Protocol of the Session on December 10, 2020

Ich möchte noch einmal auf die Punkte zu sprechen kommen, die bei der Beratung eine besondere Rolle gespielt haben. In diesem Zusammenhang ein besonderer Dank an die Koalitionspartner von CDU und FDP, dass wir zueinanderfinden konnten. Es gab einige Punkte, die uns und die mir persönlich sehr wichtig waren.

Im Gegensatz zum Kollegen Heinemann haben wir im Text genau gesehen, dass Patientenrechte und Patientensicherheit sehr wohl in dem Gesetzentwurf stehen. Beides wird sehr wohl im Gesetz stehen, und das ist gut, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Bernd Heinemann)

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und FDP)

Ich freue mich auch - das ist insbesondere auch für diejenigen von uns, die in den Kreisen Nordfriesland und Ostholstein leben, eine gute Nachricht -, dass erstmals auch die Versorgungsplanung für die Inseln und die Halligen festgeschrieben wird.

Das ist existenziell für die Inseln, und zwar nicht nur für die dort lebenden Personen, sondern auch für den Tourismus vor Ort. Gucken Sie sich einmal an, was es bedeutet, dass zum Beispiel auf der Insel Föhr noch eine Klinik ist! Sie muss nicht riesig sein. Aber da hängt sehr viel dran. Ich freue mich, dass das gelungen ist, und ich finde das gut und richtig.

(Vereinzelter Beifall CDU und FDP)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, machen wir weiter mit dem Bereich Kinder und Jugendliche. Wir haben in den letzten Jahren immer wieder darüber gesprochen, wie schwierig die Versorgung im Bereich der Geburtshilfe, aber auch im Bereich der Pädiatrie ist. Deswegen war es uns ein großes Anliegen, Intensivbetten für Erwachsene und für Kinder getrennt auszuweisen. Das sind kleine Schritte, aber es ist richtig und sinnvoll, dass wir da die Strukturen vor Ort festschreiben.

Der Kollege Bernd Heinemann und ich haben ja ein gemeinsames Faible, was die Vermeidung von Krankenhausinfektionen angeht. Aber es steht drin. Gucken Sie doch einmal in den Gesetzentwurf beziehungsweise in die Nachbesserungen!

Was die Berücksichtigung der Pandemie angeht, so hätten wir das - Minister Heiner Garg hat eben schon darauf hingewiesen - gerne früher gehabt. Aber den künstlichen Versuch im Sozialausschuss, dieses Gesetz schlechtzureden, hätten Sie sich, ganz ehrlich, meine Damen und Herren von der SPD, wirklich sparen können. Die Belange von Kindern und Jugendlichen und von Menschen mit Behinderung sind uns ein großes Anliegen, und sie sind Teil des Gesetzes. Sie stehen da drin, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und FDP)

Wenn Sie das alles so viel besser hätten machen können - ich habe in Erinnerung, dass Grüne und SSW mitregiert haben -, hätten Sie dies ja tun können. Das haben Sie jedoch nicht gemacht.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und FDP)

Das nützt uns aber alles nichts. Ich finde, wir sollten heute nicht in die Vergangenheit gucken, sondern wir gucken gerne jetzt mit Ihnen gemeinsam in die Zukunft. Da möchte ich persönlich eines sagen: Ich finde es so wichtig, dass wir gerade in diesen Zeiten für diejenigen, die 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr, also auch Heiligabend, Silvester und Ostern, immer für uns alle da sind, ein gutes, modernes Krankenhausgesetz in Schleswig-Holstein bekommen. Das ist eine gute Nachricht. Bitte stimmen Sie dem Gesetzentwurf mit unseren Änderungen zu! - Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und FDP)

Das Wort für die FDP-Fraktion hat der Abgeordnete Dennys Bornhöft.

Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mit einem Dank beginnen, einem Dank an unseren Gesundheitsminister Heiner Garg und sein ganzes Team für diesen Gesetzentwurf. Bereits in einer Debatte im Landtag Mitte der 2000er-Jahre wurde angeregt, dass Schleswig-Holstein ein Landeskrankenhausgesetz bekommen sollte. Nun, Ende 2020, ist das endlich der Fall. Das ist ein guter Tag für die Gesundheitsversorgung in Schleswig-Holstein.

(Beifall FDP, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Schleswig-Holstein ist ein Flächenland mit teils langen Wegen. Das ist nicht nur im Hinblick auf Schulwege eine Herausforderung, sondern auch im Gesundheitswesen. Jede Minute, die ein Patient früher aus einem Rettungswagen in eine Klinik kommen kann, ist eine wichtige Minute. Mit diesen Umständen im Fokus wurden neue rechtliche Parameter für die Notfallversorgung im Landeskrankenhausgesetz geschaffen. So kann ein Notfallpatient selbst bei Überbelegung der Erstversorgung nicht mehr abgewiesen werden, sodass die Weiterfahrt zu einem anderen Krankenhaus wegfällt. Man muss hier Alternativen abwägen. Wir sind der Meinung, dass der Behandlungserfolg innerhalb eines Klinikgebäudes immer größer sein wird als im Fahrgastraum eines Rettungswagens. Aber damit solche Situationen möglichst gar nicht erst auftreten, soll der Informationsaustausch zwischen Kliniken und Rettungsdiensten hinsichtlich der Belegungskapazitä

(Dr. Marret Bohn)

ten verbessert werden, sodass der RTW frühzeitig zu freien Kapazitäten gelenkt werden kann.

Kontroverse Debatten haben wir im Sozialausschuss und insbesondere in der mündlichen Anhörung bezüglich der Besetzung und Erweiterung der Beteiligtenrunde erlebt. Vielen Argumentationen, warum dieser oder jener Verband als unmittelbar oder mittelbar Beteiligter neu hinzuzuziehen sei, war etwas abzugewinnen. Jedoch hätte das jeweils zu einer sehr großen Erweiterung geführt. Ein Sitz nur für eine der fachspezifischen Kammern? Ein weiterer Sitz für die Krankenkassen, aber vielleicht nicht für die Krankenhäuser, oder doch? Wie ist das mit Gewerkschaften und den Berufsgenossenschaften? Fast alle haben einen Anspruch auf einen weiteren Sitz erhoben. Darüber musste man nachdenken. Im Endeffekt haben wir gesagt, wir wollen nicht unbedingt, dass die Beteiligtenrunde größer wird als ein Kreistag in Schleswig-Holstein. Deswegen haben wir von Jamaika entschieden, dass wir zunächst keine Erweiterung dieser Beteiligtenrunde vornehmen. Wir werden erst einmal beobachten, wie sich die neuen Aufgaben und Kompetenzen, die das Landeskrankenhausgesetz enthält, auf dieses Gremium auswirken, und dann zu gegebener Zeit etwaigen Veränderungsbedarf berücksichtigen. Das haben wir uns schon vorgenommen.

(Beifall FDP, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aus rechtstechnischer Sicht eine der größten Neuerungen - das hat Herr Minister schon erwähnt - ist die Etablierung einer Krankenhausaufsicht in Schleswig-Holstein. Diese würde eingreifen, wenn sich Kliniken in erheblicher Weise nicht an die Vorgaben des Landeskrankenhausgesetzes halten, und das zum Beispiel mit Bußgeldern behaften. Das klingt an sich so selbstverständlich. Das ist es auch in 15 anderen Bundesländern. Das gibt es bisher noch nicht in Schleswig-Holstein. Aber mit dem heutigen Tage bekommen auch wir in SchleswigHolstein eine solche Rechtsaufsicht.

Das Land kann über den Krankenhausplan verstärkt auf eine fachliche Zentrierung und die Wahrnehmung von besonderen Aufgaben an einzelnen spezialisierten Standorten hinwirken. Kliniken, welche die Anforderungen nicht erfüllen oder nicht als Zentrum ausgewiesen werden, sollen bestimmte hochspezialisierte Leistungen daher nicht mehr erbringen dürfen. Wir legen hohe qualitative Anforderungen an chirurgische Behandlungen an. So kann das Gesundheitsministerium auch erforderliche Mindestfallzahlen vorgeben. Schließlich gehen mit mehr Routine und mehr Erfahrung beim jeweiligen

Eingriff der Behandlungserfolg und somit auch die Patientensicherheit - dieser wichtige Aspekt ist hier inhärent - einher.

Eine andere deutliche Veränderung durch das Gesetz muss zum Beispiel - wir haben es im Ausschuss in den letzten Jahren mitbekommen - im Lichte des Hin und Her beim Verkauf der Sanaklinik in Eutin gesehen werden. Ein Wechsel des Krankenhausträgers mit Übergang des Versorgungsauftrags kann dann nicht mehr ohne vorherige Einbeziehung des Landes erfolgen. Das macht Trägerwechsel zwischen Gesundheitsdienstleistern nicht einfacher, aber das Land kann so besser eine strategische Vielfalt der Krankenhauslandschaft unterstützen, und das ist ein wichtiger Aspekt.

(Beifall FDP, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Werte Kolleginnen und Kollegen von der SPD, Herr Heinemann hat ja angekündigt, eine Oppositionsleuchte anwerfen zu wollen. Ich glaube, sie hatte leider nur 7 Watt und war etwas gedimmt. Ich schätze Ihr bisheriges Engagement und Ihre Ideen beispielsweise bei der Bewältigung der Coronapandemie. Was Sie als SPD-Fraktion in dem Bereich einbringen, ist wirklich gut. Aber ich sage einmal, was das Landeskrankenhausgesetz angeht, muss ich wirklich meine Verwunderung zum Ausdruck bringen. Was wir hier machen und wie Sie darauf reagieren, muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen.

Sie sind doch diejenigen, die landauf, landab und bundesweit erzählen, dass Klinikbetreiber ansonsten eher profitorientiert oder gewinnmaximierend arbeiten. Sie haben eben selbst gesagt, es gehe hier zu sehr um die Aktionärsperspektive, Herr Heinemann, und Sie singen dann hier und da das Lied von Verstaatlichung und Zurückdrängung von privatem Engagement. Insofern müssten Sie zwingend unserem Landeskrankenhausgesetz zustimmen, weil es die Lenkungswirkung des Staates im Vergleich zum Status quo deutlich erhöht. Wenn Sie dem Landeskrankenhausgesetz nicht zustimmen, dann bleibt es beim Status quo, und Status quo bedeutet: kein Landeskrankenhausgesetz, kein Gestaltungsspielraum bezüglich der Planung, kein Gestaltungsspielraum, was die qualitativen Anforderungen angeht. Insofern sollten Sie vielleicht noch einmal in sich gehen und sich für eine stärkere Lenkungswirkung der Landesregierung, was die Strukturen der Krankenhauslandschaft angeht, entscheiden. Sollten Sie es ablehnen, ein Landeskrankenhausgesetz in diesem Land zu etablieren, dann räumen Sie eine grundlegende Position, nämlich dass

(Dennys Bornhöft)

die öffentliche Hand ein größeres Mitspracherecht im Gesundheitswesen hat, Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall FDP, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

So etwas, werte SPD, nennt man in diesem Fall leider nicht Opposition, sondern Opportunismus. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall FDP, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort für die Abgeordneten des SSW hat der Abgeordnete Christian Dirschauer.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schleswig-Holstein ist - das ist mehrfach gesagt worden - bekanntlich das letzte Bundesland, das noch kein eigenes Landeskrankenhausgesetz hat. Neben Fragen der Krankenhausförderung und -planung, die bisher im Krankenhausfinanzierungsgesetz geregelt sind, sollen im neuen Gesetz nun alle Belange einer qualifizierten stationären Versorgung zusammengefasst werden. Es werden die Kliniken im Land zum Beispiel durch die Einführung einer Krankenhausaufsicht zu mehr Transparenz verpflichtet. Auch zu weiteren wichtigen Themen, wie etwa den Patientenrechten oder dem Rettungswesen, werden konkretere gesetzliche Regelungen getroffen. Das ist vom Grundsatz her natürlich zu begrüßen.

Mein Vorgänger Flemming Meyer hat schon in der ersten Lesung ausdrücklich anerkannt, dass wir mit diesem Gesetz zu Verbesserungen im Sinne der Patientinnen und Patienten kommen.

(Beifall Hans Hinrich Neve [CDU] und Kay Richert [FDP] - Unruhe)

Das gilt vor allem mit Blick auf die Versorgung von Notfallpatientinnen und -patienten. Aber auch für Menschen mit besonderem Betreuungsbedarf sind kleinere Fortschritte bei der Versorgung erkennbar. So sollen zum Beispiel Betreuung und Besuchszeiten angepasst und die Mitaufnahme von Begleitpersonen ermöglicht werden. Auch wenn ohnehin kaum mehr ein Weg daran vorbeiführt, begrüßen wir grundsätzlich auch die Vorgaben zur Vernetzung und Spezialisierung unserer Kliniken. Diese Punkte will ich gar nicht in Abrede stellen.

Gleichzeitig ist uns bewusst, dass sich die Krankenhausgesetze der Länder durchaus unterscheiden. Längst nicht alles wird überall im Detail geregelt. Das ist auch gar nicht Sinn und Zweck eines solchen Gesetzes. Trotzdem ist im weiteren Verlauf bei vielen Beteiligten der Eindruck entstanden, dass die Landesregierung mit ihrem Entwurf hinter ihren Möglichkeiten zurückbleibt. Spätestens bei der mündlichen Anhörung wurde deutlich, dass durchaus relevante Dinge nicht mit in den Entwurf aufgenommen wurden. Das ist aus meiner Sicht bedauerlich, bedauerlich deshalb, weil eben nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um eine bessere Versorgung für besonders schutz- und hilfsbedürftige Gruppen zu erreichen.

Sowohl für Kinder als auch für Menschen mit Behinderung, aber auch für Demenzkranke und für sterbende oder unheilbar erkrankte Patientinnen und Patienten lagen entsprechende Vorschläge auf dem Tisch. Maßnahmen und Konzepte, die den Klinikalltag für diese Patientengruppen verbessern, hätte man durchaus im Abschnitt zu den Pflichten der Krankenhäuser verankern können.

(Beifall Birte Pauls [SPD] - Anhaltende Un- ruhe)

Durch die erweiterten Aufsichtsmöglichkeiten hätten wir als Land eben auch auf die Einhaltung dieser Vorschriften hinwirken können.

Nach unserer Einschätzung handelt es sich nicht um Petitessen und ist auch kein „Wünsch-dir-was“, wenn der Kinderschutzbund wiederholt auf die Notwendigkeit von Schutzkonzepten hinweist. Wir nehmen es ernst, wenn der DKSB zuletzt in seiner zusätzlichen Stellungnahme anlässlich der abschließenden Beratung im Ausschuss auf die besonderen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen hinweist.

(Beifall SPD und SSW)

Junge Menschen haben nun einmal ein bundesgesetzlich verankertes Recht auf Schutz und Sicherheit in Organisationen und Einrichtungen. Die Tatsache, dass sie im Krankenhaus im doppelten Sinne abhängig und auf Schutz angewiesen sind, ist doch völlig einleuchtend. Denn sie sind nicht nur aufgrund ihrer Erkrankung, sondern auch aufgrund ihrer Entwicklung vom Klinikpersonal abhängig. Die Forderung, dies in allen Krankenhäusern, die Kinder und Jugendliche behandeln, durch gesetzlich vorgeschriebene Schutzkonzepte auszugleichen, ist und bleibt aus Sicht des SSW absolut sinnvoll und erforderlich.

(Dennys Bornhöft)

Ähnliches gilt für die Versorgung von Menschen mit demenziellen Erkrankungen. Auch für sie hätten wir uns in diesem Zusammenhang einen höheren Versorgungsstandard gewünscht. Denn sie sind, ähnlich wie Menschen mit Behinderung, bei einem Klinikaufenthalt in besonderem Maße auf Hilfestellung angewiesen. Nicht nur weil die Zahl der Menschen mit einer Demenz stetig steigt, brauchen wir für sie eine angemessene Ansprache und angepasste Versorgungskonzepte.

(Beifall SSW und SPD)

Wir hätten uns sehr gewünscht, dass wir den Krankenhäusern neben diesen Dingen auch die Bestellung von Demenzbeauftragten gesetzlich vorgeben. Damit hätte man im Übrigen auch eine wesentliche Empfehlung des Kompetenzzentrums Demenz umgesetzt.