haben einige Krankmeldungen. Frau Dr. Marret Bohn, Herr Dr. Andreas Tietze und der Abgeordnete Sven Krumbeck sind erkrankt. Wir wünschen von dieser Stelle aus gute Besserung.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat, Herr Kollege Günther, gehört zur Fürsorgepflicht des Dienstherrn natürlich auch der Schutz der Beamtinnen und Beamten bei ihrer Tätigkeit. Der Vorfall in der Justizvollzugsanstalt Lübeck vom Heiligenabend des vergangenen Jahres hat deutlich gemacht, dass diese dienstrechtliche Verpflichtung natürlich auch mit Leben zu erfüllen ist. Das gilt allerdings nicht nur für die Bediensteten in den Gefängnissen unseres Landes, sondern für alle Bereiche der öffentlichen Verwaltung. Denn immer dort, wo Bürgerinnen und Bürger Einschränkungen erfahren, Ansprüche abgelehnt werden oder Leistungen gar nicht erst gewährt werden, kann sich der Zorn der Betroffenen entladen.
Das gilt natürlich besonders für den Polizeivollzug - auch darüber haben wir hier schon des Öfteren gesprochen -, aber auch in Gerichten gibt es mittlerweile Personenkontrollen, und Notfallknöpfe gehören dort zur Standardausstattung in den Büros, genauso wie in vielen Jugend- und Sozialämtern. An den Mord in einem Finanzamt im vergangenen Jahr können wir uns sicherlich alle noch erinnern.
Der Antrag der CDU-Fraktion greift nun diesen Themenkomplex auf. Er ignoriert dabei allerdings, welche Maßnahmen des Dienstherrn es bereits gibt, und vermengt das mit dem Referentenentwurf zum Strafvollzugsgesetz. Herr Günther, ich gehe davon aus, das erfolgt in der Absicht, die bei Konservativen zwar unbeliebte, aber in der Fachwelt doch unbestrittene Modernisierung des Strafrechts als Sicherheitsrisiko zu diskreditieren. Es ist jedoch alles andere als das.
Aber ich hatte, wie bei vielen anderen Presseäußerungen von Herrn Günther auch, den Eindruck, dass er sich weder mit dem Gesetzentwurf, der sich zurzeit im Regierungsanhörungsverfahren befindet, dem Referentenentwurf, noch mit dem eigenen CDU-Antrag allzu intensiv befasst hat. Sonst hätte
Deshalb haben wir Ihren Antrag aufgrund unserer Kritik in eine Form gebracht, die der Realität sehr viel besser entspricht und den Anspruch an ein modernes Strafvollzugsgesetz kurz und präzise beschreibt. Im Einzelnen:
Die Justizministerin hat den Vorfall in der JVA Lübeck vom 24. Dezember 2014 verantwortungsvoll und korrekt aufgearbeitet. Sie hat hierzu Rede und Antwort im Landtag sowie im Innen- und Rechtsausschuss gestanden und über alle Vorgänge, auch über die dienst- und strafrechtlichen Ermittlungen, umfassend berichtet.
Das konnte in der Tat aufgrund von Schutzvorschriften nicht immer in öffentlicher Sitzung geschehen. Aber ich glaube, selbst dann, wenn alle Informationen in öffentlicher Sitzung vorgetragen worden wären, wäre dies völlig egal gewesen; denn die schärfste Kritik an den Äußerungen der Ministerin kam ja von denjenigen, die nicht eine einzige dieser Sitzungen persönlich verfolgt haben.
(lebhafter Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW - Dr. Ralf Stegner [SPD]: So ist das! Unglaublich!)
Die ganze Scheinheiligkeit der CDU-Fraktion offenbart sich dann, Herr Günther, tatsächlich darin, dass Sie aus taktischen Gründen mit wesentlichen Teilen des Notfallplans der JVA Lübeck ein Dokument öffentlich gemacht haben, das einem besonderen Vertrauensschutz unterliegt. Dem unterliegt es derzeit, um auch die Sicherheit der Bediensteten dort zu gewährleisten, die Sie damit in Gefahr gebracht haben.
Das macht deutlich, dass man Ihnen niemals eine Position übertragen sollte, die Verantwortungsbewusstsein erfordert, weil Sie solches offenkundig gar nicht besitzen. Sie gefährden die Sicherheit der JVA, nicht jedoch ein vermeintlicher Personalmangel.
Es scheint der CDU-Fraktion, der ja einiges zugetragen wird, nicht zugetragen worden zu sein, dass die Vorbereitung auf Krisensituationen im Voll
zugsdienst ein fester Bestandteil von Aus- und Fortbildung der Bediensteten ist. Die Ausbildungsbestandteile werden regelmäßig überprüft und nachgebessert. Bei Ihnen scheint wie auch bei den „Kieler Nachrichten“ offenkundig noch das Berufsbild des Schließers oder Wärters vorzuherrschen. Die gibt es aber nicht einmal mehr im Zoo. Gut ausgebildete Vollzugsbeamte, wie es sie bei uns gibt, sind Fachkräfte, die in Psychologie, Pädagogik, Kommunikationstechniken und Methoden der Konfliktbewältigung ausgebildet sind.
Sehr geschätzter Herr Rother - das meine ich ganz im Ernst -, ich kann mich nicht erinnern, ein einziges Mal in irgendeiner Sitzung das Wort „Wärter“ oder „Schließer“ -
- Dann müssen wir im Wortprotokoll nachschauen. Das Wort „Wärter“ oder „Schließer“ habe ich nicht in den Mund genommen. Dem widerspreche ich. Dann kann das Wortprotokoll kommen. Aber das ist nicht so. Ich habe das Recht, das hier zu sagen. Ich schaue auch in Richtung der Justizministerin.
Wir haben immer gesagt - das sage ich auch als Ausschussvorsitzende -, dass alle im Ausschuss wissen, dass dieses Wort nicht gebraucht wird. Das ist nicht der Duktus im Innen- und Rechtsausschuss, weder von mir, noch von jemand anderem.
Manchmal hilft genaues Zuhören tatsächlich. Ich habe von dem Berufsbild gesprochen, das Sie in Ihrem Antrag sehr eingeschränkt dargestellt haben. Das habe ich kritisiert, nicht, dass Sie solche Begriffe geäußert haben. Diese Begriffe haben die „Kieler Nachrichten“ leider geäußert, nicht Sie. Das zur Klarstellung.
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine weitere Frage oder Anmerkung? Nein, ich sehe, das hat sich schon erledigt, Sie dürfen weiter sprechen.
Diese Fähigkeiten zu mobilisieren ist anstrengender, als nur Türen auf- und zuzuschließen und aufzupassen. Das ist sicherlich ein Grund dafür, warum es in der Belegschaft an der einen oder anderen Stelle rumort; denn man muss sich natürlich auch über diese Aufgaben verständigen.
Genauso müsste der CDU-Fraktion das sogenannte Kriseninterventionsteam bekannt sein, das eine psychologische Betreuung und Behandlung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Vorfällen wie dem am 24. Dezember 2014 in der JVA Lübeck sicherstellt. Ich verstehe nicht, warum hier die Legendenbildung betrieben wird, dass dort nichts geschehen sei.
Natürlich gibt es auch dort Verbesserungsmöglichkeiten. Es ist sicherlich sinnvoll, hierbei von der Polizei zu lernen. Allerdings die Landesregierung aufzufordern, Dinge auf den Weg zu bringen, die es schon gibt, zeugt tatsächlich von wenig Sachkenntnis. An Verbesserungen können wir natürlich gern zusammen arbeiten.
Bei der angestrebten Neuregelung des Strafvollzugsgesetzes sind vor allem die Themen familienfreundlicher Vollzug, Erweiterung des therapeutischen Angebots, bessere Entlassungsvorbereitung, mehr offener Vollzug und die Nutzung neuer Medien in den Blickpunkt gerückt worden. Die Sicherheit des Personals, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist dabei an keiner Stelle zur Disposition gestellt worden.
Nach der missglückten Geiselnahme vom 24. Dezember 2014 und auch aufgrund anderer Vorfälle ist allerdings offenkundig geworden, dass weitere Maßnahmen erforderlich sind, um die Sicherheit in den Justizvollzugsanstalten zu gewährleisten. Dazu zählen gleichermaßen Handlungsvorschriften wie auch die Überprüfung der Ausbildung der Beschäftigten zum Selbstschutz. Das alles ist im Gesetz nicht detailgenau zu regeln. Aber im Vorfeld darüber ist auch hier berichtet worden - ist die Ministerin bereits tätig geworden. Das Thema der Benachrichtigungs- und Informationskette war ein Schwerpunkt der Fragestunde und auch Gegenstand mehrerer Erörterungen im Innen- und Rechtsausschuss.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Konkurrenz belebt zwar das Geschäft, führt manchmal aber auch zu einem Überbietungswettbewerb, der nicht mehr schön ist. In den Gefängnissen versuchen gleich drei Gewerkschaften, die Interessen der Beschäftigten zu vertreten. Sie beklagen zu wenig Personal, auch wenn in Lübeck im Bundesvergleich und auch im Landesvergleich mehr Personal eingesetzt ist. Sie beklagen einen hohen Krankenstand in der JVA Lübeck, der allerdings niedriger ist als in anderen Landesjustizvollzugsanstalten.
Klar ist, es muss auch einmal Dampf abgelassen werde. Denn der Job ist wirklich hart. Nicht hinzunehmen ist es aber - Herr Schwarzstock hört sicherlich gut zu -, wenn ein vermeintlich zu liberaler Vollzug kritisiert wird. Denn, liebe Kolleginnen und Kollegen, Wasser und Brot haben noch niemanden zu einem besseren Menschen gemacht. Da streiten wir Sozialdemokraten uns auch gern einmal mit den Gewerkschaften.
Natürlich ist die Arbeitssituation der Beschäftigten in den Blickpunkt zu nehmen. Das darf aber nicht eine Verschärfung der Haftbedingungen zur Folge haben, sonst würde das Ziel der Resozialisierung der Strafgefangenen und des Behandlungsvollzuges aus den Augen verloren.
Lächerlich, liebe Kolleginnen und Kollegen, wird es an dieser Stelle tatsächlich, wenn sich gerade CDU und FDP als Vertreter der Beschäftigten aufspielen.
Denn sie waren es doch, die die Tätigkeit der Beschäftigtenvertreter, der Personalräte durch Reduzierung der Zahl der Freistellungen und die Ein