(Wolfgang Kubicki [FDP]: Keine einzige ging zurück in den Friesenhof, die sind alle woanders untergebracht worden! - Weitere Zurufe CDU und FDP)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich will noch einmal in Erinnerung rufen, welche Vorwürfe hier eigentlich gegen dieses Heim im Raum stehen. Da ging es um den Zwang zur Entkleidung, einschließlich des sich Bückens, teilweise vor Personen des anderen Geschlechts und mit Fotografieren; da ging es um eine permanente Begleitung von Jugendlichen, selbst auf die Toilette; da ging es um gezielten Schlafentzug über Stunden hinweg; da ging es um die tagelange Isolation von Jugendlichen, selbst innerhalb der Einrichtung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will einmal ganz klar festhalten: Das sind Verletzungen grundlegender Menschenrechte.
Das ist sogar eine unmenschliche, erniedrigende Behandlung. Die ist in internationalen Abkommen der Folter gleichgestellt. Diese Methoden, wenn das tatsächlich stimmen sollte, sind wirklich ein Fall von Folter, wie ich es nicht für möglich gehalten hätte, dass es bei uns heute so etwas noch gibt.
Vor diesem Hintergrund erschreckt es mich auch, dass es offenbar bis heute keinen generellen Katalog von zulässigen Zwangsmaßnahmen in Heimen gibt. In diesem einen Einzelfall wurde über einen Katalog verhandelt.
- Ansonsten ist, was eigentlich im Rahmen von Erziehungsmaßnahmen zulässig sein soll, Frau Kollegin von Kalben, was solche Betreuer machen dürfen und was nicht, nirgendwo festgelegt.
- Meines Erachtens bräuchte es einen abschließenden Katalog, der sagt: Folgende Erziehungsmaßnahmen sind zulässig.
- Herr Kollege Baasch, das, was hier passiert ist, erinnert mich - das muss ich ganz ehrlich sagen - an die Problematik auf Guantanamo.
Damals haben die USA sehr konkret darüber gestritten, welche Behandlung von Gefangenen zulässig ist, und was Folter ist.
Bei unseren Heimen wird nicht einmal mehr thematisiert - mit Ausnahme in diesem Einzelfall -, welche Behandlungen zulässig sind und welche nicht. Ich glaube, das müssen wir dringend nachholen.
Genauso scheint es mir doch nötig, dass man, wenn Sie im Fall dieses Heims konkret benannt haben, welche Sachverhalte von dem Betreiber zu melden sind, darüber auch einmal bei allen Heimen spricht. Warum gibt es eigentlich keine generelle Definition, welche Vorkommnisse zu melden sind? Haben da alle Heime vollkommen freie Hand, sodass bestimmte Sachverhalte überhaupt nie bekannt werden?
Ein weiterer Punkt ist der Zugang zu einer unabhängigen Beschwerdestelle. Auch da gibt es offenbar keine generelle Verpflichtung der Heimbetreiber, diesen zu ermöglichen.
Ich möchte auch eins im Hinblick auf diesen Vertrag, der da geschlossen wurde, sagen, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen. Zugang zum Jugendamt reicht nicht, und zwar aus mehreren Gründen. Erstens ist oft genug das Jugendamt gar nicht vor Ort, sondern in einem anderen Bundesland und kann sich also gar keinen Eindruck vor Ort machen. Zweitens werden Jugendliche teilweise auch ohne Einschaltung eines Jugendamtes untergebracht, nämlich mit Unterschrift der Erziehungsberechtigten. Das heißt, in dem Fall gibt es gar kein Jugendamt, was sozusagen die Aufsicht
Was vielleicht auch zu wenig bekannt ist: Die Unterbringung in geschlossenen Heimen bedarf der richterlichen Erlaubnis, wenn sie von den Erziehungsberechtigten oder vom Vormund angeordnet wird. Es kontrolliert offenbar niemand, ob in solchen Heimen - da bin auch ich der Meinung, Frau Kollegin Bohn, dass das definitiv eine Freiheitsentziehung war, die da vorgenommen wurde - für die entsprechenden Jugendlichen auch die richterliche Erlaubnis vorliegt. Das kontrolliert offenbar kein Mensch.
Ein Problem, was noch gar nicht gesehen wurde, ist, dass es auch Heime gibt, die nicht in Deutschland, sondern im Ausland betrieben werden. Das heißt, von uns aus werden Jugendliche teilweise in ausländische Einrichtungen geschickt, die dann offensichtlich überhaupt keiner Kontrolle mehr durch eine öffentliche Stelle in Deutschland unterliegen.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ich habe schon vor zwei Jahren in einer Anfrage nach der Situation von Heimkindern ohne Bezugspersonen gefragt, die übrigens von Ihnen, Frau Ministerin, beantwortet wurde. Sie müssen offensichtlich doch von dem Sachverhalt Kenntnis gehabt haben. Mich würde interessieren, ob Sie mir heute noch antworten würden, ein externer Ansprechpartner sei nicht erforderlich, ein unkontrollierter Zugang zur Telekommunikation sei nicht sinnvoll. Wobei ich für uns PIRATEN ganz klar sagen will: Dazu gehört auch, dass niemand mitschreibt oder mithört. Es ist eine Selbstverständlichkeit,
Ja, ich komme zum Schluss. - Meine sehr verehrten Damen und Herren, es kann nicht richtig sein, dass sich die Politik über die Entschädigung von Opfern der Heimerziehung aus den 70er-Jahren oder der ehemaligen DDR streitet, während unter unseren Augen solche Zustände möglicherweise noch heute vorkommen. Das sind empörende Zustände, und wir müssen hier sofort, schleunigst handeln.
a) Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015
Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/3114
Ich erteile das Wort dem Herrn Berichterstatter des Finanzausschusses, Herrn Abgeordneten Thomas Rother.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. - Wortmeldungen zum Bericht liegen nicht vor. Wir rufen zunächst die Landesregierung auf, weil der Gesetzentwurf direkt dem Finanzausschuss überwiesen wurde. Für die Landesregierung hat Finanzministerin Monika Heinold das Word.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit knapp 300 Millionen € für Versorgung, Betreuung und Integration von durchschnittlich 18.400 Flüchtlingen legen wir Ihnen heute einen außergewöhnlichen Haushalt vor. Dieser Nachtragshaushalt 2015 ist ein Kraftakt humanitärer Verantwortung. Wir legen die Grundlage für dann insgesamt 3.150 Plätze in der Erstaufnahme und für 240 neue Lehrerinnen- und Lehrerstellen, denn wir rechnen mit circa 6.000 Flüchtlingskindern in unseren Schulen. Wir legen die Grundlage dafür, dass die Kommunen ihren Anteil an den Bundesmitteln erhalten und vom Land zusätzlich zu der bisherigen Unterstützung knapp 11 Millionen € mehr für die neue Integrationspauschale und für die Einrichtung von 30 Koordinierungsstellen erhalten.
Meine Damen und Herren, Landesregierung, Kommunen und viele Menschen in unserem Land leisten spürbar Hilfe vor Ort; in einem Land, in das viele Mütter und Väter von uns vor Jahrzehnten selbst als Flüchtlinge gekommen sind und hier ein neues Zuhause gefunden haben. Wir in Schleswig-Holstein wissen, wie wichtig die humanitäre Hilfe ist. Wir leisten sie gern und in großer gemeinsamer Verantwortung. Viele packen mit an,
und im Namen der gesamten Landesregierung möchte ich mich bei allen dafür bedanken, auch bei allen Fraktionen, dass wir politisch nicht über das Ob der humanitären Hilfe streiten.