Protocol of the Session on December 12, 2014

Herr Kollege!

Ich darf mich an dieser Stelle bei allen Kolleginnen und Kollegen bedanken, die das mitgetragen haben.

Herr Kollege!

Frau Präsidentin, ich komme zum Schluss.

Das ist lieb, danke schön.

Ich freue mich heute für unser Land und die Tiere. Der Ministerpräsident sprach von dem Stolz, mit dem wir unser Handeln begleiten sollen.

Jedenfalls glaube ich, wir können heute stolz sein, dass wir das Tierschutz-Verbandsklagegesetz endlich auf den Weg bringen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW - Heiner Rickers [CDU] begibt sich zum Rednerpult)

Bevor der Kollege Rickers das Wort ergreift, erteile ich es ihm gerne.

(Detlef Matthiessen)

Das ist nett, Frau Präsidentin. - Meine Damen und Herren! Erfolg bei den Frauen, sehr geehrter Herr Matthiessen -

(Detlef Matthiessen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] unterhält sich - Zurufe: Er hört nicht!)

- Die Zeit wird gestoppt; das ist nett. - Jetzt ist er bei der Sache. Sehr geehrter Herr Matthiessen, Erfolg bei den Frauen, und das noch in den Städten wie soll ich das verstehen? Ich will das jedoch nicht aufklären, sondern mehr zur Sache sprechen. Ich glaube, wir werden vielleicht noch Gelegenheit haben, das, was er mir persönlich gewünscht hat, im persönlichen Gespräch aufzuklären. Ich kann mir keinen Reim darauf machen.

Herr Matthiessen, es hat sich seit 2007 einiges geändert. Sie sagen natürlich, 2007 hat die CDU keine grundsätzlichen Vorbehalte gegen ein Tierschutz-Verbandsklagerecht gehabt. Aber - das werde ich Ihnen gleich erklären - es hat damals andere Voraussetzungen gegeben. Heute - das sage ich vorweg - lehnen wir es ab. Aus drei Gründen können wir dem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Zu den Einzelheiten werde ich noch etwas sagen.

Erstens. Sie misstrauen Ihrem eigenen System und Ihren eigenen Behörden, die Ihnen unterstellt sind. Es gibt dazu auch - das werde ich noch zitieren Stellungnahmen aus dem Anhörungsverfahren. Wir haben erhebliche Zweifel am Datenschutz. Wie Sie vielleicht gesehen haben, liegt heute die Antwort auf eine Kleine Anfrage auf dem Tisch, die ich vor wenigen Tagen gestellt habe. Da geht es darum, ob das, was wir im Ausschuss gefordert haben, auch umgesetzt wurde, nämlich - da wir insoweit Zweifel geäußert haben - ob Ihr Datenschutzbeauftragter, Herr Thilo Weichert, zu diesem Thema befragt wurde. Laut Antwort auf die Kleine Anfrage wurde er nicht befragt. Warum wurde er nicht befragt? Er kümmert sich ja sonst auch um den Datenschutz, und allein der Umstand, dass wir die Zweifel geäußert haben, muss doch nicht automatisch dazu führen, dass Herr Weichert sich darum nicht kümmert.

(Beifall CDU und FDP)

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Bemerkung des Herrn Abgeordneten Matthiessen?

Ja, gern.

Vielleicht eine Bemerkung vorweg. Selbstverständlich hat sich die Koalitionsseite auch mit den datenschutzrechtlichen Fragen im Rahmen der Beratung dieses Gesetzes beschäftigt. Wenn Ihnen das nicht ausreicht, Herr Rickers - es ist ja ein Gesetz, das aus der Mitte des Parlaments kommt; ich habe die 24 Umdrucke und die Anhörungen erwähnt -, dann frage ich, warum sich die CDU bei der Benennung von Anzuhörenden nicht die Mühe gemacht hat, den Datenschutzbeauftragten einzuladen. Er wäre sicherlich gekommen. Ich kann mich nicht erinnern, dass die CDU diesbezüglich aktiv geworden ist.

- Darauf kann ich Ihnen gleich eine Antwort geben.

- Dann ist es ja gut.

- Wenn ich darf. - Da wir im Ausschuss abgemacht haben, wie viele Anzuhörende einzuladen sind, war unsere Liste relativ schnell erschöpft. Sie wissen, aus welchem Hause Thilo Weichert ursprünglich kommt. Ich habe in dem Anhörungsverfahren öfter darauf hingewiesen, dass genau das, was ich Ihnen gleich erklären und mit einem Zitat belegen werde, aus unserer Sicht zweifelhaft ist, was den Datenschutz angeht. Wir haben das auch gefragt und nie eine passende Antwort darauf bekommen, nicht einmal in Ihrem Redebeitrag eben. Ich werde Ihnen erklären, warum wir es völlig anders sehen und warum wir enttäuscht sind, dass Sie Thilo Weichert nicht haben zu Wort kommen lassen.

(Beifall CDU und FDP)

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine weitere Bemerkung des Herrn Abgeordneten Matthiessen?

Herr Kollege, wenn Sie ihn nicht als Anzuhörenden benannt haben, wären Sie denn nicht in der Lage gewesen, wenigstens einen Brief zu schreiben und ihn um Auskunft zu bitten? Ich kann mir nicht vorstellen, dass es, wenn die CDU bei der Beratung des Gesetzentwurfs so hinterher gewesen ist, partout nicht gelungen ist, auf Ihre Initiative

hin den Datenschutzbeauftragten einzubinden. Ich sage Ihnen noch einmal, wir haben das datenschutzrechtlich selbstverständlich geprüft.

- Herr Matthiessen, warten Sie ab, was ich Ihnen gleich mit einem Zitat des Schleswig-Holsteinischen Richterverbandes mit auf den Weg gebe. Dann würde ich Sie bitten, in einem Dreiminutenbeitrag noch einmal zu erklären, warum Sie das vielleicht anders sehen. Es geht genau um dieses Thema.

Wenn ich darf, fahre ich fort. Ich ziehe jetzt etwas vor und gehe gleich auf das Zitat des SchleswigHolsteinischen Richterverbandes ein. Da geht es wirklich um Datenschutz, um vertrauliche Daten, die in einem Tierschutz-Verbandsklageverfahren weitergegeben werden müssten, wenn auch - wie Sie richtig gesagt haben, Herr Matthiessen - auf Antrag. Ich zitiere aus der Eingabe des Richterverbandes:

„Entsprechende Klagen von anerkannten Tierschutzverbänden wären nahezu zwangsläufig mit der Weitergabe … erhobenen personenbezogenen Daten verbunden …“

Dann heißt es im nächsten Absatz:

„Hieran bestehen erhebliche Zweifel.“

Wenn das nicht genug sagt, Herr Matthiessen, dann frage ich mich, wer ansonsten noch aus berufenem Munde dazu sprechen sollte.

(Beifall CDU)

Ich hatte gesagt, dass es drei Gründe gibt, und komme wieder zum ersten zurück. Dass erhebliche Zweifel im Hinblick auf den Datenschutz bestehen, hatte ich ausgeführt. Sie misstrauen dem eigenen System. Warum? Auch dazu ein Zitat aus der Stellungnahme verbeamteter Tierärzte aus Schleswig-Holstein, also derjenigen, die Ihnen, Herr Minister, im System unterstehen. Sie weisen zu Recht darauf hin, dass der Tierschutz als Staatsziel - das hat Herr Matthiessen erwähnt - im Grundgesetz verankert ist. Ich zitiere:

„Dies entspricht dem tatsächlichen Begriff ‚Staatsziel‘ in Artikel 20 a Grundgesetz.“

- Auch in der Landesverfassung haben wir es drin.

„Der Staat behält sich diese wichtige Aufgabe ausdrücklich vor. Auf diese Art und Weise wird sichergestellt, dass die grundlegende und umfassende berufliche Qualifikationen

sowie die finanzielle Unabhängigkeit des … Personals gewährleistet werden.“

Das ist die Stellungnahme Ihrer eigenen verbeamteten Tierärzte.

(Beifall CDU und FDP)

Was heißt das? Fachlichkeit kann man sich nicht dadurch erkaufen, dass man Mitglied in einem Tierschutzverein oder -verband ist, auch wenn er anerkannt ist. Fachlichkeit besteht in unserem System dadurch, dass eine Qualifikation vorhanden ist. Sie wissen, wie weit die Qualifikation ist, wenn jemand irgendwann zu einem Kreisveterinär oder einer Kreisveterinärin ernannt wird. Es kann nicht sein, dass jemand allein dadurch, dass er Mitglied in einem solchen Verein ist, mehr weiß als verbeamtete Tierärzte.

Wir fordern deswegen: Übertreiben Sie es nicht. Stärken Sie Ihre eigenen Behörden. Fallen Sie denen nicht in den Rücken, und - jetzt komme ich zum Bürokratieaufbau - bauschen Sie nicht etwas auf, was wir im Moment so nicht brauchen.

(Beifall CDU und vereinzelt FDP)

Ich will Ihnen ein aktuelles Beispiel nennen, nicht aus Schleswig-Holstein, wo es ähnliche Fälle gibt, sondern aus einem anderen Bundesland. Sie haben es vielleicht gestern Abend in den Medien verfolgt - auch Sie, Herr Matthiessen -: Straathof, ein sehr großes Unternehmen im Bereich der Schweinehaltung, wurde - so die Aussagen im „heute-journal“ die Genehmigung zur Tierhaltung entzogen. Wodurch? Nicht durch den klagenden Tierschutzverein, sondern durch die Behörden, die rechtzeitig tätig geworden sind und in der Abfolge der Behördengenehmigungen oder auch der Versagung von Genehmigungen letztendlich entschieden haben, dass das, was dort in diesem Unternehmen geschieht, nicht rechtens und nicht haltbar ist. Deswegen wurde die Genehmigung nicht mehr erteilt beziehungsweise entzogen. Dagegen kann dieser Mann klagen.

Wir fordern, dass der Tierschutz staatliche Aufgabe in den Behörden bleibt, die nicht an Vereine und Verbände mit einer selbst gemachten Fachlichkeit weitergegeben werden darf. - Herzlichen Dank.

(Beifall CDU und FDP)

Das Wort für die SPD-Fraktion erteile ich der Abgeordneten Sandra Redmann.

(Heiner Rickers)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erlauben Sie mir vorab eine persönliche Bemerkung. Ich glaube, dass alle im Hause dies teilen. Ich freue mich sehr, dass Hauke Göttsch wieder bei uns im Landtag ist.

(Beifall)