Frau Ministerin, habe ich Sie gerade richtig verstanden, dass Sie sich auf eine Frage des Herrn Abgeordneten Dudda darauf bezogen, dass Frau Mauruschat aufgrund einer zu dem Zeitpunkt geltenden Regelung gehandelt hat? Wenn dies so ist, möchte ich Sie fragen: Gibt es in der Zwischenzeit eine neue Regelung?
Frau Abgeordnete, so, wie sich mir der Fall aus heutiger Sicht darstellt, war dies ein Fehler. Wir haben diesen Fehler vorgestern behoben, indem wir einen vorläufigen Erlass beschlossen haben, der mit dem Herrn Generalstaatsanwalt abgestimmt werden soll. Wir haben diesen Fehler also korrigiert.
Mögen Sie in groben Zügen sagen, was dieser neue Erlass jetzt neu zum Inhalt hat im Gegensatz zu dem vorherigen Erlass?
Also die Strafverfolgungsbehörde muss sofort in derartigen Fällen seitens der Anstaltsleitung unterrichtet werden?
Gibt es zu diesem Komplex weitere Zusatzfragen? Herr Abgeordneter Günther, danach Herr Abgeordneter Harms.
Frau Ministerin, ist es Ihre generelle Auffassung, dass dann, wenn Straftaten vergleichbaren Ausmaßes begangen werden, die Strafverfolgungsbehörden nicht unverzüglich informiert werden müssen?
Ich habe vorhin geantwortet, dass zu dem Zeitpunkt, zu dem dieser Vorfall in Lübeck stattfand, das gültige Regelwerk eine unmittelbare Einschaltung der Strafverfolgungsbehörde nicht zwingend vorsah. Das haben wir geändert, weil dies aus heutiger Sicht zu ändern war.
Ich wiederhole das noch einmal. Hier geht es nicht um dieses konkrete Regelungswerk in der JVA Lübeck, sondern es geht hier um eine Straftat erheblichen Ausmaßes, zu der Sie die Auffassung vertreten haben, dass die Kenntnisnahme durch die Strafverfolgungsbehörde nicht unmittelbar erfolgen musste. Deshalb frage ich erneut: Ist es generell Ihre Auffassung, dass es in Ordnung ist, dass -
Halten Sie es für generell unproblematisch, dass Strafverfolgungsbehörden in solchen Fällen nicht informiert werden?
Herr Abgeordneter Günther, ich wiederhole gern, dass das zu dem Zeitpunkt gültige Regelwerk eine unmittelbare Einschaltung der Strafverfolgungsbehörde nicht zwingend vorsah. So, wie sich der Fall mir aus heutiger Sicht darstellt, war dies ein Fehler. Diesen Fehler haben wir vorgestern korrigiert, indem wir einen vorläufigen Erlass herausgegeben haben. Dieser Erlass wird in Zusammenarbeit mit der Generalstaatsanwaltschaft dann auch zu einem endgültigen Erlass umformuliert werden.
Frau Ministerin, wurde denn von der Vorgängerregierung ein entsprechender Erlass, wie Sie ihn nun herausgegeben haben, geschaffen, um einen kürzeren Zeitraum für die Erstattung von Strafanzeigen verbindlich zu regeln?
Hat die Vorgängerregierung oder haben CDU und FDP es bemängelt, dass bisher keine Regelung besteht, innerhalb von 24 Stunden Strafanzeige zu erstatten?
Kann man vor diesem Hintergrund von einer schnellen Schließung einer Regelungslücke durch unsere Justizministerin sprechen?
Das Wort zu einer möglichen dritten Zusatzfrage zu diesem Komplex hat jetzt die Frau Abgeordnete Ostmeier.
Frau Ministerin, Sie haben vorhin ausgeführt - das haben Sie im Innen- und Rechtsausschuss auch gesagt -, dass Sie das Verhalten der Anstaltsleitung für völlig korrekt und gerechtfertigt hielten. Sie haben eben auch noch einmal bestätigt, dass Sie das aus heutiger Sicht bei einem anderen Fragenkomplex auch noch so bewerten. Jetzt sagen Sie aber, es sei ein Erlass herausgegeben worden, damit ein solches Verhalten zukünftig nicht wieder stattfinden kann. Geben Sie mir recht, dass dadurch zumindest der Eindruck entsteht, dass die Anstaltsleitung nicht in Ihrem Sinne gehandelt hat?
Frau Ministerin, weil der Kollege Harms eben den Blick auf die Vergangenheit gerichtet hat, möchte ich Sie fragen: Gab es aus Ihrer Kenntnis in den vergangenen Jahren vergleichbare Straftaten, die ebenfalls nicht unmittelbar bei den Strafverfolgungsbehörden angezeigt worden sind?
Frau Ministerin, gibt es unabhängig von dem konkreten Vorfall am 24. Dezember 2014 Umstände, die Sie dazu bewegen, dass Sie eine Erweiterung der Erlasslage für erforderlich halten? Konkreter gefragt: Warum ist die Leitung der JVA Lübeck bei einem solchen Offizialdelikt nicht von sich aus tätig geworden?
So, wie sich mir der Fall aus heutiger Sicht darstellt, war dies ein Fehler. Dieser Fehler ist korrigiert worden.
Frau Ministerin, wir hatten bereits im Dezember 2012 eine andere Geiselnahme in Lübeck. Warum ist damals nicht schon dafür gesorgt worden, dass eine Handlungsanweisung, wie Sie sie jetzt erlassen, auf den Weg gebracht worden ist?