Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU, Drucksache 18/2851, abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist die Fraktion der CDU. Wer ist dagegen? - Das sind die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Abgeordneten des SSW, die Fraktionen von PIRATEN und FDP. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.
Ich lasse jetzt über den Antrag der Fraktion der FDP, Drucksache 18/2781, abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen von FDP und PIRATEN. Wer ist dagegen? - Das sind die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Abgeordneten des SSW und die Fraktion der CDU. Damit ist auch dieser Antrag abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung zu b), Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW, Drucksache 18/ 2809. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Abgeordneten des SSW. Wer ist dagegen? - Das sind die Fraktionen von CDU, FDP und PIRATEN. Damit ist dieser Antrag angenommen.
Entschuldigung, das habe ich übersehen: bei Enthaltung des Abgeordneten Dr. Breyer von der Fraktion der PIRATEN.
Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort für die Fraktion der PIRATEN hat Herr Abgeordneter Dr. Patrick Breyer.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Wenn es um Bürgerrechte und um Transparenz geht, sind wir PIRATEN natürlich zur Stelle. Deswegen beantragen wir heute, eine unabhängige Beobachtung der angekündigten Demonstrationen gegen den geplanten Gipfel der G-7-Außenminister in Lübeck zu unterstützen. Ich möchte an dieser Stelle nicht darauf eingehen, dass die Lübecker Innenstadt als Veranstaltungsort denkbar ungeeignet für einen solchen Gipfel ist und die Entscheidung dazu auch ohne jede Information der Betroffenen über die Folgen oder gar Beteiligung an der Entscheidung darüber getroffen worden ist.
Erstens geht es darum, erhebliche Rechtsverletzungen zu dokumentieren. Wir wissen leider nach den Erfahrungen, Randalen und Ausschreitungen in Frankfurt, dass wir auch in Lübeck mit Ausschreitungen rechnen müssen.
In Frankfurt, wo es ein sehr erfolgreiches Modell zur Demonstrationsbeobachtung gibt, waren die Beobachter leider auch vorwiegend damit beschäftigt, die entsprechenden Rechtsverletzungen seitens einiger Versammlungsteilnehmer zu dokumentieren. Es ist gut, dass es diese Dokumentation gibt. Es geht also nicht etwa darum, die Polizei unter Generalverdacht zu stellen, sondern es geht darum, dass es im Ausnahmefall einmal auch aufseiten der Polizeibeamten Rechtsverletzungen geben kann. Ich habe selbst an einer Demonstration in Berlin teilgenommen, ebenso wie andere Kollegen meiner Fraktion, bei der es eine Körperverletzung auf einer „Freiheit statt Angst“-Demonstration gegeben hat. Die entsprechende Person ist inzwischen auch rechtskräftig verurteilt. Leider haben die Polizeibeamten ihre Aufzeichnungsgeräte im entscheidenden
„Die Landespolizei ist eine offene und transparent agierende Organisation, die die Forderungen und Befürchtungen von Bürgerinnen und Bürgern vor ungerechter oder übermäßiger Behandlung durch Einsatzkräfte in geschlossenen Einheiten aufnimmt.“
Das ist ein Zitat aus dem Erlass des Innenministers zur Kennzeichnung von Polizeibeamten. Wenn man eine Kennzeichnung für richtig hält, dann ist ihre Dokumentation im Fall von Rechtsverletzungen auch nur folgerichtig.
Es geht also erstens darum, Rechtsverletzungen zu dokumentieren, zweitens geht es aber auch um einen Kampf um die Köpfe, um die Überzeugung der Menschen in Sachen Demokratie. Wir haben gerade wieder in Frankfurt erleben müssen, dass Teile der Veranstalter versuchen, die Polizei, die Institutionen, das ganze System zu diskreditieren und ihnen die Schuld an einer Eskalation zuzuweisen, die sie selbst zu verantworten haben. Sehen Sie sich an, dass in Frankfurt die Demonstrationsbeobachter in die laufende Kamera hinein gesagt haben: „Wir sympathisieren mit den Zielen dieser Veranstaltung, aber auch wir müssen bestätigen: ‚Die Eskalation ging von einzelnen Teilnehmern aus!‘“, und wie viel glaubwürdiger eine solche Aussage ist, wenn sie zum Beispiel von Stadtverordneten der Grünen, der SPD oder von Jusos kommt, wie ich gesehen habe. Deswegen ist es im Interesse der Polizei, auch unabhängige Beobachtungen des Geschehens zuzulassen und dadurch mit Mythen aufzuräumen. Wir müssen unsere Demokratie auch schützen, indem Richtigstellungen von unabhängiger Seite gemacht werden können, wenn hier Falschdarstellungen verbreitet werden.
Jetzt habe ich gehört: Es gab doch schon immer Demonstrationsbeobachter in Schleswig-Holstein. Das ist richtig, aber es kommt auch immer wieder zu Behinderungen von Demonstrationsbeobachtern, auch hier in Schleswig-Holstein. Lesen Sie sich nur die Berichte der Humanistischen Union der letzten Jahre durch. Da hat es im Einzelfall durchaus Probleme mit Bewegungsfreiheit und Dokumentationsrecht gegeben. Deswegen brauchen wir - wie in Frankfurt seit Langem erfolgreich praktiziert - ein transparentes Verfahren, bei dem die Beobachter eine Karte umgehängt bekommen, die sie deutlich identifiziert, wo sie größtmögliche Bewegungsfrei
Dazu brauchen wir keine Gesetzesänderung. Eine Regelung im Einsatzbefehl im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit würde vollkommen genügen. Dass es geht, zeigt Hessen. Weil nicht nur der Herr Innenminister, sondern auch wir als PIRATEN lernfähig sind, haben wir die Formulierung unseres Antrags heute noch einmal korrigiert, nachgebessert und klargestellt: Es geht um ein Modell wie in Frankfurt im Rahmen des geltenden Rechts.
Wer trotzdem noch Kleinigkeiten an Formulierungen kritisiert, ohne einen eigenen Vorschlag vorzulegen, der will in Wahrheit gar nicht, dass eine unabhängige Demonstrationsbeobachtung wie in Hessen abgesichert wird. Das schadet nicht nur der Aufklärung von Rechtsverletzungen, das schadet nicht nur unserer Polizei, weil es ihr ein wichtiges Instrument der Öffentlichkeitsarbeit nimmt, sondern es schadet dem Ansehen des Parlaments, wenn Sie wieder ein Versprechen brechen,
„Zentrale Ansätze für den Dialog zwischen Bürgerinnen und Bürgern und Polizei auf den Demonstrationen sind für uns … die Unterstützung einer unabhängigen Demonstrationsbeobachtung.“
Ja, ich komme zum Schluss, Frau Präsidentin. - Genau das beantragen wir heute. Wir zeigen auch, wie es geht. Wir beantragen Abstimmung in der Sache über unseren Antrag. - Vielen Dank.
Herr Kollege, Sie haben die Möglichkeit, noch eine Bemerkung des Herrn Abgeordneten Kubicki zuzulassen.
Frau Präsidentin! Lieber Herr Kollege Dr. Breyer, vielen Dank. Ich habe eine Verständnisfrage, und zwar zu Nummer 3 Ihres Antrages. Beobachtern im Rahmen des geltenden Rechts soll das beschlagnahmefreie Anfertigen von Bild- und Tonaufnahmen ermöglicht werden.
- Nein, unabhängig davon: Beschlagnahmefrei sind aller Voraussicht nach nur die Anfertigungen von Journalistinnen und Journalisten und nicht von Beobachtern. Wir können auch so schnell keinen neuen Status schaffen. Wie soll das umgesetzt werden, Herr Breyer?
Danke, Herr Kollege Kubicki, dass Sie mir Gelegenheit und auch noch etwas Zeit geben, um das zu erklären. Es geht um Folgendes: In der Vergangenheit kam es teilweise vor, dass solche Aufzeichnungen von Beobachtern beschlagnahmt worden sind oder dass die Beobachter gezwungen worden sind, solche Aufzeichnungen zu löschen, und zwar teilweise gerade von denjenigen Polizeibeamten, deren Verhalten da dokumentiert worden ist. Das heißt, wir haben da eine Interessenkollision.
Rechtlich ist die Situation so zu beurteilen, dass die Polizeibeamten natürlich ein Ermessen haben, ob sie zum Schutz ziviler Rechte oder Persönlichkeitsrechte in einer solchen Situation tätig werden und vor allem auch, ob sie den Beobachtern unterstellen, dass sie Bilder rechtswidrig verbreiten würden. Im Kunsturheberrechtsgesetz ist die Verbreitung von solchen Aufnahmen eingeschränkt. Es haben sich schon Gerichte damit befassen müssen, unter welchen Voraussetzungen man davon ausgehen darf, hier sei eine rechtswidrige Verbreitung zu befürchten, und unter welchen Voraussetzungen man davon ausgehen muss, dass nur rechtmäßige Aufnahmen verbreitet werden. So ist es zum Beispiel für Journalisten gerichtlich festgestellt worden.
Ich denke, wenn wir ein geregeltes Verfahren haben, wo in Absprache zwischen Polizei und DemoBeobachtern geklärt wird, welche Regeln für solche Aufzeichnungen gelten und unter welchen Voraussetzungen - eventuell auch in Absprache mit dem ULD - solche Aufzeichnungen weiterverwendet und herausgegeben werden dürfen, dann beseitigt solch eine Vereinbarung die Gefahr oder die Unterstellung, dass rechtswidrig mit solchen Aufzeichnungen verfahren würde, und rechtfertigt das Ver
trauen in den Umstand, dass rechtskonform mit diesen Aufzeichnungen umgegangen wird, insbesondere, dass eben nur tatsächliche Rechtsverletzungen dann auch dokumentiert werden. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Ausmaß an Gewalt, das wir in Frankfurt erleben mussten, ist erschreckend, und es ist in keiner Art und Weise zu tolerieren und zu akzeptieren. Wir lehnen jede Verharmlosung von Gewalttaten linker Chaoten, wie wir sie in einigen Fällen erleben mussten, ab und insbesondere auch die verharmlosenden Beurteilungen einiger Organisatoren der Veranstaltung in Frankfurt.
Ich will das bewusst nicht verallgemeinern, aber die eine oder andere Rückmeldung aus Reihen der Linken, aus Reihen der Gewerkschaften und auch aus Reihen der GJ finde ich unerträglich, wenn man gesehen hat, was in Frankfurt abgelaufen ist. Unser Mitgefühl gilt den Beamten, die im Zuge der Demonstration in Frankfurt verletzt worden sind.
Wir müssen feststellen, wenn man in die sozialen Netzwerke schaut, dass sich bereits heute Teilnehmer der Randale in Frankfurt verabreden und organisieren, um auch in Lübeck ihren Auftritt zu haben.