Protocol of the Session on September 27, 2012

sehr schwierigen Finanzsituation des Landes ist das ein durchaus bemerkenswerter Beitrag.

Die Konsolidierungshilfen sollen nicht mehr bis zum Jahre 2021, sondern bis zum Jahr 2018 gewährt werden. Gegenüber den kommunalen Verbänden haben wir bereits signalisiert, dass wir zum Jahr 2017 im Lichte der sich dann ergebenden kommunalen Finanzsituation erneut prüfen werden, ob über das Jahr 2018 hinaus weitere Maßnahmen zur Unterstützung defizitärer Kommunen notwendig sind.

Sehr geehrte Frau Abgeordnete Nicolaisen, ich stimme Ihnen zu, dass die betroffenen Kommunen hinsichtlich des weiteren Vorgehens dringend Planungssicherheit benötigen. Ich habe daher die kommunalen Landesverbände sowie die betroffenen Kommunen bereits über die sich abzeichnende aktuelle Entwicklung unterrichtet.

(Vereinzelter Beifall SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und SSW)

Im Zuge der Fortentwicklung der Konsolidierungshilfen haben wir auch die Richtlinien kurzfristig überarbeitet. Dabei haben wir die Zielsetzung berücksichtigt, den Verwaltungsaufwand für die Kommunen zu reduzieren. Auch in diesem Fall bin ich sehr zuversichtlich, dass wir gemeinsam mit der kommunalen Familie zu tragfähigen Lösungen kommen werden. Ich freue mich sehr, dass wir den Entwurf der neuen Richtlinie den kommunalen Landesverbänden bereits vorgestern zusenden konnten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, im Dialog mit den Kommunen die bestehenden Probleme zu lösen. Das kann letztendlich nur in einem konstruktiven Miteinander gelingen. Das Beispiel der Reform der Konsolidierungshilfe zeigt, dass Land und Kommunen durchaus gemeinsame Erfolge erzielen können. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Vielen Dank, Herr Minister. - Der Minister hat die vereinbarte Redezeit um gut anderthalb Minuten überschritten. Diese steht den Fraktionen zur Verfügung.

Ich rufe nun die Kollegin Beate Raudies zu ihrem Wortbeitrag für die SPD-Fraktion auf.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Heute ist ein guter Tag für die kommunale Selbstverwaltung in Schleswig-Holstein. Ich finde, vorhin hat man gemerkt, dass ein ehemaliger Bürgermeister im Innenministerium sitzt, der weiß, was die Kommunen wirklich brauchen.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Mit dem von den Koalitionsfraktionen vorgelegten Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Konsolidierungsgesetzes macht das Land einen großen Schritt auf die Kommunen zu und reicht ihnen wieder die Hand. Das noch geltende Gesetz ist in der Vergangenheit von vielen Kommunen kritisiert worden. Der Innenminister hat darauf hingewiesen.

Wer das großzügige Angebot des Landes auf ausschließliche Gewährung der Konsolidierungshilfe nicht annehmen wollte, ging für insgesamt zehn Jahre seines Rechts auf Fehlbetragszuweisungen verlustig. Wer es hingegen annahm, gab damit faktisch alle finanziellen, personellen und sozialen Gestaltungsmöglichkeiten auf. Das hat die Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker sehr geärgert.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Fast nebensächlich war die Kritik, die sich gegen den Verwaltungsaufwand richtete. Die jährlich vorzulegenden Listen und Berichte sowie die Genehmigungspflichten standen in keinem Verhältnis zu den kleinen Beitragsabweichungen.

Auch deshalb sieht der Koalitionsvertrag eine Aufhebung dieses Gesetzes vor. Weiter heißt es - das hat der Innenminister schon zitiert -: In Abstimmung mit den Kommunen streben wir eine alternative Lösung an. - Der Innenminister hat bereits darauf hingewiesen, dass die kommunalen Landesverbände für ein beschleunigtes Verfahren plädiert haben. Dem trägt unser Gesetzentwurf Rechnung.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Dieses Verfahren bietet Vorteile für alle Kommunen.

Erstens. Für die an der Konsolidierungshilfe interessierten Kommunen stehen einschließlich der Fehlbetragszuweisungen jährlich 75 Millionen € zur Verfügung. Im Ergebnis werden die Hilfen für die notleidenden Kommunen also unvermindert ge

(Minister Andreas Breitner)

währt. Das ist angesichts der Finanzlage des Landes eine extrem gute Leistung.

Zweitens. Diese Kommunen erhalten jetzt ein echtes Wahlrecht. Die kommunalen Vertretungen können künftig selbst entscheiden, ob sie einen öffentlich-rechtlichen Vertrag abschließen und Konsolidierungshilfe in Anspruch nehmen wollen oder ob sie Fehlbetragszuweisungen in Anspruch nehmen wollen.

Drittens. Für die Kommunen, die keine potenziellen Konsolidierungshilfeempfänger sind, bleibt alles beim Alten. Sie verschlechtern sich nicht. Das ist mindestens genauso wichtig.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Das von uns vorgeschlagene Verfahren findet mit der Zustimmung der kommunalen Landesverbände auch die Akzeptanz der Betroffenen. Mit dieser Neufassung des Gesetzes zeigt sich das Land als echter Partner der Kommunen. Mit diesem Gesetzentwurf wird die kommunale Selbstverwaltung ernst genommen und Vertrauen in die Tätigkeit der ehrenamtlichen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker gesetzt. Das ist für die SPD-Fraktion der wichtigste Punkt bei dieser Neuregelung.

(Beifall SPD)

Wir trauen unseren Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern zu, die finanziellen Probleme vor Ort in eigener Verantwortung zu lösen. Dabei braucht es sicherlich in einigen Fällen Hilfe und Unterstützung des Landes. Was die Kommunen aber nicht brauchen, sind Besserwisserei, Überwachung und Bevormundung.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Alle Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker, die ich kenne, sind sich dieser Verantwortung bewusst und auch bereit, sich dieser zu stellen. Der Tenor des alten Gesetzes war geprägt von Misstrauen und Kontrolle, und das Land agierte nicht als Partner, sondern wie ein rechthaberischer Schulmeister.

Ich bin seit über 20 Jahren Stadtverordnete in Elmshorn, also eine von den Kommunalpolitikerinnen, über die ich gerade gesprochen habe. Die Stadt Elmshorn war und ist finanziell nicht auf Rosen gebettet, die Worte „freie Finanzspitze“ kennen wir kaum. Deswegen waren und sind die Haushaltsberatungen in meiner Stadt geprägt von größter Sparsamkeit. Großzügig, ja gar leichtfertig sind wir si

cherlich nie mit dem Geld umgegangen. Seit Jahren betreibt die Stadt Haushaltskonsolidierung. Die mit dem Haushaltserlass des Innenministers vorgelegten Listen mit Sparvorschlägen haben wir regelmäßig abgearbeitet und bis auf wenige Ausnahmen abgehakt. Trotzdem reicht es nicht, wenn von heute auf morgen ein Gewerbesteuerzahler ausfällt und die Einnahmen innerhalb eines Jahres um mehr als 14 Millionen € zurückgehen. Dagegen kann man nicht ansparen, bei allem guten Willen. Da ist man dann auch kein Geldverschwender.

Sich dann sagen lassen zu müssen, man habe schlecht gewirtschaftet und sei selbst schuld an der Misere, trägt nicht zur Motivation der Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker bei.

(Beifall SPD)

Zugegeben, ich spreche aus meiner zwar langjährigen, aber nur regionalen Erfahrung, aber auch der Kreis Pinneberg, zu dem Elmshorn bekanntlich gehört, einer der wirtschaftsstärksten Kreise des Landes, kommt mit dem Geld seit Jahren nicht aus. Mir scheint, da ist ein Fehler im System. Kleine Anmerkung am Rande: Im Kreistag haben wir eine andere Mehrheit als in der Stadtvertretung.

Deswegen ist es unsere Aufgabe, als Land die Position derjenigen zu stärken, die sich vor Ort mit den Finanzproblemen auseinandersetzen, und ihnen nicht mit überzogenen Vorgaben Knüppel zwischen die Beine zu werfen. Genau dies erreichen wir durch unseren Gesetzentwurf. Deswegen ist heute ein guter Tag für die Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker in Schleswig-Holstein. - Vielen Dank.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Für die CDU-Fraktion erteile ich der Frau Kollegin Petra Nicolaisen das Wort.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir begrüßen es sehr, dass die Regierungsfraktionen von ihrem Ursprungsantrag, das Kommunalhaushaltskonsolidierungsgesetz zu kippen, abgerückt sind.

(Beifall CDU und FDP - Zurufe)

Alles andere wäre ein schwerer Fehler geworden. 16 von 17 Kommunen haben die Konsolidierungshilfe akzeptiert.

(Beate Raudies)

(Zurufe)

36 Millionen € wurden bereits ausgezahlt. Es ist für alle betroffenen Kommunen - das gebe ich zu - ein unbequemer und steiniger Weg, aber für den Defizitabbau auf lange Sicht der richtige, der nachhaltigere Weg.

Der neue Gesetzentwurf zur Fortentwicklung der Konsolidierungshilfe wirft allerdings mehr Fragen auf, als er Antworten bietet. Konsolidierungshilfe soll jetzt nur noch bis 2018 gewährt werden. Der Zeitraum, der von der Vorgängerregierung bis 2021 angesetzt war, wurde nicht gewählt, um die Kommunen und Kreise über einen Zeitraum von zehn Jahren zu gängeln,

(Dr. Ralf Stegner [SPD]: Gar nicht!)

sondern um die aufgelaufenen Defizite von circa 800 Millionen € sowie die in den Jahren ab 2011 noch hinzukommenden Defizite vollständig abzubauen.

Frau Kollegin Nicolaisen, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Winter?

Frau Kollegin, stimmen Sie mir zu, dass die 17 Kommunen, von denen Sie gerade gesprochen haben, noch keine Verträge mit dem Innenministerium geschlossen haben, sondern sich nur bereit erklärt haben, Verhandlungen aufzunehmen?

- Ja, dem stimme ich zu, es sind aber schon Gelder geflossen.

(Dr. Ralf Stegner [SPD]: Das wird auch be- rücksichtigt!)