Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Ministerin, Ihr Redebeitrag hier war ungefähr das Erbärmlichste, das ich im Rahmen meiner parlamentarischen Beratungen zu einem solchen Thema jemals gehört habe. Ich komme auch noch zu den regierungstragenden Fraktionen.
mit dem Sachverhalt konfrontiert worden“ sprechen unglaublich gegen Sie. Was ist in Ihrem Haus eigentlich los, dass Sie erklären, Ihre Abteilungsleiterin sei schuld, Ihr Pressesprecher sei schuld, die Vorgängerregierung sei schuld, die Opposition sei schuld, nur Sie, die Sie dieses Ministerium verantwortlich leiten, tragen keine Verantwortung für das, was geschehen ist?
Weil der Kollege Harms hier schwadroniert hat, möchte ich kurz auf die Rechtslage hinweisen. Die Behauptung, man müsse zunächst mit dem Träger reden, ihm alles Mögliche zugestehen, ist mit SGB VIII nicht in Übereinstimmung zu bringen. In SGB VIII § 45 Absatz 7 heißt es:
„Die Erlaubnis ist zurückzunehmen oder zu widerrufen, wenn das Wohl der Kinder oder der Jugendlichen in der Einrichtung gefährdet und der Träger der Einrichtung nicht bereit oder nicht in der Lage ist, die Gefährdung abzuwenden. Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Rücknahme oder den Widerruf der Erlaubnis haben keine aufschiebende Wirkung.“
Das bedeutet, immer dann, wenn wir feststellen, dass eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, müssen Sie unmittelbar handeln, weil Sie sonst Ihren gesetzlichen Auftrag nicht wahrnehmen.
Herr Kollege Dr. Stegner, kann man als Fraktionsvorsitzender glauben, dass der eigene Pressesprecher in dieser Frage etwas unternimmt und Sie nicht unterrichtet werden? Glauben Sie ernsthaft, dass das bei Daniel Günther und mir der Fall wäre? Wir sollen glauben, dass die Ministerin von ihrem eigenen Pressesprecher nicht unterrichtet wird, wenn solche Vorwürfe im Raum stehen, wie die aus der Mitteilung der Richterin aus dem Kreis Dithmarschen? Glauben Sie wirklich, dass Schreiben dieser Größenordnung am 18. Februar 2015 beantwortet werden und die Hausspitze dabei nicht informiert wird? Was für ein Verständnis müssen Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Ihnen haben, wenn sie Sie darüber nicht informieren! Halten sie Sie für unfähig oder nicht tauglich?
Frau Bohn, was ich besonders bemerkenswert finde - das sage ich Ihnen als Jurist, der Kollege Dudda hat zu Recht darauf hingewiesen -: Wenn wir über Kindeswohl reden, frage ich mich, was in den Köpfen von Mitarbeitern des Landesjugendamts
„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“
Das ist nicht an Altersgrenzen gebunden. Und dann werden Vereinbarungen geschlossen, die evident verfassungswidrig sind, die grundrechtswidrig sind, die die Persönlichkeitsrechte massiv beeinträchtigen, wie wir es sonst nicht zulassen, nicht einmal in einem Gefängnis. Da sagen Sie immer noch, das Landesjugendamt habe gehandelt. Was geht in Ihrem Hause eigentlich vor, auf Ihrer Ebene und der unteren Ebene? Es kann doch nicht wahr sein, dass wir darüber nicht sprechen und die Verantwortlichkeiten nicht benennen müssen!
Frau Bohn, Herr Harms, Herr Baasch, die Zukunft kann man nur sinnvoll gestalten, wenn man die eigenen Fehler erkennt, benennt, analysiert und zu ihnen steht.
Immer zu sagen: „Tut mir leid, wir haben Fehler gemacht, aber wir machen das jetzt wieder gut und machen es so weiter“, ist ungefähr so wie die Erklärung eines Arztes, der gerade einen Patienten auf dem Tisch verloren hat wegen Mängeln seiner eigenen Handlungsweise und sagt: „Leute, ich gestehe den Fehler ein, aber lasst mich künftig weiter operieren“. Selbstverständlich macht man das nicht.
- Frau Midyatli, wir werden uns definitiv nicht auf das schmale Brett begeben und sagen: Lasst uns alle unterhaken und die Sache gut sein lassen, wir wollen uns doch um die Zukunft kümmern.
Ich kann mich erinnern, Herr Dr. Stegner, mit welcher Vehemenz wir regierungstragenden Fraktionen im Jahr 2011, als ich es einmal gewagt habe zu fragen, welche Verantwortung eigentlich die Mitarbeiter vom Bildungsministerium im Hinblick auf Erlasse und andere Dinge haben, von Ihnen bekämpft worden sind. Der Kollege Klug ist gebeten worden, doch zurückzutreten.
Mir ist gesagt worden, das sei eine Unverschämtheit. Und jetzt kommen Sie und sagen, bei Ihnen sei alles ganz anders, bei Ihnen sei das so.
Die armen Seelen, die Sie wieder einmal gefunden haben - das ist ja Ihre Erfindung: die armen Seelen im Ministerium, die eigenes Versagen kaschieren sollen -, werden Ihnen diesmal nicht zur Verfügung stehen. Wir werden das noch weiter erforschen. Und ich bin mir sicher, dass am Ende dieses Prozesses stehen wird, dass - was der Ministerpräsident auch schon einmal mit Frau Wende im Kopf hatte -, die Aktenlektüre etwas anderes ergeben wird als das, was Frau Alheit oder der Ministerpräsident für sich jetzt im Kopf haben. Dann werden wir weitersehen. Die deutsche Öffentlichkeit und die schleswig-holsteinische Öffentlichkeit haben ein Recht darauf zu erfahren, wo das kompetente Versagen der Spitze des Hauses gelegen hat und welche Konsequenzen wir daraus ziehen müssen. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Landtagspräsident. - Es ist wirklich beeindruckend, in jeder Rede von Herrn Kubicki zu hören, dass er Jurist ist. Ich glaube, das wissen mittlerweile alle, nicht nur hier im Haus, sondern auch hier im Land.
Ich finde es auch merkwürdig, dass Sie sich jedes Mal hier hinstellen und eine Benotung abgeben, wie Sie Reden fanden. Wir wissen ja, dass sie für Benotungen sind.
Sie haben beide, Katja Rathje-Hoffmann und auch Wolfgang Kubicki, genau das gerade bestätigt, was Herr Harms hier vorhin am Rednerpult gesagt hat: Wer wusste wann was? Mehr haben wir von Ihnen wieder nicht gehört.
Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, gerade in diesen Fällen - das ist nicht der erste Fall; und man muss sich einmal fragen, warum das so ist -, mit denen wir gerade seit Kriegsende leider immer wieder zu tun haben - in gewissen Abständen -, gibt es im
mer eine Geschichte hinter der Geschichte. Und die Geschichte hinter der Geschichte von den elf Inobhutnahmen ist, ich zitiere aus einer Pressemitteilung - mit Gestattung des Präsidenten -:
„Zu den bekanntgewordenen elf Inobhutnahmen von Bewohnerinnen des Friesenhofs seit Anfang 2014 sagte der Leiter des Amtes für Familie in der Sozialbehörde, Uwe Riez, diese seien alle rein formale Verwaltungsakte gewesen. Sie seien notwendig gewesen, um ausgerissene Jugendliche in das Heim zurückbringen zu können.“
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist die Geschichte hinter den elf Inobhutnahmen. Liebe Kollegin Rathje-Hoffmann, das ist die Geschichte hinter der Geschichte, die Sie hier seit heute Vormittag skandalisiert haben. Das ist die Behörde aus Hamburg, die das dazu gesagt hat.
Liebe Kolleginnen und Kollegen - wie gesagt -, seit Bekanntwerden dieses Falles, aber auch von den Fällen davor - ich möchte noch einmal an das sogenannte Kellerkind erinnern, über das wir hier auch im Sozialausschuss gesprochen haben -, wissen wir - ich finde, die Ministerin hat eindrücklich aufgezeigt -, dass es anscheinend strukturelle Fehler im System und in der Gesetzgebung gibt. Lassen sie uns alle gemeinsam genau an diesen Problemen arbeiten, genau diese Gesetzgebung ändern, damit die Heimaufsicht schneller reagieren kann, damit wir Kindern und Jugendlichen schneller helfen können, damit sie gerade aus diesen Einrichtungen nicht zurückkommen.
Wenn ich noch Zeit hätte, würde ich Sie daran erinnern: Mit der Jugendtaskforce hat die CDU-Fraktion gefordert, zehnjährige Kinder in geschlossenen Heimen unterzubringen und sozusagen die Türen knastähnlich zu verriegeln.
Ich habe noch die Anhörungsunterlagen, die kann ich gern weiterleiten. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Wolfgang Kubicki [FDP]: Keine einzige ging zurück in den Friesenhof, die sind alle woanders untergebracht worden! - Weitere Zurufe CDU und FDP)