Protocol of the Session on November 15, 2017

Schließen möchte ich mit einem ausdrücklichen Dank an alle ehrenamtlichen und hauptamtlichen Beteiligten der Hospiz- und Palliativversorgung. Sie sorgen dafür, dass es sowohl die schwerstkranken Menschen als auch deren Angehörige und Hinterbliebenen in schweren Stunden etwas leichter haben.

Wir als Koalition beantragen die Überweisung der Anträge in den Sozialausschuss. - Ich bedanke mich herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall FDP, CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort für die AfD-Fraktion hat nun Herr Abgeordneter Dr. Brodehl.

Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Gäste! Ja, das Thema Hospizversorgung kann ich nur ganz schwer auf reiner Verstandesebene erörtern. Jeder unter uns, der bereits Angehörige bei deren Heimgang begleiten musste oder auch durfte, weiß um die emotionale Ausnahmesituation. Menschen auf ihrem letzten Lebensweg zu begleiten, stellt dabei nicht nur für Patienten und Angehörige eine Extremsituation dar. Dies gilt, wenn auch natürlich ein wenig abgeschwächt, für Ärzte, das Pflegepersonal und alle anderen sonstigen Begleiter.

Die wichtigste Prämisse - auch dies klang schon an - besteht bei alledem darin, diese letzte Lebensphase eines Menschen so würdevoll wie möglich zu gestalten. Wie kann dieses Ziel erreicht werden? Was können wir tun, um Rahmenbedingungen weiter zu verbessern? Der Ausbau der Palliativversorgung ist dabei ein Aspekt.

Die Landesregierung teilte auf eine Kleine Anfrage der SPD mit, dass es in Schleswig-Holstein aktuell sechs Hospize mit einer Kapazität von 66 Betten gibt. Hinzu kommen dann noch acht Standorte mit Palliativstationen in Krankenhäusern mit 78 Betten. Außerdem bestehen 27 ambulante Hospizdienste

(Dennys Bornhöft)

und neun sogenannte spezialisierte ambulante Palliativdienste.

Nun wird beantragt, das Angebot wohnortnaher stationärer Hospizplätze auszubauen, und zwar entsprechend den bereits erwähnten Empfehlungen von etwa 50 Betten pro einer Million Einwohner.

Der Ausbau von Hospizen und stationären Kapazitäten ist erfreulicherweise, wie von Frau Pauls berichtet, bereits in der Planungsphase. Als AfDFraktion halten wir den eingeschlagenen Weg für unbedingt richtig; denn die Bedarfe werden ja noch weiter steigen.

Dazu eine Statistik: Die Anzahl der Sterbebegleitungen ist von 314 im Jahr 2014 auf 1.483 im vergangenen Jahr gestiegen. Diese Steigerung war vor allem deswegen möglich und auch notwendig, weil im gleichen Zeitraum die Zahl der ehrenamtlichen Helfer von 431 auf 1.285 angestiegen ist. Diesen Frauen und Männern gebührt - und das soll nicht nur nebenbei erwähnt werden; das klang auch schon an - unsere ganz besondere Anerkennung.

Meine Damen und Herren, den gestiegenen Fallzahlen müssen aber die Hospizplätze und die stationären Palliativkapazitäten im gleichen Verhältnis folgen. Schleswig-Holstein ist beim Ausbau seiner Kapazitäten auf einem guten Weg; denn mit der Anzahl vorhandener und geplanter Hospizplätze und stationärer Betten befindet sich unser Land genau zwischen den Einschätzungen des Deutschen Hospiz- und Palliativverbandes und der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin.

Meine Damen und Herren, das eine ist die Bettenzahl, und das andere sind die Menschen. Letztere sind natürlich unser viel wichtigeres Kapital. Es bedarf im Bereich der Palliativmedizin einer besonderen Qualifizierung der Ärzte, der Pfleger und natürlich auch der ehrenamtlichen Begleiter. Im Bereich der professionellen Fachleute, also vor allem der Mediziner, ist schon sehr viel erreicht worden. Bei den Ehrenamtlern besteht noch ein wenig Luft nach oben.

Aber auch diese Begleiter selber müssen weiter qualifiziert, gecoacht und begleitet werden. Ich kenne das aus meiner Nachbarschaft. Dort arbeiten zwei Damen - meistens sind es ja Frauen - als Ehrenamtlerinnen in einer Hospizinitiative mit.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die AfDFraktion begrüßt den weiteren Ausbau vor allem der wohnortnahen Bettenkapazitäten. Ich möchte an dieser Stelle aber deutlich machen, dass uns die Weiterbildung und Unterstützung des Personals

nicht minder wichtig ist. Sicherlich besteht hierüber in diesem Haus ein Konsens. Es ist wohl auch gleichzeitig klar, dass der Ausbau weiterer Kapazitäten bewährte bestehende Strukturen nicht gefährden darf, insbesondere nicht die der Ehrenamtler.

Deswegen halten wir auch den Runden Tisch oder die Verstetigung des Runden Tisches für notwendig; denn auch dieser gehört dazu.

Wir werden uns dafür einsetzen, mittelfristig die Mittel für die heute 16 geförderten Hospizinitiativen gerade im Hinblick auf die Qualifizierung und Begleitung der Helfer zu erhöhen, damit der hohe Qualitätsstandard auch weiterhin gewährleistet werden kann.

Den SPD-Antrag können und werden wir deswegen unterstützen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)

Das Wort für die Abgeordneten des SSW hat der Kollege Flemming Meyer.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Grundlage für den Ursprungsantrag ist bekanntlich die Analyse des Deutschen Hospizund Palliativverbands. Wie schon mehrmals erwähnt, beziffert der Verein den Bedarf an stationären Hospizplätzen auf 50 Betten pro eine Million Einwohner. Wie wir schon gehört haben, sind es laut Antwort auf die Kleine Anfrage der Kollegin Pauls in Schleswig-Holstein immer noch 66 Bettenplätze, und dies trotz der Bemühungen der Küstenkoalition und unseres Beschlusses, für diesen Zweck 500.000 € als investive Mittel bereitzustellen. Offenbar fehlt es hier an entscheidungsreifen Anträgen. Aber wie dem auch sei, grundsätzlich lässt sich zumindest festhalten, dass es hier nach wie vor noch einiges zu tun gibt. Deshalb kann ich für den SSW ganz klar sagen, dass wir alle Maßnahmen zur Stärkung des Hospizwesens unterstützen.

Zurückblickend kann man sagen, dass sich alle Landesregierungen der vergangenen 20 Jahre für diese wichtige Arbeit eingesetzt haben. Diese Konstanz ist in meinen Augen wirklich ein Grund zur Freude. Sie stimmt mich und meine Partei auch hoffnungsvoll für die Zukunft. Beim Blick auf die Antragslage gehe ich stark davon aus, dass wir uns alle zum Ziel einer bedarfsgerechten Versorgung

(Dr. Frank Brodehl)

mit hospiz- und palliativmedizinischen Angeboten bekennen können. Ich hoffe natürlich auch, dass die Landesregierung Wort hält und den Ausbau der stationären Versorgung wie angekündigt vorantreibt.

Zu einem menschenwürdigen Leben und einer menschlichen Pflege gehört für den SSW auch ein würdevolles Sterben. Die allermeisten Betroffenen verstehen darunter ganz konkret, dass sie in ihrer letzten Lebensphase da begleitet werden wollen, wo sie sich zu Hause fühlen. Diesen Wunsch können wohl alle nachvollziehen. Gerade hier hat der Anspruch auf eine möglichst wohnortnahe Versorgung also eine besonders große Bedeutung. Deshalb begrüßen wir es ausdrücklich, dass beim weiteren Ausbau der Kapazitäten auf eine ausgewogene regionale Verteilung geachtet wird. Das ist nicht zuletzt auch für Angehörige und nahestehende Menschen unheimlich wichtig. Aber so wie ich die Landesregierung verstehe, ist dies auch eine wichtige Maßgabe für die weiteren stationären Plätze.

Bei aller Einigkeit in diesen Fragen dürfen wir uns aber nichts vormachen: Unser Anspruch muss die konsequente umfassende Versorgung aller Palliativpatientinnen und -patienten sein. Es geht also um weit mehr als den zahlenmäßigen Ausbau von Hospizbetten. Wir müssen auch die ambulante Versorgung und hier vor allem die allgemeine ambulante Palliativversorgung stärker in den Blick nehmen und fördern.

(Beifall Barbara Ostmeier [CDU])

Von der Idee her wird ja gerade hier die Grundversorgung geleistet. Eigentlich ist es Aufgabe der allgemeinen ambulanten Palliativversorgung, sich um Betroffene und ihr soziales Umfeld zu kümmern, wenn eine nicht mehr heilbare Erkrankung vorliegt. Diese sensible Betreuung soll eigentlich in Abstimmung mit dem jeweiligen Hausarzt sichergestellt werden. Leider stößt dieses System aber noch viel zu oft an Grenzen. Auch das Land sollte sich deshalb fragen, wie man zum Beispiel die interdisziplinäre Zusammenarbeit verbessern und die Vorgaben des Hospiz- und Palliativgesetzes umsetzen kann.

Eine Sache ist auch mir in diesem Zusammenhang besonders wichtig: Ich möchte mich bei den vielen ehrenamtlich engagierten Menschen bedanken, die im sensiblen Bereich der Sterbe- und Trauerbegleitung eine so wichtige Rolle spielen.

(Beifall)

Ohne ihren Einsatz hätten wir hier wirklich eine ganz andere Problemlage. Deshalb will ich für den SSW eines hervorheben: Lob und Dank allein rei

chen nicht. Neben dem regelmäßigen Austausch, wie zum Beispiel am Runden Tisch, ist auch die professionelle Unterstützung unverzichtbar; denn eines ist sicher: Die Begleitung schwerstkranker und sterbender Menschen macht man nicht mal eben im Vorbeigehen. Hierfür und für die Trauerarbeit mit den Hinterbliebenen braucht man neben unserer Wertschätzung auch professionelle Begleitung und Weiterbildung. Der SSW wird sich hierfür weiter einsetzen. - Jo tak.

(Beifall SSW und SPD)

Ich erteile nun für die Landesregierung dem Minister für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren Dr. Heiner Garg das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich mich dem Dank, den alle hier an diejenigen gerichtet haben, die dafür sorgen, dass Menschen in ihrem allerletzten Lebensabschnitt so begleitet werden, für die Landesregierung ausdrücklich anschließen. Ich möchte den Dank aber mit einem Hinweis auf die seit über zehn Jahren währende Debatte hier im Schleswig-Holsteinischen Landtag verbinden. Es ist eine unglaubliche Art und Weise, wie wir fraktionsübergreifend mit dem Thema palliativmedizinische Versorgung und Hospizwesen in Schleswig-Holstein umgehen und auch unabhängig davon, wer gerade die Regierung stellt oder nicht. Ich finde, das ist die richtige Antwort auf diese politische Frage. Auch dafür meinen herzlichen Dank an alle Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall im ganzen Haus)

Menschen haben ein Recht darauf und müssen darauf vertrauen können, dass sie gerade in ihrer letzten, in dieser schweren Lebensphase Pflege, Geborgenheit, Fürsorge und Zuwendung erhalten. Sie müssen die Möglichkeit haben, ihr Leben in Würde und Selbstbestimmung beschließen zu können. Gute Pflege und Begleitung für schwer kranke und sterbende Menschen in Schleswig-Holstein ist daher erklärtes Ziel auch dieser Landesregierung, ein Ziel, über das in diesem Haus zum Glück seit Langem große Einigkeit herrscht. Es gibt aus meiner Sicht, wenn ich das richtig erinnere, eigentlich immer nur den Versuch, konstruktive Vorschläge zu unterbreiten, wie man diesem Ziel ein Stück näherkommt.

(Flemming Meyer)

Für entsprechende Versorgungsangebote bedarf es vernetzter und bedarfsgerechter Strukturen ambulanter und stationärer sowie abgestimmter multiprofessioneller Behandlung, Pflege und Begleitung. Die Koalition hat deswegen vereinbart, die ambulanten und stationären Hospize und Palliativangebote weiter zu fördern und auch hier eine enge Verzahnung der einzelnen Sektoren tatkräftig zu unterstützen, ebenso wie die ehrenamtlich geleistete Arbeit.

Bereits heute gibt es in vielen Orten in SchleswigHolstein solche Angebote, über die die Kolleginnen und Kollegen hier schon gesprochen haben. Sie steht in den Kreisen und kreisfreien Städten mit den ambulanten Hospizdiensten und Initiativen sowie den Palliativ Care Teams mit Hilfe und Unterstützung für sterbende Menschen zur Verfügung. Ergänzt wird das stationäre Angebot in Krankenhäusern und stationären Hospizen. Diese Angebote für sterbende Menschen und ihre Angehörigen sind in der Tat noch nicht überall gleichermaßen ausgebaut. Das zeigen auch die Interessenbekundungen von Hospizinitiativen für neue Einrichtungen. Das ist zu begrüßen, zumal die demografische Entwicklung - darauf ist der Kollege Meyer eingegangen sicherlich dafür sorgt, dass die Bedarfe zukünftig nicht kleiner sein, sondern weiter zunehmen werden, wobei schon heute die Angebote jedenfalls nicht überall den Bedarfen tatsächlich standhalten.

Ein Ausblick zu diesen Bedarfen liefert eine Studie, die die Bertelsmann Stiftung vor zwei Jahren, genauer gesagt, im November 2015, gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin veröffentlicht hat. Diese Studie weist aus, dass Schleswig-Holstein im Ländervergleich der Hospiz- und Palliativversorgung einen Platz im oberen Drittel erreicht. Dennoch bestehen auch hier zusätzliche Bedarfe, insbesondere bei den stationären Plätzen, für die Versorgung sterbenskranker Menschen. Es ist deshalb richtig, die Einrichtung weiterer Hospizplätze in Schleswig-Holstein zu fördern. Die Kollegin Pauls hat es angesprochen. Dafür stehen, so wie das von der vergangenen Koalition beschlossen wurde, jährlich 500.000 € für vier Jahre bereit.

Hierzu gibt es ganz unterschiedliche Überlegungen vor Ort, die sich in einer ganzen Reihe von Interessenbekundungen von Hospizinitiativen manifestieren. Frau Kollegin Pauls, ich will mich, weil es ja nicht selbstverständlich ist, ausdrücklich dafür bedanken, dass Sie heute der Versuchung widerstanden haben, Schuldige dafür zu finden, dass diese 500.000 € noch nicht ausgegeben wurden. Ich ver

zichte hier auch ausdrücklich darauf, weil uns das nicht weiterhilft. Mein Vorschlag wäre, dieses Geld bis 2022 zu verstetigen, also das zu tun, was Sie ursprünglich vorgehabt haben, nämlich die Gesamtsumme von 2018 bis 2022 in die Hand zu nehmen und nicht, wie ursprünglich vorgesehen, bis 2021. Damit hätten wir tatsächlich die Zahl auf 135 Hospizplätze erhöht und verfügten somit über die erforderlichen Plätze.

(Beifall im ganzen Haus)

Das entspräche dann genau diesem festgestellten Bedarf.

Meine Damen und Herren! Jede und jeder von Ihnen, der einmal ein Hospiz besucht hat, insbesondere vielleicht ein Kinderhospiz, weiß, dass der Ton dieser Debatte genau der angemessene ist. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall im ganzen Haus)

Vielen Dank, Herr Minister. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, ich schließe die Beratung.

Es ist beantragt worden, den Antrag, Drucksache 19/297 (neu), sowie den Alternativantrag, Drucksache 19/342, dem Sozialausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Das ist einstimmig so beschlossen.