Protocol of the Session on March 18, 2015

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auf Frankfurt ist hingewiesen worden. Das ist eine Situation, die in der Tat bedauerlich ist und über die ich mich natürlich laufend informieren lasse, weil auch Kolleginnen und Kollegen aus unserem Land dort sind. Das, was dort im Moment geschieht, kann niemanden von uns froh stimmen.

Lassen Sie mich auf den Antrag zu Tagesordnungspunkt 13 zu sprechen kommen, der wieder einmal suggeriert, dass der von der Landesregierung beschlossene Stellenabbau bei der Landespolizei die innere Sicherheit in Schleswig-Holstein gefährden werde. Wir haben - dies ist hier schon mehrfach gesagt worden - in der vorletzten Sitzung ausführlich darüber diskutiert. Ich möchte nicht alle meine Ausführungen wiederholen, vielleicht aber doch noch einmal Folgendes festhalten:

Mit dem Stellenabbau erfüllt die Landesregierung ihre Einsparverpflichtung. Der Stellenabbau im Bereich der Polizeivollzugsdienste - auch das habe ich dargestellt - wird frühestens ab 2018 schrittweise bis 2020 vollzogen. Er ist maßvoll, er kommt nicht abrupt. Die innere Sicherheit in SchleswigHolstein wird jedenfalls dadurch nicht gefährdet oder nimmt gar Schaden.

Zur Schließung kleiner Stationen oder aller Stationen - so hatten Sie es gesagt, Herr Günther; kleiner als fünf - nehme ich gern eine Anleihe beim Kollegen Peters. Das ist wirklich ein Schmarrn.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Das gibt es nicht. Den Rückzug aus der Fläche, wie Sie ihn beschrieben haben, gibt es nicht, und Sie wissen das auch. Sie wissen, dass die Optimierung von Organisationsstrukturen ein dauernder Prozess in jeder Behörde, in jeder Einrichtung, in jedem Unternehmen ist. Zu Recht ist darauf hingewiesen worden: Seit zwei Jahrzehnten wird über die Frage diskutiert, ob es diese Strukturveränderungen und Anpassungen bei kleinen und Kleinstdienststellen gibt. Das ist auch Ihnen nicht neu.

Trotzdem entwirft Ihr Antrag das Szenario eines Landes, in dem die Menschen die Gewährleistung ihrer vermeintlich gefährdeten Sicherheit mittels Bürgerwehren in die eigene Hand nehmen müssten. Das ist in der Tat unverantwortlich. Zum einen entsteht ein gesellschaftliches Zerrbild, das die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land tatsächlich verunsichern würde. Zum anderen wird mit einer

(Dr. Ralf Stegner)

solchen Darstellung der Sache der Polizei und insbesondere der Kolleginnen und Kollegen selber geschadet.

Wie sieht die Realität aus? Die Landespolizei kümmert sich noch stärker als bisher um die Delikte, die besonders sozialschädlich sind und die die Bevölkerung beunruhigen. Auch das habe ich hier entsprechend dargestellt. Hierzu trägt das zuletzt skizzierte neue Konzept zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls ebenso bei wie die Personalverschiebungen, die aus dem Bereich der Wasserschutzpolizei gerade in diese Bereiche hinein vorgesehen sind.

Die Gründung von Bürgerwehren ist daher nicht nur unnötig, sondern sie ist vor allem mit unkalkulierbaren Gefahren verbunden. Verdächtige Personen festzuhalten bedeutet, diese in die Enge zu treiben. Das kann - und das wissen wir - im Einzelfall sehr gefährlich werden. Außerdem sind Laien meist schon bei geringfügigen Anlässen hinsichtlich ihrer Kompetenz und Emotion überfordert.

Um eine potenzielle Eigengefährdung zu vermeiden, empfiehlt die Landespolizei daher eindringlich, sich allgemein auf eine sorgfältige Beobachtung des Umfeldes zu beschränken und bei Verdächtigungen und entsprechenden Beobachtungen die Polizei immer und sofort über den Notruf 110 zu informieren. Präsenz schützt nur dort, wo eine professionelle Handlungs- und Sicherheitskompetenz vorhanden ist. Das setzt eine entsprechende Aus- und Fortbildung in rechtlicher und taktischer Beurteilung der Lage voraus. Und über diese Fähigkeiten - darüber bin ich froh - verfügt bei uns im Land nur, aber auch im Wesentlichen, die Polizei.

Die beste Methode, sich zu schützen, ist die Kombination aus richtigem Verhalten, adäquater Sicherheitstechnik und aufmerksamer Nachbarschaft und Nachbarschaftshilfe. An der Stelle, Herr Kollege Bernstein - Sie haben die Antwort auf die Kleine Anfrage zitiert - sage ich: Mitnichten hat die Landesregierung dort Bürgerwehren aufgelistet, die es im Land gibt, sondern wir haben sehr deutlich differenziert zwischen dem eigentlichen Wortbegriff „Bürgerwehr“ in der Definition des Duden - diese Bürgerwehren gibt es im Land nicht - aber es gibt Initiativen in dem Sinne, wie die Kollegin Lange sie skizziert hat, die sich im Sinne aufmerksamer Nachbarschaft miteinander und übereinander entsprechend informieren und austauschen und in einer solchen Situation auch die Polizei informieren.

Unsere Polizei ist unverändert sehr wohl in der Lage, die Sicherheit der Menschen in Schleswig-Hol

stein zu gewährleisten, gerade auch mit Unterstützung durch die zielgerichteten und hier schon mehrfach skizzierten strukturellen Veränderungen. Ich sehe daher weder die Notwendigkeit noch den Mehrwert einer wissenschaftlichen Studie über die mögliche Entstehung von Bürgerwehren, wie es hier beantragt worden ist.

Lassen Sie mich noch kurz etwas zu Tagesordnungspunkt 30 ausführen, der die Aufforderung an die Landesregierung enthält, den vom Freistaat Bayern in den Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes zum Wohnungseinbruchdiebstahl zu unterstützen.

Gerade Einbruchstaten in die eigene Wohnung belasten die Opfer außerordentlich. Das wissen wir, darüber haben wir schon diskutiert. Insoweit gibt es große Betroffenheiten, und es verliert sich das Sicherheitsgefühl. Die Wohnungseinbruchkriminalität nachhaltig zu bekämpfen, ist ein Schwerpunkt unserer polizeilichen Arbeit. Die strafrechtlichen Änderungen des bayerischen Gesetzentwurfs hingegen sind nach Auffassung der Landesregierung nicht geeignet, ein deutliches Zeichen gegen die Wohnungseinbruchskriminalität zu setzen.

Typischerweise ist der Wohnungseinbruchdiebstahl ein Delikt, das die Opfer stark belastet, ja. Der Unrechtsgehalt solcher Taten muss daher in der Regel als hoch bewertet werden, ja. Trotzdem kann es Fallkonstellationen geben, in denen der Regelstrafrahmen des Wohnungseinbruchdiebstahls keine tat- und schuldangemessene Sanktion darstellt. So gibt es Fälle, bei denen keine fremde Person, sondern beispielsweise ein getrennter Ehe- oder Lebenspartner in die ehemals gemeinsam bewohnte Wohnung eindringt. Hier könnte ein erhöhter Regelstrafrahmen des Wohnungseinbruchdiebstahls im Einzelfall keine tat- und schuldangemessene Sanktion darstellen. Andere Deliktfälle sind vorstellbar. Aus unserer Sicht bedarf es daher in der Tat einer Regelung für minderschwere Fälle, um jegliche Rechtsfolge angemessen beurteilen zu können. Deshalb bin ich explizit dafür, an der bisherigen gesetzlichen Regelung festzuhalten, die die notwendigen Differenzierungen zulässt.

Meine Damen und Herren, es ist meine Überzeugung, dass sich die Bekämpfung der Wohnungseinbruchskriminalität auch nicht allein mit Mitteln des Strafrechts bewerkstelligen lassen wird. Nur durch eine nachhaltige Präventionsarbeit und ein landesweit abgestimmtes Vorgehen gegen die Täter kann erreicht werden, dass Straftaten verhindert werden und die Aufklärungsquote verbessert wird.

(Minister Stefan Studt)

Die Bedeutung dieser Arbeit haben wir in Schleswig-Holstein erkannt. In Schleswig-Holstein wie auch in anderen Bundesländern ist insoweit ein sowohl repressiv als auch präventiv angelegtes polizeiliches Landeskonzept zur Bekämpfung der Wohnungseinbruchkriminalität erarbeitet worden.

Nicht zuletzt kann auch ein jeder Haus- oder Wohnungseigentümer selber durch zum Teil einfache technische Maßnahmen die Einbruchsicherheit erhöhen. Entsprechende unentgeltliche Beratungen bieten unsere Landespolizei, aber auch 157 zertifizierte Handwerksbetriebe im Land an. Auch das ist ein Angebot an den Einzelnen. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Vielen Dank, Herr Minister. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.

(Dr. Axel Bernstein [CDU]: Ich habe noch einen Dreiminutenbeitrag!)

Sie hatten schon einen Dreiminutenbeitrag, Herr Bernstein. In jeder Debatte ist nur ein Dreiminutenbeitrag pro Abgeordnetem die Regel.

(Dr. Axel Bernstein [CDU] winkt ab)

- Okay. Dann gibt es keine weiteren Wortmeldungen. Ich schließe die Beratung.

(Unruhe)

Entschuldigen Sie bitte! - Meine Damen und Herren, ich sage noch einmal für alle: Jetzt schließe ich die Beratung. Da wir gerade einen Wechsel im Präsidium hatten, weise ich darauf hin, dass mir mitgeteilt worden ist, dass die CDU-Fraktion darum bittet, alle Anträge in den Ausschuss zu überweisen. Ist das richtig?

(Unruhe CDU)

- Sind Sie sich einig darüber, was Sie wollen?

(Anhaltende Unruhe CDU)

- In der Tat gibt es verschiedene Anmerkungen. Sie würden gern in der Sache abstimmen; das habe ich gehört. Aber die CDU-Fraktion - so ist mir mitgeteilt worden - möchte die Anträge gern in den Ausschuss überweisen. Deshalb frage ich jetzt: Wer möchte die Anträge in den Drucksachen 18/2779 und - - Herr Kollege Arp.

Ich kann das vielleicht aufklären.

Ja, gerne.

Wir möchten, dass der erste Antrag von uns in der Sache abgestimmt wird, während der andere in den Ausschuss überwiesen werden soll.

Der erste Antrag trägt die Überschrift „Gewährleistung der Sicherheit muss Kernaufgabe des Staates bleiben“. Das ist der Antrag mit der Drucksachennummer 18/2779.

(Hans-Jörn Arp [CDU]: Genau!)

Darüber möchte Sie jetzt gern in der Sache abstimmen lassen?

(Hans-Jörn Arp [CDU]: Genau!)

- Okay. Dann frage ich die Kolleginnen und Kollegen jetzt: Wer diesem Antrag in der Drucksache 18/2779 seine Zustimmung erteilen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Abgeordneten der Fraktionen von CDU und FDP. Wer lehnt diesen Antrag ab? - Das sind die Kolleginnen und Kollegen aus den Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, PIRATEN und die Abgeordneten des SSW.

Dann lasse ich abstimmen über den Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW. Dieser Antrag hat die Drucksachennummer 18/2831. Wer diesem Antrag seine Zustimmung erteilen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Abgeordneten von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW. Wer lehnt diesen Änderungsantrag ab? Das sind die Abgeordneten von CDU und FDP. Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die Abgeordneten der Fraktion der PIRATEN.

Nun kommen wir zu b) Wohnungseinbruchdiebstahl ist eine schwere Straftat. Das ist der Antrag der Fraktion der CDU mit der Drucksachennummer 18/2815. Wer diesen Antrag in den Ausschuss überweisen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist die CDU-Fraktion zusammen mit -

(Unruhe)

(Minister Stefan Studt)

Meine Damen und Herren! Wir befinden uns in einer Abstimmung. Sie machen das nicht zum ersten Mal. Es ist üblich, dass wir die Abstimmung nicht mit Diskussionen begleiten.

Ich frage Sie jetzt: Wer diesen Antrag in den Innenund Rechtsausschuss überweisen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion und der Piratenfraktion. Wer lehnt die Ausschussüberweisung ab? - Das sind die Fraktionen von FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD sowie die Abgeordneten des SSW. Wer enthält sich? - Niemand. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt.

Dann bitte ich Sie, in der Sache abzustimmen. Wer dem Antrag der CDU-Fraktion in der Drucksache 18/2815 seine Zustimmung erteilen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist die Fraktion der CDU. Wer lehnt diesen Antrag ab? - Das sind die Fraktionen von FDP, PIRATEN, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und SPD sowie die Abgeordneten des SSW. Wer enthält sich? - Niemand. Damit ist dieser Antrag gegen die Stimmen der CDU-Fraktion abgelehnt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 10 auf:

Wahl des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung