Deshalb habe ich Ihnen auch explizit gesagt, ich erwarte mehr in der Diskussion als die reine Diskussion über diesen Gesetzentwurf. Ich würde mich freuen, wenn Sie diesen Weg mitgehen. Deshalb erwarte ich mir eine intensive Diskussion - die einzelnen Aspekte haben einige schon dargestellt - über die Sicherstellung der Vielfalt des politischen Angebots in den Kommunen, aber auch über die professionelle Führung der Verwaltungen und Kommunen. Ich glaube, das sollten wir völlig unabhängig von dem konkret vorliegenden Gesetzentwurf
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Jede Partei oder Wählerinitiative kann zum Beispiel an einer Oberbürgermeisterwahl teilnehmen. Auch diejenigen, die nicht in der Ratsversammlung vertreten sind, können teilnehmen. Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber sind mit entsprechenden Unterstützungsunterschriften zugelassen. Das ist der aktuelle Gesetzeszustand. Da sollten wir wahrscheinlich ein wenig die Kirche im Dorf lassen.
Die antragstellende Fraktion moniert, dass bei Einzelbewerbern die Parteizugehörigkeit auf dem Wahlzettel fehle. Beim Wahlakt in der Kabine oder am heimischen Küchentisch sei damit nicht klar ersichtlich, dass der Bewerber oder die Bewerberin Teil einer Partei ist. Das sei ein wichtiges Entscheidungskriterium, führt die antragstellende Fraktion in ihrer Begründung aus. Sollte die Parteizugehörigkeit im Wahlkampf nicht deutlich genug kommuniziert werden, sei das ein Nachteil.
Schauen wir einmal genau auf die demokratischen Verfahren, die das Wahlgesetz festlegt. Die Kandidaten für die Wahl der Chefs oder der Chefinnen der Verwaltung - nur darum geht es - werden von den Parteien der Ratsversammlung vorgeschlagen. Sie sind im Übrigen darin vertreten, weil ihr Wahlprogramm mit seinen Ideen und Vorschlägen eine ausreichende Zahl von Menschen überzeugt hat. Ein entsprechendes Quorum ist durch diese Parteien also schon im Zuge der Kommunalwahl überwunden worden. Die Fraktionen sind keine Eintagsfliegen, sondern gefasste Fraktionen, die sich mit ihrer Arbeit entsprechend empfohlen haben. Doch auch sie können nicht so einfach Kandidaten ins Rennen schicken. Das wurde ebenfalls schon gesagt. Wir haben schon im Vorwege jede Menge Verfahren, was die Aufstellung angeht.
Meine Damen und Herren, was vielleicht ebenfalls sehr wichtig ist: Man ist auch als große Fraktion oder als kommunal stark verankerte Fraktion nicht davor gefeit, dass die eigenen Kandidaten nicht ge
Ihr tretet vielleicht nicht so häufig an. Das mag ja sein. Aber im Regelfall ist es so, dass jeder einmal einen Nachteil haben kann und das anscheinend doch nicht am Parteikürzel hängt, sondern daran, dass wir es hier mit einer Personenwahl zu tun haben.
Wir wählen ja den Verwaltungschef. Dieser besticht im Regelfall durch persönliche Kompetenz. Ich habe auch den Eindruck, dass sich im Regelfall die persönliche Kompetenz durchsetzt, egal welcher Partei der jeweilige Kandidat oder die jeweilige Kandidatin angehört.
Meine Damen und Herren, davon einmal abgesehen, sieht das Kommunalwahlrecht ausdrücklich keine Privilegierung von Parteien vor. Das muss man wissen. Nur die im Rat, die schon ein Quorum erfüllt haben, haben in der Tat die Möglichkeit, einen Vorschlag zu machen. Eine Privilegierung einer Partei gegenüber anderen, obwohl sie bei der letzten Kommunalwahl kein Mandat errungen hat, darf gerade nicht stattfinden, denn dann würde diese Partei gegenüber normalen Bürgern und Bürgerinitiativen bevorteilt werden. Das gilt im Übrigen für alle Parteien, es ist also kein AfD-Spezifikum. Auch wenn die FDP oder der SSW mit einem Kandidaten kommen würden und in einem Gemeindeoder Stadtrat nicht vertreten sind, stünde das Parteikürzel dort nicht. Es ist also, wie gesagt, nicht auf die AfD gemünzt, sondern wir alle haben genau die gleichen Herausforderungen, meine Damen und Herren.
Somit gibt es drei Wege, um einen Kandidaten vorzuschlagen: Erstens. Man kommt als Partei oder Wählergruppe in den Gemeinderat und hat dadurch schon das Quorum für einen Vorschlag erreicht. Dann kann man einen Vorschlag einbringen. Zweitens. Man hat es nicht in den Gemeinderat geschafft oder ist bei der letzten Kommunalwahl nicht angetreten. Dann muss man für seinen Kandidaten Unterstützerunterschriften vorlegen, damit man ein entsprechendes Quorum erreichen kann. Drittens. Ein Bewerber tritt allein an und sorgt selber für die notwendigen Unterschriften. Damit kann jeder einen Vorschlag einreichen. Jeder kann für seinen Kandidaten werben, auf welche Art auch immer. Deswegen glaube ich, dass eine Änderung des Ge
Für die Landesregierung hat der Minister für Inneres, ländliche Räume und Integration, Hans-Joachim Grote, das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich fühle mich wieder auf heimischem Terrain. Ich habe eine solche Direktwahl viermal mitgemacht. Bevor ich zu den grundlegenden Aussagen, die Sie, sehr verehrter Herr Harms, schon ausgeführt haben, komme, will ich sagen: Es stimmt nicht, dass die Parteizugehörigkeit des Kandidaten auf dem Stimmzettel steht. Die Parteizugehörigkeit wird nicht aufgenommen, sondern es wird ausschließlich der Name der vorschlagenden Gruppen oder der vorschlagenden Gruppe aufgenommen. Das andere fällt unter das Persönlichkeitsrecht des einzelnen Kandidaten.
Das Ansinnen, das Sie gerade ansprechen, ist wiederholt von verschiedenen Seiten vorgetragen worden. Denn es gibt umgekehrt bisweilen den Wunsch parteiloser Kandidaten, dass, wenn sie zum Beispiel von einer Partei oder von mehreren Gruppen vorgeschlagen werden, die vorschlagende Partei nicht genannt wird. Deswegen gibt es durchaus Menschen, die von einer Partei vorgeschlagen würden, es aber vorziehen, die Unterschriften - bei uns sind es 195 Unterschriften - zu sammeln, um dann eigenständig antreten zu können. Die Zuordnung einer Partei zu einem Namen steht also bei der Ausgestaltung nach dem Wahlgesetz überhaupt nicht zur Diskussion. Ich habe gerade auch noch einmal mit Herrn von Riegen gesprochen, der als Landeswahlleiter tätig ist. Es geht nur um die Frage, wer vorschlagen kann.
2012 hat es eine Änderung der Kommunalverfassung und der wahlrechtlichen Vorschriften gegeben. Das Vorschlagsrecht ist auf die in der Vertretungskörperschaft vertretenen politischen Parteien übergegangen. Bis dahin hatten nur die in der jeweiligen Gemeinde- oder Stadtvertretung vertretenen Fraktionen - und zwar nur Fraktionen und nicht Einzelbewerber - ein Vorschlagsrecht. Dieses ist also von den Fraktionen auf die Parteien übergegangen. Ich halte das auch für den richtigen Weg. Denn
Die Aussage, die auch in verschiedenen Urteilen dazu ergangen ist, unterstellt, dass die nicht in der Gemeindevertretung vertretenen Parteien nicht den notwendigen Rückhalt in der Bevölkerung und daher nicht den nötigen Status haben. In meiner Stadt bräuchten sie als Einzelbewerber 195 Unterschriften. Wenn man ein Vorschlagsrecht einer Partei hat - ich will jetzt nicht auf die AfD abstellen -, dann könnte man theoretisch mit sieben Personen eine Partei gründen und dann mit sieben Personen eigenständig einen Kandidaten nominieren, der als Einzelbewerber mindestens 195 Stimmen haben müsste. Deswegen hat man etwas vorgeschaltet und gesagt: Nur die schon einmal einem Wahlverfahren unterzogenen Parteien können sich auf diesen Status berufen und von daher eigenständig vorschlagen.
Ich kann verstehen, dass die Unterstützung durch eine Partei in einer Wahl sehr hilfreich ist. Es ist viel Arbeit zu leisten, zum Beispiel Kontakte mit den Bürgerinnen und Bürgern aufnehmen. Die Unterstützung einer Partei ist immer von Vorteil, aber - das hat auch Herr Harms gesagt, und das sage ich wirklich aus eigener Erfahrung - wenn sich jemand um die Wahl eines Bürgermeisterpostens bewirbt, dann schauen sich die Menschen weniger an, von welcher Partei er kommt, sondern es stellt sich eine einzige Frage: Wem traue ich zu, die vor uns liegenden Aufgaben zu lösen? - Das ist die zentrale Frage, gerade wenn es um den Leiter einer Behörde geht. Dabei wird man weniger auf die Parteizugehörigkeit achten. Denn sehen Sie, ich bin zum Schluss mit 85 % gewählt worden,
- Ich komme aus Paderborn, da gab es einmal 80 % für die CDU. - Ich kann Ihr Ansinnen insofern verstehen. Unterstützen Sie Ihren Kandidaten! Jede Partei sollte ihre Kandidaten unterstützen.
Aber das Wahlrecht, wie wir es heute haben, sieht etwas anderes vor. Ich empfehle wirklich, dass wir es bei dieser Regelung belassen. - Vielen Dank.
Es wurde beantragt, den Gesetzentwurf Drucksache 19/257 dem Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Dann ist das einstimmig so beschlossen.
Bevor wir mit Tagesordnungspunkt 18 fortfahren, hat sich Umweltminister Dr. Robert Habeck zu einer Erklärung gemeldet.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Stegner, nach der letzten Debatte bin ich kurz zum Telefonieren hinausgegangen. Als ich aufgelegt hatte, sah ich sehr viele Anrufe und SMS auf meinem Handy, was mich sehr erstaunt hat. Ich war mir keiner Schuld bewusst.
Bei der Debatte zur Ausweisung der Windkraftgebiete, die wir heute als erste Debatte hatten, gab es noch Dreiminutenbeiträge. Wenn ich mich richtig erinnere, habe ich mit verschränkten Armen dagesessen und mit den Fingern auf meinem Bizeps gespielt. Mir ist schon mehrfach gesagt worden, dass das eine schlechte Angewohnheit ist, weil das einen sehr grimmigen Ausdruck hat. Ich kann auch nicht ausschließen, dass dabei der Mittelfinger der rechten Hand allein auf dem Bizeps des linken Arms ruhte und der Eindruck entstanden sein könnte, ich würde jemanden beleidigen. - Falls dieser Eindruck entstanden ist, Herr Stegner, entschuldige ich mich dafür. Nichts liegt mir ferner, als Sie zu beleidigen. Schon ganz persönlich schätze ich Ihre Arbeit als Oppositionsführer sehr. - Vielen Dank.
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Tobias von Pein für die SPD-Fraktion.
Sehr geehrte Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Wettstreit für Demokratie und zum Schutz unserer demokratischen Verfasstheit geht es für uns als SPD darum, alte und neue Nazi-Propaganda konsequent zu unterbinden. Wir wollen den Neofaschisten keinen Raum geben und die Ausbreitung von verfassungsfeindlichem und neofaschistischem Gedankengut stoppen.
Deshalb stellen wir heute einen Antrag, der eine wichtige Lücke im Verwaltungshandeln schließen soll. Worum geht es? - Es geht darum, den rechten Lifestyle, der für die organisierte Szene und deren Anhänger und Sympathisanten sehr identitätsstiftend ist, aufzudecken und zu bekämpfen. Wichtige Elemente sind dabei - man kennt sie - Musikgruppen, Rechtsrockkonzerte, Kleidungsstücke und Marken. Wir haben hier im Landtag auch über Thor Steinar und das herausragende demokratische Engagement der Menschen in Glinde gesprochen, die am Ende mit dazu beigetragen haben, dass der Nazi-Klamottenladen dort vor Ort endlich geschlossen wurde - zum Glück.
Es geht aber auch um Codes und Symbole. Dabei stehen vor allem bestimmte Zahlen und Buchstabenkombinationen im Vordergrund, die für den verdeckten Ausdruck von rechter Gesinnung typisch sind. Bestes Beispiel ist die Zahl 88, die für den Gruß „Heil Hitler“ steht. Andere Beispiele sind unter anderem die Zahl 18, aber auch die Buchstabenkombination B und H für „Blood and Honor“, zu Deutsch „Blut und Ehre“.
Es gibt weitere Codes, die sich immer wieder verändern. Wir wollen staatliche Eingriffsmöglichkeiten an dieser Stelle nutzen. Neben den wichtigen Bereichen der Prävention, unter anderem Demokratieförderung, politische Bildung, Opferberatung und Aufklärung - was wir tun -, ist auch der Bereich der Repression in klar definiertem Rahmen wichtig. Hier geht es vor allem um das Verbot von eindeutig verfassungsfeindlichen, neonazistischen Inhalten.