Protocol of the Session on September 27, 2012

Um diese Sicherheitslücke zu schließen, sind sowohl der Bund, der nach wie vor die Novellierung des Telemediengesetzes blockiert, als auch die EU in der Pflicht. Auch hierzu gibt es bereits erste Initiativen im Bundesrat. Insofern lohnt es sich, diese Themen weiter im Innenausschuss des Landtags zu erörtern.

Meine Damen und Herren, ich bin mir nur in einem Punkt sicher: Das Rad der digitalen Wirtschaft, auch als wachsender Job-Motor für Schleswig-Holstein, wird sich nur drehen, wenn die Belange aller Beteiligten angemessen vertreten werden. Dazu gehören auch gemeinsame Spielregeln. - Vielen Dank.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, PIRATEN und SSW)

Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung, zunächst zu Punkt 28, Antrag der Fraktion der FDP, Drucksache 18/173. Hier ist Abstimmung in der Sache beantragt worden. Wer dem Antrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dann ist der Antrag außer mit den Stimmen der CDU-Fraktion angenommen worden. Alle anderen Fraktionen, also SSW, PIRATEN, SPD, BÜNDNIS 90/DIE

(Minister Reinhard Meyer)

GRÜNEN und FDP als Antragsteller, haben diesem Antrag zugestimmt. Dann ist er so beschlossen.

Wir kommen jetzt zu Punkt 42. Das ist der Antrag der Fraktion der PIRATEN „Bundesratsinitiative zur Stärkung der Freiheit und der Privatsphäre im Internet“. Hier ist Überweisung an den Innen- und Rechtsausschuss beantragt worden. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen?

(Wortmeldung Abgeordneter Dr. Patrick Breyer [PIRATEN])

- Nicht während des Abstimmungsvorgangs. - Dann ist das so beschlossen.

Jetzt möchte der Abgeordnete Dr. Breyer noch einmal zur Geschäftsordnung sprechen. Er hat das Wort.

Danke. Ich wollte noch einmal richtigstellen, dass wir federführend die Überweisung an den Innenund Rechtsausschuss, aber auch an den Wirtschaftsausschuss beantragt haben.

Meine Damen und Herren, erhebt sich dagegen Widerspruch? - Das sehe ich nicht. Dann verfahren wir so, also erfolgt die Überweisung federführend an den Rechtsausschuss und mitberatend an den Wirtschaftsausschuss. Das fügen wir dann noch an.

Wir kommen jetzt zum Tagesordnungspunkt 46 B:

Ausstellerbefragung zu HUSUM WindEnergy veranlassen

Dringlichkeitsantrag der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, PIRATEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/228 (neu)

Das ist ein Dringlichkeitsantrag ohne Aussprache. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dann ist auch dieser Antrag so beschlossen.

Wir fahren fort in der Tagesordnung mit den Punkten 11 und 25:

Gemeinsame Beratung

a) Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Konsolidierungshilfe

Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/192

b) Haushaltskonsolidierungsgesetz

Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 18/161

Ich eröffne die Aussprache und erteile der Frau Abgeordneten Beate Raudies das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

(Zuruf Johannes Callsen [CDU])

Wir wollten gerade einen fliegenden Wechsel vornehmen. Vielleicht können wir das eben noch klären. Was war Ihr Anliegen?

Wenn ich es richtig im Kopf habe, hat die CDUFraktion den Antrag auf einen mündlichen Bericht des Ministers eingereicht, der bitte zuerst zu behandeln wäre.

Das ist die Frage, ob der in dieser Sitzung gegeben werden soll. Erhebt sich dagegen Widerspruch? Das ist nicht der Fall.

Frau Abgeordnete, entschuldigen Sie bitte. Dann nehmen wir zunächst einmal den mündlichen Bericht der Landesregierung zum Tagesordnungspunkt „Kommunalhaushaltskonsolidierungsgesetz“ entgegen.

Ist das der mündliche Bericht, Herr Abgeordneter?

(Johannes Callsen [CDU]: Ja!)

Herr Innenminister, Sie haben das Wort. Entschuldigung, das ist jetzt gerade mitten im Präsidentenwechsel passiert.

Kein Problem, wir sind ja flexibel.

(Vizepräsident Bernd Heinemann)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bevor ich auf den Bericht zum Antrag sowie auf den aktuell vorliegenden Gesetzentwurf zur Fortentwicklung der Konsolidierungshilfen zu sprechen komme, lassen Sie mich kurz noch einmal die Ausgangslage skizzieren: Im Dezember 2011 hat der Schleswig-Holsteinische Landtag das Kommunalhaushaltskonsolidierungsgesetz verabschiedet, das im Rahmen des Finanzausgleichs eine stärkere Unterstützung defizitärer Kommunen in unserem Lande vorsieht.

Über die Notwendigkeit, Kommunen mit besonderen Finanzproblemen bei der Haushaltskonsolidierung gezielt zu unterstützen, bestand von Anbeginn an ein breites Einvernehmen. In der Frage der Ausgestaltung des Gesetzes gab es jedoch deutliche Kritik von kommunaler Seite, und zwar sowohl während des Gesetzgebungsverfahrens als auch anschließend zur untergesetzlichen Ausgestaltung in Form der Richtlinien.

Die Kritik wurde im Wesentlichen von den potenziellen Konsolidierungshilfekommunen geäußert, die sich vor allem gegen die strikte Trennung von Konsolidierungshilfen und Fehlbetragszuweisungen, aber auch gegen den nicht unerheblichen Vollzugsaufwand ausgesprochen haben.

Auch würde, so hieß es, der Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit dem Innenministerium, in dem der eigene Konsolidierungsbeitrag als Vorraussetzung für die Gewährung der Konsolidierungshilfen festgehalten werde, zu stark das Recht der kommunalen Selbstverwaltung einschränken. Sie fühlten sich schlicht gegängelt und geknebelt.

Diesen kritischen Stimmen stand auf der anderen Seite eine hohe Erwartungshaltung der Kommunen gegenüber, die zwar keine Konsolidierungshilfen beanspruchen können, aber zur Finanzierung dieser befristet auf einen Teil ihrer Schlüsselzuweisungen verzichten. Diese Kommunen haben verständlicherweise darauf gedrängt, dass die im Wesentlichen solidarisch finanzierten Konsolidierungshilfen eben nicht bedingungslos gewährt werden.

Angesichts der berechtigten Kritik von verschiedenen Seiten sieht der Koalitionsvertrag zunächst eine Aufhebung des Kommunalhaushaltskonsolidierungsgesetzes vor. In Abstimmung mit den Kommunen sollte dann eine alternative Lösung zur Konsolidierung kommunaler Haushalte erarbeitet werden. Bis dahin, also bis zum Vorliegen einer alternativen Lösung, sollten ausschließlich Fehlbetragszuweisungen gewährt werden. Ich finde, heute

zeigen wir, dass wir noch schneller und flexibler zum Ziel kommen können.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Mitte Juli hat sich die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände als Sachwalter der Interessen der gesamten kommunalen Familie für die Fortführung der Gewährung von Konsolidierungshilfen unter Einbeziehung des Landesanteils ausgesprochen. Dieser ausdrückliche Wunsch der Kommunen hat dazu geführt, dass Gespräche darüber geführt worden sind, ob eine schnelle Fortentwicklung der Konsolidierungshilfen möglich scheint und wenn ja, unter welchen Bedingungen.

Die Landesregierung begrüßt es sehr, dass sich die kommunale Familie einvernehmlich auf ein Modell verständigen konnte, mit dem aus ihrer Sicht die bestehende Konsolidierungshilfe fortentwickelt werden kann. Die neue Koalition hat an diesem Modell gern mit Hand angelegt und damit auch ein Zeichen für den neuen Umgang miteinander gesetzt, der nicht mehr durch Alleingänge von oben herab gekennzeichnet ist, sondern ohne Gängelung und Knebelung auskommt und sich stattdessen den Dialog mit den Kommunen zum Ziel gesetzt hat. Ich denke, das zeigt dieses Gesetz auch, und das zeichnet es auch aus.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Wir haben den im Koalitionsvertrag aufgezeigten Weg zur kommunalen Haushaltskonsolidierung abgekürzt und damit schnell und flexibel die Wünsche der Kommunen aufgegriffen. Betroffene sind für uns dabei Beteiligte und nicht ausschließlich Gegenstand von kommunalaufsichtlichen Verfügungen.

Der Gesetzentwurf soll rückwirkend in Kraft treten. So verlieren wir keine Zeit, und die auf kommunaler Seite bereits begonnenen Vorarbeiten zur Haushaltskonsolidierung können nahtlos fortgesetzt werden. Ich bin davon überzeugt, dass wir schon in Kürze signifikante Erfolge bei der Haushaltskonsolidierung erzielen können. Sofern der Gesetzentwurf die Zustimmung des Landtags findet, hätten wir ohne einen Übergangszeitraum die nach dem Koalitionsvertrag geforderte Alternative bereits gefunden.

Nach dem Gesetzentwurf belässt das Land unverändert den eigenen Finanzierungsbeitrag von 15 Millionen € im System. Angesichts der nach wie vor

(Minister Andreas Breitner)

sehr schwierigen Finanzsituation des Landes ist das ein durchaus bemerkenswerter Beitrag.