Man kann selbstverständlich flexibel sehen, ob es andere mögliche Maßnahmen gibt. Ich glaube nicht, dass die Maßnahmen in den Landesforsten dazu dienen könnten, in irgendeiner Art und Weise einen Ausgleich zu leisten, weil wir dort schon Wälder haben, die wir nur anders bewirtschaften. Ich glaube aber, dass an einem anderen Ort ein solcher Ausgleich geschaffen werden kann und dass man dies auch tun sollte. Dies wäre jedenfalls meine persönliche Priorität, bevor ich mir Geld auszahlen lassen würde. Sie haben aber natürlich recht. Der Hintergrund Ihrer Frage war wohl die Frage, ob man diese Maßnahmen gegenrechnen kann. Diese Maßnahmen kann man selbstverständlich nicht gegenrechnen, aber man kann über das Thema gern diskutieren. Das wollte ich gegenüber Herrn Rickers deutlich machen. Wir stehen einer Diskussion immer offen gegenüber.
Ich würde mich freuen, wenn man diese Diskussion führte, denn ich habe den Eindruck, dass manche an dieser Stelle noch eine ganze Menge zu lernen hätten - Danke.
Ich habe glücklicherweise noch knapp 5 Minuten Redezeit, sodass ich noch auf zwei oder drei andere Themen eingehen kann: Es ist mir ganz wichtig, noch einmal deutlich zu machen, dass das Flüchtlingsthema für uns eine sehr wichtige Rolle spielt. Es geht darum, die Kommunen zu unterstützen. Das ist übrigens etwas, was wir noch über das FAG hinausgehend tun und durch das wir die Kommunen wie in vielen anderen Bereichen auch unterstützen. Ein Beispiel ist die Betreuung im U-3-Bereich in den Kindergärten. Es geht aber auch darum, dass wir Sammelunterkünfte schaffen. Es geht darum, dass wir DaZ-Lehrer einstellen. Wir reden immer über Integration und darüber, dass uns Rechtspopulisten die Hölle heißmachen. Dabei denken wir nicht darüber nach, was man dagegen tun könnte.
Dagegen hilft nicht nur eine Demonstration, sondern etwas dagegen zu tun, bedeutet insbesondere auch, den Menschen, die zu uns kommen, eine Chance zu geben, sich überhaupt integrieren zu können. Das ist eine Aufgabe, die der Staat hat. Daher müssen wir Geld in die Hand nehmen, um in diesem Bereich eine Leistung zu erbringen, damit Kinder und Jugendliche unsere Sprache und Kultur überhaupt kennenlernen können. Das sind konsumtive Ausgaben, das sind keine Investitionen. Diese Ausgaben für die Einstellung von Lehrern, die Kindern mit Migrationshintergrund Deutsch beibringen, senken die Investitionsquote, so pervers dies auch ist. Das ist so. Trotzdem ist dies eine vernünftige Maßnahme. Ebenso sind Sprachkurse eine vernünftige Maßnahme sowie Projekte, bei denen es darum geht, Ehrenamtler dabei zu unterstützen, Menschen, die zu uns kommen, bei Behördengängen zu unterstützen und dabei, Kontakte in den jeweiligen Orten oder in den Vereinen herzustellen.
All dies unterstützen wir. Formal gesehen sind all dies konsumtive Ausgaben, die die Investitionsquote senken. Trotzdem glaube ich, dass sie richtig sind. Ich sage deutlich: Wir haben einen Abschiebestopp erlassen, der letztlich Geld kosten wird, weil die Menschen entsprechende Ansprüche haben und weil wir den Anspruch haben, diese Menschen vernünftig unterzubringen. Dies ist richtig und im Übrigen konsequent, wenn man die Drittstaatenregelung, die vor einigen Monaten angedacht wurde, im Bundesrat ablehnt. Es ist konsequent zu sagen, diese Ablehnung fließt in die eigene Politik ein. Es ist klar, dass wir sagen: Diese Leute bleiben so lange bei uns, bis es wieder warm ist. Das ist ein Gebot der Menschlichkeit.
Ein dritter Punkt: Herr Kollege Kubicki, Sie haben vorhin gesagt, es sei unfair zu sagen, wir seien die Guten und alle anderen seien die Bösen. Sie bezogen sich auf den Begriff der guten Arbeit. Ich will diesen Begriff nicht wieder benutzen. Trotzdem ist es so, dass Leute, die dokumentieren, dass sie keine Tariftreue haben wollen, was Sie immer getan haben - das ist eine andere politische Haltung -, und die sagen, die Mittel, die wir den Kommunen dafür als Ausgleich zur Verfügung stellen, streichen wir, weil wir dies nicht wollen, akzeptieren müssen, dass wir sagen: Das ist nicht in Ordnung. Wir wollen den Leuten einen ordentlichen Lohn bezahlen.
Ihr habt das nicht gestrichen, aber dies war in der Diskussion. Ich finde, diese Diskussion muss man ehrlich führen. Man muss dann sagen, die 9,18 €, die wir jetzt mindestens auch für öffentliche Aufträge zahlen, und den Wunsch, den Leuten Tarifentgelte zu bezahlen und nicht unter den Tarifen zu bleiben, lassen wir uns etwas kosten.
In der Tat sind wir davon überzeugt: Gute Arbeit macht Sinn. Gute Arbeit spart letztlich Geld, weil die Leute, die davon profitieren, nicht mehr zum Sozialamt gehen müssen, um sich den Lohn aufstocken zu lassen.
Ein letzter Punkt: Es ist eine Binsenweisheit, dass die Steuern steigen und dass wir gleichzeitig den Schuldenabbaupfad einhalten sollen. Wir haben gemeinsam bei einem Defizit von 1,3 Milliarden € angefangen. Dieses sollte bis in das Jahr 2020 auf null reduziert werden. Wenn wir diesen Pfad verfolgen, dann ist es logisch, dass wir die Steuermehreinnahmen nicht für etwas anderes verwenden können. Daher ist es rechnerisch kein Problem, dies nachzuvollziehen. Wir bauen sogar noch einen Puffer ein.
Es ist jedoch erstaunlich: Auch der Kollege Koch hat eben die Kritik, die wir zu den einzelnen großen Positionen genannt haben, nicht widerlegt. Entweder hatte er dazu keine Lust, weil dies zu anstrengend war, oder wir haben recht gehabt. Ich gehe davon aus, dass beides zutrifft. Er hat keine Lust gehabt, und wir haben recht gehabt. Das ist das Problem. Das ist in der Tat der Unterschied zu den anderen beiden Oppositionsfraktionen: Auch wenn ich diese Haushaltsanträge nicht immer teile, nehme ich sie ernst, weil sie gegenfinanziert sind. Die Haushaltsanträge der CDU nehme ich nicht ernst, weil Sie sie nicht gegenfinanziert haben. Das ist das eigentliche Problem, das Sie als Oppositionsfraktion haben. Sie sind nicht in der Lage, das, was Sie gern wollen, gegenzufinanzieren und zu sagen, wo
Sie Ihre Schwerpunkte setzen. Das machen Sie leider nicht. Sie machen Luftbuchungen. Lieber Kollege Koch, das ist zu einfach. Sie sollten eigentlich einen eigenen Anspruch haben, der etwas höher liegt.
Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich hatte vorhin nicht genügend Zeit, um noch einmal auf das kommunale Prüfungsrecht zurückzukommen. Ich bin der Meinung, dass wir hierzu etwas mehr sagen müssen. Das, was hierzu bisher gesagt wurde, muss ich ein wenig widerlegen.
Es war immer die Rede davon, dass das kommunale Prüfungsrecht oder das Prüfungsrecht des Landesrechnungshofs in der Eingliederungshilfe seit 20 Jahren immer wieder gefordert wurde. Ich weise darauf hin, dass immer gefordert wurde, die Träger zu prüfen. 2005 hat sich der Landtag dazu entschieden, die Eingliederungshilfe zu kommunalisieren. Verantwortlich für die Auszahlung der Eingliederungshilfe und für die Verträge sind also die Kreise und die kreisfreien Städte. Sie sind zuständig. Demnach haben sie auch die Prüfungen, die im Jahr 2013 nach Verhandlungen unserer Sozialministerin Kristin Alheit erstmalig in den Landesvertrag eingeflossen sind, ermöglicht. Sie haben das erste Mal das anlassfreie Prüfungsrecht des Trägers, also der Kreise und kreisfreien Städte, ermöglicht. In den Gesprächen, die wir mit vielen verschiedenen Einrichtungen geführt haben, mit dem Ministerium, dem Landesrechnungshof, dem Landkreistag, der Diakonie, wurde uns überall bestätigt, dass es Prüfungen unter anderem der Kreise gibt. Vielleicht sind es nicht so viele, wie sich das einige wünschen. Aber es ist Sache des Trägers, seine Prüfungen selbst zu regulieren. Der Kreis Ostholstein zum Beispiel prüft seine Kommunen. Bislang hat er einmal im Jahr eine Kassenprüfung gehabt. Dann hat der Kreis Ostholstein gesagt, das sei aber sehr viel Aufwand, wir sollten das jetzt nur noch alle zwei Jahre prüfen. Das ist Entscheidung des Kreises. Ich höre keinen Widerspruch aus dem Landtag, der gesagt hätte: Jetzt müssen wir da aber noch einmal zusätzlich prüfen, weil ja viel zu wenig geprüft wird.
Oder denken Sie an die Mittel, die wir an die Krankenhäuser geben. Auch der Landesrechnungshof hat dort kein Prüfungsrecht. Auch hier gab es keinen Aufruhr, warum wir das nicht prüfen; denn auch das sind doch Landesmittel. Es wird immer suggeriert, dass es keine Prüfungen gebe. „Blackbox“ hat der Kollege Garg dazu im Ausschuss gesagt. Wir haben zweimal jährlich Belegprüfungen; die Heimaufsicht prüft, Wirtschaftsprüfer der Krankenkassen prüfen, das Finanzamt prüft, die Bundesagentur für Arbeit prüft in unterschiedlicher Weise. Hier wird also geprüft ohne Ende. Und der Landesrechnungshof könnte mit dem Gesetzentwurf, den wir jetzt haben, nur das prüfen, was die Kommunen ohnehin schon prüfen können und tun.
Herr Abgeordneter Winter, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder -bemerkung des Herrn Abgeordneten Dr. Garg?
Herr Kollege Winter, da Sie gerade behauptet haben, kein Mensch wisse, wie die Krankenhausmittel vergeben würden, das würde auch nicht geprüft werden, möchte ich Sie fragen: Wissen Sie denn, wie Krankenhausinvestitionsentscheidungen in Schleswig-Holstein gefällt werden und wer daran beteiligt ist?
- Nein, da sind Sie als ehemaliger Sozialminister mir gegenüber im Vorteil. Das kann ich Ihnen im Detail nicht sagen.
Es ist also so, ganz egal, wie die Verträge mit den Krankenhäusern sind oder wie die finanzierten Mittel an die Krankenhäuser gehen: Es werden Verträge geschlossen, es werden Vereinbarungen getroffen; trotz alledem kann man ja auch prüfen, wie diese Mittel letztlich verwendet werden. Hier haben wir einen Träger, nämlich die Kreise und die kreisfreien Städte, die Verträge aushandeln, und diese prüfen das auch. Demjenigen, der den Auftrag er
teilt und die Zuständigkeit hat, obliegt auch die Prüfung. Genau diese Prüfung wird von den zuständigen Stellen durchgeführt.
Dann wollte ich noch kurz etwas zu der Behauptung sagen, wir würden hier unsere Kollegen schützen, weil sie in irgendwelchen Landesverbänden in Verantwortung stünden. Der Kollege Baasch ist Landesvorsitzender der AWO. Die AWO hat drei Einrichtungen, die zu prüfen wären, 70 % sind bei der Diakonie; da spielt die Politik überhaupt keine Rolle. Dankenswerterweise sind auch andere Kollegen in anderen Einrichtungen tätig. Zum Beispiel ist Herr Günther bei der Caritas tätig, oder bei der DRK ist der Exkollege Geerdts engagiert. Ich will damit sagen und komme zum Schluss, dass wir dankenswerterweise hauptamtliche Politiker auch in solchen Funktionen haben, in denen sich diese für etwas einsetzen können. Das sollte man deshalb hier im Landtag nicht pauschal einfach so runterbürsten und dabei immer unterstellen, man würde dabei Lobby-Politik machen. - Danke.
- Gut, wollen Sie das nicht wahrnehmen? Sie haben sich vorhin gemeldet. - Nicht. Dann hat jetzt das Wort zu einem weiteren Kurzbeitrag die Frau Abgeordnete Anke Erdmann.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich als Bildungspolitikerin kann sehr gut in den Spiegel schauen. Sie werfen uns vor, dass wir im Bildungsbereich einsparen würden. Ich habe mir jetzt einmal angesehen, was das eigentlich strukturell heißt.
Zum einen streichen wir Lehrerstellen. Das ist der alte Personaleinsparpfad. Dabei handelt es sich um ungefähr 165 Stellen, und das entspricht im kommenden Jahr, ab August gerechnet, etwa 4 Millionen €.
Was steht auf der anderen Seite dagegen? 120 Stellen dafür, dass Flüchtlinge zur Schule gehen können, und 2 Millionen €, die in die Betreuung gehen, 13 Millionen € zusätzlich für Schulsozialarbeit, 300 Schulassistenten mehr für unsere Grundschulen. Der Vertretungsfonds wird auf fast 20 Mil
lionen € aufgestockt. Die freien Schulen bekommen nicht nur 80, sondern sie bekommen 82 %, und erstmals gibt es wieder mehr Förderlehrkräfte, weil wir 50 Förderlehrkräfte mehr eingestellt haben.
Schon jetzt, meine Damen und Herren, haben wir 500 Stellen mehr im Schulsystem und 45 Millionen € mehr im Bereich Kita, als dies noch im Jahre 2012 von Ihnen geplant war.
Frau Abgeordnete Erdmann, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder -bemerkung des Herrn Abgeordneten Dr. Garg?
Vielen Dank, Frau Kollegin. - Weil Sie - nicht Sie persönlich, sondern viele Kolleginnen und Kollegen der regierungstragenden Fraktionen - heute Morgen so wenig von Quoten und Prozentzahlen gehalten haben - Sie haben gerade die Prozentzahl für die deutschen Schulen in freier Trägerschaft genannt -, möchte ich Sie fragen: Ist es richtig, dass Sie mit dem nunmehr vorliegenden Haushaltsplanentwurf, den Sie vermutlich beschließen werden, denen insgesamt 4 Millionen € weniger zur Verfügung stellen?
- Nein, wir stellen denen nicht 4 Millionen € weniger zur Verfügung, Herr Garg, sondern es wird das nachvollzogen, was sowohl Ihnen als auch uns aufgefallen ist, dass nämlich die Soll- und die Ist-Zahlen extrem weit auseinandergeklafft haben. Das haben Sie im Finanzausschuss zu Recht angesprochen, und insoweit ist nachkorrigiert worden.
Aber wenn wir gerade beim Thema freie Schulen sind, dann möchte ich auch in Ihre Richtung Folgendes bemerken: Wenn Sie die Sätze für die beruflichen Schulen erhöhen wollen, dann wäre es auch sinnvoll, wenn Sie dies in Ihren Haushaltsanträgen abbilden würden. Sie haben das nämlich nur für die allgemeinbildenden Schulen getan. Aber dies nur am Rande.
Schon jetzt also haben wir 500 Stellen mehr im System. Daniel Günther, ich war heute Morgen durchaus verwundert, als Sie von 400 zusätzlichen