Protocol of the Session on March 20, 2015

3. Beim Koordinierungstreffen war zwar das zuständige Hanse Office gut vertreten, parallel gab es aber kurzfristig in schriftlicher Form Bewertungen aus einem Ministerium zur Berücksichtigung, Themen anderer Ministerien fanden nicht statt.

Herr Ministerpräsident, all dieses spricht nicht für ein koordiniertes und engagiertes Handeln von Ihnen in der Beurteilung und Abwägung europapolitischer Vorhaben. Ihr Bericht ist peinlich und wird den hehren Reden, die Sie gerne halten nicht gerecht. Der interfraktionelle Antrag fordert die Landesregierung auf, konkrete Punkte genau zu beobachten und den Landtag über Entwicklungen, die für Schleswig-Holstein relevant sind, zu informieren. Ich kann nur hoffen, dass Sie dieses besser hinbekommen. Nutzen Sie Ihre Möglichkeiten, unsere Interessen zu vertreten. Eine Möglichkeit haben Sie dabei schon im Bundesrat. Machen Sie davon Gebrauch!

Herr Präsident! Wir identifizieren heute die für Schleswig-Holstein besonders relevanten Schwerpunkte aus dem Arbeitsprogramm 2015 der Europäischen Kommission. Auch wenn wir schon März haben und nur noch ein Dreivierteljahr vor uns liegt: Schneller ging es nicht, im Wahljahr 2014 legte die neu konstituierte Europäische Kommission ihr Arbeitsprogramm erst spät, im Dezember 2014, vor. Wir haben deshalb immer noch vergleichsweise schnell unseren heutigen gemeinsamen Antrag - vielleicht auch noch mit Zustimmung der FDP? - entwickelt.

Wissen, was kommt, ist für unsere politische Arbeit unerlässlich. Im europäischen Frühwarnsystem bleiben der Bundesrepublik und ihren Ländern zusammen eine Frist von gerade einmal acht Wochen, um erforderlichenfalls die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips einzufordern. Es bleibt also nicht viel Zeit im Einzelfall, aber nach der Beratung des Arbeitsprogramms 2015 der Europäischen Kommission sind wir auf das, was kommt, vorbereitet.

Wie schnell es nämlich im Einzelfall gehen kann, lässt sich am Europäischen Fonds für strategische Investitionen ablesen. Innerhalb der Acht-WochenFrist haben wir das Thema auf die Tagesordnung des Europaausschusses gesetzt. Aber - zack! - die vom Bund - nicht vom Land - nach Brüssel gemeldete Projektliste war schon fertig. Darin enthalten: Kuriositäten wie eine Polizeistation in Passau, aber weder die Fehmarnsund-Brücke noch die Rader Hochbücke. Unabhängig davon, dass wir im Euro

paausschuss die Attraktivität des Fonds und die seiner Fördervoraussetzungen nicht auf den ersten Blick erkennen konnten, ist es doch unerlässlich, frühzeitig am Brüsseler Geschehen teilzuhaben.

Ich habe dieses Beispiel auch deshalb gewählt, weil das Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission in großem Maß unsere Fachausschüsse und eben auch alle Politikbereiche betrifft. Meine herzliche Einladung an alle Kolleginnen und Kollegen: Werfen Sie einmal einen Blick in das Arbeitsprogramm, den Umdruck 18/3843. Dann wissen alle, was kommt.

An der „Europäischen Migrationsagenda“ sind wir bereits dran. Ich finde, wir hatten eine sehr gute und aufschlussreiche mündliche Anhörung Mitte dieses Monats im Europaausschuss. Die Erkenntnisse aus dieser Anhörung zur europäischen Flüchtlingspolitik müssen wir „auf dem Schirm“ haben, denn für uns ist die „Migrationsagenda“ mehr als das, was der Europäischen Kommission vorschwebt. Uns geht es um ein echtes Willkommen, um Schutz und Hilfe für Menschen auf der Flucht vor Krieg, Folter und Verfolgung. Das ist mehr als „die EU zu einem attraktiven Ziel für Talente und Fähigkeiten zu machen und die Migration besser zu steuern“, wie es im Arbeitsprogramm der Kommission heißt. Wir brauchen definitiv beides!

Das Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission hat für das Jahr 2015 eine andere Struktur als die Programme der Vorjahre. Nicht nur die gewohnte Ankündigung neuer Initiativen findet sich darin, sondern auch die Absicht, bestehende Rechtsvorschriften zu überprüfen und auch zurückzuziehen. Dagegen spricht grundsätzlich zunächst einmal nichts. Wir werden jedoch genau darauf achten, dass damit nicht die Absenkung von Standards einhergeht - weder Umwelt-, noch Sozial- oder Verbraucherschutzstandards.

Prominentes Beispiel für unsere Sorge um europäische Gesundheits-, Sozial-, Umwelt- und Datenschutzstandards ist das geplante Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA, TTIP. Ich bin froh, dass der Landtag frühzeitig seine Haltung beschrieben und Mindestanforderung für Freihandelsabkommen formuliert hat.

Die Vorhaben, Pläne und Initiativen der Europäischen Kommission beschäftigen uns also über die heutige Beratung hinaus und in allen Politikbereichen. Deshalb beantrage ich die Überweisung des Antrages 18/2812 (neu) und des Berichtes der Landesregierung 18/2750 in alle Ausschüsse, federführend in den Europaausschuss.

(Astrid Damerow)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Seit letztem Sommer haben wir eine neue EU-Kommission. Neu daran ist auch, dass erstmals in der Geschichte der EU mit Jean-Claude Juncker ein Präsident an der Spitze steht, der sich vorher als Spitzenkandidat einer Partei im Wahlkampf den politischen Debatten gestellt hat und dessen Ernennung durch das Ergebnis der Wahlen zum Europaparlament legitimiert ist. Das ist schon einmal ein Schritt in die richtige Richtung. Das Gezerre um die Nominierung Junckers nach der Europawahl und der Versuch einiger Regierungschefs, nach altbekannter Manier durch Hinterzimmerkungelei die vorher getroffene Vereinbarung infrage zu stellen, zeigt aber, dass weitere Schritte hin zu einer europäischen Demokratie, einer Volksvertretung auf europäischer Ebene, folgen müssen.

Wir brauchen eine weitere Stärkung des Europäischen Parlamentes, wir brauchen eine Kommission, die nicht über dem Parlament steht, sondern sich jederzeit mit ihren Entscheidungen auch vor dem Parlament rechtfertigen und um die Unterstützung des Parlamentes werben muss.

Meine Damen und Herren, Europa durchlebt schwierige Zeiten. Wir stehen vor Herausforderungen: der Friedenssicherung, der Stabilisierung und Integration, wir müssen den sozialen Ausgleich in Europa hinkriegen, die Wende im Energiebereich schaffen und unsere Wirtschaft nachhaltig umbauen. Das alles sind Zukunftsaufgaben, die wir nicht durch Abschottung, Rückfall in Nationalismen oder durch Kopf-in-den-Sand-Stecken gelöst bekommen. Daran müssen wir in Europa gemeinsam arbeiten. Politischer Streit um die besten Konzepte, auch heftiger Streit, mit demokratischen Mitteln ausgetragen, gehört selbstverständlich dazu.

Meine Damen und Herren, es geht also nicht um gemeinsames Kuscheln, wenn wir hier als Regierungskoalition mit CDU und PIRATEN gemeinsam diesen Antrag vorlegen. Wir haben formuliert, wo wir bei den Themen, die die Kommission in ihrem Arbeitsprogramm für 2015 gesetzt hat, für uns die Schwerpunkte liegen. Wir fordern die Landesregierung auf, sich mit diesen Themen auseinanderzusetzen, ihren Einfluss im Bundesrat und auf anderen Ebenen geltend zu machen, dass der Wille der gewählten Volksvertreterinnen dieses Landes, also unser mehrheitlicher Wille hier im Landtag, auch Eingang findet in EU-Gesetzgebung und EU-Programme, soweit dies möglich ist. Dazu sind natürlich dann auch wir selbst als Parlament gefordert, uns im Europaausschuss und den Fachausschüssen

mit diesen Vorhaben auseinanderzusetzen und unsere Positionen dazu zu formulieren. Da gibt es bei den Fraktionen durchaus sehr unterschiedliche Ansichten. Wenn wir uns die Vorhaben zur Flüchtlingspolitik genauer anschauen, Europäische Migrationsagenda und die Evaluierung der Grenzschutzbehörde Frontex beispielsweise, werden wir sicherlich zu unterschiedlichen Auffassungen kommen.

Aus der Anhörung im Europaausschuss in der vergangenen Woche ging klar hervor, dass wir mehr Möglichkeiten zur legalen Migration schaffen müssen. Und es ging auch klar hervor, dass die Praxis der Grenzschutzbehörde Frontex teilweise menschenverachtend und nicht hinnehmbar ist. Es ist aber auch klar geworden, dass die Verantwortung dafür hauptsächlich bei den Mitgliedstaaten liegt also auch bei uns.

Meine Damen und Herren, mit Bedenken erfüllt mich die lange Liste der geltenden Rechtsvorschriften, die die EU-Kommission auf den Prüfstand stellen möchte. 79 sind es insgesamt, wovon sich nur ein kleiner Teil in unserem Antrag wiederfindet. Einmal gründlich auszumisten und überflüssige Klein-klein-Regelungen abzuschaffen, die wirtschaftliche Aktivitäten ausbremsen, ohne viel Sinn zu haben, ist etwas, dass wir Grüne ausdrücklich unterstützen. Da kann man sicherlich fündig werden. Aber wenn sich auch zentrale Regelwerke des Verbraucherschutzes und des Umweltschutzes darunter finden, ich nenne als Beispiel Natura 2000, Grundsätze des Lebensmittelrechtes, Umwelthaftung, dann haben wir, denke ich, auch vor dem Hintergrund der laufenden TTIP-Verhandlungen, allen Grund, alarmiert und wachsam zu sein. Es gibt viele Akteure, die sich nichts sehnlicher wünschen als einen Abbau von Standards im Verbraucher- und Umweltbereich und bei der Gentechnikzulassung. Nicht mit uns! Wir wollen diese Standards verbessern und weiterentwickeln.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die EU-Kommission untertitelt ihr Arbeitsprogramm 2015 mit „Ein neuer Start“. Ich persönlich bewerte diese Einschätzung an so manchen Stellen innerhalb des Programms ein wenig anders. Hier und heute geht es aber in erster Linie um die Punkte im Kommissionsprogramm, die einen direkten Einfluss auf das Land SchleswigHolstein haben werden und um Punkte, die einen Einfluss haben könnten. Wie gut, dass die Landesregierung ihren Bericht zum Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission weder über- noch unter

titelt hat. Da ist nämlich kein „Start“, sondern eher eine Bruchlandung zu erkennen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, als ich zur Vorbereitung dieser Sitzung erstmals die Drucksache 18/2750, auf die wir uns beziehen, in der Hand hielt, nahm ich zunächst an, es handele sich um einen Fehldruck.

Dass die Landesregierung aus einem 65 Seiten umfassenden Kommissionsprogramm gerade einmal zwei Seiten und nur sieben Initiativen identifiziert hat, die für Schleswig-Holstein relevant sein sollen, konnte ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Leider war dies kein Fehldruck. Nein, es ist offensichtlich Ausdruck mangelnden Interesses an der Europapolitik.

Allein die Auswertung des Kommissionsprogramms durch das Hanse-Office umfasst 22 detaillierte Seiten. Nun ist Masse nicht gleich Klasse, klar. Sie Frau Ministerin Spoorendonk aber, reduzieren das Interesse der Landesregierung auf ein wenig Energieunion, Arbeitskräftemobilität, etwas Geschäftsordnungsprozesse und eine Migrationsagenda. Und dann wollen Sie sich im Rahmen von REFIT an der Evaluierung zu der Förderung erneuerbarer Energieträger sowie der geologischen Speicherung von Kohlendioxid beteiligen und nehmen eventuell bis 2016 eine Eignungsprüfung der Vogelschutz- und Habitatrichtlinie vor. Das soll für Sie dann schon alles gewesen sein? Ist das Europapolitik aus Sicht einer Vertreterin der dänischen Minderheit in Schleswig-Holstein?

Kein Verbraucherschutz? Keine Landwirtschaft? Keine Verkehrsinfrastruktur? Keine Asylpolitik? Kein Meeresschutz? Keine Fischereipolitik?

Um zu diesen bahnbrechenden Erkenntnissen zu kommen, haben Sie vom 16. Dezember 2014 bis zum 4. März 2015 - das sind 79 Tage - gebraucht? Nein, werte Landesregierung, das ist zu wenig, das ist zu flach.

Entweder hat sich die Landesregierung im Vorfeld nicht in ausreichendem Maße eingebracht; die Ministerien haben im Nachgang ihren Job nicht gemacht oder es hat sie schlicht und einfach nicht interessiert. In jedem einzelnen dieser Fälle ist das peinlich.

Auch zu den Themen „Minderheiten und Minderheitenschutz“ in Europa allgemein und in Deutschland und Schleswig-Holstein im Speziellen ja keine unwichtigen Themenfelder - kein Wort! Apropos: Da gab es im Juni letzten Jahres einen interfraktionellen, in diesem Haus einstimmig verab

schiedeten Antrag - Drucksache 18/2044 -, der die Landesregierung auffordert, sich dafür einzusetzen, dass die Verantwortlichkeiten für Minderheitenangelegenheiten innerhalb der EU-Kommission verbindlich geregelt werden. Davon haben wir seither nichts mehr gehört! Die Landesregierung scheint da ein schwarzes Loch zu beherbergen.

Oder zum Fünf-Punkte-Plan Jean-Claude Junckers zur Einwanderungspolitik - seitens der Landesregierung gab es hierzu nicht einmal eine Positionierung. Bei Sätzen wie, ich zitiere: „Es wäre naiv zu glauben, dass Europa die Herausforderung der Einwanderung nur durch Offenheit und Gastfreundlichkeit bewältigen kann“, hätte ich zumindest von Ihnen, Herr Ministerpräsident, der immer von einer „Willkommenskultur“ spricht, schon eine Reaktion erwartet - aber auch hier Fehlanzeige!

Verehrte Kollegen, das Vorhaben der EU Kommission, Frontex zur Abwehr von Flüchtlingen weiter auch finanziell zu stärken - weiterhin ohne jegliche parlamentarische Kontrolle -, auch das weckt offensichtlich nicht einmal das Interesse der schleswigholsteinischen Landesregierung.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich weiß, wie mühevoll und zeitintensiv die Zusammenstellung eines guten Berichts normalerweise ist. Für diesen - sofern man ihn denn so nennen kann - „Bericht“ kann ich mich beim besten Willen nicht bedanken. Meine Fraktion und ich nehmen ihn jedoch so zur Kenntnis, wie er ist - nicht fertig!

Schließlich möchte ich mich bei allen Kollegen der anderen Fraktionen bedanken, die mit dem sehr differenzierten interfraktionellen Antrag deutlich machen, dass Europa uns direkt betrifft und wir von der Landesregierung erwarten, dass sie den Aufforderungen des Landtages folgt, alle wichtigen Politikbereiche aktiv zu verfolgen.- Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Grundschulstandorte in ihrer Existenz sichern und stärken

Änderungsantrag der Fraktion der CDU - selbstständig Drucksache 18/2362

Bericht und Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses Drucksache 18/2803

(Angelika Beer)

Herr Präsident! Bei dem vorliegenden Antrag der Regierungsfraktionen und der PIRATEN fragt man sich: Worüber haben wir in den letzten Monaten eigentlich diskutiert? Wozu gibt es ein Gutachten der Akademie für ländliche Räume mit entsprechenden Handlungsempfehlungen? Nichts davon findet sich in diesem Antrag wieder, was wesentlich zum Erhalt von kleinen Grundschulstandorten beitragen könnte.

Sicherstellung der Unterrichtsversorgung, verbindliche Auslaufprogramme, die Frage von Aufnahmekapazitäten von Schulstandorten, Berücksichtigung von Schulwegen oder Qualitätsentwicklung durch Personaleinsatz - Fehlanzeige!

Nicht einmal die angekündigte Absenkung der Mindestgröße auf 27 Kinder findet sich in ihrem Antrag wieder. Dafür aber die klare Aussage, dass es für die kleinen Dorfschulen keine einzige Planstelle geben wird. Eines ist aber klar: Ohne Unterrichtsversorgung findet auch keine Sicherung der Schulstandorte statt.

Die Ministerin hat uns im Bildungsausschuss darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Antrag nur noch Ziele definiert, die das Ministerium bisher nicht abdeckt. Das allerdings wirft ein ganz besonderes Licht auf das Vertrauen in die Arbeit des Ministeriums. Schulträger und Schulkonferenzen sollen rechtzeitig informiert werden, wenn eine Schulschließung droht oder die Eigenständigkeit eines Schulstandortes gefährdet ist. Es sollen Beratungsund Moderationsangebote gemacht werden. Es soll ein Positivkatalog erstellt werden, welche Maßnahmen die Schulträger ergreifen dürfen, die von Ihnen seit Anfang der Legislaturperiode propagierte Vergabe der ELER-Mittel soll geregelt werden und ganz wichtig - alle zwei Jahre soll im Bildungsausschuss über die Entwicklung von kleinen Grundschulstandorten informiert werden.

Derzeit arbeiten die Kreise an einer gemeinsamen Schulentwicklungsplanung die, wenn sie denn entsprechend etabliert ist, zeitnah und jederzeit Auskunft über Schulstandorte geben kann. Wozu dann der Bericht?

Ganz besonders interessant ist, dass jetzt per Landtagsantrag geregelt werden muss, dass die Eltern per Brief an Ihre Adresse und nicht per Ranzenpost über eine Schulschließung informiert werden sollen. Wenn das alles zusätzlich zu den Schlussfolgerungen des Ministeriums geregelt werden muss, was macht dann die Ministerin? Ein nettes Gesicht und einen guten Eindruck?

Unser Antrag, der sich auf die wesentlichen Fragestellungen von Planungssicherheit für die Schulen und Schulträger bezieht, der verbindliche Übergangsregelungen aufnimmt und vor allem die Sicherstellung von Unterrichtsversorgung einfordert, haben Sie abgelehnt. Klar ist aber, dass nur eine entsprechende Unterrichtsversorgung der Garant für den Erhalt von kleinen Schulstandorten ist. Dem Petitionsausschuss liegt im Übrigen eine öffentliche Petition vor, die von über 5.500 Personen mitgezeichnet wurde, die genau das einfordert, was wir hier beantragt haben. Aber das interessiert sie offensichtlich nicht.

Eine Veränderung der Mindestgrößenverordnung wird es nicht geben - das mit gutem Grund. Wenn die Landesregierung die Mindestgröße herabsenkt, dann ist sie auch für die Sicherstellung der Unterrichtsversorgung verantwortlich, und genau das wollen Sie nicht. Mit Ihrem Antrag wird sich an der Situation der Grundschulstandorte nichts ändern. Sie beschließen einen Schaufensterantrag.

Was ich allerdings überhaupt nicht nachvollziehen kann ist, dass die PIRATEN diesen Unfug mitmachen. Wo ist denn hier Ihr sonst so unabhängiger Einsatz für die Schulen im Land? Dieser Antrag ist alles andere als piratisch.

Herr Präsident! Meine Fraktion hat vor einigen Monaten ein Grundsatzpapier zur Zukunft des ländlichen Raumes vorgelegt. Wir haben darin angekündigt, „nach Möglichkeit die Schule im Dorf zu lassen, wobei die Priorität bei der Qualität und Quantität der Unterrichtsversorgung liegen muss“. Wir sind uns vollauf bewusst, dass die Attraktivität kleiner Gemeinden maßgeblich von ihrer Infrastruktur abhängt. Die Aufgabe eines Schulstandortes wird die Konsequenz haben, dass jüngere Familien, die nicht ortsgebunden sind, weil sie etwa von der Landwirtschaft leben, in größere Gemeinden abwandern.

Dennoch muss die Frage von Schulstandorten immer von den Interessen der Kinder an einer optimalen Bildung beantwortet werden, aber nicht von der Frage her, welchen Stellenwert die Schule für die dörfliche Infrastruktur hat. Der Grundsatz „kurze Beine - kurze Wege“ stößt an seine Grenzen, wenn nur, um einen Schulstandort aufrechtzuerhalten, die Unterrichtsversorgung in größeren Schulen verschlechtert werden müsste.

Die von der Landesregierung in Auftrag gegebene Studie von Professor Jahnke, Frau Hoffmann und

Frau Huschke über „Die Zukunftsfähigkeit der Grundschulen in den ländlichen Räumen Schleswig-Holsteins“ hat die vielschichtigen Probleme der Bildungsversorgung, der demographischen Veränderungen und der Handlungsmöglichkeiten für das Land und die Schulträger eingehend analysiert. Wir haben auf dieser Grundlage seitens der Koalitionsfraktionen und der Piratenfraktion im Bildungsausschuss Wege aufgezeigt, die es ermöglichen, bei einem entsprechenden pädagogischen Konzept auch kleine Grundschulstandorte aufrechtzuerhalten, die nicht den Maßgaben der Mindestgrößenverordnung entsprechen.

Die Frage, ob eine bestehende Grundschule beziehungsweise Außenstelle einer Grundschule aufgegeben werden muss, greift tief in das Leben der Schüler und ihrer Eltern ein. Entsprechende Planungen müssen daher langfristig und transparent angelegt werden, um den Eltern die Möglichkeit zu geben, sich rechtzeitig darauf einzustellen.