Protocol of the Session on January 21, 2015

Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Stegner.

Frau Ministerin, können Sie bestätigen, dass es üblich ist, wenn die Landesregierung dem Landtag Gesetzentwürfe zuleitet, dass sie das mit einer Begründung tut und auch ihre Erkenntnisse aus Anhörungen mitteilt, und dass darüber hinaus bei Akteneinsichtsbegehren auch immer geprüft wird, ob sich diese Akteneinsichtsbegehren auf Dinge beziehen, die dem Parlament mitzuteilen sind oder nur der internen Meinungsbildung der Landesregierung dienen, und dass diese übliche Praxis bisher nicht beanstandet worden ist und korrekt angewandt wird?

Das kann ich bestätigen.

Es gibt eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Dudda.

Frau Ministerin, könnten Sie uns erklären, woher sich Ihr Optimismus ableitet, dass eine Anstaltsleiterin, die nicht einmal in der Lage ist, mit den Basics einer Geiselnahme klarzukommen, diese nicht

selbstständig abarbeiten und mit ihr fertig werden kann, Ihnen bei der Neufassung eines Gesetzes über den Vollzug helfen kann?

(Zurufe SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Herr Abgeordneter, diese Frage ist nicht zulässig. Sie enthält eine Unterstellung und ist daher nicht zulässig. Sie müssen sie anders formulieren.

Dann wiederhole ich die Frage nicht, sondern ich formuliere sie anders. Woher kommt der Optimismus der Ministerin, dass die Anstaltsleiterin in Lübeck dazu befähigt ist, Ihnen gute Ratschläge bei einem neuen Strafvollzugsgesetz zu geben?

Die Anstaltsleiterin ist seit September 2013 Anstaltsleiterin der JVA Lübeck. Sie ist Anstaltsleiterin nach einem ganz normalen Bewerbungsverfahren, auf der Grundlage einer Bestenauslese, geworden. Mir ist nicht bekannt, dass es irgendwie eine Konkurrentenklage gegeben hat.

(Zuruf Thomas Rother [SPD])

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. - Ich rufe jetzt die Frage des Abgeordneten Hartmut Hamerich auf.

Frau Ministerin, ich versuche, eine Frage zu formulieren, die weder die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen beeinträchtigt noch die Vertraulichkeit bestimmter Gespräche berührt. Verbindet die Landesregierung mit der Anstaltsleitung der JVA in Lübeck die Erwartung der Umsetzung beziehungsweise der Erprobung eines gemäß Vorstellung der Landesregierung modernen Strafvollzugs? Und welche Vorstellungen sind dies?

Zentraler und leitender Gedanke eines modernen Strafvollzugs ist die Sicherheit, die Sicherheit von Bevölkerung, Gesellschaft, Bediensteten und Ge

fangenen. Die Voraussetzung für eine gelungene Resozialisierung von Gefangenen ist Sicherheit.

Es gibt eine Zusatzfrage des Abgeordneten Hamerich.

Das ist die Beantwortung des zweiten Teils der Frage. Der erste Teil der Frage war: Verbindet die Landesregierung mit der Anstaltsleitung der JVA in Lübeck die Erwartung der Umsetzung beziehungsweise Erprobung von bestimmten Vorstellungen?

Herr Abgeordneter, ich wiederhole gern, was ich vorhin gesagt habe. Wie bei jedem Gesetzgebungsvorhaben haben wir eine breite Beteiligung der betroffenen Gruppen. Wir brauchen die Ergebnisse und Erfahrungen aus der Praxis. Die haben wir uns eingeholt.

Es gibt eine Zusatzfrage des Abgeordneten Harms.

Frau Ministerin, kann man nicht von jeder Anstaltsleitung erwarten, dass sie sich um einen modernen Strafvollzug bemüht?

Davon gehe ich aus, zumal das Land SchleswigHolstein nach der Föderalismusreform 2006 verpflichtet ist, ein eigenes Landesstrafvollzugsgesetz zu beschließen.

(Vereinzelter Beifall SSW, SPD und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN)

Weitere Wortmeldungen zu dem Fragenkomplex liegen nicht vor. - Ich rufe jetzt die Frage der Abgeordneten Angelika Beer auf.

Frau Ministerin, als 15. Fragestellerin möchte ich von Ihnen gern wissen, ob es möglich ist, durch bauliche Maßnahmen, also zum Beispiel durch den

(Wolfgang Dudda)

Einbau von Zwischentüren oder Ähnliches, oder organisatorische Veränderungen die Sicherheit der Bediensteten besser zu gewährleisten?

Frau Abgeordnete, die Sicherheit der Bediensteten ist gewährleistet.

(Hartmut Hamerich [CDU]: Das hat man ja gesehen!)

Sie haben eine Zusatzfrage? - Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Ich habe eine Zusatzfrage, ja. Sie haben 2012 nach dem Vorfall der Geiselnahme selber angekündigt, dass Sie eine Überprüfung vornehmen werden im Hinblick auf die eben gerade gestellte Frage. Gibt es einen Bericht zu den Überprüfungen von 2012, der nahelegt, dass man auch im Hinblick auf die JVA Lübeck Veränderungen vornimmt?

Es werden laufend Maßnahmen zur Verbesserung der baulichen und organisatorischen Situation in unseren Justizvollzugsanstalten durchgeführt.

Eine weitere Zusatzfrage? - Bitte.

Würden Sie den Bericht zu den Ergebnissen Ihrer Prüfung nach der Geiselnahme 2012 dem Ausschuss bitte zur Verfügung stellen?

Das tue ich gern. Ich glaube, das habe ich auch in meinem Zwischenbericht schon deutlich gemacht.

Die Frau Abgeordnete Lange hat das Wort zu einer Zusatzfrage.

Weil nun schon mehrfach auf den Vorfall aus dem Jahr 2012 verwiesen worden ist: Frau Ministerin, war es nicht so, dass der Vorfall 2012 in der Anstaltskapelle stattgefunden hat, also völlig unabhängig von den sogenannten Zellen, in denen sich die Gefangenen befinden?

So ist es.

Herr Abgeordneter Bernstein hat zu einer Zusatzfrage das Wort.

Frau Ministerin, wann haben Sie Kenntnis von den Defiziten erlangt, die die Mitarbeiter bei den Sicherheitsschulungen, beispielsweise zum Waffengebrauch und zur Selbstverteidigung, formuliert haben?

Die waffenlose Selbstverteidigung war schon vor dem Vorfall am 24. Dezember 2014 beschlossen und befand sich in der Umsetzung. Das sollte nur noch vom Hauptpersonalrat mit beschlossen werden.

Eine weitere Zusatzfrage sehe ich nicht. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor; damit ist die Fragestunde beendet.

(Anhaltender Beifall SSW, SPD und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich unterbreche jetzt die Sitzung, sie wird um 15 Uhr fortgesetzt. Ich wünsche Ihnen eine angenehme Mittagspause und guten Appetit. Die Sitzung ist unterbrochen.

(Unterbrechung: 12:47 bis 15:05 Uhr)

Meine Damen und Herren, ich eröffne die Sitzung wieder.

(Angelika Beer)

Begrüßen Sie mit mir Mitglieder der CDU in Norderstedt. - Seien Sie uns herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag!

(Beifall)

Weiterhin begrüßen Sie bitte mit mir den Vorsitzenden des Pflegerates Schleswig-Holstein, Frank Vilsmeier,

(Beifall)

Vorstandsmitglieder der Deutschen Berufsverbandes Krankenpflege und die DRK-Schwesternschaft, vertreten durch Frau Oberin Lüdeke. - Seien Sie uns herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag!