschlag auf unser Schulsystem und auf unsere Gemeinschaftsschulen.
Einen Hinweis, wie Sie es mit den Gemeinschaftsschulen und mit den begabten Schülerinnen und Schülern halten, werden wir ja bekommen, wenn wir sehen, wie die von Ihnen gewollte schriftliche Schulartempfehlung in Klasse 4 aussehen wird. Da wird man dann sehen können, ob Gemeinschaftsschulen und Gymnasien von Ihnen gleichgesetzt werden, oder ob Sie etwa wieder zu der alten Drittelung zurückkehren wollen. Wir warten gespannt.
Meine Damen und Herren, ich gehe davon aus, dass die Koalition am Ende noch erklären kann, was sie meint. Mich interessiert, ob es eine neue Definition des Begriffs der Begabung geben wird und ob eine Öffnung hin in eine breitere Schülerschaft erfolgen soll. Ich bin sicher, dass uns die Ministerin noch präziser darlegen wird, welche konkreten neuen Maßnahmen hinzukommen.