Protocol of the Session on February 20, 2015

Inwieweit man aus den gegebenen Informationen Schlüsse ziehen kann, obliegt unmittelbar dem jeweiligen Gegenüber. Natürlich wird von dem einen oder anderen versucht, aus den gegebenen Informationen sein Süppchen zu kochen.

Das sei noch zur Kenntnis genommen: Nichtsdestotrotz bleibt das Prinzip der Aufklärung ein wichtiges und in dieser Sache ordnungsgemäß praktiziertes Gut. Ich bin froh, dass die Ministerin das so gehandhabt hat.

(Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Abgeordneter Harms, gestatten Sie eine Zwischenbemerkung oder -frage des Abgeordneten Dr. Stegner?

Mit ausdrücklicher Freude.

Lieber Herr Kollege Harms, Sie konnten die Zwischenbemerkung von Herrn Günther nicht hören. Deswegen möchte ich das hier öffentlich machen, damit Sie eine Chance haben, etwas dazu zu sagen.

Herr Günther hatte mehrmals bemerkt, es sei nicht die Aufgabe von Fraktionsvorsitzenden, in Ausschüsse zu gehen; andere täten das auch nicht. Aber die reden dann möglicherweise nicht die Unwahrheit über das, was da stattgefunden hat, als sie nicht dabei gewesen sind.

- Das Problem, lieber Kollege Stegner, ist genau das. Ein Abgeordneter kann hingehen, wo er will, denn er ist ein freier Abgeordneter und muss sein Mandat frei ausüben können. Das ist völlig klar. Aber wenn man sich intensiv und nicht nur ab und zu für seine Fraktion äußert und aus Sitzungen berichtet, an denen man selbst nicht teilgenommen hat und wenn man sich dann als Speerspitze der Bewegung sieht,

(Zuruf Serpil Midyatli [SPD])

aber dann mit Unkenntnis gespickt ist, ist das ein Problem.

(Tobias Koch [CDU]: Wie albern!)

Wir alle im Innen- und Rechtsausschuss sind sowohl in der öffentlichen als auch in der nicht öf

fentlichen Sitzung durch die Ministerin hervorragend informiert worden.

(Zuruf Tobias Koch [CDU])

Dies dann als Oppositionsführer zu leugnen, passt eben nicht in die Welt. Ich finde: Da sollten wir besser miteinander umgehen. Dann gäbe es auch ein besseres Bild von Politik in der Öffentlichkeit.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Meine Damen und Herren, zu einer transparenten Vorgehensweise gehört eben nicht, dass man staatsanwaltschaftliche Untersuchungen torpediert, sondern es muss ein klarer Abstand eingehalten werden, der durch die Ministerin eingehalten wurde.

Ich komme zurück zum Antrag, in dem die Erarbeitung eines Gesetzentwurfs über den Vollzug eingefordert wird. Bekannt ist, dass ein solches Gesetz schon angekündigt wurde. Bekannt ist auch, dass Gesetzentwürfe natürlich jederzeit von Fraktionen ins Verfahren gegeben werden können. Es ist vor allem nicht so, als dass die CDU an irgendetwas gehindert werden würde. Selbstverständlich: Wenn Sie Wünsche und Ideen haben und diese formulieren können, können Sie diese als einen Gesetzentwurf vorlegen. Das tun andere Fraktionen in diesem Hohen Haus auch. Ich finde nicht, dass es notwendig ist, bei einem solchen Thema einen Antrag einfach nur so hinzuklirren und dann zu meinen, etwas werde sich schon bewegen. Wir erwarten vielmehr von der größten Oppositionspartei, dass sie es zumindest genauso gut wie die beiden anderen Oppositionsparteien macht und das, was sie will, in Worte fasst und dies auch in Gesetzesform gießt. Das ist leider nicht so.

Das ist das eigentliche Trauerspiel der CDU.

Aber nehmen wir diesen Antrag, in dem über den einen möglichen Gesetzentwurf geredet wird. Der Gesetzentwurf soll nach Ihren Angaben den Aspekt der Sicherheit der Öffentlichkeit als Grundlage beinhalten. An dieser Stelle ist aus Sicht des SSW vor allem eins wichtig, nämlich die Forcierung der jetzigen Gesetze zur Etablierung eines modernen Strafvollzuges. Mit einem Wegsperren allein ist es nicht getan, sondern es muss auf Therapie, Bildung, die Möglichkeit zur Arbeitsaufnahme und die Pflege von sozialen Kontakten gesetzt werden. Das Leben nach der Zeit in der JVA ist mindestens genauso wichtig wie die Zeit im Vollzug, wenn nicht sogar am bedeutsamsten; denn nur ein gesellschaftliches Auffangnetz für die Zeit nach der Haft kann Sicherheit für die Öffentlichkeit ermögli

(Lars Harms)

chen. Ohne dieses Netzwerk steht es um die öffentliche Sicherheit meiner Meinung nach deutlich schlechter. Eine Rückkehr in die Kriminalität darf keine Alternative für die Insassen sein. Deswegen muss die Gesetzlage den Rahmen für das rechtzeitige Aufzeigen von möglichen Alternativen hergeben. Diese Menschen haben eine zweite Chance nötig. Wir tragen die Verantwortung, genau diese zweite Chance zu ermöglichen. Dies ist mit Sicherheit die größte Herausforderung. Ich bin froh, dass das Ministerium und das Parlament diese Herausforderung erkannt haben und in naher Zukunft angehen wollen.

(Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Was hingegen schon angegangen worden ist, ist die sachliche Ebene bezüglich der Ereignisse in der Lübecker JVA. Ein entsprechender Erlass wurde von der Ministerin sofort in Auftrag gegeben und muss nun noch mit der Staatsanwaltschaft abgestimmt werden. Ebenso hat sich die Ministerin umgehend für eine schnellere Aufnahme der psychologischen Hilfe für Justizvollzugsbeamte eingesetzt. So wurde etwa eine Vereinbarung mit dem Dienstleister getroffen, die eine zeitige Behandlungsaufnahme ermöglicht. Diese Details befanden sich jahrelang in einer Schieflage und wurden nun von der NichtJuristin Spoorendonk aus dem Weg geräumt.

Ein im Antrag gefordertes Fortbildungsprogramm ist ebenfalls in vollem Gang. Im vergangenen Herbst hat man sich zur Vorbereitung von Unterrichtseinheiten zum Thema Konfliktmanagement, Kommunikation und anderen relevanten Themenbereichen zusammengefunden, um weitere Schritte zu erarbeiten. Der Ministerin war es in dieser Hinsicht wichtig, eine Regelmäßigkeit für diese Fortbildungsmaßnahmen zu schaffen. Was sich vorher oftmals als lose Enden darstellte, wird nun quasi zu einem Trainings- und Weiterbildungsnetzwerk zusammengebunden. Auch das hat die NichtJuristin Spoorendonk in Gang gesetzt.

Letztendlich lässt sich deshalb feststellen, dass sich viele der angeprangerten Forderungen schon im Ausarbeitungsprozess befinden oder sogar schon praktiziert werden. In die Sicherheit der Angestellten und Beamten in den Vollzugsanstalten wird viel investiert. Das soll auch in Zukunft so bleiben. Es reicht jedoch nicht, das Augenmerk auf die Bediensteten zu richten, sondern zur Sicherheit gehört auch die sichere Verwahrung der Häftlinge sowie der Einsatz für ein Leben nach der Haft. In diesem Punkt haben wir als Gesellschaft zweifelsfrei noch einen langen Weg vor uns. Hier bedarf es inhaltli

cher Diskussionen, denen sich die CDU immer wieder verweigert. Marktschreiertum mit Äußerungen, dass sich hier die Balken biegen, lieber Kollege Günther, hilft niemandem. Dass diejenigen, die Mitbestimmungsrechte der Beschäftigten eingeschränkt haben, nun das Hohelied der Mitarbeiterschaft singen, ist durchsichtig.

(Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie haben nichts zu bieten, und das wissen Sie mittlerweile, meine Damen und Herren. Wir allerdings tun etwas. Das haben wir schon aus den Reden der Koalition gehört. Vor allem stellt sich unsere Ministerin vor ihre Mitarbeiter, und sie informiert uns und die Öffentlichkeit regelmäßig und umfassend, und dabei - darauf können Sie sich verlassen - wird es auch bleiben.

(Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. - Dann hat jetzt die Frau Ministerin für Justiz, Kultur und Europa, Anke Spoorendonk, das Wort für die Landesregierung.

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn ich einen Wunsch frei hätte, dann hätte ich mir gewünscht, dass heute die rechtspolitische Sprecherin der CDU geredet hätte. Das hätte ich mir wirklich gewünscht. Liebe Frau Ostmeier, ich kann Ihnen das nicht ersparen. Ich muss sagen, dass es in der CDU ein Problem gibt.

(Zurufe CDU)

Ich sehe nämlich nicht -

(Volker Dornquast [CDU]: Das ist Aufgabe der Ministerin, so etwas zu beurteilen? - Weitere Zurufe)

- Nein, ich lasse keine -

(Zurufe CDU)

Ich interpretiere, was ich heute beobachtet habe. Ich sehe nämlich nicht, dass eindeutig geklärt ist, wer bei der CDU eigentlich für Rechts- und Justizpolitik zuständig ist.

(Lars Harms)

(Hans-Jörn Arp [CDU]: Das steht Ihnen gar nicht zu, Frau Ministerin! - Weitere Zurufe CDU)

Meine Damen und Herren, lieber Herr Günther -

(Zurufe CDU)

- Darf ich vielleicht fortsetzen?

(Dr. Ekkehard Klug [FDP]: Herr Stegner re- det auch zu dem Thema! - Weitere Zurufe - Glocke Präsident)

- Ich fand eigentlich, dass mein Einstieg richtig freundlich war.

(Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Lachen FDP - Volker Dornquast [CDU]: Anmaßend!)

Ich wollte netterweise hinzufügen, dass es gut ist, dass die CDU mit ihrem Antrag wieder zur Sachpolitik zurückkehren möchte. Denn sie hat nach vielen unsachlichen und haltlosen Verlautbarungen und Vorwürfen zum Vorfall in der JVA Lübeck anscheinend selbst erkannt, dass sie auch inhaltlich wieder einmal etwas liefern muss.

(Beifall Barbara Ostmeier [CDU])

Doch leider - auch das kann ich Ihnen nicht ersparen -: Chance vertan; denn stattdessen hat der Fraktionsvorsitzende der CDU hier wiederholt, was ich gefühlt in ganz vielen Innen- und Rechtsausschusssitzungen alles widerlegt habe. Anscheinend hat er immer noch nicht begriffen, dass ich den Abgeordneten nur in nicht öffentlicher Sitzung mitteilen oder sie darüber informieren konnte, dass ein Ermittlungsverfahren gegen einen Bediensteten aufgenommen worden ist. Ich habe die Pressemitteilung des Fraktionsvorsitzenden noch hier liegen, ich werde sie jetzt nicht vortragen, weil mir dort wirklich vorgeworfen wird, dass ich das eigentlich nur aus anderen taktischen Gründen täte. Ich fand, das war schon ziemlich heftig.

(Dr. Ralf Stegner [SPD]: Er versteht es ein- fach nicht!)

Jetzt liegt uns also dieser Antrag mit seinen Forderungen zum Umgang mit kritischen Situationen in unseren Gefängnissen und dem Bewältigen der Folgen für Bedienstete vor. Ich kann nur sagen: Weniger gut ist hier, dass dieser Antrag dem aktuellen Stand der Aus- und Fortbildung weit hinterherhinkt. Gar nicht gut ist, dass die CDU in ihrem Antrag auf höchst bedenkliche Weise unterstellt, mit dem geplanten Strafvollzugsgesetz würden zusätzliche Sicherheitsrisiken für JVA-Bedienstete und Öffent