Gleichwohl sollte die Landesregierung alles versuchen - so verstehe ich den Koalitionsantrag -, mit den anderen Ländern über einen Ausgleich bei den Belastungen zu verhandeln und die Unterschiede innerhalb der Schutz- und Beratungslandschaft auszugleichen. Dabei muss es natürlich auch um die Probleme gehen, die aus den unterschiedlichen Finanzstrukturen erwachsen.
Die FDP spricht sich daher dafür aus, dass die Landesregierung einerseits versucht, Abkommen mit einzelnen Bundesländern über Kostenausgleiche abzuschließen, andererseits aber auch auf Bundesebene - wie es Minister Schmalfuß schon getan hat - Verhandlungen mit allen Ländern über einen bundesweiten Rechtsrahmen für die Frauenhäuser zu führen. Klar ist, dass Schleswig-Holstein im Sinne der betroffenen Frauen an seiner bisherigen Finanzstruktur festhalten muss.
Bezogen auf die Anträge heißt das - ich wiederhole mich -: Wir werden beiden Anträgen zustimmen, denn das eine zu machen, heißt nicht, das andere zu unterlassen, und beide Bereiche sollen vorangetrieben werden. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Augenzwinkernd und als positiver Mensch muss ich feststellen, dass ich mich darüber freue, dass die CDU ihr Herz für die Frauenhäuser wiederentdeckt hat. Bei der Kollegin Rathje-Hoffmann ging ich auch davon aus, dass es dort nie aufgehört hat zu schlagen. Auf das Thema Blutdruck und Puls komme ich noch zurück.
Beim Antrag der CDU bin ich nicht sicher, ob er eine Wohltat für die Frauenhäuser oder eher eine für die Staatskasse ist. Zu beidem möchte ich etwas sagen und vorwegschicken, dass ich diesen Antrag so nicht mittragen kann. Ich erkläre auch, warum.
Anfang September wurde die Kooperationsvereinbarung zwischen Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg zu den Frauenhäusern unterzeichnet. Dafür dass die geteilte Verantwortung von Menschlichkeit und die geteilte Zuwen
dung zu Kindern und Frauen in Not damit auf angemessene verwaltungstechnische und finanzielle Füße gestellt wurde, gratuliere ich der Ministerin ausdrücklich. Das ist ein gutes Werk. Ich hoffe, dass die Wirkungen dieses Abkommens positiv für die Einrichtungen sein werden. Ich hoffe, dass die Wirkungen vor allem positiv sein werden für die Opfer von Gewalt und Misshandlung, die Zuflucht in Frauenhäusern finden, und dass sie positiv für die Frauen sein werden, die 24 Stunden rund um die Uhr in den Einrichtungen ihren Dienst tun - mit Sachverstand und einer inneren Haltung, die uns allen Vorbild sein sollte.
Dass das vorgestellte Abkommen all diese positiven Wirkungen haben wird, daran habe ich - das habe ich schon Anfang September gesagt - einige Zweifel. Ich habe nämlich Zweifel daran, dass Schleswig-Holstein hier optimal verhandelt hat.
Es fällt mir wie allen anderen schwer, wenn es um Leid, Gewalt und Misshandlung geht, auf die finanzielle Seite der Medaille zu verweisen, aber wir alle wissen, dass die Frauenhäuser in diesem Lande wiederkehrend um ihre Mittel kämpfen und trotz aller Mahnungen bisher keine echte Aufstockung, keine tatsächliche Erhöhung erhalten haben. Die Kürzungen aus der schwarz-gelben Zeit sind aufgehoben, aber ich wünsche der Koalition etwas mehr Blutdruck und Puls an der Stelle, denn die Mieten sind seit 1994 nicht angepasst worden. Da könnte man noch etwas tun.
Die finanzielle Seite im vorliegenden Antrag bezieht sich auf die ausgehandelten 130.000 €, von denen nur 100.000 € bei den Frauenhäusern verbleiben, weil 30.000 € im Gegenzug in die Koordinierungsstelle gehen, die in Hamburg die notleidenden und hilfesuchenden Frauen auf die Häuser verteilen soll. Ich möchte gern davon überzeugt werden, dass diese 100.000 € auch wirklich den Part abdecken, den die schleswig-holsteinischen Frauenhäuser leisten.
Aus den Reihen der Häuser selbst hört man, dass dies nicht der Fall sein wird, dass die Belastungen auf unserer Seite höher sind, als es die 100.000 € ausdrücken. Wenn dies so ist, müssen wir feststellen, dass ein solches Verwaltungsabkommen mit anderen Ländern nicht befürwortet werden kann. Ich könnte mich dem CDU-Antrag nur anschließen, wenn das Abkommen gut verhandelt wäre, wenn ich mich zusammen mit den Frauen aus den Häu
sern irrte und die Gelder trotz aller Bedenken aus den Häusern gerecht verteilt wären. Dazu ist eine Evaluation notwendig. Man muss untersuchen, ob das wirklich so trägt. Wir brauchen eine Zeit der Erprobung und der Analyse des Abkommens. Wenn wir uns in einem Jahr hier wiedertreffen und uns plausibel gemacht werden kann, dass dieses Abkommen mit Hamburg gut für unsere Frauenhäuser ist, kann man diese Erfahrungen auch gern auf die anderen Länder übertragen. So lange kann man den Antrag nicht unterstützen.
Ich möchte mich eher im Ausschuss darüber unterhalten, wie wir eine solche Evaluation auf den Weg bringen können, damit das Zeichen, das SchleswigHolstein und Hamburg gesetzt haben, dass Frauen grenzüberschreitend Hilfe, Zuflucht, Betreuung und Respekt erfahren, Beispiel für alle möglichen Partner wird. Meine Zweifel bestehen - Sie sehen es nicht an der Sache selbst, sondern im Detail. Darin steckt, wie wir alle wissen, der Teufel. Wenn es zur Sachabstimmung kommt, werde ich meiner Fraktion empfehlen, dem Antrag der Koalition zuzustimmen. Leider können wir dem Antrag der CDU aus den genannten Gründen nicht zustimmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Seit der Gründung der ersten Frauenhäuser vor fast 40 Jahren hat sich enorm viel bewegt. Frauenhäuser bieten heute Beratung, Unterkunft und psychische Unterstützung für Gewaltopfer; sie eröffnen darüber hinaus in vielen Fällen neue berufliche Alternativen. In der Gesellschaft hat sich das Bewusstsein durchgesetzt, dass Gewalt in der Familie ein enormes Problem und eine gesellschaftliche Aufgabe ist.
Die Bundespolitik hat diese Entwicklung allerdings nur sehr zögerlich nachvollzogen. Wie zögerlich, kann man unter anderem daran ablesen, dass eine Bundesregierung erstmals im Sommer 2012 überhaupt einen Bericht zur Situation der Frauenhäuser, Fachberatungsstellen und anderer Unterstützungsangebote für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder vorgelegt hat. In diesem längst
überfälligen Bericht stellt die Bundesregierung fest, dass Gewalt gegen Frauen alle Regionen Deutschlands und alle sozialen Schichten betrifft.
Dieser Bericht war eine wichtige Etappe im Engagement gegen häusliche Gewalt. Die Bundesregierung hat damit anerkannt, dass nicht nur Kommunen und Länder allein für die Zuflucht der Gewaltopfer zuständig sind, sondern dass auch der Bund in der Pflicht ist. Das gilt für entsprechende gesetzliche Grundlagen, aber auch für die Koordinierung; besonders dann, wenn es um zwei Bundesländer geht. So wie niedersächsische Frauen in Bremen Zuflucht suchen, tun das auch mecklenburgische in Schleswig-Holstein oder Hamburg. Das hat manchmal ganz profane Gründe wie eine fehlende Kinderbetreuung oder zu wenig Plätze in einem Haus. Manchmal wollen sich die Frauen aber auch einfach so weit wie möglich weg von ihrem Peiniger in Sicherheit bringen.
Dann beginnen für viele Frauenhäuser allerdings bürokratische Hürdenläufe, denn die Finanzierung der Angebote für Frauen aus anderen Bundesländern ist unglaublich kompliziert. Der dadurch entstehende Verwaltungsaufwand blockiert Kapazitäten, die besser der Beratung und Betreuung der Gewaltopfer zugutekommen sollten. Tatsächlich ist es so, dass die Frauenhäuser den Verwaltungsaufwand durch Selbstausbeutung der Beschäftigten stemmen müssen. Keine Frau soll nämlich abgewiesen werden. Schließlich ist jede Frau, die mit ihrem Kind an der Hand in einem Frauenhaus um Zuflucht bittet, in einer existenziellen Notsituation. Sie kann man nicht einfach in die Warteschleife legen. Das Frauenhaus versucht daher erst nach der Aufnahme, für die betroffenen Frauen finanziell tragfähige Lösungen zu finden. Die Bundesregierung schreibt dazu folgerichtig:
„Das gelingt nicht immer, in solchen Fällen tragen die Einrichtungen das Risiko fehlender Refinanzierung.“
Zumindest zwischen Schleswig-Holstein und Hamburg konnte zwischenzeitlich eine Lösung gefunden werden. Wir haben von den Verwaltungsabkommen schon mehrmals gehört. Die Arbeit der Frauenhäuser wird damit enorm erleichtert. Diesen Weg sollten wir natürlich weitergehen.
Die Bundesregierung berichtet von mosaikartigem Charakter der Rechtsgrundlagen. Tatsächlich haben wir es aber gerade nicht mit einem Gesamtbild zu tun, das sich aus vielen kleinen Steinchen zusam
mensetzt. Die Frauenhäuser sind eher wie kleine Halligen, da konnte es schnell mal zu „Land unter“ kommen. Dem haben wir wirkungsvoll einen Riegel vorgeschoben. Weitere bilaterale Verwaltungsabkommen stehen an, die Schleswig-Holstein mit anderen norddeutschen Ländern schließen müsste. Darum liegt die Idee einer Ausgleichsregelung nahe. Die würde den Frauenhäusern und damit auch den betroffenen Frauen unmittelbar zugutekommen.
Ich warne allerdings an dieser Stelle vor einem Ausgleich nach unten. Die eingeführten Standards müssen dauerhaft gesichert werden.
Darum unser Änderungsantrag. Ansonsten wird sich die Versorgungssituation der Gewaltopfer zukünftig verschlechtern. Wir kennen aus anderen Bereichen, dass Standards im Sinne einer Harmonisierung oft gesenkt werden. Das wird es mit uns ganz einfach nicht geben. - Jo tak.
Vielen Dank. - Zu einem Dreiminutenbeitrag erteile ich der Kollegin Serpil Midyatli von der SPD-Fraktion das Wort.
Vielen Dank. - Verehrte Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Klahn, es stimmt, Frau Simone Lange war in der letzten Legislaturperiode nicht im Landtag. Es war vielleicht auch ganz gut, dass sie die eine oder andere Debatte hier nicht mitbekommen hat. Ich war in der letzten Legislaturperiode hier und habe durchaus die Diskussion um die Frauenhäuser noch sehr eindrucksvoll in Erinnerung, auch die Diskussion mit Ihnen. Ich muss dazu sagen: Ich habe mit dem ehemaligen Minister Schmalfuß auf einer anderen Ebene sehr gut zusammengearbeitet. Dort sind wir immer zu sehr guten Lösungen gekommen, wenn sie nicht von der CDU torpediert worden wären.
Frau Kollegin Klahn, Sie stellen sich hier hin und sagen: „Wir müssen auch die Kosten im Auge behalten.“ Sie machen da einen absoluten Denkfehler. Es geht darum, dass wir sagen: Zuerst kommt der Schutz für die Frauen und Kinder. Wir sorgen erst einmal dafür, dass diese Frauen und Kinder unter
gebracht werden. Wie und wo die Kosten hinterher austariert werden, ist etwas, was man auf einer ganz anderen Ebene miteinander diskutieren sollte. Wir haben einen Bericht des ehemaligen Ministers Schmalfuß vorliegen. Ich habe ihn bei mir. Ich werde ihn Ihnen gleich noch einmal reichen. In dem Bericht steht, dass über 40 Frauen und - ich meine 52 Kindern eine Aufnahme in den Frauenhäusern verwehrt worden ist, weil kein Platz da gewesen ist. Dann können Sie sich hier nicht hinstellen und sagen: Wir haben alle Frauen und Kinder in Schleswig-Holstein untergebracht.
Gern möchte ich noch sagen, dass wir die Kürzung zurückgenommen haben und nicht mehr. Ich erinnere daran, dass - es ist noch gar nicht so lange her - die Sozialministerin am Montag in Norderstedt einen Bescheid über 700.000 € für einen weiteren Bau eines Frauenhauses überreicht hat, weil wir wissen - natürlich wissen wir das -, dass es noch Nachholbedarf gibt und wir noch mehr Plätze brauchen. Sie stellen hier hin und tun so, als habe man keine anderen Möglichkeiten gehabt.
Wolfgang Dudda, wissen Sie, was die FDP in diesem Bereich gemacht hat? Sie haben geschaut, wie viele Frauen von Schleswig-Holstein nach Hamburg gehen und wie viele von Hamburg zu uns kommen, haben einen Strich darunter gezogen und gesagt: So viele Frauen, die mehr aus Hamburg zu uns kommen, nehmen wir bei uns einfach nicht auf, sondern sie sehen, wo sie hinkommen. Genauso war das. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Für die Landesregierung erteile ich der Ministerin für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung, Kristin Alheit, das Wort.
(Serpil Midyatli [SPD]: Lesen Sie mal den Bericht! - Wolfgang Kubicki [FDP]: Lassen Sie Ihre unverschämten Beiträge! - Sandra Redmann [SPD]: Das sagt der Richtige! Frechheit! - Weitere Zurufe - Glocke der Prä- sidentin)
- Meine Damen und Herren, Herr Kollege Kubicki, das Wort hat die Ministerin. Ich bitte Sie um Aufmerksamkeit für die Ministerin.
Danke sehr. - Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Diese Landesregierung hat vom ersten Tag ihres Handelns an deutlich gemacht: Der Schutz von Frauen vor Gewalt gehört zum Kern des Verständnisses unserer schleswig-holsteinischen Politik.