In Ihrem Gesetzentwurf lese ich, das Land könne dieses und jenes subventionieren. Dafür braucht es aber kein Gesetz. Das kann das Land auch so. Wer sich fragt, ob Sie eine Befristung von Subventionen wollen oder gar einen Abbau oder wenigstens eine Evaluierung ihrer Wirksamkeit, der muss Fehlanzeige feststellen. Davon steht nichts in Ihrem Gesetzentwurf, obwohl die Rechnungshöfe längst verbreitete Mitnahmeeffekte bei diesen Subventionen kritisieren und sie im Übrigen auch den Wettbewerb verzerren. Deswegen muss ich ganz klar sagen: Herr Kollege Callsen, ich bin dankbar für jeden Tag ohne die Richtlinien zur einzelbetrieblichen Subvention. Wir brauchen diese Gelder in unserem Land dringend für andere Zwecke, zum Beispiel um unsere Straßen zu reparieren.
Ich lese in Ihrem Gesetzentwurf Programmsätze wie den, dass Vorschriften vermieden werden sollen, die Investitionen und Innovationen hemmen. Da frage ich Sie: Was für Vorschriften sollen das sein? Heißt das quasi: Investitionen über alles? Über Umwelt, über die Bedürfnisse vor Ort? - Das kann nicht richtig sein, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Als PIRATEN müssen wir die von Ihnen gewollte kontinuierliche Überprüfung der Privatisierungsmöglichkeiten von Leistungen und Unternehmen der öffentlichen Hand ganz entschieden ablehnen. Denn das würde nichts anderes bedeuten als eine Privatisierung der Daseinsvorsorge. Das ist mit uns nicht zu machen. Ich bin mir sicher, dass auch Ihre Vertreter in den Kommunen damit nicht einverstanden wären.
Wir erfahren doch immer wieder, dass Private öffentliche Leistungen teurer und auch schlechter erbringen. Das ist auch kein Wunder, weil sie Gewinne erwirtschaften wollen.
In ihrem Gesetzentwurf wird der Wunsch zum Ausdruck gebracht, dass Gesetzentwürfe der Landesregierung im Vorfeld Kammern und Wirtschaftsverbänden zur Stellungnahme geschickt werden. Das ist sicherlich richtig, geschieht aber schon heute so. Das sollte auch nicht nur für Wirtschaftsverbände gelten, sondern für alle beteiligten Gruppen. Mir fehlen zum Beispiel der Landesrechnungshof und der Steuerzahlerbund, wenn es um Subventio
Die von ihnen vorgeschlagene Clearing-Stelle ist nicht nur selber eine neue bürokratische Instanz. Sie ist vor allem auch keine Alternative zu einem Normenkontrollrat, über den wir hier schon oft diskutiert haben und der den Bürokratieaufwand wirklich nach festgelegten Kriterien messen kann. Das kann kein Ersatz dafür sein.
Schon angesprochen wurde, dass Sie mit ihrem Gesetzentwurf des Weiteren eine ganze Reihe von Entwicklungen einfach zurückdrehen wollen: Das Korruptionsregister, das Tariftreue- und Vergabegesetz, die Änderung am Denkmalschutzgesetz und die Veröffentlichungspflicht für Managergehälter auf kommunaler Ebene wollen Sie komplett zurücknehmen. Sie wollen zum wiederholten Mal alte Schlachten noch einmal schlagen. Anders als meine Vorredner weigere ich mich, hier zum x-ten Mal unsere Position dazu zu erklären. Bitte lassen Sie sich doch auch einmal etwas Neues einfallen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Dann können wir darüber gern diskutieren.
Zum einen schlagen Sie bei der Auftragsvergabe vor, die Vorgaben zur Korruptionsverhütung und auch zur Transparenz von Vergaben wieder einzuführen, die im aktuellen Tariftreue- und Vergabegesetz fehlen. Wir haben das schon damals im Gesetzgebungsverfahren kritisiert und würden uns freuen, diese Vorschriften wieder einzuführen.
Zum anderen finden wir als PIRATEN es natürlich sehr gut, dass die Technologieförderung künftig an die Bedingung geknüpft werden soll, dass die Forschungsergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Das ist das sogenannte Open-Access-Prinzip, an dem wir schon lange arbeiten. Es wäre ein großer Fortschritt, wenn man sich darauf verständigen würde. Deswegen können wir diese beiden Punkte unterstützen, den Gesetzentwurf aber nicht.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Zu unserer parlamentarischen Arbeit gehört, dass wir uns Anträge genau durchlesen und sie politisch bewerten,
aber auch, wie in diesem Fall, eingebrachte Gesetzentwürfe mit bestehenden oder älteren Gesetzen zu vergleichen, um festzustellen, was der Antragsteller eigentlich will. Das habe ich hier getan, und ich stelle fest: Das, was die CDU uns hier vorgelegt hat, geht gar nicht.
Dieser Gesetzentwurf ist rückwärtsgewandt. Denn er will in weiten Teilen den rechtlichen Zustand von vor 2013 wieder herstellen. Das heißt, die CDU beabsichtigt, das Tariftreuegesetz aufzuheben,
und das Landesmindestlohngesetz aufzuheben. Darüber hinaus sollen auch noch das Denkmalschutzgesetz, das Sparkassengesetz, die Gemeindeordnung, das Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit und das Schulgesetz geändert werden. Auf die anderen Änderungen in diesem Entwurf werde ich gar nicht weiter eingehen.
Liebe Kollegen von der CDU, egal was Sie sich bei der Erarbeitung dieses Gesetzentwurfs gedacht haben, sind Sie doch nicht wirklich davon ausgegangen, dass das, was Sie uns hier in dieser Form vorgelegt haben, bei uns so durchgeht! Sie glauben doch nicht im Ernst, dass diese Fassung hier im Hause mehrheitsfähig ist. Sie führen eine Debatte, die gelaufen ist, und das wissen Sie auch.
Anders als mein Kollege Breyer werde ich unsere Position sehr wohl noch einmal darlegen. Denn diese Koalition ist doch mit dem Ziel mehr sozialer Gerechtigkeit und Fairness auf dem Arbeitsmarkt angetreten.
Dies gründet sich bei uns auf drei Säulen: das Tariftreuegesetz, das Landesmindestlohngesetz und das Register zum Schutz fairen Wettbewerbs. Damit stellen wir sicher, dass künftig nur die Unternehmen Zuschläge für öffentliche Aufträge erhalten dürfen, die nachweislich entsprechende Tariflöhne oder einen Mindestlohn zahlen und sowohl soziale als auch ökologische Mindeststandards einhalten, dass unzuverlässige Unternehmen identifiziert und in ein Register eingetragen werden, damit diese nicht öffentliche Aufträge bekommen und davon profitieren und dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in landeseigenen Betrieben, öffentlichen Unternehmen und Einrichtungen sowie Zuwendungsempfänger künftig einen fairen und existenzsichernden Lohn bekommen.
Wir können feststellen, dass die CDU das offenbar nicht will. Wir hingegen schaffen Gerechtigkeit für die Unternehmen, die faire Löhne zahlen, von denen die Angestellten samt Familien existieren können. Wir sorgen dafür, dass unsere Unternehmen konkurrenzfähig sind und vor unlauteren Mitwettbewerbern geschützt werden. Ich kann garantieren, dass die Busfahrer in Dithmarschen oder das Bahnpersonal an der Westküste mit Sicherheit hiervon etwas erzählen können.
Denn ohne diese Koalition wären diese Menschen heute wesentlich schlechter dran. Das unterscheidet uns eben.
Ich denke, die CDU macht mit diesem Gesetzentwurf sehr deutlich, dass ihr der Blick nach vorn verlorengegangen ist. Was bleibt, ist die gebetsmühlenartige Unterstellung, diese Koalition betreibe wirtschaftsfeindliche Politik.
Auch mit Kritik gegenüber der Verwaltung hält die CDU nicht hinter dem Berg. In der Pressemitteilung von Herrn Callsen vom 9. Juli dieses Jahres ist zu lesen, wir hätten eine wenig ausgeprägte Unternehmerfreundlichkeit in der Verwaltung. Dazu möchte ich ganz deutlich sagen: Derartige Äußerungen und Behauptungen sind nicht nur falsch, sondern sie sind auch kontraproduktiv für den Wirtschaftsstandort Schleswig-Holstein.
Abschließend möchte ich noch sagen: Zur guten parlamentarischen Gepflogenheit gehört es auch, dass Gesetzentwürfe - wie überflüssig sie auch sein mögen - die Chance haben sollten, ein parlamentarisches Verfahren in den Ausschüssen zu durchlaufen. Deshalb empfehle ich Ausschussüberweisung. - Jo tak.
Vielen Dank. - Für die Landesregierung erteile ich Herrn Minister Reinhard Meyer das Wort. - Bitte schön.
Die CDU-Fraktion kündigt vollmundig einen Gesetzentwurf an. Darin findet man die üblichen Vorschläge, die wir in der Debatte schon gehört haben. Dabei geht es um das Tariftreuegesetz und das Landesmindestlohngesetz, um das Thema „gute Arbeit“ anzugehen, die Sie offensichtlich nicht wollen. Darüber haben wir schon so oft debattiert. Das brauchen wir nicht erneut zu tun. Meine Damen und Herren, also viel Rauch um nichts.
Meine Damen und Herren, Schleswig-Holstein ist unbestritten ein Land des Mittelstandes. Deswegen ist Wirtschaftspolitik automatisch Mittelstandspolitik. Der Mittelstand ist vor allen Dingen Beschäftigungsmotor und wichtigster Partner in Sachen Ausbildung. Schleswig-Holstein ist in dieser Hinsicht erfolgreich. Im vergangenen Jahr ist unser Bruttoinlandsprodukt um 1,7 % angewachsen. Dieser Anstieg lag über dem Bundesdurchschnitt. Wir haben die niedrigste Arbeitslosenquote seit 22 Jahren. Wir haben die höchste Zahl sozialversicherungspflichtig Beschäftigter. Die Tendenz steigt weiter.