Protocol of the Session on January 21, 2015

(Beifall)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 42 auf:

Fragestunde Situation der Justizvollzugsanstalt Lübeck

Bevor wir in die Fragestunde eintreten, gebe ich Ihnen folgende Hinweise zum Verfahren:

Erstens. Nach Beantwortung der jeweiligen Frage stehen den Fragestellerinnen und Fragestellern drei Zusatzfragen zu, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Antwort der Landesregierung stehen müssen.

Zweitens. Anschließend haben entsprechend der bisherigen Parlamentspraxis alle Abgeordneten die Möglichkeit, bis zu drei Zusatzfragen zu stellen, vorausgesetzt, diese Fragen stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Beantwortung durch die Landesregierung.

Drittens. Sofern ich keine Wortmeldungen mehr sehe, wird der Fragenkomplex geschlossen. Weitere Zusatzfragen sind dann nicht mehr möglich.

Viertens schlage ich zum Verfahren weiter vor, dass der jeweilige Fragenkomplex abgeschlossen wird, sobald keine Wortmeldungen mehr vorliegen.

(Ministerpräsident Torsten Albig)

Ich bitte Sie daher, mir rechtzeitig die jeweiligen Zusatzfragen anzuzeigen.

Ich eröffne die Fragestunde und erteile zunächst der Frau Abgeordneten Petra Nicolaisen zur ersten Frage im Rahmen der Fragestunde das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. Ich frage Sie, Frau Ministerin: Welche Hinweise auf eine möglicherweise geplante Geiselnahme hat es nach Kenntnis der Landesregierung vor den Vorkommnissen am 24. Dezember 2014 gegeben?

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Abgeordnete, ich bitte um Verständnis, dass ich diese Frage zurzeit nicht beantworten kann. Der Komplex ist Gegenstand der laufenden polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen.

Bitte, Sie haben eine Zusatzfrage, Frau Abgeordnete.

Ja, dann möchte ich doch noch einmal nachfragen: Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung darüber, dass ein Häftling eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter der JVA Lübeck bereits vor dem 24. Dezember 2014 darauf hingewiesen haben soll, dass eine Geiselnahme geplant sein könnte?

Ich wiederhole, dass dieser Komplex Gegenstand der laufenden polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen ist.

(Zurufe CDU)

Weitere Zusatzfragen zu diesem Komplex? - Bitte, Frau Abgeordnete Ostmeier.

Frau Ministerin, zu diesem Themenkomplex „geplant“, ob Ihnen das bekannt war, haben Sie im Innen- und Rechtsausschuss gesagt - ich glaube, das ist im Protokoll auf Seite 16 -, dass es sich nicht um

eine geplante Geiselnahme gehandelt habe. Stehen Sie heute weiter zu dieser Aussage?

Ich habe den Innen- und Rechtsausschuss so früh wie möglich über den Sachstand informiert, den ich hatte. Allen war klar, dass es ein Zwischenbericht war.

Das heißt, Sie stehen zu dem, was Sie am 7. Januar 2015 im Innen- und Rechtsausschuss gesagt haben, nämlich dass es sich nicht um eine geplante Geiselnahme handelte?

Ich habe dem Innen- und Rechtsausschuss am 7. Januar 2015 einen ersten Zwischenbericht zukommen lassen. Am 9. Januar 2015 habe ich ihm einen zweiten Zwischenbericht zukommen lassen, dieser war in einer kurzen Mail vom 8. Januar 2015 angekündigt. Ich hatte auch die Frau Vorsitzende des Innen- und Rechtsausschusses in einem sehr guten Telefonat darüber informiert. Das war der damalige Sachstand.

Vielen Dank.

Weitere Wortmeldungen zu diesem Fragenkomplex sehe ich nicht. Ich rufe jetzt die Frage der Frau Abgeordneten Astrid Damerow auf.

Danke sehr, Herr Präsident. - Frau Ministerin, wie, wann und auf welchem Weg erfolgte die Weitergabe der Informationen zu den Vorfällen in der JVA in Lübeck am 24. Dezember 2014 innerhalb des Justizministeriums, und wie bewertet die Landesregierung diese Informationsweitergabe?

Frau Abgeordnete, die Weitergabe der Informationen erfolgte auf dem üblichen Dienstweg. Dies halte ich für sachgerecht.

(Präsident Klaus Schlie)

Bitte, eine weitere Zusatzfrage.

Frau Ministerin, wann genau sind Sie als Hausspitze über diese Vorfälle informiert worden?

Ich bin am 25. Dezember 2014 um 10 Uhr informiert worden.

Bitte, eine weitere Zusatzfrage.

Würden Sie nach heutiger Bewertung der Vorgänge diesen Ablauf der Information auch heute noch für richtig erachten? Würden Sie bei einer Wiederholung genauso handeln?

Dies halte ich für sachgerecht.

Weitere Zusatzfragen zu diesem Fragenkomplex sehe ich nicht.

(Volker Dornquast [CDU]: Wirklich beein- druckend!)

Ich rufe jetzt die Frage des Herrn Abgeordneten Dr. Axel Bernstein auf.

Frau Ministerin, welche Kenntnisse hatte die Landesregierung darüber, dass bereits im Vorfeld der Vorfälle vom 24. Dezember 2014 innerhalb der JVA Alkohol gefunden worden sein soll, der offensichtlich zum Konsum durch Gefangene bestimmt war, und dass bei Durchsuchungen durch JVA-Mitarbeiter nach dem Heiligabend zum Beispiel angespitzte Löffel gefunden worden sein sollen, die eventuell als Waffen hätten eingesetzt werden können?

Herr Abgeordneter, auch durch regelmäßig durchgeführte Haftraumrevisionen lässt sich nicht vermeiden, dass Gefangene Alkohol ansetzen. Bei diesen regelmäßigen Haftraumrevisionen werden teilweise auch verbotene Gegenstände gefunden. Genau deshalb werden die Haftraumrevisionen durchgeführt.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Bernstein? - Bitte.

Frau Ministerin, wurden Sie über die Funde, die im Umfeld des Vorfalls vom 24. Dezember 2014 stehen, informiert?

Ich habe mich zu der Weitergabe von Informationen vorhin geäußert. Ich habe gesagt, dass diese sachgerecht gewesen sei.

Eine weitere Zusatzfrage? - Bitte, Herr Abgeordneter Bernstein.

Ich frage noch einmal ganz konkret: Frau Ministerin, Sie haben uns über diese Funde in der Ausschusssitzung am 7. Januar 2015 nicht informiert. Hatten Sie da bereits Kenntnis darüber, beziehungsweise wann hatten Sie Kenntnis davon erlangt?

Herr Abgeordneter, erst wenn wir alle Vorwürfe geprüft haben und ich mir einen Gesamtüberblick verschafft habe, kann ich alles bewerten und gegebenenfalls daraus Konsequenzen ziehen.

(Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Abgeordneter, bitte Ihre dritte Zusatzfrage.

Frau Ministerin, haben Sie vor der Ausschusssitzung am 7. Januar 2015 Kenntnis von diesen Funden gehabt?

Diese Funde und diese Haftraumrevisionen gehören zum vollzuglichen Alltag. Sie finden einmal pro Woche oder mindestens dreimal pro Monat statt. Ich werde Ihnen gern eine genaue Liste zukommen lassen.

(Zuruf CDU: Die Frage ist nicht beantwor- tet!)

Gibt es weitere Fragen zu diesem Fragenkomplex? - Bitte, Herr Abgeordneter Rother.