Protocol of the Session on January 21, 2015

Frau Ministerin, sind die Anstaltsleitungen beziehungsweise die Anstaltsleitung in Lübeck im Be

sonderen an der Erstellung des Gesetzentwurfs beteiligt gewesen, bevor die Regierungsanhörung stattgefunden hat?

Herr Abgeordneter, alle Anstalten sind an dem Gesetzesvorhaben beteiligt gewesen. Das ist folgerichtig und notwendig. Wir brauchen die Einbeziehung der Praxis. Das gilt für alle Anstalten.

Eine weitere Zusatzfrage.

Ich verstehe Sie also richtig, dass die Anstaltsleitungen bereits bei der Formulierung des Gesetzestextes beteiligt worden sind?

Nein, da verstehen Sie mich nicht richtig. Es geht um ein Gesetzesvorhaben. Sie sind ja auch schon einige Jahre dabei. Sie wissen, dass es vor der Formulierung eines Gesetzentwurfs ganz viele Vorgespräche, ganz viele Diskussionen und Leitlinien gibt, die zu erörtern sind.

Eine weitere Zusatzfrage. - Bitte.

Um sozusagen auf meine erste Frage zurückzukommen: Das heißt, die Anstaltsleitungen waren an den Vorarbeiten und an der Erstellung des Gesetzentwurfs vor der Regierungsanhörung beteiligt?

Nein, die Anstaltsleitungen und die Anstalten sind einbezogen worden - so wie es bei jedem Gesetzesvorhaben der Fall ist.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Günther. - Bitte schön.

Frau Ministerin, können Sie uns die schriftlichen Dokumente über die Anhörung der Anstaltsleitung der JVA Lübeck zur Verfügung stellen?

Herr Abgeordneter, im Moment befindet sich der Gesetzentwurf in der Kabinettsberatung. Sie wissen, dass es dann eine Anhörung im Rahmen der Kabinettsbefassung gibt. Dann gibt es eine zweite Kabinettsbefassung. Dann beschließt das Kabinett, und dann leitet das Kabinett den Gesetzentwurf dem Landtag zu. Dann geht es in den Ausschuss, dann veranstaltet der Ausschuss schriftliche und mündliche Anhörungen, und dann irgendwann beschließt der Landtag.

(Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Günther.

Darf ich daraus schließen, dass es keine schriftlichen Dokumente über die Anhörung der JVA-Leitung in Lübeck im Ministerium gibt?

Das dürfen Sie nicht.

(Lachen SSW)

Eine dritte Zusatzfrage des Abgeordneten Günther.

Dann stelle ich noch einmal die Frage: Wenn es die Dokumente gibt, können Sie die dem Landtag zur Verfügung stellen?

Wir können dem Landtag alles Mögliche zur Verfügung stellen.

(Daniel Günther [CDU]: Vielen Dank!)

Das ist nicht die Frage.

(Daniel Günther [CDU]: Ach so!)

- Nein, das ist nicht die Frage. Die Frage ist, dass der Landtag eigene Anhörungen durchführen kann

(Zuruf Hans-Jörn Arp [CDU])

und dass es ein festgelegtes Gesetzgebungsverfahren gibt.

(Hans-Jörn Arp [CDU]: Wir können Akten- einsicht beantragen!)

Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Stegner.

Frau Justizministerin, noch einmal unter Einbeziehung der langjährigen Erfahrung, die Sie als Parlamentarierin gesammelt haben: Halten Sie die Gesetzgebungsverfahren, die wir in diesem Landtag anwenden und die auch die Vorgängerkoalition angewandt hat, für ausreichend und zielführend?

(Dr. Ekkehard Klug [FDP]: Sie sind vor al- lem von der Verfassung vorgeschrieben!)

Ich halte sie für ausreichend und zielführend, ja.

(Vereinzelter Beifall SSW und SPD)

Eine Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Lange. Es geht normalerweise der Reihe nach. - Bitte schön.

Frau Ministerin, halten Sie es für angemessen, Fachleute wie zum Beispiel die Leiter oder Leiterinnen von Justizvollzugsanstalten in entsprechender Art und Weise in solche Verfahren einzubeziehen und auch von den Erfahrungen der Praktiker zu profitieren?

Ich halte das für notwendig und angemessen und sage, dass wir alle relevanten Gruppen beteiligt haben, dass viele dieser relevanten Gruppen auch den Abgeordneten schon ihre Stellungnahmen zur Verfügung gestellt haben und dass wir ein festgelegtes, bekanntes Gesetzgebungsverfahren haben.

Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten König.

Frau Ministerin, werden Sie uns denn die Stellungnahmen zur Verfügung stellen, wenn das Gesetzgebungsverfahren von Ministeriumsseite abgeschlossen ist?

Herr Abgeordneter, der zuständige Ausschuss kann das Ministerium darum bitten.

(Peter Eichstädt [SPD]: Das wäre nicht das erste Mal!)

Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten König.

Würden Sie es denn machen, wenn der Ausschuss Sie darum bittet?

(Beifall Thomas Rother [SPD])

Herr Abgeordneter, ich mache nichts auf Zuruf.

Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Koch.

Frau Ministerin, bei den uns allen bestens bekannten, üblichen Gesetzgebungsverfahren war es in der Vergangenheit genauso aber auch üblich, dass die Landesregierung dem Landtag die Ergebnisse der von ihr durchgeführten Anhörung zur Verfügung gestellt hat. Können wir davon auch in diesem Verfahren ausgehen?

Dem Ausschuss - ich habe es bereits gesagt - steht es frei, darum zu bitten. Ich werde mich nicht dagegen sperren.

Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Koch.

Gab es eine Beteiligung der Anstaltsleitung der JVA Lübeck außerhalb des normalen Anhörungsverfahrens der Landesregierung zum Strafvollzugsgesetz?

(Birgit Herdejürgen [SPD]: Das Anhörungs- verfahren hat noch gar nicht stattgefunden!)

Wie bei jedem Gesetzgebungsvorhaben sind auch hier alle relevanten Gruppen beteiligt worden, alle Anstalten, die Anstaltsleitungen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Sachverständige, Experten und so weiter.

Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Stegner.