Protocol of the Session on October 9, 2014

- Das ist nicht falsch. Es geht nämlich um die direkte Beteiligung beispielsweise durch die finfo-Struktur. Dadurch fällt beispielsweise die HSH Nordbank - so meine Information aus dem Finanzministerium; ich habe keinen Grund zu glauben, dass diese Informationen falsch sind - nicht unter das Gesetz.

Wir Grüne wollen aber gern, dass auch in diesem Bereich mehr Transparenz möglich ist

(Beifall Dr. Patrick Breyer [PIRATEN])

und dass sich die Landesregierung bei der HSH Nordbank - es könnte auch noch weitere Beispiele geben - im Dialog mit Hamburg dafür einsetzt, dass diese Regelungen auch für die HSH Nordbank gelten.

(Vereinzelter Beifall SPD und Beifall Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Es gibt eine ganze Reihe mehr Beteiligungen bei Unternehmen, die einen öffentlich-rechtlichen Charakter haben, bei denen das in der Umsetzung rechtlich ein bisschen komplizierter ist. Da haben wir Grüne auch noch ein bisschen Diskussionsbedarf und wollen die Anhörung nutzen, um im Dialog mit diesen Unternehmen zu schauen, wie man über die Regelung im Gesetz mehr Transparenz erzielen kann.

Das Gesetz ist aus unserer Sicht ein großer Schritt in die richtige Richtung. Wir erhöhen die Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger. Das stärkt aus unserer Sicht das Vertrauen insgesamt in die Politik.

(Lars Winter)

(Beifall Detlef Matthiessen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Der Zugang zu mehr Informationen stärkt die demokratische Teilhabe. Staatliches Handeln kann nur effektiv kontrolliert werden, wenn wir wirklich alle Fakten auf dem Tisch liegen haben.

Zudem kann das Gesetz verhindern, dass zukünftig übertrieben hohe Vergütungen bezahlt werden. Das Gesetz wirkt als natürliches Regulativ beim Festlegen von Vorstandsbezügen. Es gibt mit Sicherheit Personen, die sich in diesem Bereich sonst etwas anders bewegen würden. Die Verwendung öffentlicher Gelder ginge sicherlich anders vonstatten, wenn es verdeckt möglich wäre, bestimmte Nebenabsprachen zu verhandeln. Das neue Gesetz hat eben den Anspruch, keinen Raum für Nebenabsprachen und Hinterzimmerverhandlungen zu lassen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD)

Auch für uns als politische Akteure bringt das Gesetz einen Informationsgewinn, und es stärkt das Kostenbewusstsein. Außerdem kann es - ganz konkret - beispielsweise mögliche Differenzen und Spielräume bei den Gehältern aufzeigen. Dabei steht außer Frage - das will ich für die Grünen deutlich erklären -, dass für gute Leistungen auch ein guter Lohn gezahlt werden soll. Es soll keine Neiddebatte geschürt werden. Löhne müssen angemessen und vermittelbar bleiben.

Dieses Gesetz ist nicht da, um jemanden bloßzustellen. Es ist auch kein überflüssiges Extrahäppchen an Information. Es erfüllt vielmehr eine Informationspflicht, die die Politik den Bürgerinnen und Bürgern schuldig ist.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und Dr. Patrick Breyer [PIRATEN])

Gerade als Haushaltsgesetzgeber in einem Konsolidierungsland müssen wir darlegen, wie viel Geld in Form von Gehältern an öffentliche Unternehmen fließt. Wir erhöhen die Aufrichtigkeit gegenüber den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern und allen, die auf Leistungen, die aus öffentlichen Geldern gezahlt werden, angewiesen sind. Wir schaffen mit dem Gesetz ein regulierendes Element gegen übertriebene Vorstandsgehälter, und wir gehen einen ersten Schritt in Richtung Transparenzgesetz. Das Stichwort Hamburg ist vom Kollegen schon genannt worden. Es ist ein erster Schritt. Weitere werden folgen müssen. Aber es ist zumindest ein erster Schritt in diese Richtung.

Ich freue mich nach den Debatten heute Morgen Herr Kollege Koch, aller guten Dinge sind drei -, die wir überraschenderweise kontrovers geführt haben, dass die Oppositionsfraktionen Zustimmung signalisiert haben. Im Detail kann es sicherlich noch Änderungen durch die Beratungen des Finanzausschusses geben. Dass wir in diesem wichtigen Punkt gemeinsame Sache machen, ist gut. - Ich bedanke mich und freue mich auf die Beratungen im Ausschuss.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, SSW und Dr. Patrick Breyer [PIRATEN])

Das Wort für die FDP-Fraktion hat der Abgeordnete Dr. Heiner Garg.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf findet die uneingeschränkte Zustimmung der FDP-Fraktion, Frau Ministerin. Ich habe in meinem Manuskript stehen, dass ich mich meinen Vorrednern anschließe. Das tue ich nach dem Beitrag des Kollegen Andresen nicht, weil ich das in der Interpretation durchaus anders auffasse. Ich habe bei der Lektüre des Gesetzentwurfs gerade nicht festgestellt, dass das Gesetz auf die Höhe oder Nichthöhe von Gehältern von Vorstandsmitgliedern in solchen Unternehmen hinwirken soll.

(Rasmus Andresen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das habe ich nicht gesagt!)

- Sie haben gesagt, das Gesetz wirke als Regulativ, damit es nicht zu exorbitanten Gehältern von Vorstandsmitgliedern komme. Ich interpretiere das Gesetz an dieser Stelle anders. Das ist aber nicht das Problem.

Ich habe den Gesetzentwurf - so, wie ihn die Ministerin eingebracht und vorstellt hat - so verstanden, dass es mitnichten darum gehen soll, Unternehmen, die sich in öffentlicher Hand befinden oder bei denen das Land eine Mehrheitsbeteiligung hat, unter Generalverdacht zu stehen.

(Zuruf Rasmus Andresen [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN])

- Herr Kollege Andresen, ich halte meine Rede. Ich habe etwas zu Ihrer Interpretation gesagt. Bei allem Respekt: So wichtig sind Sie mir nun auch nicht, dass ich meine ganze Rede nur auf Sie beziehe.

(Rasmus Andresen)

Es geht auch nicht darum klarzustellen, in welcher Höhe in Zukunft Geschäftsführungsorgane vergütet werden. Es soll ein Beitrag zur Transparenz geleistet werden. Ich halte das für lange überfällig. Das wird damit geregelt. Insofern glaube ich, dass der Gesetzentwurf uns genau diese Möglichkeit bietet.

Ich sehe im Übrigen die Veröffentlichungspflicht weniger als Pflicht denn vielmehr als Chance für die Unternehmen in öffentlicher Hand, für die Kommunen und das Land, die Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein teilhaben zu lassen, die ein begründetes und - wie ich finde - nachvollziehbares Interesse daran haben, was mit Steuergeldern passiert.

(Beifall FDP, Birgit Herdejürgen [SPD] und Lars Winter [SPD])

Ich kürze an dieser Stelle ab, weil das meiste in der Tat sowohl vom Kollegen Winter als auch von der Finanzministerin dazu gesagt wurde. Ich bin auf die Ausschussberatung - im Zweifel auch in allen Ausschüssen - gespannt und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall FDP und Birgit Herdejürgen [SPD])

Das Wort für die Fraktion der PIRATEN hat der Herr Abgeordnete Dr. Breyer.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich kann natürlich aus Sicht der PIRATEN nur begrüßen, dass die Landesregierung und insbesondere die Finanzministerin ein Anliegen von uns aus dem vergangenen Jahr mit diesem Gesetzentwurf umgesetzt hat, nämlich das Anliegen, die Bezüge der Manager öffentlicher Unternehmen offenzulegen. Ich möchte mich bei der Finanzministerin bedanken - auch für die Ehrlichkeit, dass sie uns die Initiative zu Recht zugeschrieben hat.

(Beifall PIRATEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht bei dieser Transparenz nicht darum, irgendwie die Geschäftsführer oder Aufsichtsratsmitglieder unter einen Generalverdacht zu stellen. Es geht auch nicht darum, ihnen pauschal vorzuwerfen, dass ihre Bezüge überhöht seien oder dass sie unlauter handeln würden. Transparenz an diesem Punkt zu fordern, ist auch kein Populismus. Da kann ich deutliche Paral

lelen zum vorigen Tagesordnungspunkt - Stichwort: Karenzzeiten - erkennen. Wenn in der Öffentlichkeit teilweise exorbitante Bezüge oder unangemessen hohe Boni beziehungsweise Versorgungsbezüge in der Kritik stehen, ist doch nicht die Kritik an diesem Missstand für das schwindende Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger verantwortlich, sondern dafür sind eben diese erhöhten Bezüge verantwortlich.

Wir müssen bei all diesen Debatten aufpassen, dass wir nicht den Bock zum Gärtner machen und den Boten dafür verurteilen, dass er diese Botschaft überbringt. Wenn wir Vorschläge machen, um Missstände anzugehen und Transparenz zu schaffen, treten wir für die Sicherung von Vertrauen ein. Wir sind nicht dafür verantwortlich, dass dieses Vertrauen schwindet.

An dieser Stelle schafft Transparenz mit Blick auf die Bezüge Vertrauen. Ich bin auch ganz grundlegend der Meinung: Öffentliche Unternehmen gehören der öffentlichen Hand. Der Inhaber eines Betriebs hat ein Recht darauf zu wissen, was in seinem Betrieb vorgeht. Bei öffentlichen Unternehmen in öffentlicher Hand hat jedes Mitglied der Öffentlichkeit das Recht zu erfahren, was in seinen beziehungsweise ihren Betrieben gezahlt wird.

Wir haben ohne öffentliche Kontrolle teilweise durchaus ein sprunghaftes Ansteigen der Vergütungen feststellen müssen, etwa bei der Hamburger Hafengesellschaft. Es kommt aber immer wieder auch zu Kritik des Landesrechnungshofs mit Blick auf den UKSH-Vorstand. Nur Transparenz kann vor abgehobenen Gehältern und Boni schützen, die in keinem Verhältnis zur finanziellen Lage des Landes und zur finanziellen Situation der allermeisten seiner Bürger stehen. Teilweise übersteigen Bezüge in öffentlichen Unternehmen um ein Vielfaches diejenigen der Bürgermeister - bei kommunalen Unternehmen - oder diejenigen des Ministerpräsidenten - bei Landesanstalten. Ob das gerechtfertigt ist, muss durchaus der kritischen Betrachtung der Öffentlichkeit standhalten.

Zu dem Argument, das würde zu einer Abschreckung der qualifizierten Bewerber führen, hat Lars Winter eigentlich alles schon ganz richtig ausgeführt und Kritik geübt. Es gibt eine Offenlegung in anderen Bereichen, unter anderem in der Politik. Ich glaube, niemand würde behaupten, dass wir qualifizierte Abgeordnete, Minister oder Ministerpräsidenten dadurch nicht gewinnen, dass ihre Bezüge transparent sind.

(Dr. Heiner Garg)

Herr Abgeordneter Dr. Breyer, gestatten Sie eine Zwischenfrage beziehungsweise -bemerkung des Herrn Abgeordneten Torge Schmidt?

Herr Abgeordneter Dr. Breyer, geben Sie mir recht, dass die Angemessenheit von Gehältern sich nicht daran orientieren sollte, ob jemand mehr als ein anderer bekommt oder ob jemand gegebenenfalls deutlich mehr bekommt als ein anderer? Die Vergütung sollte doch vielmehr der Verantwortung für die Tätigkeit angemessen sein, die derjenige ausübt. Ist nicht ein exorbitantes Gehalt dann vorhanden, wenn es nicht der ausgeübten Tätigkeit entspricht?

- Es ist richtig, dass das Maß der Vergütung die Tätigkeit sein sollte und das Maß der Verantwortung, die damit einhergeht. Da bin ich völlig Ihrer Meinung. Letztlich ist es Sache der Öffentlichkeit zu beurteilen, ob Gehälter angemessen sind oder nicht. Dazu hat jeder eine andere Meinung. Dieses Gesetz schafft die Voraussetzungen dafür, dass sich die Öffentlichkeit überhaupt erst einmal damit auseinandersetzen und eine Meinung über die Angemessenheit bilden kann. Denn solange die Bezüge geheim sind, kann man sich nicht damit auseinandersetzen.

Ich bin der Meinung, dass der Ministerpräsident die Aufgabe hat, ein gesamtes Land zu führen. Das bildet einen Maßstab - auch gegenüber denjenigen, die einen kleineren Verantwortungsbereich haben. Wenn man bejaht, dass es dort eine Diskrepanz gibt, kann man sich immer noch darüber streiten: Ist der Ministerpräsident unterbezahlt, oder ist der Manager überbezahlt? Aber ich finde: Wer ein ganzes Land regiert - das gilt auch für die Bundeskanzlerin -, hat ein Höchstmaß an Verantwortung. Das bildet den Maßstab.

(Dr. Heiner Garg [FDP]: Das wird dann teu- er, wenn wir sie wie in DAX-notierten Unter- nehmen bezahlen!)

Frau Ministerin, Sie werden Verständnis dafür haben, dass wir uns die Details Ihres Gesetzentwurfs im Ausschuss sehr kritisch ansehen möchten und dass dazu eine Anhörung erforderlich ist. Wir haben in unserem ursprünglichen Antrag konkrete

Eckpunkte vorgesehen, wie wir uns das Gesetz wünschen würden.

Soweit ich Ihren Gesetzentwurf richtig verstehe, ist zum Beispiel keine Offenlegung von Altersvorsorgebezügen und -zusagen enthalten. Weiterhin sind, wie ich den Entwurf verstehe, auch keine Vereinbarungen für den Trennungsfall enthalten. Gerade diese Punkte sind in der Vergangenheit immer wieder in der öffentlichen Kritik gewesen: Oft seien überhöhte Pensionszusagen oder auch Abstandszahlungen im Trennungsfall gezahlt worden. - Deswegen sollte das in der Offenlegungspflicht unbedingt enthalten sein.

(Beifall Rasmus Andresen [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN])