Lieber Kollege Kubicki, dass wir uns darin einig sind, dass es vielleicht besser gewesen wäre, wenn wir die Bank oder unsere Anteile an der Bank frühzeitig hätten verkaufen können, sollen oder auch wollen, ist völlig klar. Ich möchte dabei allerdings auch sagen, dass die Gewährträgerhaftung dann trotzdem gegolten hätten. Wir wären also heute immer noch mit im Boot. Ich weise darauf hin, dass
wir derzeit über 30 Milliarden € Gewährträgerhaftung haben. Also, so ganz raus wären wir selbst dann nicht gewesen.
Es ging mir aber um etwas anderes. Sie haben gerade eben noch einmal einen Kompromissweg deutlich gemacht. Das will ich gern aufgreifen. Sie haben gesagt: Leute, reizt die Schuldenbremse nicht aus! Das haben Sie so gesagt. - Richtig, das wollen wir auch nicht. Bei der Vorstellung der Haushaltseckwerte hat die Finanzministerin deutlich gemacht, dass wir nur die Landesmethode anwenden. Das bedeutet automatisch, zu dem, was eigentlich mit dem Bund vereinbart worden ist, besteht ein großes Gap. Das bezieht sich auf mehrere Jahre, insofern werden damit auch Ihre Forderungen erfüllt.
Nach meiner Auffassung bleibt nur noch übrig zu sagen, dass die beste Vorsorge für unsere Bank, neben dem, was wir ohnehin schon tun, ist, dass wir die Bank nicht schlechtreden, sondern jetzt versuchen, die Bank so gut wie möglich zu unterstützen, in dem Neustrukturierungskonzept beziehungsweise in den Aufgaben, die sie hat. Ansonsten tun wir als Land Schleswig-Holstein schon alles, was wir können. Ich habe ebenso wie mein Vorredner Ralf Stegner großes Vertrauen zur Landesregierung, dass wir auch diese Krise meistern werden. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Land ist gegenüber der Bank Aktionär, Gewährträger, Garantiegeber und Kapitalgeber. Als Aktionär der Bank haftet das Land mit seiner Einlage. Als einer der Gewährträger stehen wir gesamtschuldnerisch für Verbindlichkeiten ein, die die Bank bis 2005 eingegangen ist. Aktuell sind es noch 35 Milliarden €, bis Ende 2015 sinkt die Gewährträgerhaftung auf 3 Milliarden €.
Garantiegeber sind wir aufgrund der sogenannten Sunrise-Garantie, die beide Länder der Bank 2009 als Stabilisierungsmaßnahme gegeben haben. Schleswig-Holstein und Hamburg haften zu je 50 % für Zweitverluste der Bank aus einem fest definierten Teil ihres Portfolios. Für die Garantie in Höhe von noch 7 Milliarden € und für eine Kapitalzufuhr
in Höhe von 3 Milliarden € hat das Land 2009 zusammen mit Hamburg eine Anstalt des öffentlichen Rechts gegründet, die FinFo. Wenn diese Anstalt irgendwann ihren Zweck als Garantieverwalterin erfüllt hat und aufgelöst wird, gehen ihr Vermögen, aber vor allem ihre Verbindlichkeiten zu gleichen Teilen auf die Länder Hamburg und SchleswigHolstein über. So viel zur Faktenlage.
Meine Damen und Herren, viele von Ihnen wissen, dass ich 2009 zu den Kritikern der Rettungskonstruktion für die HSH Nordbank gehört habe. Ich hatte Zweifel am Geschäftsmodell und daran, dass Schleswig-Holstein die Rettung der Bank ohne Hilfe des Bundes schultern kann. Heute aber ist diese damals beschlossene Rettungsmaßnahme Fakt. Schleswig-Holstein muss und wird der damals gemeinsam mit Hamburg übernommenen Verantwortung gerecht werden.
Dazu gehört auch die Frage, ob, wann und in welcher Höhe Vorsorge im Haushalt 2013 beziehungsweise in der Finanzplanung getroffen werden muss. In den letzten Jahren wurde diese Vorsorge nicht getroffen, obwohl die Ziehungswahrscheinlichkeit schon beim Abschluss des Rettungspaketes, im Jahr 2009, bei 39,6 % lag.
Sie wurde nicht getroffen, weil sie nicht getroffen werden durfte. Denn die Landeshaushaltsordnung schreibt vor, dass der Haushaltsplan alle voraussichtlich zu leistenden Ausgaben enthalten muss. Demnach dürfen Haushaltsmittel nur veranschlagt werden, wenn zu erwarten ist, dass die Mittel in dem betreffenden Haushaltsjahr tatsächlich in Anspruch genommen, sprich benötigt, werden - so die Landeshaushaltsordnung. Und auch in die mittelfristige Finanzplanung kann nur aufgenommen werden, was sich nachvollziehbar als künftige Zahlungsverpflichtung des Landes kalkulieren lässt. Das aber kann heute keiner von uns seriös beantworten.
Ob überhaupt, wann und wenn ja in welcher Höhe Risikovorsorge notwendig ist, wird sich erst in Zukunft zeigen. Bisher sind sich nur CDU und FDP sicher, dass bereits für 2013 eine Risikovorsorge fällig ist. Ich bin gespannt, in welcher Höhe und mit welcher rechtlichen Begründung Sie dementsprechende Haushaltsanträge stellen werden.
Herr Abgeordneter Koch, eines ehrt Sie. Sie haben 2009 dem Rettungspaket zugestimmt. Und Sie sind heute bereit, dafür Verantwortung zu übernehmen, indem Sie eine Risikovorsorge für den Haushalt fordern und mit Sicherheit per Haushaltsantrag dokumentieren werden. Hut ab vor dieser Verantwortung.
Meine Damen und Herren, in der Öffentlichkeit wird das Risiko der gestiegenen Ziehungswahrscheinlichkeit diskutiert. Seit 2009 ist sie von 39,6 % auf 41,4 % gestiegen, und es gibt die Sorge, dass sie auf über 50 % steigen wird. Was aber würde dann passieren? Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Garantie der Länder real in Anspruch genommen wird - und sei es nur mit einem Euro?
Um dieses einschätzen zu können, muss man sich die Zahlen anschauen. Die ersten Verluste auf das abgeschirmte Portfolio trägt die Bank selbst, die sogenannte Erstverlusttranche von 3,2 Milliarden €. Davon sind inzwischen 2 Milliarden € bilanziell ausgenutzt. Dies bedeutet: keine Zahlung. Wichtig ist: Die tatsächlichen Zahlungsausfälle betragen bisher erst 233 Millionen €.
Erst wenn die 3,2 Milliarden € Selbstbehalt der Bank ausgeschöpft sind, wenn also der Puffer aufgebraucht ist, und dann weitere Verluste abgerechnet werden, erst dann können überhaupt Zahlungen aus der Garantie anfallen. Und dazu gibt es auch eine Reihenfolge: erst die FinFo - also unsere Anstalt -, und wenn diese nicht mehr zahlen kann, erst dann würden Zahlungen aus dem Landeshaushalt erfolgen müssen. Das kann heute noch niemand seriös vorhersehen.
Meine Damen und Herren, sowohl die Landesregierung als auch die Bank haben ein extrem hohes Interesse daran, dass dieses Szenario nicht eintritt. Ich habe mich vorhin ein bisschen gewundert, an welchen Stellen geklatscht wurde.
Ja, wir wissen, dass die übernommene Verantwortung für die Bank gravierende Risiken für das Landesvermögen beinhaltet. Glauben Sie mir, eine rosarote Brille ist mir fremd. Aber diese Erkenntnis des Risikos ist nicht neu. Und Risiken lösen sich nicht in Luft auf, indem wir sie als Haushaltsrisiko in den Landeshaushalt einpreisen. Es gibt zurzeit keine seriöse Grundlage, um im Sinne von Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit eine Risiko
vorsorge in den Haushalt 2013 aufzunehmen. Die Landesregierung macht keine Haushaltspolitik mit Schätzeisen und Glaskugel.
Meine Damen und Herren, nicht die Debatte um mögliche Haushaltsvorsorge macht mir Sorge, sondern die reale Situation der Bank. Die Bank ist mitten in einem schwierigen Umstrukturierungsprozess. Ihr neues Geschäftsmodell muss sich erst noch am Markt etablieren und ist im ersten Halbjahr hinter den Planzahlen zurückgeblieben. Die Bank kämpft vor allem mit den Risiken aus ihrem Altgeschäft. Und sie ist zusätzlich mit den Herausforderungen der Schifffahrtskrise und dem starken US-Dollar konfrontiert. Die Kernkapitalquote hat zur Halbjahresbilanz 2012 nur noch mit Hilfe eines sogenannten Besserungsscheins aus der Ländergarantie die 10-%-Marke erreicht. Die Bank selbst hat am 30. Juni 2012 öffentlich erklärt, sie könne nicht ausschließen, dass in der Zukunft tatsächliche Zahlungsausfälle anfallen, die den Selbstbehalt von 3,2 Milliarden € der Bank übersteigen und dazu führen könnten, dass sie die Zweitverlustgarantie in Anspruch nehmen müsse. Die Bank geht also sehr offen damit um, wie angespannt die Lage ist
- richtig, Herr Kubicki, das muss sie auch -, und sie prüft Möglichkeiten, um die Risikoaktiva zu entlasten und das Kapital zu stärken. Die Landesregierung steht mit der Bank und mit dem Hauptmiteigentümer Hamburg in einem engen Dialog.
Wir haben und wir werden den Beteiligungsausschuss des Landtages regelmäßig informieren das will ich ausdrücklich sagen - in guter Tradition auch zum letzten Jahr, wo Frau Dr. Zieschang auf Staatssekretärsebene - das war völlig in Ordnung sehr gut gezeigt hat, wie ein Beteiligungsausschuss gut informiert werden kann. Wenn der Finanzausschuss es wünscht, werden wir selbstverständlich auch im Finanzausschuss berichten und die Lage darstellen.
Meine Damen und Herren, sollte uns die Bank Vorschläge für Unterstützungsmaßnahmen machen, werden wir diese mit internem Sachverstand und mit externen Beratern prüfen.
zung ersuchen wird. Und jeder weiß, dass dann eine neue beihilferechtliche Genehmigung der EU erforderlich wäre.
Meine Damen und Herren, das Land steht zu seiner Verantwortung für die HSH Nordbank. Dieses werden wir gegenüber der Bank und auch gegenüber den Ratingagenturen dokumentieren. Oberstes Ziel ist der Schutz unseres Landesvermögens, des Vermögens der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Wir beschönigen die Lage nicht, aber wir beschwören die Risiken auch nicht herauf, indem wir die Bank schlechtreden.
Die finanzielle Zukunft des Landes ist eng an den Erfolg der Bank gekoppelt. Dementsprechend sensibel wird die Landesregierung vorgehen. Sollte es zukünftig notwendig werden, Verluste der Bank in den Landeshaushalt zu überführen, oder Vorsorge zu treffen, werden wir selbstverständlich auch dieses tun. Wünschen oder gar heraufbeschwören sollten wir diese Situation aber nicht.
Meine Damen und Herren! Die Ministerin hat die vereinbarte Redezeit um gut 4 Minuten überzogen. Diese Zeit stünde nun allen Fraktionen ebenfalls zur Verfügung. - Ich sehe aber, dass das offensichtlich nicht gewünscht wird. Deshalb komme ich zur Abstimmung.
Es ist beantragt worden, die Drucksache 18/223 dem Finanzausschuss zu überweisen. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Enthaltungen sehe ich nicht. Damit ist dieses einstimmig so beschlossen.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, begrüssen Sie mit mir eine weitere Gruppe der Gemeinschaftsschule Probstei, Schönberg, oben auf der Tribüne. - Herzlichen willkommen hier im Kieler Landeshaus!
Mit dem Antrag wird ein Bericht in dieser Tagung erbeten. Ich lasse zunächst darüber abstimmen, ob der Bericht in dieser Tagung gegeben werden soll. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? Damit ist dieses einstimmig so beschlossen. Ich erteile das Wort für die Landesregierung der Frau Finanzministerin Monika Heinold.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Regierungskoalition hat die Stärkung der Bildung zu ihrem zentralen Schwerpunkt gemacht. Das, was wir mehr in den Bereich Bildung hineingeben, müssen wir an anderer Stelle wieder einsparen. Wir alle, meine Ministerkolleginnen und -kollegen und ich, sind dazu bereit.
Wenn Sie, meine Damen und Herren von der CDU, die Landesregierung fragen, was Solidarität bedeutet, so gebe ich Ihnen unsere Antwort. Solidarität heißt für uns, ein gemeinsames Ziel zu haben, zu dem jede und jeder einen Beitrag leistet.
Wenn Bildung und Finanzen zusammentreffen, reden wir häufig von der demografischen Rendite. Das bedeutet: Weil weniger Kinder in die Schule gehen, brauchen wir weniger Lehrer und Lehrerinnen. Also können wir Geld sparen.
Die alte Landesregierung wollte diese demografische Rendite bei den Schulen voll abschöpfen. Die neue Regierung hält das für falsch. Wir wollen die Hälfte der Rendite im Bildungssystem belassen, teils durch Stellen, teils durch Geld statt Stellen, um damit die Bildungsqualität zu verbessern. In einem ersten Schritt geben wir den Schulen zum nächsten Schulhalbjahr 300 Lehrerstellen zurück, die Schwarz-Gelb gestrichen hatte. Außerdem nehmen wir die von CDU und FDP zusätzlich geplante Kürzung von insgesamt 72 weiteren Stellen zurück. Das ergibt rein rechnerisch 372 Stellen, die wir in den anderen Ressorts einsparen müssen.