Protocol of the Session on November 15, 2017

ben, bei dem sich eigentlich alle einig sind, das alle wollen, dann auch durchgesetzt werden kann.

Insofern ist dieser Ansatz richtig. Wertschätzung wird auch in Planungsprozessen zum Erfolg führen, wenn man das wirklich ernsthaft betreibt. Ich bin mir sicher, Herr Minister, dass das Motto „Mach die Tür zu, ich komme durch die Wand!“ für Planungsprozesse nicht immer zielführend ist.

(Heiterkeit Christopher Vogt [FDP])

Deshalb sind wir sehr froh, dass gerade der Dialog und das Zugehen auf Menschen auch in der politischen Scherpunktsetzung bei Ihnen wichtig sind. Ich finde, wir sollten das tun.

Ich möchte mich trotzdem noch einmal bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Verwaltung bedanken. Es darf hier nicht der Eindruck entstehen, dass hiermit ein parlamentarisches Misstrauensvotum gegen alle ausgesprochen wird, die die Planung in der Verwaltung bisher gemacht haben. Nein, meine Damen und Herren, genau das darf nicht die Botschaft sein, die heute von hier ausgeht. Wir wissen, was die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tun, wir schätzen ihre Arbeit wert. Das ist kein Votum gegen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Behörden. Letztlich nehmen wir eine parlamentarische Verantwortung wahr. Das wollen wir mit diesem Gesetzentwurf jetzt auf den Weg bringen.

Im Sinne der von mir eingangs vorgeschlagenen Verfahrensweise bitte ich um Zustimmung, damit wir das so, wie ich vorgeschlagen habe, am Freitag im Sinne dessen hinbekommen, was wir hier alle mittragen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP und vereinzelt AfD)

Für die FDP-Fraktion hat der Abgeordnete Christopher Vogt das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist zu diesem Thema eigentlich schon alles gesagt, nur noch nicht von jedem. In diesem Sinne möchte auch ich meinen Beitrag leisten, mich allerdings einigermaßen kurzhalten.

Die Koalition hat sich vorgenommen, überfällige Sanierungen und Verbesserungen der Infrastruktur, insbesondere Verkehrsinfrastrukturen - um die es hier geht -, in unserem Land engagiert anzupacken.

Das ist aktuell deutlich leichter gesagt als getan. Das erleben wir immer wieder.

Es gibt den sogenannten Investitionshochlauf, der immer wieder beschrieben wird. Das heißt, man hat auf Bundesebene und jetzt auch auf Landesebene aufgehört, zu wenig in den Erhalt und in die Verbesserung der Infrastruktur zu investieren. Aber die Bereitstellung dieser Mittel allein reicht offensichtlich nicht aus, um die Probleme zu lösen.

Die Minister dieser Landesregierung - das sind im Wesentlichen die geschätzte Finanzministerin und der nicht minder geschätzte Verkehrsminister - haben zum ersten Mal seit vielleicht zwei oder drei Jahrzehnten nicht mehr das Problem, das Geld vom Parlament für Infrastrukturmaßnahmen bewilligt zu bekommen, sondern es loszuwerden. Insofern haben wir es hier mit einer kuriosen Lage zu tun. Es wurde schon darauf hingewiesen, dass man in Dänemark klügere Verfahren hat als in Deutschland.

Deswegen wollen wir der Regierung helfen, das Geld, das wir ihr für Infrastruktur zur Verfügung stellen, tatsächlich ausgeben zu können. Wir brauchen dafür eine Reihe an strukturellen Veränderungen. Hierzu sind verschiedene Maßnahmen notwendig, die wir Stück für Stück umsetzen werden. Dieser Gesetzentwurf ist das Drehen an nur einer Stellschraube. Wir werden noch an vielen weiteren drehen müssen, um die Planungs- und Infrastrukturprojekte spürbar voranbringen zu können. Wir müssen aus unserer Sicht dauerhaft deutlich mehr Investitionsmittel bereitstellen.

Wir müssen den Landesbetrieb im Zuge der Bundesinfrastrukturgesellschaft zukunftsfähig aufstellen. Darüber werden wir auch in dieser Tagung noch einmal intensiv beraten. Wir brauchen mehr eigene Planungskapazitäten beim Land, gerade auch im Landesbetrieb. Wir brauchen an dieser Stelle mehr Stellen, mehr Ausbildung und bessere Angebote für potenzielle Planer. Wir brauchen auch eine stärkere Einbindung von externen Planern. Auch daran arbeiten wir. Wir brauchen ein einfacheres Planungsrecht. Da gibt es verschiedene Ansätze - auch gerade zwischen Bund und Ländern -, die Prozesse zu vereinfachen. Wir brauchen einen besseren Austausch mit den Betroffenen beziehungsweise mit den Umweltverbänden - Kollege Tietze hat das angesprochen. Auch das tun wir bereits.

Die Planfeststellungsbehörde ist ein wesentliches Element, wenn es um die Realisierung von Infrastrukturprojekten geht. Es wurde gesagt, was der Sinn des Gesetzentwurfs ist. Das möchte ich an die

(Dr. Andreas Tietze)

ser Stelle nicht wiederholen. Auch ich glaube: Es ist gut, wenn wir das jetzt schnell durch den Landtag bringen. Das wäre ein Signal an die Öffentlichkeit. Ich danke ganz ausdrücklich der Opposition dafür, dass wir das in diesem Schnellverfahren hinbekommen.

(Minister Dr. Robert Habeck betritt den Ple- narsaal)

Minister Robert Habeck im heutigen MELUND hallo und herzlich willkommen! - hat es gut vorgemacht. Dort hat man das mit einer Verordnung umsetzen können. In diesem Bereich benötigen wir eine Gesetzesänderung, um das entsprechend anzupassen. In anderen Bundesländern wird das ebenso gemacht. Ich danke für das konstruktive Zusammenarbeiten an dieser Stelle.

Herr Buchholz ist auch so eine Art „Draußenminister“; wir sollten ihn nicht im Regen stehen lassen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Heiterkeit und Beifall FDP, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die AfD-Fraktion hat Herr Abgeordneter Volker Schnurrbusch das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Gäste! Wir haben es schon mehrfach gehört, es geht um Tempo und Beschleunigung. Deshalb möchte auch ich mich kurzfassen. Ich habe schon ein paar Dinge aus meiner Rede herausgekürzt, die bereits angesprochen worden sind.

Wir haben gehört, dass die Kollegen aus Dänemark, die uns im Wirtschaftsausschuss heute genau vor 14 Tagen zu einem Arbeitstreffen besucht haben, uns berichtet haben, dass es in Dänemark viel leichter und unkomplizierter zugeht, wenn es um Planfeststellungen geht. Wir haben hier in Deutschland ein deutlich komplizierteres Planungsrecht und würden uns sehr freuen, wenn wir in dieser Legislaturperiode über dieses Thema noch einmal reden könnten, um es zu vereinfachen.

Wir können viel von unseren lieben und pragmatischen Nachbarn im Norden lernen. Bis es aber so weit ist, halten wir es für sehr sinnvoll, dass die Landesregierung nun ein neues Amt einrichtet, das für die Planfeststellung von Verkehrsprojekten zuständig sein soll.

Die Durchführung von Anhörungs- und Planfeststellungsverfahren erfordert gerade bei großen Infrastrukturprojekten ein besonderes Maß an Koordinierungs- und Planungskompetenz. Regelmäßig das haben wir auch gelernt - zeichnen sich bereits früh Konflikte zwischen den Beteiligten ab. Das Interesse der Öffentlichkeit am Ausbau der Infrastruktur konkurriert mit den Belangen örtlicher Kommunen, der vor Ort betroffenen Bürgerinnen und Bürger und natürlich auch des Naturschutzes. Wir haben hier im Parlament bereits diskutiert, wie schwierig die Fortsetzung des Baus der A 20 ist. Das ist das Fanal, an dem wir dieses Problem messen können.

Wir begrüßen es daher ausdrücklich, dass die neue Landesregierung die Planung zum Weiterbau der A 20 westlich der A 7 jetzt insgesamt auf den Prüfstand gestellt hat. Mit der beabsichtigten Etablierung des Amtes für Planfeststellung Verkehr wird auch für zukünftige Infrastrukturgroßprojekte eine wichtige Weichenstellung vorgenommen.

Unser Rechtssystem setzt gerade beim Planfeststellungsverfahren auf eine intensive Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der individuell Betroffenen. Darüber hinaus müssen die berechtigten Interessen des Naturschutzes ihre Berücksichtigung finden, wobei aus unserer Sicht zu prüfen wäre, ob das Verbandsklagerecht in diesem Punkt zu überarbeiten ist, um noch mehr Beschleunigung zu ermöglichen.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird zu Recht als notwendig angesehen, um die Akzeptanz der Bevölkerung für Großprojekte zu erhöhen. Wir haben gerade die Bedenken in Sachen fester Fehmarnbelt-Querung gehört. Da liegt noch viel Arbeit vor uns. Das alles geht nur im Dialog. Hier hat die Planfeststellungsbehörde eine Schlüsselfunktion.

Das gilt auch gegenüber dem Träger des Bauvorhabens. Auch die sind im Rahmen des Verfahrens umfassend zu begleiten. Dies war in der Vergangenheit oft eine Gratwanderung, da die Unabhängigkeit der Behörde auch gegenüber dem Vorhabenträger stets gewahrt sein muss. Das war bisher nicht der Fall.

Wenn sich also bei der Umsetzung eines Bauvorhabens das planungsrechtliche Gebot der umfassenden Konfliktbewältigung nicht durchgehend realisieren lässt, ist das nicht unbedingt der Fehler oder die Schuld der Behörde. Das sehe ich auch so. Großprojekte tragen immer das Risiko in sich, das Vertrauen der Bevölkerung in diese Planung, die

(Christopher Vogt)

Kalkulierbarkeit und die Rechtssicherheit dieser Planung zu unterminieren. Daher ist es ein wichtiges, positives Signal, wenn die Landesregierung mit der Errichtung eines Amtes für Planfeststellung Verkehr die Behördenstruktur neu ordnet. Wir befürworten daher ausdrücklich die Gesetzesänderung und unterstützen die zügige Beratung im Wirtschaftsausschuss. - Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Für die Abgeordneten des SSW hat der Abgeordnete Flemming Meyer das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Wir diskutieren das Thema Straßen und Wege derzeit an vielen Fronten. Dies ist hier und da ein bisschen anstrengend, bündelt aber gleichzeitig einige Fragen. Vor diesem Hintergrund möchte ich einmal ganz deutlich sagen: Die Landesbehörden behaupten sich im Vergleich mit anderen bei Straßenbau, Straßenplanung und Straßeninstandsetzung gut.

Die Kompetenzen des Landesbetriebs sind für mich unumstritten. Zuletzt hat diese Einschätzung ein Gutachten ausdrücklich hervorgehoben. Dabei ging es um die Frage, ob nicht doch lieber der Bund die Bundesstraßen im Land verwalten sollte, was der Landesbetrieb jetzt im Auftragsverfahren erledigt. Mitnichten lautet das klare Urteil der Experten - die SSW-Fraktion hat das an dieser Stelle auch schon früher gesagt -, dass die Straßen im Land durch das Land nicht weiter verwaltet werden müssten. Alles andere schafft nur Probleme und Reibungsflächen; aber es ist ja immer gut, wenn man das, wovon man selbst überzeugt ist, noch einmal hört und liest.

Im Gutachten ist vom dezentralen Wissen des Landesbetriebs die Rede, das es im Sinne reibungsloser Abläufe zu bewahren gelte. Trotz der zu erwartenden Synergieeffekte spricht sich das Gutachten klar gegen eine Auslagerung der Kompetenzen aus. Dazu passt der vorgelegte Gesetzesentwurf, der die Kompetenzen des Landes weiterentwickeln möchte.

Wir haben bereits eine ähnliche Behörde in Sachen Planfeststellungsverfahren, und zwar das Amt für Planfeststellung Energie. Wenn man sich einmal umhört, ist das Amt kaum bekannt. Für mich ist damit klar: Dort werden sehr geräuschlos und effizient die Planfeststellungsverfahren für Höchstspannungsfreileitungen sowie große Gasversorgungslei

tungen durchgeführt. Anders als 2012, als der zuständige Minister das neue Amt für Planfeststellung Energie per Erlass errichtete, begeben wir uns nun für das Amt Planfeststellung Verkehr in ein richtiges Gesetzgebungsverfahren, weil klarstellende Zuständigkeitszuweisungen erfolgen sollen.

Das bedeutet im Einzelnen, dass der Landesbetrieb Zuständigkeiten im Bereich der Planfeststellung von Landesstraßen und Bundesstraßen an das neue Amt zu übertragen hat. Dieser Weg über ein Gesetzgebungsverfahren gibt uns einmal die Gelegenheit, nach den Kosten zu fragen. Der Minister bleibt an dieser Stelle im Entwurf bewusst undeutlich, wenn es um die Kosten geht, die mit dieser Verlagerung zusammenhängen. Er verweist auf das Haushaltsaufstellungsverfahren für 2018. Ich gehe davon aus, dass die Neuschaffung des Amtes sicherlich Mehrkosten nach sich ziehen wird. Wenn aber die Effizienz der Planung dadurch gesteigert werden kann und wenn es zu kürzeren Verfahren kommt, ist, so sage ich ganz klar, das neue Amt Planfeststellung Verkehr wirklich eine Investition für die Zukunft und findet auch unsere Zustimmung. - Jo tak.

(Beifall SSW, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Es ist Ausschussüberweisung beantragt worden. Der Gesetzentwurf Drucksache 19/313 soll dem Wirtschaftsausschuss überwiesen werden. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag einstimmig überwiesen.

Die Parlamentarischen Geschäftsführer haben sich abgestimmt, dass vor der Mittagspause noch der Tagesordnungspunkt 11 beraten wird.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 11 auf:

Europäisches Verbot von Mikroplastik

Antrag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und FDP Drucksache 19/290

Änderungsantrag der Fraktion der AfD Drucksache 19/332

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall.