Protocol of the Session on December 10, 2020

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Besten Dank. - Eine Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt ist nicht vorgesehen.

Der Ausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf Drucksache 19/2472 unverändert anzunehmen. Wer so beschließen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Damit ist der Gesetzentwurf von allen Abgeordneten mit Ausnahme der Abgeordneten des Zusammenschlusses der AfD angenommen.

Ich unterbreche die Sitzung - bitte Obacht! - bis 15:30 Uhr.

(Unterbrechung 12:57 bis 15:34 Uhr)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne unsere heutige Nachmittagssitzung.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf:

Zweite Lesung des Entwurfs eines Krankenhausgesetzes für das Land Schleswig-Holstein Landeskrankenhausgesetz - (LKHG)

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 19/2042

Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialausschusses Drucksache 19/2600 (neu)

Ich erteile das Wort dem Berichterstatter des Sozialausschusses, dem Abgeordneten Werner Kalinka.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben durch Plenarbeschluss am 17. März 2020 den Gesetzentwurf der Landesregierung überwiesen bekommen. Wir haben ihn in mehreren Sitzungen beraten, zuletzt am 26. November 2020, und eine schriftliche und eine mündliche Anhörung durchgeführt. Sie haben die Drucksache 19/2600, die Beschlussempfehlung, vor sich. Ihr liegen umfangreiche Unterlagen über die Veränderungen gegenüber dem Ursprungsgesetzentwurf bei. Soeben hat es noch einmal Veränderungen gegeben, weil ein Wort gefehlt hat. Es ist nunmehr die Drucksache 19/2600 interjection: (neu). Ich möchte ausdrücklich darauf aufmerksam machen, damit alle wissen, über was wir hier miteinander entscheiden.

In nummwernweiser Abstimmung wurde der von der SPD-Fraktion und den Abgeordneten des SSW im Verfahren vorgelegte Änderungsantrag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen von SPD und SSW abgelehnt. Den von den Koalitionsfraktionen vorgelegten Änderungsantrag nahm der Ausschuss inklusive der mündlich vorgetragenen redaktionellen Änderungen mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP bei Enthaltung der Fraktion der SPD und der Abgeordneten des SSW an.

Mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der Fraktion der SPD und der Abgeordneten des SSW empfiehlt der Ausschuss dem Landtag die aus der rechten Spalte der Gegenüberstellung der Drucksache ersichtliche geänderte Fassung des Gesetzentwurfs zur Annahme. Änderungen zum ursprünglichen Gesetzentwurf sind durch Fettdruck gekennzeichnet. Ich bitte um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf.

Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Wortmeldungen zum Bericht gibt es nicht. - Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Minister für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren, Dr. Heiner Garg.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Gestatten Sie mir außerhalb des Tagesordnungspunkts eine Vorbemerkung. Heute Mittag, ich glaube, es war bei dem Tagesordnungspunkt zum Maßregelvollzugsgesetz und zum PsychHG, habe

(Vizepräsidentin Annabell Krämer)

ich nach meiner Rede den Plenarsaal verlassen. Ich habe erfahren, dass das für Unmut gesorgt hat. Ich war selbst 17 Jahre lang Parlamentarier. Ich möchte mich in aller Form dafür entschuldigen. Ich habe das nicht getan, weil ich Ihre Debattenbeiträge nicht hören wollte. Ich habe das deswegen getan, weil die Landesregierung vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung kurzfristig den Expertinnenund Expertenbeirat einberufen hat, und ich habe mich entschieden, an dieser Beratung teilzunehmen. Das gebietet nicht nur der Respekt vor dem Parlament, sondern ich fühle sozusagen mit Ihnen, weil ich lange genug Kollege von Ihnen war. Ich bitte dafür aufrichtig um Entschuldigung.

(Beifall FDP, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und Doris Fürstin von Sayn-Wittgenstein [fraktionslos])

Herr Minister, dazu möchte die Abgeordnete Pauls eine Bemerkung machen. Bitte.

Herr Minister, Sie hatten sich im Vorfeld bei uns in der Fraktion abgemeldet und sich entschuldigt. Das war bei uns hier unten im Plenarsaal nicht angekommen. Deswegen kam es zu dem Missverständnis. Selbstverständlich haben wir großes Verständnis dafür, dass Sie an dieser Runde teilgenommen haben. - Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und vereinzelt FDP)

Vielen Dank sage auch ich. - Sie können die Zeit jetzt laufen lassen.

Ja, besondere Zeiten erfordern besondere Maßnahmen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Die heute abschließende Beratung zum Entwurf eines Krankenhausgesetzes für das Land Schleswig-Holstein fällt in eine Zeit, in der die Krankenhäuser in Schleswig-Holstein angesichts der Pandemie vor riesigen und möglicherweise seit Jahrzehnten nie dagewesenen Herausforderungen stehen. Wir sind bisher auch deswegen gut durch

die Pandemie gekommen, weil wir über leistungsfähige Kliniken mit hochqualifizierten und vor allem engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verfügen, die eine gute Versorgung auch für Covid-Patientinnen und -Patienten sicherstellen. Deswegen möchte ich zuallererst einmal dem gesamten Personal dafür von Herzen Dank aussprechen.

(Beifall FDP, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und Doris Fürstin von Sayn-Wittgenstein [fraktionslos])

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, nicht erst diese Pandemie hat gezeigt, welche Bedeutung ein Landeskrankenhausgesetz hat. Bereits seit 2019 arbeiten wir intensiv an diesem großen Gesetzesvorhaben in Schleswig-Holstein. Schleswig-Holstein hat als einziges Bundesland noch kein Landeskrankenhausgesetz. Das wollen wir jetzt ändern. Wir schaffen mit dem Ihnen vorliegenden Entwurf ein zentrales Element der Qualitätssicherung und der Zukunftsgestaltung der stationären Versorgung - so, wie wir das im Koalitionsvertrag miteinander vereinbart haben.

Dieses Vorhaben ist deswegen so aufwendig, weil wir uns auf der einen Seite zwischen dem Sozialgesetzbuch V und dem Krankenhausentgeltrecht bewegen. Beides liegt, wie Sie wissen, in der Zuständigkeit des Bundes. Gleichzeitig sind auf der anderen Seite die Krankenhäuser durch die im Grundgesetz verankerte Berufsfreiheit besonders geschützt. Wir haben daher einen Gesetzentwurf erstellt, der den eng gesteckten gesetzlichen Rahmen ausschöpft und dabei trotzdem eigene Akzente setzt.

Das Landeskrankenhausgesetz wird nach unserer Auffassung dazu beitragen, die Versorgung an 92 Klinikstandorten mit bettenführenden Abteilungen und weiteren Standorten der Tageskliniken zu verbessern. Über 600.000 Patientinnen und Patienten werden jährlich in Krankenhäusern in SchleswigHolstein behandelt, und genau um diese 600.000 Patientinnen und Patienten geht es. Wir wollen die strukturellen Voraussetzungen so weiterentwickeln, dass auch in Zukunft eine bestmögliche Versorgung der Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner gewährleistet ist.

Mit dem Landeskrankenhausgesetz erhält das Land zukünftig mehr Gestaltungsmöglichkeiten, aber auch mehr Gestaltungsverantwortung. Im Krankenhausplan kann damit verstärkt auf Zentren und die Wahrnehmung von besonderen Aufgaben an einzelnen spezialisierten Standorten hingewirkt werden. So werden wir etwa für Erkrankungen mit hohen Fallzahlen, beispielsweise Schlaganfälle, zukünftig

(Minister Dr. Heiner Garg)

die Krankenhäuser benennen können, die für die Versorgung am besten geeignet sind. Ziel ist es, dass die Patientinnen und Patienten in das Krankenhaus gebracht werden, in dem sie die für ihre Erkrankung jeweils bestmögliche Behandlung erhalten.

(Beifall FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Gesetzlich geregelt werden auch die Aufnahmeverpflichtung und die Dienstbereitschaft der Notaufnahmen. Notfallpatientinnen und Notfallpatienten sind demnach grundsätzlich vorrangig zu versorgen und Krankenhäuser auch bei voller Auslastung zur Erstversorgung von stationären Notfallpatienten verpflichtet. Zudem werden die Krankenhäuser verpflichtet, sich an dem landesweiten Behandlungskapazitätsnachweis zu beteiligen. Sie müssen die Daten aktuell zur Verfügung stellen. Zukünftig können also die Rettungsdienste dadurch sehr viel einfacher feststellen, wo freie Kapazitäten in einer Region sind. Das Gesundheitsministerium erhält auf diesem Weg zusätzlich valide Daten über die gesamte Versorgungssituation im Land.

Es gibt Patientinnen und Patienten, die besonderen Betreuungsbedarf haben. Dazu gehören Kinder, Menschen mit Handicap oder Demenz sowie Patientinnen und Patienten, die im Sterben liegen. Das Gesetz gibt nun vor, dass die Krankenhäuser auf die besonderen Bedürfnisse dieser Patientengruppen besonders eingehen müssen, sodass zum Beispiel Begleitpersonen so weit wie möglich mit aufzunehmen sind.

Meine Damen und Herren, in Reaktion auf die Coronavirus-Pandemie enthält das Landeskrankenhausgesetz zukünftig Vorgaben zur Vorhaltung persönlicher Schutzausrüstung und die Verpflichtung zur Erstellung von Pandemieplänen. Auf die Bedeutung des Infektionsschutzes wird über die ausführliche Regelung in der Landesverordnung zur Infektionsprävention hinaus im Gesetz noch einmal explizit verwiesen. Die Krankenhäuser werden zukünftig verpflichtet, sich auf interne und externe Schadenslagen durch das Aufstellen und Fortschreiben von Alarm- und Einsatzplänen vorzubereiten; auch das dient der Sicherheit der Patientinnen und Patienten.

Mit dem Gesetz soll auch der Landeskrankenhausausschuss erweitert werden. In Schleswig-Holstein sind dann alle Akteurinnen und Akteure, die sich regelmäßig mit der Krankenhausplanung beschäftigen, in diesem Beratungsgremium vertreten. Das

soll die gezielte Landeskrankenhausplanung verbessern.

Zudem werden die Regelungen zur Investitionsförderung modernisiert und an die aktuellen bundesgesetzlichen und haushaltsgesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst. Die Kreise und kreisfreien Städte werden dadurch bei der Bewilligung und Prüfung der pauschalen Fördermittel deutlich entlastet; denn diese Aufgabe wird in Zukunft durch mein Haus wahrgenommen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch das Verfahren bei einem Krankenhausträgerwechsel erhält erstmals einen gesetzlichen Rahmen. Es wird klargestellt, dass der Versorgungsauftrag dann tatsächlich neu vergeben wird.

Ein ganz wesentlicher Punkt ist, dass es mit dem Landeskrankenhausgesetz erstmals in der Geschichte Schleswig-Holsteins eine Rechtsaufsicht über die Krankenhäuser in unserem Bundesland geben wird. Diese wird sicherstellen, dass die Regelungen des Landeskrankenhausgesetzes tatsächlich eingehalten werden. Hintergrund ist auch hier die Stärkung der Patientensicherheit, da Abmeldungen von Krankenhäusern, beispielsweise von der Notfallversorgung, in Zukunft stärker reglementiert und auch sanktioniert werden können.

(Beifall Dennys Bornhöft [FDP] und Oliver Kumbartzky [FDP])

Diese Rechtsaufsicht wird mein Haus ausüben. Die hierfür erforderlichen Stellen wurden bereits geschaffen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Landeskrankenhausgesetz ist ein wichtiger Schritt, um die akutstationäre Versorgung in Schleswig-Holstein gezielt weiterzuentwickeln. Es wird in verschiedenen Bereichen eine Reihe von Verbesserungen für die Patientinnen und Patienten bringen. Damit ist unser Land in der Gesundheitsversorgung zukünftig noch besser aufgestellt - wovon am Ende übrigens alle Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner profitieren werden.

Ich bedanke mich für die intensiven und fachlich sehr guten Beratungen im Ausschuss sowie, das darf ich an dieser Stelle auch sagen, insbesondere bei den Koalitionsfraktionen. - Herzlichen Dank.

(Beifall FDP, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Minister Dr. Heiner Garg)

Der Minister hat die Redezeit um 2 Minuten überzogen; diese Redezeit steht nun auch allen anderen Rednern zur Verfügung.

Ich eröffne die Aussprache; das habe ich schon getan, indem der Minister gesprochen hat. - Das Wort hat jetzt für die CDU-Fraktion der Abgeordnete Hans Hinrich Neve.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Endlich ist es so weit: ein Krankenhausgesetz für Schleswig-Holstein - so, wie es im Jamaika-Koalitionsvertrag vereinbart war. Im März 2020 hat die Landesregierung den Gesetzentwurf vorgelegt. Mein Dank geht an den Sozialminister und das ganze Haus für die Arbeit, die dort geleistet wurde.