Uns ist auch ganz wichtig, dass diese Bezüge nicht irgendwo in Geschäftsberichten versteckt werden, wo man sie nicht findet, sondern vielmehr sollten wir, wie es in unserem Antrag enthalten ist, eine zentrale Veröffentlichung auf einem Internetportal haben, das gern von der Landesregierung betrieben werden kann.
- Ja klar, aber dann müssen wir schauen, dass wir im Gesetz festhalten, dass es eine Pflicht gibt, diese Angaben maschinenlesbar abzuliefern. Denn dann können wir sie aufbereiten und bereitstellen. Es kann nicht sein, dass sich die Regierung das irgendwie zusammensuchen muss. Da sollten wir in den Ausschussberatungen noch einmal prüfen, wie wir das gesetzlich absichern können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich freue mich darauf, dass wir diesen Entwurf noch gemeinsam verbessern werden, damit wir wirklich eine echte öffentliche Kontrolle hinbekommen, um überzogenen Managergehältern und -renten entgegenzuwirken und das Vertrauen der Öffentlichkeit in die angemessene Bezahlung der Manager dieser Unternehmen zu sichern. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bisher sind Unternehmen, die dem Land oder den Kommunen zugeordnet sind, nicht zur
Veröffentlichung der Bezüge von Mitgliedern der Geschäftsführungsebene verpflichtet. Der vorliegende Gesetzentwurf möchte diese Konstellation ändern und eine entsprechende Offenlegungspflicht festschreiben. So sollen etwa die Bezüge der Geschäftsorgane nicht mehr nur im Allgemeinen öffentlich zugänglich gemacht werden, sondern diese sollen individualisiert, also nicht mehr in Form von Gesamtsummen, veröffentlicht werden.
Ebenso sollen Sonderzahlungen für gesondert erbrachte Leistungen aufgelistet werden. Es geht hier also nicht nur um Bezüge in Form des klassischen Gehalts, sondern schlichtweg um sämtliche Summen wie Aufwandsentschädigungen, aktienbasierte Überweisungen oder das Verfügen über einen Dienstwagen.
Für uns als SSW ist wichtig, dass nun endlich transparent wird, was auch transparent sein sollte, nämlich die Struktur sowie die Systematik, die den Unternehmen der öffentlichen Hand zugrunde liegt. Die Struktur lässt sich anhand einer Gesamtsumme natürlich nicht erkennen.
Bei den Landesbanken und Landesstiftungen reicht es also nicht, dass nur der Anteilseigner, also das Land, die Kriterien für die Gehaltsstruktur kennt. Hierbei muss auch die breite Öffentlichkeit im Vorwege informiert sein, um sich eine Meinung bilden zu können. Daher ist es auch gut, dass man nun die Verdunkelungsgardinen endlich beiseiteschieben will. Das Land muss an dieser Stelle seine Vorbildfunktion wahrnehmen.
Es sollte künftig also nachvollziehbarer werden, für welche Leistungen letztlich eine Vergütung erfolgt ist. Welche Leistungen wurden vom wem getätigt? Wofür wurden Sonderzahlungen vereinbart? Diese können durchaus vielfältig und berechtigt sein, meine Damen und Herren. Für den Außenstehenden sind sie möglicherweise nicht so einfach zu durchschauen. Für den Abschluss eines neuen Handelsauftrags, für die Ausgestaltung oder Ausführung einer Umstrukturierung oder auch für eine nachhaltigere Ausrichtung eines Unternehmens kann man Sonderzahlungen leisten. Diese können auch politisch gewollt sein. Diese Sonderzahlungen können in einer entsprechenden Höhe natürlich auch sinnvoll sein, meine Damen und Herren.
Hinter jeder Vergütung sollte also eine Leistung stecken. Es gilt, diese nachvollziehbarer zu machen und die Akzeptanz steigern. Es geht grundsätzlich also erst einmal nicht darum, den Leuten das Gehalt zu missgönnen. Vielmehr sollten die Bürgerinnen und Bürger sehen können, wie hoch das Gehalt ist
und wofür es bezahlt wird. Das ist somit ein Vorteil für beide, denn von der Transparenz leben auch diejenigen, die diese Gelder beziehen.
Eine Sache sollten wir in dieser Hinsicht bei all dem Durchblick jedoch nicht übersehen: Ohne Kontrollebenen ist dieses Gesetz logischerweise weniger effektiv. Was in dieser Runde wenig thematisiert wurde, sind die Konsequenzen, die nach einem Nichteinhalten dieser Regelungen folgen sollen. Nur mit solchen Regelungen schafft man erst richtige Akzeptanz. Regelungen müssen bei Nichteinhalten auch zu Konsequenzen führen. Nur so können die gewünschten Schritte zur Offenlegung von Gehalts- und Zahlungsstrukturen wirklich Wirkung zeigen. Zweifelsohne ist diese gesetzliche Maßnahme kein Selbstläufer. Transparenz ist kein Allheilmittel, denn nur durch richtige Anwendung kann sie ihr angestrebtes Ziel erreichen.
Wir vom SSW sind der Meinung, dass das Finanzministerium die richtigen Weichen gestellt hat. Unsere Aufgabe im Rahmen der parlamentarischen Beratung ist es zu sehen, wie dieses Gesetz praktikabel ausgestattet werden kann, und da sind wir für Vorschläge - wie immer - offen.
Trotzdem will ich es noch einmal sagen: Es geht nicht darum, diese Gehälter zu begrenzen. Das mag im Einzelfall eine Konsequenz sein - das will ich gar nicht in Abrede stellen -, sondern es geht darum, mehr Transparenz zu schaffen, damit die Bürger wissen, warum jemand in einer Sparkasse oder einer Landesbank ein entsprechendes Gehalt bekommt. Dann mögen die Bürger den entsprechenden Druck, nach oben oder nach unten, ausüben, wie sich solche Gehälter möglicherweise aufgrund der Sichtweise der Bevölkerung entwickeln sollen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch ich möchte mich noch einmal ganz herzlich bei der Finanzministerin für den Entwurf bedanken. Ich möchte, ehrlich gesagt, noch einmal einen Aspekt vorbringen, von dem ich finde, dass er in dieser Debatte zu kurz gekommen ist. Für mich geht es bei diesem Gesetz nicht primär darum,
schwarze Schafe zu finden. Ich glaube, unser Fokus bei dem Gesetz sollte sein, dass dieses Gesetz dazu führt, dass Vertrauen in Leute geschaffen wird, die kommunale Verbände und Unternehmen führen. Es sollte der Fokus sein, Vertrauen in die Leute zu stärken, die für uns dort arbeiten.
Die Frage nach der angemessenen Vergütung kann man in der Öffentlichkeit natürlich diskutieren. Wir kennen die Diskussionen hier im Parlament nur zur Genüge. Für mich ist es jedoch wichtig, eine Vergleichbarkeit herzustellen. Ein Chef der HSH Nordbank wird natürlich mehr verdienen, weil er in einer Branche arbeitet, in der die Leute im Verhältnis sehr viel verdienen. Was ist da angemessen? Es wird immer schwierig sein, die Frage in der öffentlichen Diskussion zu beantworten. Wir kennen das.
Ich möchte allerdings, dass wir mit diesem Gesetzentwurf dafür sorgen, dass es gar nicht so schlimm ist in den Kommunen. Ich möchte zeigen, dass wir in unsere Leute in den Kommunen Vertrauen haben und die Bürgerinnen und Bürger in die Leute in den Kommunen Vertrauen haben können. Dieser Aspekt ist sehr wichtig und sollte hier noch einmal erwähnt werden. - Ich danke Ihnen.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf Drucksache 18/2234 federführend dem Finanzausschuss und allen Ausschüssen zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist einstimmig so beschlossen.
Ich schließe die Beratung, eröffne die Mittagspause und freue mich, dass wir uns heute Nachmittag wiedersehen. Die Sitzung ist unterbrochen.
Meine Damen und Herren! Ich eröffne die Sitzung wieder um 15:07 Uhr. Das ist ein recht einmaliger Vorgang. Der Kollege Sven Krumbeck wird sich sicherlich überlegen, wie er das mit dem Präsidium wieder hinbekommt.
Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, teile ich Ihnen mit, dass folgende Punkte ohne Aussprache am Freitag aufgerufen werden: Punkt 19, Sicherstellungszuschlag für kleine Grundschulstandorte, Punkt 38, Lehrereinstellungsbedarf und Lehrereinstellungsangebote an den Universitäten, und Punkt 39, Novellierung des Rettungsdienstgesetzes. Bei Aufruf wird jeweils Ausschussüberweisung vorgesehen.
Damit der Kollege Krumbeck noch weiter durchatmen kann, begrüßen Sie gemeinsam mit mir Mitglieder des Betreuungsvereins Ostholstein aus Eutin. - Seien Sie uns im Schleswig-Holsteinischen Landtag herzlich willkommen!
Ich eröffne also die Aussprache. Das Wort für die Fraktion der PIRATEN hat der Abgeordnete Sven Krumbeck.
Sehr, sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bedanke mich zunächst für die Geduld. Das passiert, wenn man seine Mittagspause mit Terminen dichtplant und aus Versehen die falsche Mappe mitnimmt.
Ich denke, die meisten von Ihnen sind davon ausgegangen, dass von den PIRATEN ein Antrag zum digitalen Lernen kommt. Jetzt ist er da.
Der große Charme des Antrags ist, wie ich finde, dass er zunächst einmal einen gemeinsamen Nenner formuliert. Ich denke, niemand wird ernsthaft widersprechen, wenn wir daran glauben, dass es ein Ziel sein muss, für alle Schüler digitale Endgeräte und Internetzugang in den Unterrichtsräumen bereitzustellen. Niemand wird noch ernsthaft die Verwirklichung digitaler Lernmittelfreiheit durch die Nutzung frei lizenzierter Bildungsmaterialien infrage stellen.
Niemand wird sich dagegen positionieren, Open Source in den Bildungseinrichtungen zu fördern, ebenso wenig wie sich jemand ernsthaft gegen ein Förderprogramm zur Forschung im Rahmen von Medienpädagogik an Hochschulen wenden wird.