„Mit der Gewährung der Konsolidierungshilfe sollen die bisher aufgelaufenen sowie die künftig noch entstehenden Fehlbeträge bis zum Jahr 2018 zurückgeführt werden.“
Den Zeitraum auf sieben Jahre zu verkürzen, den Mitteleinsatz von 90 Millionen € - 60 Millionen € für Konsolidierung und 30 Millionen € für Fehlbedarfszuweisungen - nicht zu verändern - ich würde an dieser Stelle einmal den Bleistift spitzen, das kann nicht funktionieren, das ist illusorisch. Das ist nicht zielführender und nicht schneller.
Nach dem bisherigen Gesetz war mit dem Anspruch auf Konsolidierungshilfe die Gewährung von Fehlbetragszuweisungen ausgeschlossen, auch für den Fall, dass die Kommune von sich aus auf Konsolidierungshilfe verzichtet. Hierdurch sollte ausgeschlossen werden, dass eine defizitäre Kommune die strengeren Auflagen der Konsolidierungshilfe vermeidet und stattdessen die mit deutlich weniger Auflagen verbundenen Fehlbetragszuweisungen erhält.
Zukünftig sollen sich Konsolidierungshilfe und Fehlbetragszuweisungen nicht mehr ausschließen. Nein, es gibt einen 30-Millionen-€-Sockelbetrag an Fehlbetragszuweisungen, aus dem sich die Defizitkommunen bedienen dürfen
und den sie, wenn sie sich auf strengere Auflagen eines Konsolidierungskonzepts einlassen, durch die Konsolidierungshilfe ergänzen können.
Liebe Regierungskoalition, mit dem Argument „freiwillige Entscheidung statt Knebelung der Kommunen“ dürfen Sie mir an dieser Stelle nicht kommen, denn die 30 Millionen € und ab 2015 50 Millionen € Fehlbetragszuweisungen reichen nicht annähernd aus, um die Bedarfskommunen alle zufriedenzustellen. Sie werden die Konsolidierungshilfe in Anspruch nehmen müssen. Ist das wirklich Haushaltskonsolidierung? Ich glaube, das ist Augenwischerei.
Die Parlamentsbeteiligung, die wir als CDU-Fraktion hart erkämpft hatten, ist ausgeschlossen. Wir hatten beschlossen, die Verträge dem Innen- und Rechtsausschuss und dem Finanzausschuss vorzulegen. Das ist vom Tisch. Jetzt heißt es:
„Konsolidierungshilfen werden nur gewährt, sofern die Gemeinde oder der Kreis im selben Jahr Fehlbetragszuweisungen nach § 16 a erhält.“
Ihr neuer Gesetzentwurf gibt den Kommunen und Städten ein falsches Signal. Sie könnten jetzt durch die Wahlfreiheit weniger sparen und erhalten trotzdem die Hilfe der kommunalen Familie. Diese erbringt einen wirklichen Solidarbeitrag und hat ein Recht zu erfahren, wie mit ihrem Geld umgegangen wird. Daher interessiert nicht nur uns Parlamentarier, sondern auch die Geberkommunen, wie der praktische Vollzug durchgeführt werden soll.
Ich stelle fest, dass im Koalitionsvertrag von der Streichung des Gesetzes die Rede war, das heißt, die 15 Millionen €, die in unserem Gesetz bisher aus Landesmitteln kamen, die den Regierungsfraktionen ursprünglich als eine Gegenfinanzierung von Mehrausgaben dienen sollten, hätten zum Beispiel für die erste Rate der 15 Millionen € Kitaförderung im Jahr 2013 genutzt werden können.
Dem Gesetzentwurf fehlt jegliche Begründung; er ist handwerklich unzureichend. Das zeigt sich zum Beispiel darin, dass das Inkrafttreten des Gesetzes rückwirkend zum 1. Januar 2012 geplant ist - die Dänenampel will ihre Regierungszeit also ein halbes Jahr vorverlegen.
Nach meiner Einschätzung könnte der Gesetzentwurf frühestens in der November- oder DezemberTagung verabschiedet werden und zum kommenden Jahr in Kraft treten.
Es fehlen klare und verbindliche Regelungen, um den Kommunen Sparanstrengungen aufzuerlegen. Die spannende Frage ist die der Ausgestaltung der Richtlinien. Hier wäre Transparenz gegenüber den Geberkommunen nur fair.
Also Hosen runter! Wie sieht die Richtlinie aus? Gibt es eine zielgerechte Verwendung? Gibt es überhaupt einen Anreiz, weiterhin ernsthaft Konsolidierung zu betreiben? Oder ist das alles nur ein Placebo?
Die hochgepriesene sogenannte Freiwilligkeit und die Luft zum Atmen treten auch hierdurch leider nicht ein.
(Dr. Kai Dolgner [SPD]: Darf ich das als Nein werten? - Dr. Heiner Garg [FDP]: Nur, wenn er nicht die Hose runterlässt! - Heiter- keit und weitere Zurufe)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die finanzielle Not der Kommunen in Schleswig-Holstein ist groß. Darin sind wir uns in diesem Haus alle einig. Deshalb haben wir uns im Koalitionsvertrag als Land zu unserer besonderen Verantwortung für die Kommunen bekannt. Wir werden aufwachsend bis 2017 den Kommunen insgesamt 80 Millionen € für den Kita-Ausbau zur Verfügung stellen. Das wird nicht reichen. Deshalb werden wir uns auch auf Bundesebene für weitere Steuereinnahmen und Entlastungen bei den Sozialleistungen, wie zum Beispiel bei der Eingliederungshilfe, einsetzen.
In der parlamentarischen Sommerpause konnte ich verschiedene Landrätinnen und Landräte und Bürgermeister besuchen. Ich habe mich dort mit ihnen und den Vertretern der Rats- und Kreisfraktionen ausgetauscht. Die Realität zeigt, dass wir nicht alle Kommunen über einen Kamm scheren können. Unsere Kommunen haben sehr unterschiedliche Herausforderungen zu meistern: den demografischen Wandel - insbesondere auf dem Land -, die städtischen Besonderheiten, die Nähe oder die Entfernung zur Metropole Hamburg und andere strukturelle Eigenheiten, Kommunen, die weniger sparen müssen als andere, und Kommunen, denen das Wasser bis zum Hals steht. Richtig gut geht es wohl keiner Kommune mehr. Wenn eine Gemeinde oder ein Kreis meint, weniger abgeben zu müssen, weil sie für ihre Sparanstrengungen belohnt werden wollen, vermelden mindestens zwei andere, dass sie mehr Unterstützung benötigen als bisher.
In meiner Heimatstadt Pinneberg zum Beispiel Frau Alheit ist gerade nicht da, sie wird das aber bestätigen können - ist zu befürchten, dass trotz vielfältiger Sparbemühungen irgendwann auch die letzte Schwimmmöglichkeit geschlossen werden muss. Kinder können dann keinen Schwimmunterricht mehr bekommen, obwohl sie wahrscheinlich gern einmal das Wasser bis zum Hals stehen hätten. Ein Freibad gibt es schon lange nicht mehr. Sie in Kiel haben ja wenigstens noch die Ostsee.
Wir haben den Wunsch nach einer neuen Konsolidierungshilfe aufgegriffen. Dafür dass das so zügig geschehen konnte, danke ich insbesondere dem In
nenminister und der Finanzministerin, aber ganz besonders auch den beteiligten kommunalen Landesverbänden.
Unser Vorgehen haben wir - im Gegensatz zur vorherigen Regierung - im Einvernehmen mit allen kommunalen Landesverbänden abgesprochen. Laut Aussage eines Oberbürgermeisters war das ein historisches Novum.
- Der hieß Herr Saxe. Wir haben zusammen mit den Betroffenen ein Modell entwickelt, das von allen Seiten getragen werden kann und das gemeinsame Ziel nicht aus den Augen verliert. Die neue Regelung wird kein bürokratisches Monster sein. Frau Nicolaisen, sie wird zurzeit auch wieder gemeinsam mit Landesverbänden diskutiert. Das ist ein transparentes Verfahren, es wird nichts im Hinterstübchen gemacht.
Wir haben eine gute und transparente Lösung gefunden, wie wir finanzpolitische Nachhaltigkeit erreichen können, ohne einzelne Kommunen zu überfordern. Ohne ein solidarisches Miteinander unter Einbeziehung der Eigenverantwortung werden wir aus diesem Dilemma nicht herauskommen können. Wir werden klare, verbindliche Regelungen schaffen, die den Kommunen Sparanstrengungen abverlangen, aber auch Luft zum Atmen lassen.
Der neue Stil der Regierungskoalition hat sich ausgezahlt: Wir gestalten gemeinsam mit der kommunalen Familie und nicht gegen sie. - Danke.
Meine Damen und Herren, bevor wir in der Debatte fortfahren, bitte ich Sie, mit mir gemeinsam Schülerinnen und Schüler der Flensburger Wirtschaftsschule HLA auf der Tribüne zu begrüßen.
- Selbstverständlich wollten wir Sie begrüßen. Besuchen können wir uns gleich in der Mittagspause. Entschuldigung.