Deswegen haben wir uns die Lehrkräftebesoldung angeschaut. Deswegen verbessern wir die Einstiegsbesoldung bei Polizei, Justiz und Steuerbehörden, und deswegen wollen wir mit dem Gesetzentwurf, der Ihnen heute vorliegt, das Landesbeamtenrecht modernisieren. Dieses ist übrigens ein Beleg dafür, dass man - wie ich finde - nennenswerte Verbesserungen auch erreichen kann, ohne groß in den Geldtopf greifen zu müssen. Wir reagieren mit der Novelle, die Ihnen heute vorliegt, auf den Wettbewerb, den wir in einem sehr hart umkämpften, demografisch sich verändernden Markt haben. Wir reagieren auf die Wandlung in Gesellschaft und Arbeitswelt, und wir reagieren auf den steigenden Fachkräftebedarf.
Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf wird, glauben wir, vieles spürbar besser für unsere Beamtinnen und Beamten beim Land, bei den Kommunen und bei den anderen Körperschaften im Land Schleswig-Holstein. So bauen wir mit dem Gesetzentwurf die Teilzeitbeschäftigung weiter aus. Wir führen eine Familienpflegezeit ein. Wir erweitern die Dienstbefreiungsmöglichkeiten bei akuten familiären Verpflichtungen wie der Betreuung von erkrankten Kindern. Mit solchen Maßnahmen stärken wir den Markenkern unseres Landes als familienfreundlicher Arbeitgeber.
Wir ermöglichen ein Stück mehr Souveränität für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, indem man mehr Zeitguthaben ansparen und nach Bedarf auch abbauen kann. Die Förderung der betrieblichen Gesundheitsprävention greifen wir ebenfalls in den Arbeitszeitregelungen mit auf. Neben dem erweiterten Arbeitszeitkonto, das wir vorsehen, werden wir zunehmend flexible Arbeitsformen ausbauen und damit das Bedürfnis aufgreifen, auch im öffentlichen Dienst stärker selbst zu bestimmen, wo und wann man arbeitet.
Ich bin der festen Überzeugung, dass wir zunehmend im öffentlichen Bereich dazu kommen, dass das Ergebnis der Arbeit von Bedeutung ist und nicht der Ort, wo sie erbracht wird, oder die Uhrzeit, zu der sie erbracht wird; vielmehr kommt es darauf an, dass man Ziele vereinbart und die Ziele erfüllt werden.
Gute Arbeit, meine Damen und Herren, muss belohnt werden, gern auch über die Möglichkeit, flexibel über die eigene Zeit verfügen zu können. Wir
sollten das nicht zu gering achten. Für viele Menschen ist das heute ein hohes Gut, damit eigenverantwortlich umgehen zu können.
Wir wollen im Dienstrecht künftig auch besser berücksichtigen, wenn sich unsere Beschäftigten im Freiwilligendienst ehrenamtlich engagieren. Welche Bedeutung das hat, sehen wir dieser Tage. Wir werben als Land offensiv mit einem Nachwuchskräftekonzept für Nachwuchskräfte und stellen sehr offensiv den Arbeitgeber Schleswig-Holstein in all seinen Facetten vor. Wir schaffen auch Teilzeitangebote. Dies tun wir auf der einen Seite für die jungen Leute, auf der anderen Seite aber auch für unsere älteren Beschäftigten, damit diejenigen länger im Dienst bleiben können, die uns auch in höherem Lebensalter noch im Dienst helfen können. Wir wollen die Möglichkeit schaffen, dass sie bei uns bleiben und nicht gehen, obwohl sie gar nicht gehen wollen.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung macht mit diesem Gesetzentwurf das Arbeiten im öffentlichen Dienst in Schleswig-Holstein attraktiver. Wir schärfen damit das Profil als sozialer und innovativer Arbeitgeber, und wir wappnen uns damit für künftige Herausforderungen als Arbeitgeber.
Wir müssen und können mit diesem Gesetzentwurf aber auch eine Teilantwort auf die Herausforderung geben, die mit den Menschen auf uns zukommt, die fliehen und jetzt zu uns in unser Land kommen. Wir haben einige Hinweise oder einige Wegweisungen in diesen Gesetzentwurf aufgenommen. Unsere stark belasteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter brauchen jetzt schnell Gewissheit darüber, dass ihre vielen Überstunden nicht verfallen. Wir haben die Möglichkeit der anrechenbaren Überstunden mit diesem Gesetzentwurf verfünffacht. Um auch dort einen Anhalt zu geben: In der jeweiligen Abrechnungsperiode können nicht wie bisher 41, sondern künftig 205 Stunden angerechnet werden.
Wir sind der festen Überzeugung, dass wir zur Bewältigung der personellen Herausforderungen auch die Hilfe unserer erfahrenen Pensionäre brauchen. Ein Teil der Personalstrategie zur Bewältigung der Flüchtlingsfrage wird deshalb auch in der Reaktivierung von Pensionären auf freiwilliger Grundlage sein. Unter Reaktivierung verstehe ich dabei zwei Instrumente. Zum einen geht es um die Frage, wie viel Ruhestandsbeamte auf vertraglicher Grundlage hinzuverdienen dürfen, ohne dass der Verdienst auf die Versorgung angerechnet wird. Sie haben gesehen, dass das Gesetz dafür bereits einen innovativen Vorschlag macht. Gern würde ich mit Ihnen in
den anstehenden Beratungen fraktionsübergreifend erörtern, ob wir diesen Vorschlag nicht noch weiter ausdehnen können. Hierfür werde ich auf Sie zukommen.
Zum anderen sprechen wir darüber, ob und wie es uns gelingt, aus Ruhestandsbeamten wieder hoheitlich einsetzbare, aktive Beamte zu machen. Hier lasse ich eine entsprechende Bundesratsinitiative wenn nötig - prüfen. Mit diesem Gesetz würden wir am Ende ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erreichen, die über allen Sachverstand verfügen, den wir jetzt brauchen. Das ist eines der zentralen Probleme, die wir jetzt haben, wenn ich die Situation im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge anschaue. Denen ist deswegen mit Stellen in Stellenplänen nicht geholfen, weil es die Menschen schlicht nicht gibt, die die Qualifikation haben, als Entscheiderinnen und Entscheider in Asylverfahren jetzt zu entscheiden. Das eine ist, das Geld und die Stellen zur Verfügung zu haben, aber die ausgebildeten Menschen fehlen. Wir haben aber unter unseren Pensionären ganz viele, die allen Sachverstand haben in anderen Sachbereichen, die wir sofort einsetzen könnten, wenn sie denn wollten und das freiwillig machen. Das wollen wir miteinander tun.
Damit das auch schnell geht, liegt mir eine schnelle und fraktionsübergreifend einvernehmliche Beratung des Gesetzes gerade in diesen Punkten sehr am Herzen. Es wäre schön, wenn der Landtag durch eine Bündelung der Beratungen noch im Oktober zu einem Ergebnis kommen könnte, damit wir gerade in diesen Punkten sehr schnell ein Signal senden können, dass wir uns dort auch personell temporär verstärken können.
(Beifall Kirsten Eickhoff-Weber [SPD], Bir- git Herdejürgen [SPD], Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Jette Waldinger-Thiering [SSW])
Wenn man sich ansieht, warum andere Staaten den Ausstieg aus Armut nicht schaffen oder ihrer Jugend keine Perspektive bieten können, dann sehen wir immer unmittelbar einen Bezug zur Funktionsweise und zur Funktionsfähigkeit öffentlicher Verwaltung. Unser Staat baut auf einem starken öffentlichen Dienst auf: kein Recht ohne Richter, keine Sicherheit ohne Polizisten, keine Bildung ohne Lehrer - Richterinnen, Polizistinnen und Lehrerinnen immer mitgedacht. Der öffentliche Dienst ist fester Bestandteil unserer Gesellschaftsordnung, Garant unseres Wohlstands. Wir tun alles, damit das so bleibt. Dieser Gesetzentwurf ist ein Baustein dafür. - Vielen herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Ministerpräsident. Meine Damen und Herren, die Landesregierung hat die vereinbarte Redezeit auf 10 Minuten ausgedehnt. Diese Zeit steht jetzt Ihnen allen zur Verfügung. - Ich eröffne die Aussprache. Das Wort für die CDUFraktion hat der Herr Kollege Axel Bernstein.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jeder von Ihnen und uns kennt die Spötteleien und Witze, die gern über den öffentlichen Dienst gemacht werden, insbesondere über die Beamtinnen und Beamte. Die Sprüche von Baumann und Clausen sind geradezu zu geflügelten Worten geworden.
Im krassen Gegensatz zu dem Bild, das da häufig gezeichnet wird, das Bild vom kaffeetrinkenden Faulpelz, sind unsere Beamtinnen und Beamte hochqualifizierte und zuverlässige Kräfte, ohne die eine moderne und leistungsfähige Verwaltung schlicht nicht denkbar wäre. Deshalb ist es auch umso wichtiger, dass das Land - ebenso wie die Kommunen - auch in Zukunft ein attraktiver Arbeitgeber für diese hochqualifizierten Kräfte ist.
Nun kann der öffentliche Dienst mit Gehältern der Privatwirtschaft in aller Regel nicht konkurrieren. Deshalb ist es auch richtig, auf andere Instrumente zu setzen. Vor allem die Flexibilisierung bei der Arbeit für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die neuen Möglichkeiten beim Eintritt in den Ruhestand sind Punkte, die den öffentlichen Dienst von anderen Arbeitgebern positiv abheben können. Diese Ziele sind richtig. Darin sind wir uns ausdrücklich einig.
Die Landesregierung rühmt sich, sie würde den öffentlichen Dienst jetzt attraktiv, demografiesicher und modern gestalten. Leider muss ich feststellen: In gewohnter Manier läuft sie dann still und leise unter dieser selbst angelegten Messlatte hindurch. Der Beamtenbund stellt fest - ich zitiere -: Im Ergebnis werden mit dem Gesetzentwurf lediglich die seit März 2009 erforderlichen rechtlichen beziehungsweise sich aus der Rechtsprechung ergebenden Änderungen umgesetzt.
Und weiter im Zitat: Es handelt sich eher um kleinere und häufig sehr spezielle Stellschrauben, die eine solche erforderliche und nachhaltige Wirkung kaum erzielen werden. - Ein großer Wurf ist dieser
Entwurf also leider nicht. Herr Ministerpräsident, es wäre gut, wenn Sie uns erklärt hätten oder vielleicht noch erklären können, warum denn dieser Entwurf in so enttäuschender Art und Weise hinter den ersten Entwürfen der Landesregierung zurückbleibt.
Wenn Sie dann schon den großen Wurf nicht wagen: Mehr als dieser Entwurf wird es im Endergebnis sicherlich sein müssen, denn gesetzliche Regelungen allein machen das Land eben nicht zu einem attraktiven Arbeitgeber. Andauernde Überlastungen in einzelnen Bereichen des öffentlichen Dienstes - ich nenne nur einmal beispielhaft die Landespolizei - haben mit Attraktivität so gar nichts zu tun. Das unsägliche Rumgeeiere bei der Übernahme von Tarifabschlüssen ist ebenfalls nicht unser Verständnis von Attraktivität.
Es sind eben nicht nur die rechtlichen Grundlagen, die die öffentliche Verwaltung als Arbeitgeber interessant machen. Es ist auch nicht allein die Bezahlung. Arbeitnehmer wollen einen Arbeitgeber, der verlässlich ist und der die Arbeit der eigenen Mitarbeiter wertschätzt. Hier hat diese Landesregierung in nur drei Jahren viel Porzellan zerschlagen. Ein Ministerpräsident bezeichnet die Mitarbeiter gern einmal als illoyal, wenn diese an Demonstrationen gegen die Besoldungspolitik der Landesregierung teilnehmen. Der Innenminister hält Polizisten, die auf eine hohe Arbeitsbelastung hinweisen, entgegen, dass in Finanzämtern auch schon einmal Überstunden gemacht werden. Es wird nicht reichen, wenn wir versuchen, diese Wahrnehmung durch Gesetze zu ändern. Sie müssen auch den Umgang mit den eigenen Mitarbeitern ändern, ansonsten werden noch so viele Attraktivitätsprogramme für den Landesdienst nicht helfen.
Noch einmal aber: Mit der Grundstoßrichtung des Gesetzes verfolgen Sie ein richtiges Ziel. Nach unserer Auffassung springen Sie zu kurz, und deshalb gibt es in den Ausschussberatungen noch einiges zu tun, damit das Gesetz die Ziele, die Sie zumindest formulieren und die wir erreichen wollen, auch befördern kann. Ich bin nicht sicher, ob wir solche intensiven Beratungen binnen kürzester Zeit abschließen können, ich will aber ausdrücklich sagen: Vor dem Hintergrund der aktuellen Situation und vor der Richtigkeit des Gedankens kann ich mir gut vorstellen, dass wir im Zweifelsfall eine Regelung,
die es Pensionären ermöglicht, schnell wieder in den aktiven Dienst zurückzukehren, vor die Klammer ziehen, falls die übrigen Beratungen länger andauern sollten. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege Bernstein, das mit dem Zitat aus der Presseerklärung des dbb ist jetzt so ähnlich wie eben bei der Rede von Herrn Breyer: Darin stehen auch noch andere Sätze. Unter anderem zu den Freistellungsmöglichkeiten bei der Familienpflege und zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind da durchaus lobende Worte enthalten. Ich finde, es hätte auch dazugehört, das hier zu sagen und nicht nur den Kritikpunkt zu nennen.
- Das habe ich ja jetzt gemacht. Genau. Ansonsten will ich jetzt gern mit meinem Text beginnen. Ich habe jetzt ganz viel Zeit und kann das noch richtig ausbauen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, nichts - das hat der Ministerpräsident schon ausgeführt - scheint in Deutschland so festgefügt wie die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums und deren Ausgestaltung in den Landesbeamtengesetzen. Dennoch hat das Beamtenrecht in seiner Geschichte zahlreiche grundlegende Änderungen erfahren. Das Beamtenrecht war und ist damit immer ein Spiegelbild der Gesellschaft.
Viele Frauen, die heute im öffentlichen Dienst arbeiten, können sich gar nicht vorstellen, dass es Ende der 1960er-Jahre noch nicht möglich war, für Kinderbetreuungszeiten vom Dienst beurlaubt zu werden. Damals musste man kündigen. Das war in den 1970er-Jahren eine der grundlegenden Änderungen im Beamtenrecht, dass es Teilzeit und Kin
Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Koalitionsvertrag der Küstenkoalition haben wir unsere Vorstellungen für den öffentlichen Dienst wie folgt beschrieben:
„Wir wollen ein modernes Konzept für die Personalentwicklung in der gesamten Landesverwaltung. Besondere Schwerpunkte sind die Gleichstellung von Frauen und Männern und die interkulturelle Öffnung.“
Dieses Ziel hat die Landesregierung mit ihrem Bericht „Für eine moderne, vielfältige Verwaltung in Schleswig-Holstein“, Drucksache 18/1290, konkretisiert. Zur Steigerung von Attraktivität und Vielfalt des öffentlichen Dienstes werden dort unter anderem folgende Themenfelder benannt: weiterer Ausbau der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Förderung alters- und lebensphasengerechten Arbeitens, stärkere Berücksichtigung von freiwilligem Engagement im Dienstrecht, mehr Flexibilität der Arbeit nach Zeit und Ort, Stärkung der interkulturellen Kompetenz der Beschäftigten und betriebliches Gesundheitsmanagement.
Meine Damen und Herren, der öffentliche Dienst das ist bereits mehrfach gesagt worden - muss als Arbeitgeber konkurrenzfähig bleiben, um auch in Zukunft genügend Nachwuchs- und Fachkräfte zu finden. Deswegen müssen die Regelungen des Beamtenrechts regelmäßig überprüft und an das wahre Leben angepasst werden. Das tut die Landesregierung mit dem uns heute vorliegenden Gesetzentwurf.
Durch die Einführung einer Familienpflegezeit und durch mehr Freistellungsmöglichkeiten bei besonderen familiären Verpflichtungen können Beamtinnen und Beamte künftig Beruf und Familie noch besser miteinander vereinbaren. Das hat für uns hohe Priorität.
Zudem wird alters- und lebensphasengerechtes Arbeiten gefördert und Arbeit zeitlich und örtlich zum Beispiel durch mobiles Arbeiten und Wohnraumarbeit flexibilisiert. Auch die Einführung eines betrieblichen Gesundheitsmanagements ist ein wichtiger Baustein eines zeitgemäßen Beamtenrechts.