Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und bitte Sie um das ernsthafte Akzeptieren unserer Verantwortung für die Wiederherstellung des Vertrauens in unser Land, damit Tanjas Nachfolgerinnen das mit dem „echten Norden“ auch ernst nehmen und nicht wie Tanja sagen: Das ist der schlechte Norden.
Ich sehe es wie der Kollege Kubicki: Die Fragen zu 8. gehören nicht in diesen Fragenkatalog; das sind Fragen, die - übrigens in umgekehrter Form - in Frage 1.3 enthalten sind: Was ist ungeeignet gewesen? Wir können feststellen, was geeignet ist: ob Montessori, Waldorf oder Bootcamp. Das ist Aufgabe des Sozialausschusses und des von Ihnen auch gewollten Runden Tisches. Das kann nicht Aufgabe des PUA sein. - Vielen Dank.
(Beifall PIRATEN, CDU und FDP - Rasmus Andresen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es geht um die Sache! - Zuruf SPD: Und dann?)
Herr Präsident! Meine sehr geehrte Damen und Herren! Nun steht es also fest: Der parlamentarische Untersuchungsausschuss wird eingerichtet und nimmt somit seine Arbeit auf. So ein Untersuchungsausschuss ist in der Tat ein wichtiger Bestandteil des Parlamentes, und - wir merken es immer wieder - er wird vor allem von der Opposition als Kampfinstrument geschätzt und natürlich auch von ihr genutzt. Das haben die Einlassungen des Kollegen Günther gezeigt.
In Bezug auf die Einrichtung früherer Untersuchungsausschüsse haben wir vom SSW immer unsere Bedenken geäußert. Dazu stehen wir auch heute noch. Wie gesagt: Dass die CDU Sachfragen, die wir aufwerfen, nicht aufklären will, zeigt, dass vonseiten der Opposition nicht mit Sachaufklärung zu rechnen ist.
Es ist unserer Auffassung nach immer noch nicht richtig, dieses Instrument allein dazu zu nutzen, Regierungsmitglieder an den Pranger zu stellen. Man
könnte sogar vermuten, dass ein solcher Untersuchungsausschuss nur deshalb eingerichtet wird, damit die Opposition vor Ablauf dieser Wahlperiode noch einmal ein solches Kampfinstrument nutzt und Sachaufklärung gar nicht im Vordergrund steht.
Wenn man ganz ehrlich ist, muss man sagen: Die Ausführungen des Kollegen Günther zeigen auch, dass man mit dieser Vorgehensweise offen umgeht: Man will nicht aufklären, sondern man will nur mit Schmutz werfen. Das ist eigentlich nicht Sinn und Zweck eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses.
- Zur Erinnerung, auch für Sie, lieber Kollege: Staatsrechtlich ist ein solcher Ausschuss grundsätzlich zur Aufklärung von aufgeworfenen Fragestellungen vorgesehen.
Die sind nicht nur administrativer, sondern natürlich auch inhaltlicher Art. Vielleicht können sich einige noch daran erinnern, dass wir oft zusammengesessen und die HSH-Nordbank-Geschichte aufgearbeitet haben. Auch dabei gab es Fragestellungen; es ging nicht darum, eine Regierung an den Pranger zu stellen. Es ging vielmehr darum, Sachfragen zu klären und Lösungsmöglichkeiten zu finden. Lieber Kollege Kubicki, da hat sich auch die FDP-Fraktion sehr stark engagiert und hat gute Vorschläge gemacht, die auch teilweise umgesetzt worden sind. Warum sollten wir das in einer solch wichtigen Frage wie dem Kinder- und Jugendschutz nicht auch tun, meine Damen und Herren?
Wir müssen über alles reden. Wir müssen über Kommunikationswege reden. Wir müssen über die Verwaltungswege und über die unterschiedlichen Zuständigkeiten in diesen Bereichen reden. Wir müssen darüber reden, welche Konzepte in den einzelnen Einrichtungen gefahren werden. Das ist ja nicht die einzige Einrichtung, sondern es gibt vielleicht auch Best-Practice-Beispiele, wie mit solchen Kindern umgegangen werden sollte. Vor diesem Hintergrund glaube ich, dass der Untersuchungsausschuss eine Riesenaufgabe vor sich hat. In diesen Eineinvierteljahren, die noch vor uns liegen, wird es eine unheimliche Aufgabe sein, diese Strukturen aufzuarbeiten und zu schauen, ob man an den Strukturen etwas ändern muss.
In der Tat ist richtig, dass ein solcher Untersuchungsausschuss dann natürlich auch Vorschläge machen muss, wie zukünftige Parlamentarier und zukünftig Regierende mit dieser Frage umgehen, welche Initiativen wir ergreifen müssen, zum Beispiel auch auf Bundesebene, um hier etwas hinzubekommen. Deswegen ist das meiner Ansicht nach ganz wichtig.
Ich verstehe, dass die Opposition den parlamentarischen Untersuchungsausschuss natürlich als Kampfinstrument nutzen will. Das ist aus meiner Sicht auch in Ordnung; tun Sie das ruhig. Aber es geht uns insbesondere darum, zu schauen, ob Strukturen auch in unserem eigenen Hause zum Wohle der Kinder und Jugendlichen geändert werden müssen. Das ist das entscheidende Kriterium.
Deswegen sollte man dieses Ziel nicht aus den Augen verlieren und muss sich diesem immer wieder widmen. Ich sage es noch einmal: Der Kinder- und Jugendschutz muss bei der Zielsetzung dieses parlamentarischen Untersuchungsausschusses im Vordergrund stehen. Wie sollen wir sonst den Kindern ins Auge sehen können, lieber Kollege Dudda? Herr Dudda, Sie haben es wunderbar beschrieben, dass auch die Betroffenen auf uns schauen. Wie soll ich ihnen gegenübertreten, wenn ich ihnen allen Ernstes sage: Mir geht es zwar um Kinder- und Jugendschutz, aber eigentlich will ich nur der Ministerin einen vor den Koffer hauen?
(Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Wolfgang Kubicki [FDP]: Das sagt momentan nur der Redner!)
Das ist doch nichts, was wir wirklich wollen. Dabei müssen wir, lieber Herr Kollege Kubicki, uns wirklich zusammenreißen und immer daran denken: Es geht hierbei um Kinder und Jugendliche
Ich gebe Ihnen recht, lieber Herr Kollege Kubicki: Ob ein solcher parlamentarischer Untersuchungsausschuss der richtige Weg ist, mag man bezweifeln, aber dann müssen wir uns das Instrument anschauen und prüfen, ob es noch aktuell ist.
Dazu haben wir als SSW schon vor einiger Zeit Vorschläge gemacht. Sie fanden hier keine Mehrheit. Wir glauben immer noch, dass sie eigentlich der bessere Weg sind. Aber solange wir das Instrument so haben, wie es ist, sollten wir es aus meiner
Wir kommen jetzt zu den Dreiminutenbeiträgen. Das Wort hat der Abgeordnete Jürgen Weber von der SPD-Fraktion.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gemeldet habe ich mich nach den Ausführungen des Kollegen Kubicki, der uns erzählen wollte, dass die zusätzlichen Anträge, die wir stellen, nicht durch das abgedeckt sind, was man durch Ergänzungsanträge bei Untersuchungsausschüssen tun dürfte. Ich rede jetzt nicht über den Sach- und Fachaustausch, sondern genau über die Frage, in welcher Form ein Untersuchungsauftrag, der von einer Minderheit hier im Raum formuliert und dann auch beschlossen werden wird, erweitert werden darf.
Lieber Kollege Kubicki, wenn Sie sich einmal der Mühe unterziehen, Ihren eigenen Antrag in Ruhe zu lesen, dann werden Sie sehen, dass unsere Ergänzung die logische Folge Ihres Antrags ist.
„Entsprachen die Konzeptionen der Teileinrichtungen des ‚Friesenhofs‘ für die vorgesehene Zielgruppe den pädagogischen Standards?“
Daher wird der Untersuchungsausschuss sich natürlich mit der Frage beschäftigen müssen: Welche pädagogischen Standards liegen in dieser Republik vor? Welche pädagogischen Standards kennen wir? Gibt es unter Umständen unterschiedliche pädagogische Standards, die in Anwendung gebracht werden, auch für die verschiedenen Zielgruppen? Mit der Frage werden wir uns - das werden Sie ja nicht bestreiten können - schon aufgrund Ihrer Formulierung befassen müssen.
Das bezieht natürlich auch die Frage ein: Welche Schlussfolgerungen sind aus der Frage zu ziehen, ob gültige pädagogische Standards in Anwendung gebracht wurden, und zwar in Bezug auf welche pädagogischen Standards? Wenn wir Schlussfolgerungen daraus ziehen, dann kann die Frage doch nur lauten: Welche dieser pädagogischen Standards sind sinnvoll? Sind es andere als die, die bisher zur Anwendung gekommen sind? Sind es welche, die wir vielleicht in Schleswig-Holstein noch gar nicht diskutiert haben? Das ist genau die konkrete Ausführung dessen, was wir da hineinschreiben, nämlich: Welche pädagogischen Standards wollen wir? Das ist nicht Enquetekommission, sondern die konsequente Ableitung Ihrer eigenen Fragen. Das werden wir genauso beschließen. Sie können gerne versuchen, dagegen vorzugehen. Es ist sachlogisch.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch durch noch so viele semantische, eloquente Ausführungen, Herr Kollege Weber, kommen Sie nicht daran vorbei, dass das, was Sie gerade vorhaben, rechtswidrig sein wird, und das werden wir im Zweifel feststellen lassen.
Ich sehe schon, es geht den regierungstragenden Fraktionen um die Kinder und den Oppositionsfraktionen nur um die Beschmutzung der Ministerin. Das ist ja Standard. Uns wird unterstellt, wir hätten kein Interesse an Sachaufklärung, und Sie wollen entgegen der Interessenlage, die bei der Opposition besteht, die ja das Recht hat, einen Untersuchungsgegenstand zu beschreiben, den Auftrag erweitern nicht ergänzen, sondern erweitern. Ich komme gleich dazu.
„Der Landtag hat das Recht und auf Antrag eines Fünftels seiner Mitglieder die Pflicht, zur Aufklärung von Tatbeständen im öffentlichen Interesse einen Untersuchungsausschuss einzusetzen.“