Protocol of the Session on September 16, 2015

Herr Kollege Dr. Klug, nur mal so ganz nebenbei: Sie sagten, der Verein der Geschäftsführer sei mit uns unzufrieden; für den machten wir das. Wir machen eben keine Klientelpolitik für Geschäftsführer

(Lars Harms)

wie andere, sondern wir wollen einen Zweck fördern. Dass diejenigen, die das gern machen würden, natürlich auf der anderen Seite nicht mehr Kontrolle haben wollen, kann ich verstehen. Aber weil Kommunalwirtschaft nicht auf gleicher Augenhöhe - allein von den Verantwortlichkeiten her, die Sie richtig beschrieben haben - mit Privatwirtschaft ist, wo eventuell ein privater Investor ein bisschen Geld verliert, genau deshalb muss man da mehr Kontrolle einziehen.

Herr Kollege!

Dass das in das Geschäftsfeld eines kommunalen Unternehmens nicht passt, ist klar. Aber um den Zweck zu erfüllen, ist das genau richtig.

Herr Kollege, wir kontrollieren hier gerade die Redezeit. Ich weise Sie darauf hin, dass Ihre Redezeit deutlich überschritten ist.

Das würde ich jetzt auch nicht befürworten wollen.

Ich frage Sie abschließend, ob Sie eine Bemerkung des Abgeordneten Klug gestatten.

Herr Kollege Dolgner, könnten Sie uns vielleicht erläutern, wer konkret Ihren Vorschlag gut findet? Von wem haben Sie gehört, dass er ihn gut findet?

(Heiterkeit FDP, CDU und PIRATEN)

- Das kann ich Ihnen sagen. Einige finden den einen Teil gut; andere finden den anderen Teil gut.

(Lachen CDU, FDP und PIRATEN)

- Ja, das wollten Sie doch hören. Sie haben sehr selektiv aus der Pressemitteilung vorgelesen. Natürlich sagt die öffentliche Energiewirtschaft, dass wir den Teil einer erweiterten Tätigkeit, den Sie ja gar nicht haben wollen - den haben Sie kritisiert -, gern machen sollen. Aber sie wollen die andere Seite

nicht haben, nämlich die Kontrolle. Das kann ich durchaus verstehen.

(Dr. Ekkehard Klug [FDP]: Ich habe nur ge- sagt: Die Kontrolle reicht nicht! Die bringt es nicht!)

- Sie haben doch gesagt, wer kritisiert hat. Sie wissen ganz genau -

(Zuruf: Wer gelobt hat!)

- Oder wer gelobt hat. Es wird kritisiert, es wird gelobt - je nachdem, ob ich den einen oder den anderen Teil gut finde.

(Lachen Dr. Heiner Garg [FDP])

Das habe ich ausführlich erläutert, Herr Kollege Klug.

Herr Kollege!

Unter anderem kann ich Ihnen sagen, dass den Kommunalpolitikern der SPD, mit denen wir über diese Grundsätze gesprochen haben, die in der Selbstverwaltung sitzen und denen jahrelang erzählt worden ist, als Aufsichtsräte könnten sie nicht einer kommunalen Weisung unterworfen werden, das falsch erzählt worden ist. Sie sind sehr dankbar, dass das jetzt klargestellt wird und dass die Gesellschaftsverträge entsprechend angepasst werden.

Insofern würde ich vermuten, dass wir in der Diskussion auch mit Ihren Vertretern der kommunalen Selbstverwaltung feststellen werden, dass sie die Stärkung ihrer Rechte nicht schlecht finden und dass sie die Stärkung ihrer Möglichkeiten auch nicht schlecht finden.

Ansonsten fehlt mir die Kristallkugel, die Sie offensichtlich haben. Aber das werden wir dann im Laufe der weiteren Diskussion mitbekommen.

Genau.

Ich hoffe, dass Sie nicht versuchen, sich wie die CDU auf alle Stühle zu setzen.

Herr Kollege!

(Dr. Kai Dolgner)

Denn dann schafft man es am Ende auch nicht, lieber Herr Kollege Callsen. Sie werden sich also entscheiden müssen.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW - Dr. Ekkehard Klug [FDP]: Das gehört jetzt nicht mehr zur Frage!)

Zu einem Dreiminutenbeitrag erteile ich dem Kollegen Patrick Breyer von der Fraktion der PIRATEN das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem mir der Kollege Kai Dolgner in einem etwas aufgeregten Beitrag die Verbreitung von Unwahrheiten vorgeworfen und mir nicht Gelegenheit gegeben hat, dazu Stellung zu nehmen, muss ich das jetzt im Wege des Dreiminutenbeitrags machen. Vielleicht kann ich da ein bisschen Übersicht hineinbringen.

Richtig ist natürlich, dass es weiterhin von der Kommunalaufsicht zu prüfen wäre, wenn das kommunale Unternehmen einer Gemeinde wie Wrist zum Beispiel in Botswana tätig werden will. Das wäre nach Ihrem neuen Gesetzentwurf aber nicht der Fall, wenn es im hintersten Sachsen und im südlichen Baden-Württemberg tätig werden will. Das soll aus der Vorabkontrolle komplett herausgenommen werden.

Herr Kollege Dr. Dolgner, vor allem ist dieses Verfahren, das Sie hier beschrieben haben, ja das formale Prüfungsverfahren: Welche Vorgänge müssen der Kommunalaufsicht zur Prüfung vorgelegt werden? Die Kommunalaufsicht prüft aber immer nur, ob die Voraussetzungen des Gesetzes vorliegen. Bei diesen Voraussetzungen wollen Sie nun zwei ganz zentrale Punkte streichen, nämlich erstens, dass das wirtschaftliche Unternehmen nicht außer Verhältnis zur Größe und Leistungsfähigkeit der Gemeinde stehen darf. Zweitens wollen Sie streichen oder zumindest eine Vermutensregelung einführen, dass die Leistungen dieses Unternehmens auch schwerpunktmäßig den Einwohnern dieser Gemeinde zugutekommen müssen. Welche Handhabe haben Sie denn dann als Kommunalaufsicht, wenn das kommunale Unternehmen der Gemeinde Wrist in Botswana tätig werden will? Es steht vielleicht völlig außer Verhältnis zur Größe der Gemeinde. Vielleicht hat das, was das Unternehmen

macht, auch gar nichts mit den Bedürfnissen dieser Gemeinde zu tun. Aber Sie haben keine Handhabe mehr, so etwas zu unterbinden, solange man irgendwie ein öffentliches Interesse konstruieren kann.

Vor dem Hintergrund bleibt es dabei: Hier wird die wirtschaftliche Tätigkeit in einem fahrlässigen Maß ausgeweitet, und die aufsichtsrechtliche Kontrolle wird abgebaut. Es gibt einzelne Elemente, die das stärken; die finde ich auch gut. Aber im Endeffekt wiegen sie bei Weitem nicht das auf, was Fahrlässiges sonst noch in dem Gesetzentwurf drinsteht.

Vielen Dank. - Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf Drucksache 18/3152 dem Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen.

(Johannes Callsen [CDU]: Mitberatend Wirt- schaft!)

- Gut, gern. Also: Wer den Gesetzentwurf Drucksache 18/3152 federführend dem Innen- und Rechtsausschuss und mitberatend dem Wirtschaftsausschuss überweisen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist dies einstimmig so beschlossen.

Nun rufe ich Tagesordnungspunkt 3 auf:

Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung des Landbeamtenrechts (LB- ModG)

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/3154

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Grundsatzberatung und erteile das Wort dem Ministerpräsidenten Torsten Albig.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In diesen Tagen erleben wir sehr nachdrücklich wieder einmal, welche Bedeutung ein funktionierender, motivierter öffentlicher Dienst für das Zusammenwirken aller Kräfte in unserem Land hat. Ohne all die Frauen und Männer in kommunalen Verwaltungen, in Ausländerbehörden, in Bundesverwaltungen, bei unserer Bundeswehr, bei unseren Polizeien, bei den Feuerwehren und auch ohne all die, die in öffentlichen Strukturen - beim Roten Kreuz oder woanders - arbeiten, wäre viel von

dem, was wir im Augenblick - neben dem Ehrenamt - an Leistungen erleben, nicht denkbar.

(Beifall SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, PIRATEN und SSW)

Es sind immer wieder die Beamtinnen und Beamten sowie die Angestellten unserer Behörden auf allen Ebenen in Deutschland, die nicht nur den Wohlstand in unserem Land sicherstellen, sondern auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt organisieren. Unser öffentlicher Dienst ist und bleibt Garant für die Leistungsfähigkeit unserer Volkswirtschaft. Wir sehen in diesen Tagen: Er ist Garant für ein funktionierendes und gutes Leben schlechthin.

Deswegen ist es für uns immer wieder Aufgabe und Herausforderung sicherzustellen, dass wir einen leistungsfähigen öffentlichen Dienst mit motivierten und qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern haben. Wir wissen, wie unverzichtbar dies für unsere Kommunen, für Schleswig-Holstein und für Deutschland ist. Deswegen schauen wir regelmäßig immer wieder darauf, ob die Bedingungen für die Kolleginnen und Kollegen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter noch so sind, wie wir sie heute brauchen: Geben wir die richtigen Anreize? Haben wir die richtigen Organisationsformen? Gehen wir mit den Freiheiten, die man braucht, vernünftig um, oder muss dort nachgesteuert werden? Dies ist gerade in Zeiten notwendig, in denen die Erwartungen an die Kolleginnen und Kollegen immer höher werden, in denen wir Flüchtlinge aufnehmen und integrieren wollen, in denen wir gute Schulen und Hochschulen noch stärker brauchen, in denen wir die Kinderbetreuung verbessern oder uns um Infrastruktur kümmern genauso wie um ein Höchstmaß an innerer Sicherheit.

Die 55.000 Frauen und Männer im Landesdienst genau wie die 65.000 Frauen und Männer in den Kommunen und bei anderen öffentlichen Arbeitgebern, sie alle setzen sich für unser Gemeinwohl ein. Diese Zahlen übrigens zeigen, dass wir in Schleswig-Holstein - es ist mir wichtig, darauf noch einmal hinzuweisen - wahrlich nicht überverwaltet sind. Dies ist eine Debatte, die wir häufig miteinander führen, gerade wenn wir uns über Sparkorridore unterhalten. Die Anzahl der Beschäftigten im öffentlichen Dienst ist in keinem anderen deutschen Bundesland so niedrig wie in Schleswig-Holstein. Auf 1.000 Einwohner kommen in Schleswig-Holstein 26,5 Beschäftigte im öffentlichen Dienst. In Bayern sind es 30,9, in Sachsen-Anhalt 34,4. Umso größer ist natürlich die Notwendigkeit, immer wieder zu schauen, ob wir nachsteuern müssen, ob wir notwendige Verbesserungen im öffentlichen Besol

dungssystem, im Beamtensystem vornehmen müssen.