Protocol of the Session on February 20, 2015

Jetzt liegt uns also dieser Antrag mit seinen Forderungen zum Umgang mit kritischen Situationen in unseren Gefängnissen und dem Bewältigen der Folgen für Bedienstete vor. Ich kann nur sagen: Weniger gut ist hier, dass dieser Antrag dem aktuellen Stand der Aus- und Fortbildung weit hinterherhinkt. Gar nicht gut ist, dass die CDU in ihrem Antrag auf höchst bedenkliche Weise unterstellt, mit dem geplanten Strafvollzugsgesetz würden zusätzliche Sicherheitsrisiken für JVA-Bedienstete und Öffent

lichkeit entstehen. Darum sage ich ganz klar: Wir lassen unsere Vollzugsbediensteten nicht allein, und wir nehmen unsere Fürsorgepflicht sehr verantwortlich wahr.

(Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie das geschieht, erkläre ich Ihnen gleich gern. Wenn es ein bisschen wie Nachhilfeunterricht daherkommt, dann bitte ich jetzt schon im Vorwege um Nachsicht.

Ich möchte aber etwas anders beginnen; denn am Anfang möchte ich mit einem Missverständnis aufräumen, nämlich mit dem Begriff des sogenannten liberalen Strafvollzugs. Es gibt keinen liberalen Strafvollzug. Es gibt kein Laissez-faire im Justizvollzug, wie mit diesem Begriff suggeriert wird. Wir haben auch keinen liberalen Strafvollzug nur für die Abgeordneten der FDP-Fraktion - das tut mir leid, das haben wir nicht.

Was wir schon lange betreiben, ist ein moderner Strafvollzug. Diesen modernen Strafvollzug, dessen Zuständigkeit uns durch die Föderalismusreform übertragen wurde, schreiben wir mit dem künftigen Landesstrafvollzugsgesetz fort. So ist das. Wir besitzen im Land einen modernen Strafvollzug, den wir im Hinblick auf Praxis und Maßnahmen hier mit unserem künftigen Strafvollzugsgesetz zeitgemäß feinjustieren werden. Das werden wir durch bauliche Maßnahmen, personelle und organisatorische Regelungen sowie soziale, behandlungsfördernde Strukturen und Qualifizierungsangebote tun.

(Beifall SSW, vereinzelt SPD und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir werden so den Strafvollzug optimieren, ohne die Sicherheitsbelange zu vernachlässigen. Wer den Gesetzentwurf kennt - Sie kennen ihn ja -, wird auch wissen, dass wir an herausragender Stelle des Entwurfs stehen haben, wie wir Sicherheit normieren. Ich werde das jetzt nicht weiter ausführen. Sie können das nachlesen. Das ist etwas, was wir ganz bewusst an erster Stelle oder mit an erster Stelle im Gesetzentwurf stehen haben. Was mich daher irritiert, ist der durchsichtige Versuch, unseren bestehenden, modernen Strafvollzug in die Nähe eines extremen Sicherheitsrisikos zu rücken und bei den Menschen Ängste zu schüren. Das klingt mir - auch das muss ich sagen - wirklich nach sehr frühem Wahlkampfgetöse. Moderner Strafvollzug und Sicherheit sind kein Gegensatz, im Gegenteil.

(Ministerin Anke Spoorendonk)

(Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sicherheit ist die Voraussetzung für einen modernen Strafvollzug, und dieser ist gut für unsere innere Sicherheit.

Lieber Herr Günther, wir haben einen eigenen Gesetzentwurf auf der Grundlage des Musterentwurfs, den Sie vorhin erwähnten, entwickelt, weil wir weitere Schwerpunkte bilden wollten. Zum Beispiel schreiben wir in unserem Gesetzentwurf fest, dass der Täter-Opfer-Ausgleich im Vollzug verbindlich sein soll. Das machen wir, weil auch dadurch Sicherheit generiert wird. Denn jede verhinderte Straftat führt zu mehr Sicherheit.

(Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir wollen mit unserem Strafvollzugsgesetz den Behandlungsansatz weiterentwickeln, indem wir auch einen familienorientierten Ansatz haben. Es gibt zentnerweise Studien dazu, wie wichtig es ist, dass Resozialisierung nicht nur in der Perspektive von Ausbildung und Berufsmöglichkeiten gesehen wird, sondern auch im Zusammenhang mit dem familiären Hintergrund von Gefangenen. Das ist eine wichtige Voraussetzung für Resozialisierung. Auch da gilt: Jede verhinderte Straftat stärkt die Sicherheit in unserem Land.

(Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir hören in der jüngsten Diskussion - die Kleine Anfrage der CDU hat das noch einmal verstärkt immer wieder vorwurfsvoll Zahlen. Es hat in den vergangenen fünf Jahren acht Entweichungen und neun gescheiterte Entweichungen in den Justizvollzugsanstalten gegeben. Die Presse spricht von Ausbrüchen, obwohl alle Fluchten außerhalb von JVAMauern im offenen Vollzug beziehungsweise bei Zuführungen erfolgten. Ich will hier eine Vergleichszahl nennen: Im Fünfjahreszeitraum von 1985 bis 1989 gab es insgesamt 80 Ausbrüche, Entweichungen und gescheiterte Versuche. Das ist fast das Fünffache von heute. Erst seit 2000 sinken die Zahlen signifikant.

Noch ein Vergleich: In den 80er- und 90er-Jahren lag die Zahl der getätigten Anzeigen in allen Justizvollzugsanstalten des Landes zusammen bei etwa drei Anzeigen jährlich. Dagegen wurden 2014 in allen Gefängnissen rund 75 Anzeigen erstattet. Nun ist aufgrund der wenigen Anzeigen wohl kaum anzunehmen, dass das Leben in den Justizvollzugsanstalten früher gewaltfreier und reibungsloser ver

lief. Heute soll alles angezeigt werden. Hier gilt die Linie der Null-Toleranz. Auch das ist im Sinne eines modernen Strafvollzugs und der Sicherheit der Gefangenen, der Bediensteten und der Öffentlichkeit.

Beide Trends zeigen mir, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Ich möchte betonen, dass wir sachlich und ehrlich mit dem Thema Justizvollzug und Sicherheit umgehen. Gefängnisse sind und bleiben der Abgeordnete Peters sagte es schon - immer gefährliche und gefährdete Einrichtungen, zumal die Klientel problematisch ist und bleiben wird.

Daher möchte ich Sie an dieser Stelle aktuell darüber informieren, dass ich heute Morgen die Nachricht erhielt - Sie wissen es bereits -, dass es den Suizid eines Häftlings in der JVA Lübeck gegeben hat. Näheres wird zurzeit ermittelt. Schon diese traurige Nachricht zeigt, dass diejenigen, die dort ihren schweren Dienst versehen, unseren hohen Respekt verdienen.

(Beifall)

Sie brauchen die bestmögliche Ausbildung und stetige Fortbildung, damit sie ihre Aufgabe verantwortungsvoll und selbstgeschützt wahrnehmen können. Unsere JVA-Bediensteten werden gut ausgebildet. Die zweijährige Ausbildung für den allgemeinen Vollzugsdienst umfasst einen fachtheoretischen Teil von sieben und einen Praxisteil von 17 Monaten. Die fachtheoretische Ausbildung erfolgt an der Justizvollzugsschule Neumünster, zwei Monate Einführungslehrgang, fünf Monate Abschlusslehrgang.

Die Auszubildenden sind in ihrer übergroßen Mehrzahl Personen, die bereits eine vorherige Berufsausbildung abgeschlossen haben und Berufserfahrung mitbringen. Das ist ein ganz wesentlicher Punkt. Während der Ausbildungszeit wird neben rechtlichen Fächern ein umfangreicher sozialwissenschaftlicher Teil, unter anderem mit den Disziplinen Sozialpädagogik, Psychologie, Kriminologie und Pädagogik, unterrichtet. Dieser Unterricht ergänzt sich mit den fächerübergreifenden Konzepten „Kommunikation - Konfliktmanagement - Gesundheitsförderung“ und waffenlose Selbstverteidigung sowie Eigensicherung. Die Konzepte werden fortlaufend aktualisiert und geben Deeskalation und Umgang mit kritischen Situationen breiten Raum. Die gesamte Ausbildung ist intensiv und anspruchsvoll. Die Absolventen besitzen damit ein sehr gutes Rüstzeug für die Praxis.

Einen breiten Raum nimmt das Themengebiet „Umgang mit Krisensituationen“ ein. Die Anwärte

(Ministerin Anke Spoorendonk)

rinnen und Anwärter werden auf Situationen wie Gefahr von Übergriffen von Gefangenen, Entweichungen oder auch Geiselnahmen vorbereitet.

(Unruhe)

2014 wurde eine weitere Unterrichtseinheit zur Deeskalationsstrategie entwickelt, um potenzielle Gewaltsituationen frühzeitig erkennen und angemessen reagieren zu können. Das Erlernen verbaler Deeskalationstechniken und nonverbaler Techniken wird in Rollentrainings vertieft. Bei nicht möglicher Deeskalation oder einem unvermittelten Angriff eines Gefangenen müssen sich JVA-Bedienstete verteidigen. Dafür lernen sie Techniken der Selbstverteidigung, um unmittelbaren Zwang ohne Hilfsmittel anwenden zu können. Zusätzlich wird der Umgang mit Hilfsmitteln des unmittelbaren Zwangs und Körperschutzausstattung trainiert. Der Umgang mit kritischen Situationen umfasst etwa ein Viertel der gesamten fachtheoretischen Ausbildung, knapp 300 Unterrichtsstunden. Die Ausbildung ist konzeptionell gut auf das Bewältigen krisenhafter Situationen und die Sicherheit fokussiert.

Meine Damen und Herren, die Konzepte werden immer wieder überprüft und an die Gegebenheiten angepasst. So haben wir 2014 das Konzept der waffenlosen Selbstverteidigung um die genannten Deeskalationstechniken erweitert. Zudem werden die Anwärterinnen und Anwärter in der Ausbildung auch mit dem Kriseninterventionsteam und Möglichkeiten der Hilfen bei Verletzungen vertraut gemacht. Gegenwärtig wird geprüft, ob hierzu ein eigenes Unterrichtsmodul gestaltet wird. Auch während der fachpraktischen Ausbildung in den Justizvollzugsanstalten sollen die Anwärterinnen und Anwärter ihre Kenntnisse und Fertigkeiten wiederholen und festigen. Ab April werden sie daher während der fachpraktischen Ausbildung im Zweimonatsrhythmus eintägig an der Justizvollzugsschule unterrichtet.

Meine Damen und Herren, dies alles erfolgt auch im Bereich der Fortbildung, etwa im Bereich waffenlose Selbstverteidigung. Sie ist seit Jahren fester Bestandteil des Fortbildungsprogramms. So fanden 2014 zwei zweitägige Auffrischungsfortbildungen und vier eintägige Veranstaltungen zu Spezialthemen statt, etwa Selbstverteidigung auf engem Raum oder Selbstverteidigung speziell für weibliche Bedienstete. Darüber hinaus werden in der JVA Lübeck auch anstaltsinterne Schulungen angeboten, 2013 beispielsweise sechs Auffrischungskurse zur waffenlosen Selbstverteidigung und 2014 mit den Schulungsschwerpunkt Verhalten im Alarmfall.

(Anhaltende Unruhe)

Wir sind hier noch einen Schritt weiter gegangen. Schon im November 2014, also bereits vor dem Vorfall in der JVA Lübeck, ist in Abstimmung mit den Anstaltsleitungen beschlossen worden, die bisher freiwillige Teilnahme an Fortbildungen zur waffenlosen Selbstverteidigung weiter auszudehnen. Diese Teilnahme wird jetzt zur Pflicht, und zwar für alle JVA-Bediensteten und alle weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit Gefangenen unmittelbar zu tun haben. Ein Aus- und Fortbildungskonzept für waffenlose Selbstverteidigung liegt vor. Es umfasst Techniken der Selbstverteidigung, der Deeskalation und der Gesprächsführung. Das Konzept befindet sich im Moment im Mitbestimmungsverfahren, und ich gehe davon aus, dass das Konzept zügig beschlossen wird. Die Ausbildung soll im Frühjahr beginnen und zentral in Neumünster stattfinden.

(Anhaltende Unruhe)

- Es mag sein, dass dies nicht sehr spannend ist, aber es ist notwendig, einmal zu erfahren, wie die Ausbildung unserer Bediensteten organisiert ist und aus welchen Modulen sie besteht.

(Beifall SPD, Jette Waldinger-Thiering [SSW] und Burkhard Peters [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Darum sage ich noch einmal: Mir ist natürlich bewusst, dass die Gewerkschaften vielleicht nicht hundertprozentig zufrieden sind. Es ist auch ihre Aufgabe, weiter zu drängen, weitere Themen anzusprechen.

Da bin ich bei dem, was der Kollege Dr. Klug vorhin ansprach. Es gab einen Erlass aus dem Jahr 2008, der besagte, dass man in den Hafthäusern bis zu drei Bedienstete haben könnte. Wir haben diesen Erlass zurückgenommen, weil zwar der Erlass von den Mitbestimmungsgremien beschlossen wurde, die Änderung, von der Sie sprachen, aber nicht durch die Mitbestimmungsgremien gedeckt gewesen ist. Diese Änderung also haben wir zurückgenommen. Der kommissarische Leiter der JVA Lübeck hat dies dem Personalrat vor ein paar Tagen mitgeteilt. Ich sehe das Problem genau wie Sie. Notwendigerweise sehe ich auch, dass es wichtig ist, dass man in Lübeck gemeinsam weiter vorankommt.

Meine Damen und Herren, Sie sehen - das muss ich auch noch einmal loswerden -, dass wir - anders als die CDU-geführte Vorgängerregierung - schon ganz viele Initiativen ergriffen haben, um die Be

(Ministerin Anke Spoorendonk)

diensteten besser auf kritische Situationen vorzubereiten. Neben den praktischen Fortbildungen gibt es Seminare zur Gesprächsführung in Krisensituationen, 2014 etwa Erstsprecherschulungen bei Geiselnahmen, Kommunikation bei Stresssituationen, Eigensicherung und Umgang mit psychisch auffälligen Gefangenen.

Lassen Sie mich daher nochmals betonen: Nur durch bestens ausgebildetes Personal ist ein Höchstmaß an Sicherheit im Vollzug überhaupt erreichbar. Daher werden wir unser Personal in Schulungen und Fortbildungen stetig für die Bewältigung von Krisensituationen trainieren. So stellen wir sicher, dass die Bediensteten in der Lage sind, situationsgemäß zu reagieren.

Auch für die Betreuung und Versorgung von Bediensteten, die infolge krisenhafter und extremer Situationen sofortige Hilfe auch in Form einer professionellen psychologischen Hilfe benötigen, bestehen Handlungskonzepte. Seit 2003 gibt es im Justizvollzug das sogenannte Kriseninterventionsteam - Sie hörten es bereits -, das Vollzugsbedienstete nach beruflich besonders belastenden Ereignissen betreut. Es besteht aus einer Fachgruppe von Psychologen, Seelsorgern sowie kollegialen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern aus allen Justizvollzugsanstalten des Landes. Hier ist klar geregelt, wer und wie nach einem besonders belastenden Ereignis die Bediensteten unterstützt und wie die Überleitung in eine eventuell erforderliche therapeutische Behandlung erfolgt.

Lieber Herr Dudda, das Kriseninterventionsteam wurde auch in Lübeck nach dem Vorfall am Heiligen Abend tätig. Das wissen Sie. Die kollegialen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sind von der Fachgruppe ausgebildet und stehen ihren Kolleginnen und Kollegen - wie ich vorhin sagte in der belastenden Situation zur Seite. Sie werden bei einem Vorkommnis hinzugezogen und sind für die Erstbetreuung zuständig. Sie rufen bei Bedarf einen Psychologen oder eine Seelsorgerin des KIT, die nicht automatisch und sofort vor Ort sind. Die Anstaltsseelsorger ebenso wie die Psychologen des KIT stehen den Bediensteten als Gesprächspartner zur Verfügung.

Eine Therapie wird aber nicht von ihnen, sondern von externen Psychotherapeuten durchgeführt. Für eine solche therapeutische Hilfe gibt es regionale Listen von Therapeuten. Man wird einem Therapeuten zugewiesen. Lieber Herr Dudda, Sie wissen, dass es ein Problem gibt und Wartezeiten nicht ganz ausgeschlossen sind. Das ändern wir jetzt. Wir wollen nämlich für unsere Bediensteten im Falle ei

nes traumatisierenden Vorfalls eine zeitnahe psychologische Betreuung durch qualifizierte Therapeuten sicherstellen. Darum führt man jetzt Kooperationsgespräche - ich glaube, Sie erwähnten das mit der Unfallkasse Nord durch. In einer entsprechenden Vereinbarung könnte dann die Aufnahme von fünf Sitzungen einer Erstbehandlung binnen einer Woche garantiert und, falls erforderlich, die Fortführung der Therapie sichergestellt werden. Aufgrund dieses Angebots werden wir in Vertragsverhandlungen eintreten. Mein Wunsch ist, dass das nicht freiwillig ist, sondern dass diejenigen, die so einen Vorfall erlebt haben, sich so einer Behandlung „stellen“ müssen.

(Beifall SSW, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Wolfgang Dudda [PIRA- TEN])

Meine Damen und Herren, dies alles zeigt: Wir sind auf einem guten Weg. Da aber jede Arbeit verbessert werden kann, besteht selbstverständlich die Bereitschaft, die vorgehaltenen Maßnahmen kritisch zu überprüfen und zusätzliche Maßnahmen einzuleiten. Das tun wir gern. Das wollen wir auch. Wir haben gute Konzepte und überprüfen diese laufend auf Möglichkeiten zur Erhöhung der Standards, insbesondere der Sicherheitsstandard im modernen Vollzug und für die dort Beschäftigten. Wir nehmen - ich sagte es bereits, aber ich wiederhole es gern - unsere Fürsorgepflicht sehr ernst und sehr verantwortungsbewusst wahr. Dies ist im Interesse der JVA-Bediensteten, und das ist auch im Interesse unserer Sicherheit im Land.

Hätte ich noch einen Wunsch frei, würde ich mir wünschen, dass jetzt überall begriffen wird, wie wichtig es ist, dass wir gemeinsam an einem Strang ziehen. Ich sage das ein bisschen in Richtung Gewerkschaften. Ich bitte diejenigen von Ihnen, die zusätzliche Gespräche mit den Gewerkschaften führen, mitzuteilen, dass es nur so laufen kann. Wir führen schon gute Gespräche im nicht öffentlichen Raum. Leider habe ich in der Vergangenheit erlebt, dass Informationen nicht nur in diesen Gesprächen zur Tagesordnung gehörten, sondern immer wieder aufgegriffen und veröffentlicht wurden. Ich will das gar nicht problematisieren. In den letzten Wochen war ein zusätzliches Problem, dass so viele anonyme Mails überall hinkamen, dass alles durchgestochen wurde. Ich will gar nicht weiter über den Alarmplan reden.

Mein Wunsch ist - da bin ich bei dem Anliegen der Frau Abgeordneten Ostmeier -, dass wir jetzt gemeinsam sehen, wie wir die Sicherheit der Bediensteten stärken können, wie wir einen modernen

(Ministerin Anke Spoorendonk)

Strafvollzug für Schleswig-Holstein entwickeln können. Ich finde, wir sind auf einem guten Weg. So soll es auch sein.