- Nein, lieber Herr Kollege Stegner. Wir müssen nämlich über zwei Aspekte diskutieren: Wir haben einerseits die hohen Belegungsanteile durch Frauen aus anderen Bundesländern in unseren Frauenhäusern. Das haben Sie, Frau Kollegin Bohn, auch ausgeführt. Dazu möchte ich Ihnen eine Zahl nennen. Es sind rund 30 % Frauen, die aus anderen Bundesländern nach Schleswig-Holstein kommen
- Herr Baasch, mehrheitlich kommen die aus Hamburg -, während im Bundesdurchschnitt dieser Wechsel nur bei um und bei 10 % liegt. Um zu wissen, weshalb wir die vielen Frauen aus Hamburg haben, müssen wir tatsächlich einmal zurückschauen, obwohl von Ihnen immer gefordert wird, das nicht mehr zu machen: Die Hamburger haben aus Kostengründen Frauenhäuser geschlossen - mit der Argumentation, dass die Frauen sowieso nach Schleswig-Holstein an den Hamburger Rand gehen.
Ich gehe davon aus, dass das ein Hinweis darauf war, dass Sie bereit sind, eine Zwischenfrage oder -bemerkung der Kollegin Bohn zuzulassen.
Ich bitte die Kollegen der SPD, sich möglicherweise für Zwischenfragen und -bemerkungen ans Mikrofon zu begeben, damit wir das ein wenig ordnen können. - Frau Bohn, bitte.
Liebe Kollegin Klahn, besteht denn Anlass zur Hoffnung - ich bin absolute Optimistin -, dass auch in der FDP-Fraktion ein Ruck durch Ihre Reihen geht und Sie bei den Kürzungen bei den Haushaltsberatungen sagen werden: „Ja, genau, das war richtig, was die Küstenkoalition macht. Es geht nicht um die Parteifarbe, sondern es geht um die Sa
che, und wir unterstützen das“? - Werden Sie das bei den Haushaltsberatungen mit der ganzen Fraktion mittragen?
Liebe Frau Kollegin Bohn, ich glaube, Sie kennen mein persönliches Engagement für die Frauenhäuser sehr gut und wissen, dass Frau Rathje-Hoffmann und ich da auch mit Ihnen einer Meinung sind. Ich kann Ihnen nicht sagen, wie das Ergebnis unserer Klausurberatung zum Haushalt sein wird, aber Sie können sicher sein, dass ich mich mit ganzer Kraft und voller Überzeugung für die Frauenhäuser einsetze.
Nichtsdestotrotz - das muss ich leider sagen, dafür bin ich Liberale - muss ich schauen, wie die Auslastung ist. Ich muss auch hingucken, wie die Wechselbeziehungen sind. Aus diesem Grund bin ich der Ministerin sehr dankbar, dass sie sich mit Hamburg erfolgreich an einen Tisch setzen und dieses Abkommen schaffen konnte, damit da ein finanzieller Ausgleich stattfindet.
- Herr Baasch, Sie haben mir überhaupt nicht zugehört. Ich habe gesagt, dass wir auch über die Finanzierung nachdenken müssen. Was Sie gemacht haben, ist genau der richtige Weg. Wenn ich meine Rede weiter halten könnte, würde ich darauf eingehen. Auch wir haben unter Herrn Schmalfuß versucht, die Wechselbeziehung hinzubekommen. Selbstverständlich nehmen wir die Frauen auf, egal, aus welchem Bundesland sie kommen. Aber wir müssen über die Finanzierung sprechen. Ist Schleswig-Holstein so reich, dass wir es alles allein bezahlen können, Frau Bohn?
Bei Schutz vor Gewalt - das habe ich eben ausgeführt - geht es nicht um Reichtum, sondern das ist Teil der Daseinsvorsorge. Sie sagten eben, wir müssten uns dringend ein
mal über die Auslastung unterhalten. Darüber können wir uns gern unterhalten. Was wäre denn eine Auslastung, von der die Liberalen sagen, ja, jetzt stimmen wir der Küstenkoalition zu?
Das kann ich Ihnen an dieser Stelle nicht sagen. Ich kann darauf hinweisen - das hat auch die Kollegin Lange angesprochen -, bei der Schließung des AWO-Hauses in Lübeck ist damals deutlich geworden, dass wir extrem lange Belegungs- und Verweildauern in den Häusern hatten und teilweise Auslastungen von unter 75 %, und das bei mehreren Häusern. Es war nicht nur ein Haus in Lübeck, es sind vier Häuser in Lübeck gewesen.
Dann frage ich die Kollegin, ob sie eine weitere Bemerkung oder Zwischenfrage der Abgeordneten Lange zulässt.
- Entschuldigung, die Möglichkeit, Zwischenfragen oder -bemerkungen zu machen, ist eingeräumt worden, um Debatten zu beleben und unmittelbar intervenieren zu können. Aber wir sollten uns darin einig sein, dass das nicht dazu führen sollte, hier Dialoge zu führen. Daher bitte ich Sie, sich zu überlegen, sich noch einmal zu einem Dreiminutenbeitrag zu Wort zu melden. - Jetzt frage ich die Kollegin Klahn, ob sie eine Bemerkung oder Zwischenfrage der Abgeordneten Lange zulässt.
Ich habe eine Zwischenfrage zum Thema Auslastung - um das einmal in einen anderen Kontext zu stellen. Können Sie mir sagen, wie viel Frauen in Schleswig-Holstein von Gewalt betroffen sind?
- Sie werden sicher Verständnis haben, dass ich Ihnen das jetzt nicht auf den Punkt genau sagen kann. Wenn Sie vorher nachgeschaut haben, wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie die Zahl nennen. Das war ja sicherlich das Ziel.
Ich gehe davon aus, dass Sie eine weitere Bemerkung der Kollegin Lange in diesem Zusammenhang zulassen?
Ich möchte Ihnen sagen, dass in Schleswig-Holstein jede vierte Frau von Gewalt betroffen ist. Wenn Sie davon sprechen, überprüfen zu wollen, wie hoch die Auslastung in Frauenhäusern ist, will ich Sie darauf aufmerksam machen, dass auch heute noch Frauen abgewiesen werden müssen. Wenn wir das auf jede vierte Frau hochrechnen, können wir im Grunde gar nicht absehen, wie viele Frauenhäuser wir eigentlich bauen müssten. Und das alles vor dem Hintergrund - das ist ja Ihre Art der Rechtfertigung -, dass die schwarz-gelbe Vorgängerregierung 48 Plätze gestrichen hat. Das waren 15 % der Frauenhauslandschaft. Das nur als Anmerkung.
Danke schön, Frau Präsidentin. - Liebe Frau Lange, Sie sind in der letzten Legislaturperiode leider nicht dabei gewesen und haben die Diskussion im Detail nicht mitbekommen.
Sie können sicher sein, dass wir genau diese Fragen in der letzten Legislaturperiode diskutiert haben. Es ist eine Mär, wenn Sie behaupten, dass Frauen abgewiesen werden mussten. Wir haben hierzu Protokolle; lesen Sie das bitte nach. Minister Schmalfuß hat seinerzeit den Nachweis erbringen können; wir haben keine Frau abweisen müssen.
aufgebürdet wurde. Uns und mir persönlich ist diese Entscheidung nicht leichtgefallen. Ich finde es sehr schade, dass wir die Frage, das Verwaltungsabkommen auf andere Länder auszuweiten, zum Anlass nehmen, eine Diskussion über den Bestand von Frauenhäusern zu führen. Das ist eine völlig anders gelagerte Debatte. Ich finde es nicht redlich, dass Sie uns hier etwas unterstellen wollen, obwohl ich Ihnen deutlich gesagt habe, dass beide Anträge in die richtige Richtung gehen. Es geht darum, das Verwaltungsabkommen zu klären, die anderen Bundesländer, die für ihre Frauen keine Plätze anbieten können, in die Pflicht zu nehmen, zumindest die Kosten zu übernehmen, die andere Bundesländer für sie aufbringen, damit die Frauen Schutz bekommen. - Jetzt möchte ich gern meine Rede fortführen und lasse keine weiteren Zwischenfragen zu.
Noch einmal, damit es für alle klar ist: Ich halte den Unionsantrag für vernünftig, dass die Landesregierung versuchen sollte, ähnliche Abkommen mit anderen Ländern zu schließen. Dass es nicht ganz einfach ist, hat verschiedene Ursachen. Das ist die Finanzstruktur der Frauenhäuser. Zwischen den Ländern gibt es unterschiedliche Ansätze: entweder eine Kostenerstattungsregelung nach dem Sozialgesetzbuch oder eine Zuwendungsfinanzierung, wie wir sie in Schleswig-Holstein handhaben.
Die Zuwendungsfinanzierung hat aus Sicht der FDP dabei erhebliche Vorteile gegenüber der Kostenerstattung. Denn in Schleswig-Holstein wird jede Frau unbürokratisch in einem Frauenhaus aufgenommen. Bei der Kostenerstattung muss dagegen eine Kostenübernahmeerklärung womöglich von einem Sozialleistungsträger vorliegen, was dazu führen kann, dass Frauen in Ausbildung, Frauen in unklaren wirtschaftlichen Verhältnissen oder auch Frauen mit ungesichertem Aufenthaltsstatus nicht sofort aufgenommen werden können. Die Zuwendungsfinanzierung gibt zudem den Frauenhäusern eine deutlich verbesserte Planungs- und Finanzierungssicherheit. Auch der bürokratische Verwaltungsaufwand ist wesentlich geringer, da nicht mit verschiedenen Kostenträgern abgerechnet werden muss. Gerade bei kurzen Aufenthalten von Frauen bestünde bei einer Kostenerstattungsregelung die Gefahr, dass die Frauenhäuser einfach auf den Kosten sitzenblieben.
Die Vorteile für die betroffenen Frauen, aber auch für die Frauenhäuser, sind bei der Zuwendungsfinanzierung aus unserer Sicht so überragend gegenüber dem Nachteil des problematischen Kostenaus
Gleichwohl sollte die Landesregierung alles versuchen - so verstehe ich den Koalitionsantrag -, mit den anderen Ländern über einen Ausgleich bei den Belastungen zu verhandeln und die Unterschiede innerhalb der Schutz- und Beratungslandschaft auszugleichen. Dabei muss es natürlich auch um die Probleme gehen, die aus den unterschiedlichen Finanzstrukturen erwachsen.