Frau Ministerin, wie oft kommt es bei Haftraumrevisionen und wie oft kam es in der Vergangenheit vor, dass solche gefährlichen Gegenstände beziehungsweise Alkohol oder andere Drogen in den Hafträumen gefunden werden? Vielleicht können Sie einen Zeitraum eingrenzen. Passiert dies häufiger, oder ist dies eher der Ausnahmefall?
Wir haben es hier mit vier Untersuchungshäftlingen zu tun, die am 24. Dezember 2014 im Umschlussverfahren in einer Zelle zusammengebracht worden sind. Gab es im Vorfeld Hinweise darauf, dass es bei diesen Häftlingen schon einmal zu Alkoholgenuss oder etwas Ähnlichem gekommen ist?
Gibt es weitere Fragen zu diesem Komplex? - Das ist offensichtlich nicht der Fall. - Ich rufe nun die Frage des Herrn Abgeordneten Tobias Koch auf.
Frau Ministerin, ich frage Sie: Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung dazu, dass die monatliche Haftraumrevision in der JVA Lübeck nicht konsequent durchgeführt wird, dass aber Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dazu angehalten wurden, in entsprechenden Berichten und Protokollen auch bei nicht durchgeführten Haftraumrevisionen anzugeben, dass eine ordnungsgemäße Prüfung erfolgt sei?
Dann würde ich Sie gern weiterhin fragen wollen: In der Medienberichterstattung vom 14. Januar 2015 heißt es in den „Lübecker Nachrichten“, ein anonymer Informant aus der JVA behaupte gar, die monatlichen Haftraumrevisionen würden in der gesamten Anstalt nicht mehr eingehalten: Wir unterschreiben zum Teil blanko dafür, dass die Zellen in Ordnung sind. Haben Sie diese Pressemitteilung zur Kenntnis genommen? Wie haben Sie darauf reagiert?
Die Anstalt hat dem Ministerium versichert, dass die Haftraumrevisionen wie vorgeschrieben durchgeführt werden.
Frau Ministerin, ich würde gern weiterfragen: Sie sind offensichtlich bisher nicht selbst tätig geworden, und Sie haben sich auf die Informationen der Anstaltsleitung verlassen.
In der Medienberichterstattung vom 15. Januar 2015 im „sh:z“ stand die Überschrift: „Hilferuf aus dem Lübecker Gefängnis“. Dort wird der Gewerkschaftsvertreter im Strafvollzug, Herr Hinrichsen, zitiert: So führe der von Mauruschat betriebene Laisser-faire-Stil in Bezug auf die Durchsuchung von Zellen zu einer Demotivation der Justizbeamten. Ein wörtliches Zitat:
„Es kommt vor, dass Vorgesetzte die Kollegen auffordern, sichergestellte Gegenstände zurückzugeben und ein Auge zuzudrücken.“
Dies sagte Herr Hinrichsen. Frau Ministerin, halten Sie es vor dem Hintergrund Ihrer bisherigen Antworten für angemessen, darauf weiter zu reagieren?
Herr Abgeordneter, ich versichere Ihnen, dass alle im Raum stehenden Vorwürfe überprüft werden. Erst dann können wir alles bewerten und gegebenenfalls Konsequenzen daraus ziehen.
Sie sagten gerade „überprüft werden“. Ich möchte fragen: Wurden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der JVA hierzu bereits vom Justizministerium befragt und, wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Herr Abgeordneter, die Anstalt hat dem Ministerium versichert, dass die Haftraumrevisionen wie vorgeschrieben durchgeführt werden.
Frau Ministerin, Sie haben eben ausgeführt, dass dort weitere Untersuchungen durchgeführt werden. Eben in Ihrer Antwort haben Sie jedoch darauf hingewiesen, dass Ihnen die Anstaltsleitung bereits versichert habe, dass dort nichts passiert sei. Wie gehen Sie jetzt weiter vor? Werden dort jetzt Mitarbeiter befragt? Wie sieht das aus? Geben Sie sich mit der Antwort der Anstaltsleitung bei einem so gravierenden öffentlichen Vorwurf zufrieden?
Herr Abgeordneter, ich habe vorhin gesagt, die Anstalt habe dem Ministerium versichert, dass die Haftraumrevisionen wie vorgeschrieben durchgeführt werden. Ich habe Ihnen vorhin auch deutlich gemacht, dass wir alle im Raum stehenden Vorwürfe überprüfen, dass wir aber erst danach alles bewerten können und auch erst danach gegebenenfalls daraus Konsequenzen ziehen können.
Heißt „Prüfung“ dann auch, dass Sie mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die diese Vorwürfe erhoben haben, noch einmal vonseiten des Ministeriums sprechen oder auch mit anderen Mitarbeite
Herr Abgeordneter, ich spreche immer und immer wieder mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Vollzugs und mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meines Hauses sowie mit anderen auch.
Das Wort zu einer weiteren Zusatzfrage hat der Herr Abgeordnete Wolfgang Dudda. Zunächst aber frage ich, ob es weitere Zusatzfragen zu diesem Komplex gibt. - Das ist nicht der Fall.
Ich frage Sie, Frau Ministerin: Gab es eine Anweisung der Anstaltsleiterin der JVA Lübeck, Frau Mauruschat, wonach die Polizei nicht sofort über die Geiselnahme informiert werden sollte?
Ist es richtig, dass in dem Vermerk, in dem ich diese Anweisung entdeckt habe und aus dem ich zitiere - „… benachrichtigte unmittelbar die Anstaltsleiterin, Frau Mauruschat, telefonisch über den Vorfall und besprach knapp das weitere Vorgehen (kei- ne Polizei usw.)“, - zum Ausdruck gebracht worden ist, dass keine Polizei eingeschaltet werden soll? Können Sie uns erklären, warum keine Polizei eingeschaltet werden sollte?
Das zu dem Zeitpunkt gültige Regelwerk sah eine unmittelbare Einschaltung der Strafvollzugsbehörde nicht zwingend vor.
Lag Ihnen, als Sie uns im Ausschuss darüber unterrichtet hatten, diese Meldung mit dem Informationsstand, keine Polizei zu informieren, vor?
Ihre Abteilungsleiterin, Frau Korn-Odenthal, hatte uns gesagt, alle Meldungen seien vollständig vorhanden; zu denen habe auch diese gehört, und Sie hätten die Akten gesehen. Wie können Sie uns erklären, dass Sie gesagt haben, es gebe keine Weisung und keine Verzögerung, obwohl wir Dokumente finden, nach denen dies doch so ist?
Herr Abgeordneter, alle Meldungen liegen unserer Vollzugsabteilung und dem Ministerium vor. Die Anweisung von Frau Mauruschat, auf die Sie jetzt anspielen, bezieht sich auf die Frage, ob die Strafverfolgungsbehörde unmittelbar eingeschaltet werden soll, ob das zwingend erforderlich ist. Darauf habe ich geantwortet.
Zu diesem Komplex erteile ich das Wort zu einer weiteren Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Ostmeier.
Frau Ministerin, habe ich Sie gerade richtig verstanden, dass Sie sich auf eine Frage des Herrn Abgeordneten Dudda darauf bezogen, dass Frau Mauruschat aufgrund einer zu dem Zeitpunkt geltenden Regelung gehandelt hat? Wenn dies so ist, möchte ich Sie fragen: Gibt es in der Zwischenzeit eine neue Regelung?