Die Landesregierung nimmt den Bericht zum Anlass, sich insbesondere noch einmal bei den Menschen zu bedanken, die sich ehrenamtlich auf vielfältige Weise engagieren, um Menschen in ihrem letzten Lebensabschnitt sowie deren Angehörige und Nahestehende zu begleiten und zu unterstützen: Schleswig-Holstein dankt Ihnen für Ihr Engagement und Ihr Interesse an dieser wichtigen Aufgabe. - Danke schön.
Herzlichen Dank, Frau Ministerin. - Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort Frau Kollegin Katja Rathje-Hoffmann. Die Redezeit ist dadurch, dass die Ministerin ihre Redezeit leicht überzogen hat, verlängert worden. Wir stellen jetzt eine Redezeit von 6 Minuten ein.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Beteiligte! Liebe ehrenamtliche Helferinnen und Helfer aus den Hospizen in Schleswig-Hol
stein! Frau Ministerin, wir danken Ihnen für den Bericht. Dank dieses Berichtes haben wir einen aktuellen und guten Überblick sowie eine gute Zusammenstellung der Angebote im ambulanten und stationären Hospizdienst und auch im Bereich der Versorgung von todkranken Menschen mit Palliativmedizin in Schleswig-Holstein.
Als Gemeinschaft ist man leicht geneigt, sich über alles Mögliche Gedanken zu machen, über viele Themen zu beraten, zu diskutieren und zu streiten. Die Gesellschaft ist oft aber auch geneigt, ein Thema möglichst auszuklammern, auszusparen und zu umgehen. Dieses Thema ist das Sterben und die schwere Zeit kurz davor. Wir erhalten mit diesem Bericht einen wirklich umfangreichen Überblick über die Versorgung im Hospiz- und Palliativwesen in Schleswig-Holstein. Von rund 31.000 Menschen, die im Jahr im Land versterben, ereilt dieses Schicksal 13.400 Menschen, also 42 %, während eines vollstationären Krankenhausaufenthalts.
Im Jahr 2013 wurden in stationären Hospizen 826 Gäste und von ambulanten Hospizdiensten an die 1.800 Menschen bis zu ihrem Tod betreut. Aktuell gibt es bei uns in Schleswig-Holstein 50 Initiativen, die in der ambulanten Hospizarbeit flächendeckend in allen Kreisen und kreisfreien Städten tätig sind. Zudem gibt es sechs ambulante Kinder- und Jugendhospizdienste, die sterbende Kinder und Jugendliche betreuen. Im gesamten Hospizwesen und in der Palliativmedizin wird die einfühlsame Trauerbegleitung, die ehrenamtlich angeboten wird, immer wichtiger. Im stationären Bereich gibt es bei uns sechs Einrichtungen mit insgesamt 66 Plätzen. Laut einer Umfrage in diesen Hospizen ist damit der derzeitige Bedarf insgesamt gedeckt. Die Auslastungsquote dieser sechs Häuser beträgt 89 %. Das waren 826 Sterbebegleitungen im Jahr 2013.
Die palliativmedizinische Versorgung, die in der Pilotphase ab 2007 bis 2010 vom Land gesondert gefördert wurde, ist aktuell etabliert und bietet ein flächendeckendes Angebot zur spezialisierten Palliativversorgung inklusive der pädiatrischen Versorgung an acht Standorten im Land.
Die Finanzierung der verschiedenen Angebote im Bereich der Palliativversorgung erfolgt ebenso wie in der ambulanten Hospizbetreuung auf der Grundlage des SGB V. Stationäre Hospize müssen einen 10-prozentigen Eigenanteil aufbringen - bei Kinderhospizen sind es 5 % -, der verhindern soll, dass kommerzielle und wirtschaftliche Interessen im Vordergrund stehen könnten. Diese Vorgabe ist
Die durchschnittliche Verweildauer im Hospiz liegt - das wurde schon erwähnt, Frau Ministerin - bei 17 Tagen. Die Spanne beträgt zwischen zwei Stunden - man möge sich diese Dramatik einmal vorstellen - und 130 Tagen.
Hauptmotor für die Hospizbewegung in Deutschland ist das bürgerschaftliche und ehrenamtliche Engagement. Männer und Frauen engagieren sich, bilden sich in ihrer Freizeit fort, um Kranke und Sterbende zu unterstützen und zu begleiten.
Hier bei uns sind es im ambulanten Bereich 1.200 Menschen, die rund 1.800 Sterbende im Jahr 2013 begleitet haben; das habe ich vorhin schon erzählt. Potenzial zur Verbesserung der Zusammenarbeit von Ehren- und Hauptamt im stationären Bereich in der Altenpflege bei der Begleitung von sterbenden Bewohnern ist vorhanden. Bei vielen Fachkräften gibt es noch Unsicherheiten im Umgang mit externen ehrenamtlichen Hospizinitiativen. Erfreulich ist, dass palliative Maßnahmen Einzug in den Ausbildungsgang von Kranken- und Altenpflege genommen haben.
Wir alle sind uns bewusst, dass Schwerstkranke und ihre Angehörigen in dieser letzten Lebensphase fachkundige Unterstützung brauchen. Diese erhalten sie zurzeit noch gut in Schleswig-Holstein. Eine Fortschreibung des seinerzeit durch Ministerin Trauernicht in Auftrag gegebenen Rahmenkonzeptes im Hospizwesen mit der Ergänzung um die Palliativmedizin wäre wünschenswert und sehr sinnvoll. In der weiteren Diskussion im Sozialausschuss sollte auch das von Bundesgesundheitsminister Gröhe vorgestellte Eckpunktepapier zur Verbesserung des Hospiz- und Palliativwesens in Deutschland berücksichtigt werden. - Vielen Dank. - Vielen Dank auch Ihnen, den Helfern.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte gern mit einem Zitat beginnen:
Dieser Liedtext von Hanns Köbler ist nicht nur das Motto des Schleswiger Hospizdienstes. Er bringt wohl genau das zum Ausdruck, was viele Menschen sich wünschen, wenn sich ihr Leben dem Ende zuneigt: nicht alleine sein, sich geborgen und sicher fühlen, respektvoll angenommen in Stärke und Schwäche, in Angst und Zuversicht und unter Berücksichtigung ihrer individuellen Wünsche, Persönlichkeit, Herkunft und Weltanschauung und ohne Schmerzen.
Die moderne Hospizbewegung hat sich genau das zur Aufgabe gemacht. Das Engagement ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist wesentliches Merkmal der Hospizarbeit. Sie arbeiten sektorenübergreifendend und in multiprofessionellen Teams aus Pflege und Medizin eng zusammen.
Dieses außerordentliche, fachlich hohe und gleichzeitig zutiefst menschliche Engagement von Ehren- und Hauptamt verdient unser aller Respekt. Ich möchte mich im Namen der SPD-Fraktion ganz herzlich bei all denen bedanken, die auf vielfältige und wunderbare Art und Weise sterbende Menschen und ihre Angehörigen begleiten. - Herzlichen Dank.
Das Sterben gehört selbstverständlich zum Leben, und doch sind dies meist die schwersten Stunden, Tage, sogar Wochen für den Sterbenden selbst, aber auch für Angehörige. Zu einem Zeitpunkt, zu dem nicht mehr die Heilung und Lebensverlängerung im Vordergrund steht, bedarf es Rahmenbedingungen, die auf die Wünsche und Bedürfnisse des Sterbenden eingehen und diese ermöglichen können, nämlich die gewünschte Nähe von Angehörigen, Freunden und anderer zugewandter Begleiter, einen respekt- und würdevollen Umgang und eine professionelle pflegerische und medizinische Betreuung, die Schmerzen und Symptome zu lindern weiß.
Diese Rahmenbedingungen findet man in Schleswig Holstein in einer besonderen Art und Weise in den sechs stationären Hospizen, auf den Palliativstationen in den Krankenhäusern, in der persönlichen Häuslichkeit - ermöglicht durch 50 ambulante Hospizinitiativen -, durch die spezialisierte ambulante Palliativversorgung und spezialisierte ambu
lante pädiatrische Palliativversorgung, die in 14 Palliative-Care-Teams organisiert sind. Auch in der stationären Altenpflege, aber auch in den Akutkrankenhäusern wächst das Zusammenwirken der ehrenamtlichen Kompetenz und der Kompetenz der SAPV-Teams so ganz allmählich.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die notwendige Begleitung hört mit dem Tod aber nicht auf. Während Angehörige in der oftmals langsam gewachsenen letzten Phase, zum Beispiel bei Krebserkrankungen oder anderen chronischen Erkrankungen, bis zum Tod und bis zur Beerdigung noch irgendwie „funktionieren“ und sich selber dabei zurücknehmen, fallen sie nach dem Tod oft in eine große Leere. Ein plötzlicher und unerwarteter Tod stellt die Angehörigen vor ganz andere psychische Herausforderungen.
Für diese Situationen bieten zunehmend die Hospizdienste, aber auch schon seit Längerem andere Initiativen eine Trauerbegleitung an. Auch Familien, die ein Kind verloren haben - man mag sich das gar nicht vorstellen, aber auch das passiert schlimmerweise -, bekommen zum Beispiel beim Verein „Verwaiste Eltern“ die dringend notwendige professionelle Aufmerksamkeit und Unterstützung.
Wichtig ist dabei auch die Wohnortnähe. Die Situation ist für Angehörige schwer genug. Dabei ist eine große räumliche Distanz nicht nur aus organisatorischen Gründen oft sehr belastend. Das gilt besonders für den ländlichen Raum sowie für oft immobile ältere Menschen.
Ich freue mich daher sehr, dass sich die Große Koalition auf einen Ausbau der Hospizangebote, eine bessere finanzielle Förderung der Hospiz- und Palliativangebote auch der Pflegeeinrichtungen und sowie eine verbesserte individuelle Beratung und Hilfestellung verständigt hat.
Die Frage der Finanzierung stellt sich immer wieder. Die Vergütungssätze sind zurzeit noch pflegestufenabhängig. Wenn man aber bedenkt, dass die durchschnittliche Verweildauer in einem Hospiz bei circa 17 Tagen liegt - bei einer Schwankungsbreite von 2 Stunden bis 130 Tagen - dann ist eine Eingruppierung in entsprechende Pflegestufen zeitlich oft gar nicht mehr möglich oder menschlich einfach nicht mehr zumutbar.
Es gibt viele weitere Aspekte, die wir künftig stärker beachten wollen und die wir gern gemeinsam mit Ihnen im Ausschuss beraten wollen: Wie können wir zum Beispiel sicherstellen, dass zukünftig
genügend Fachpersonen für die Palliativversorgung zur Verfügung stehen? Wie gehen wir mit den Menschen um, die aufgrund von Demenz oder Behinderungen ihre Wünsche gar nicht formulieren können? Haben wir in unseren jetzigen stationären oder ambulant betreuten Wohnungen für Menschen mit Behinderung auch die entsprechenden Möglichkeiten? Das sind nur einige Punkte, die diskutiert werden sollten.
Ich möchte mich herzlich beim Ministerium, bei der Ministerin sowie ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für diesen guten Bericht bedanken, der uns einen wunderbaren Überblick bietet. Ich denke, wir sind uns alle einig, dass wir möglichst allen Menschen - egal welcher Herkunft sie sind und egal wie alt sie sind - ein würdiges Abschiednehmen und eine würdige letzte Lebensphase gemeinsam mit ihren Angehörigen oder in Begleitung ermöglichen wollen. Denn am Ende steht der Mensch. Wie wir mit den Schwächsten umgehen, ist immer auch ein Zeichen für die Stärke unserer Gesellschaft. Deswegen freue ich mich auf eine weitere Diskussion im Ausschuss. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Tod ist gewiss, doch ungewiss die Stunde. So drückte es Matthias Claudius aus.
Der Tod gehört zum Leben. Er ist der Endpunkt des Lebens beziehungsweise der Übergang in eine andere Welt - je nachdem, an was wir glauben.
Niemand denkt gern an den Tod, schon gar nicht ans Sterben. Wir weichen gern aus und verdrängen. Es gibt aber Situationen im Leben, da ist es nicht möglich, auszuweichen und zu verdrängen, nämlich dann, wenn man selbst - oder ein Mensch im engsten Umfeld - unheilbar krank und pflegebedürftig ist und sterben wird.
In dieser Situation sind wir erschüttert und hilflos. Aber so muss es nicht bleiben. Jeder und jede braucht in dieser Situation Hilfe, zu allererst die kranken Menschen selbst, aber auch ihre Freunde und ihre Angehörigen. Genau in dieser Lebenssituation unterstützen uns die Angebote der Hospizversorgung und der Palliativmedizin.
Es ist wichtig, dass diese Hilfen überall in Schleswig-Holstein zur Verfügung stehen und dass sie je nach Situation und Bedarf stationär und ambulant geleistet werden können.
Wir leben in einer älter werdenden Gesellschaft. Weniger Kinder werden geboren. Menschen leben länger. Am Ende der individuellen Lebensspanne stellt sich in vielen Fällen Krankheit ein. Den wenigsten Menschen ist es vergönnt, einfach einzuschlafen und nicht wieder aufzuwachen. Auch wenn sich das die allermeisten wünschen: Wir sollten an dieser Stelle nicht ausweichen. Wir müssen uns mit der Realität auseinandersetzen.
Schleswig-Holstein hat sich früh auf den Weg gemacht. Das wird im vorliegenden Bericht deutlich, für den ich mich sehr herzlich bei Ministerin Alheit sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der zuständigen Abteilung bedanke.
Schon 1989 wurde bei uns die erste Hospizinitiative gegründet. Das bestehende Angebot kann sich sehen lassen. 50 Hospizinitiativen, sechs stationäre Hospize mit insgesamt 66 Plätzen, 6 Palliativstationen an Krankenhäusern mit 57 Planbetten. In vielen Krankenhausabteilungen wird darüber hinaus in der Inneren und in der Geriatrie eine palliativmedizinische Versorgung geleistet.