Protocol of the Session on October 9, 2014

(Ministerin Monika Heinold)

mig gebeten, einen Gesetzentwurf zur Veröffentlichung der Bezüge für die Mitglieder von Geschäftsführungsorganen und Aufsichtsgremien öffentlicher Unternehmen vorzulegen. Dem ist die Landesregierung mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nachgekommen. Hierfür meinen Dank an das federführende Finanzministerium und dessen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. In den weiteren Parlamentsberatungen gilt es nun, diesen Gesetzesvorschlag auf seine Praxistauglichkeit zu überprüfen.

(Beifall Lars Winter [SPD])

Wie schon in den vorangegangenen Beratungen will ich auch an dieser Stelle für die CDU-Fraktion darauf hinweisen, dass es dabei neben dem Anspruch auf Kontrolle und Transparenz einen weiteren wichtigen Aspekt gibt, der ein ebenso hohes Gut darstellt, nämlich die Wahrnehmung der öffentlichen Daseinsvorsorge. Die Mehrzahl der öffentlichen Unternehmen dient unmittelbar der öffentlichen Daseinsvorsorge, wie es sich auch bei Unternehmen der Wasserversorgung, des Personennahverkehrs oder bei Krankenhäusern sofort und eindeutig erschließt. Andere öffentliche Unternehmen fördern mittelbar das Allgemeinwohl, indem sie zum Beispiel zu einer Stärkung der Wirtschaftskraft beitragen. Ich denke da an Wirtschaftsförderungsgesellschaften oder auch an rechtlich ausgegliederte Kurbetriebe in Tourismusorten. Alle diese öffentlichen Unternehmen werden deshalb nicht als Teil der öffentlichen Verwaltung geführt, damit sie ihre Aufgaben so effizient und wirtschaftlich wie möglich für die Bürgerinnen und Bürger wahrnehmen können.

Mit ein Grund für die Ausgliederung aus der Verwaltung dürfte dabei allerdings auch gewesen sein, dass das Gehaltsgefüge im Öffentlichen Dienst oft viel zu starr ist, nicht ausreichend leistungsbezogene Anreize bietet und damit nicht wettbewerbsfähig gegenüber den Konditionen ist, die guten Leuten auch in privaten Unternehmen geboten werden. Öffentliche Daseinsvorsorge kann und darf aber nicht dritt- und viertklassigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Führungskräften überlassen bleiben, die den Job nur deshalb annehmen, weil sie besser bezahlte Posten in der Privatwirtschaft nicht erhalten haben.

Deshalb sage ich: Wir müssen darauf achten, dass das Gesetz in der Praxis nicht dazu führt, dass die mit der rechtlichen Ausgliederung hergestellte Wettbewerbsgleichheit zwischen öffentlichen und privaten Unternehmen Schaden nimmt. Es gilt abzuwägen zwischen dem Vorteil einer öffentlichen Kontrolle und Transparenz auf der einen Sei

te und möglicherweise erschwerten Bedingungen bei der Stellenbesetzung auf der anderen Seite.

Ich will explizit nicht ausschließen, dass der vorliegende Gesetzentwurf diese grundsätzliche Frage ausreichend beantwortet, denn unmittelbar trifft die Veröffentlichungspflicht nur Anstalten, Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Bei Mehrheitsbeteiligung von Land und Kommunen an Gesellschaften des privaten Rechts sieht das Gesetz hingegen lediglich entsprechende Hinwirkungspflichten vor, die Ministerin ist darauf gerade eingegangen.

Aber welche konkrete Folgen hat nun eine solche Hinwirkungspflicht? Ist damit im konkreten Einzelfall ein Abweichen von der Veröffentlichung aus den von mir genannten Gründen möglich, weil es lediglich gilt, darauf hinzuwirken? Oder bleibt den Vertretern von Land und Kommunen in den jeweiligen Unternehmensgremien aufgrund der Hinwirkungspflicht gar keine andere Wahl, als die Veröffentlichung der Bezüge zwangsläufig umzusetzen?

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich denke, diesen Fragen sollten wir in den anstehenden Ausschussberatungen und im Anhörungsverfahren noch einmal intensiv nachgehen. Ich appelliere dabei an alle Fraktionen, diesem Aspekt besondere Sorgfalt zu widmen, denn gut gemeint ist nicht automatisch auch gut gemacht. Kein Gesetzentwurf muss so aus dem Verfahren wieder herauskommen, wie er hineingegangen ist. Deswegen sollten wir diese Frage durchaus ernsthaft diskutieren.

Das muss jetzt kein Wasser in den Wein gewesen sein, aber ich glaube, das ist ein entscheidender Punkt, dem wir Augenmerk widmen sollten. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Vereinzelter Beifall CDU)

Das Wort für die SPD-Fraktion hat Herr Abgeordneter Lars Winter.

Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Offenlegung von Geschäftsführer- und Aufsichtsratsvergütungen und Sondervergünstigungen muss möglich sein. Das, was wir von der Wirtschaft erwarten, muss umso mehr für Unternehmen gelten, die der Öffentlichen Hand gehören.

Mit dem neuen Gesetz zur Veröffentlichung der Bezüge der Mitglieder von Geschäftsorganen und

(Tobias Koch)

Aufsichtsgremien öffentlicher Unternehmen - was für ein Name - setzt Schleswig-Holstein ein weiteres Stück öffentliche Transparenz um. Künftig sollen die Bezüge von Mitgliedern der Geschäftsführung und Aufsichtsräte veröffentlicht werden. Ab einer öffentlichen Beteiligung von 25 % soll also veröffentlicht werden, was Managerinnen und Manager, Aufsichtsrätinnen und Aufsichtsräte verdienen. Das wird für unmittelbare und mittelbare Beteiligungen des Landes und der Kommunen gelten.

Allerdings: So richtig zwingen kann das Land die privatrechtlichen Unternehmen in seinem Besitz bei bestehenden Verträgen nicht. Es kann lediglich darauf hinwirken. Kollege Koch, da haben Sie sicher recht, darauf müssen wir in der Ausschussberatung eingehen, wie sich das ausgestaltet und wie man das umsetzt.

Gut gelöst ist die Regelung bei Neugründungen und bei neuen Beteiligungen des Landes und der Kommunen. Diese Unternehmen sind daran gebunden, dass die Offenlegung der Bezüge sichergestellt wird. Auch Zuwendungsempfänger, die unternehmerisch tätig sind und die mehr als die Hälfte ihrer öffentlichen Förderung vom Land erhalten, fallen unter diese neuen Vorschriften.

Ohne Wenn und Aber sind Unternehmen, die als landesunmittelbare Anstalt, Körperschaft oder Stiftung des öffentlichen Rechts organisiert sind, zur individualisierten Veröffentlichung verpflichtet. Das gilt auch für den Sparkassen- und Giroverband, für kommunale Anstalten und gemeinsame Kommunalunternehmen.

Bei einigen Institutionen, die von dieser Regelung betroffen sind, hält sich die Begeisterung in engen Grenzen. Sie befürchten Neiddebatten oder Wettbewerbsnachteile. Auch gibt es Argumente in Bezug auf den Datenschutz. Allerdings: Auch hier müssen wir abwägen, welches Gut höher wiegt. Für eine angemessene Vergütung muss man sich nicht schämen. Wer bei einem öffentlichen Unternehmen arbeitet, muss sich allerdings gefallen lassen, dass die Angemessenheit auch Gegenstand einer öffentlichen Diskussion ist.

(Beifall PIRATEN und vereinzelt SPD)

Wir Abgeordnete wissen, wovon wir reden, denn auch unsere Diäten sind ja öffentlich und immer wieder in der öffentlichen Diskussion und Kritik.

Ich bin der Meinung, dass Bürgerinnen und Bürger das Recht haben zu erfahren, welche Vergütungen das Management ihrer kommunalen Unternehmen

und Landesbeteiligungen hat. Gerade am Dienstag waren Auszubildende von den Stadtwerken in Flensburg hier, und wir haben uns über das Transparenzgesetz unterhalten. Die fanden das auch ganz spannend, einmal zu sehen, was ihr Chef so verdient.

Es handelt sich um Unternehmen, die der Öffentlichkeit gehören, und die Einschränkungen überall dort, wo das Land auf eine Öffentlichkeit lediglich hinwirken kann, sind schon groß genug. Die relativ neuen Regelungen zur Transparenz haben mehrere Wurzeln. Eine liegt in der Privatisierung öffentlicher Unternehmen, die wir inzwischen nicht mehr ganz so enthusiastisch sehen wie noch in den 90erJahren. Ich glaube, da sind sich alle einig: Maßnahmen, wie die Rekommunalisierung von Stadtwerken, sprechen da eine deutliche Sprache.

Dazu kommen Berichte über Gehaltexzesse beispielsweise, aber nicht nur, bei Banken. Die Einkommensschere in Deutschland ist gesellschaftspolitisch kaum noch zu vertreten. Doch immer wieder las man das Argument, dass man angeblich für vernünftige Gehälter keine vernünftigen Managerinnen und Manager bekommt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das halte ich für Unsinn.

(Beifall Dr. Patrick Breyer [PIRATEN])

- Das muss mir jetzt zu denken geben, dass nur der Kollege Breyer klatscht.

(Zuruf Lars Harms [SSW])

Nach meiner Kenntnis gibt es erstens keinen beweisbaren Zusammenhang zwischen der Höhe der Vergütung und der angemessenen Leistung eines Vorstands.

(Beifall Rasmus Andresen [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN] und Dr. Patrick Breyer [PI- RATEN])

Zweitens müssen wir uns auch die Frage stellen, wie öffentliche Daseinsvorsorge und sehr hohe Gehalts- und Vergütungsstrukturen gesellschaftlich zusammenpassen.

(Beifall Dr. Patrick Breyer [PIRATEN])

Eine freiwillige Regelung wird nicht ausreichen. Das sehen wir in der freien Wirtschaft am Corporate Governance Codex - super.

(Heiterkeit)

Für den öffentlichen Bereich brauchen wir klare Regelungen und transparente Strukturen. - Ich komme aus dem öffentlichen Dienst. Da ist die Amtssprache deutsch.

(Lars Winter)

Schleswig-Holstein ist nicht das erste Bundesland mit einem Gesetz zur Offenlegung von Vergütungen. Die Freie und Hansestadt Hamburg hat bereits seit zwei Jahren ein Transparenzgesetz. Dort sind nach der ersten Veröffentlichung Anfang 2013 weder die Chefinnen und Chefs öffentlicher Unternehmen weggelaufen, noch kam es zu Revolten gegen Unternehmen wegen üppiger Bezüge. Gleiches gilt für das nordrhein-westfälische Gesetz von 2009.

Ich beantrage die Überweisung des Gesetzentwurfs federführend in den Finanzausschuss und in alle anderen Ausschüsse.

Herr Kollege Koch, das Argument, dass man die kommunalen Unternehmen ausgegliedert hat, ist nicht dadurch begründet worden, dass man höhere Gehälter bezahlen wollte, sondern ganz einfach wegen des Vorsteuerabzugsvorteils, der ein ganz starkes Gewicht hatte. Das ist ein wesentlicher Grund gewesen, warum viele kommunale und öffentliche Einrichtungen privatisiert wurden. - Danke schön.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Das Wort für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Herr Abgeordnete Rasmus Andresen.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! „Wie viel bekommt man eigentlich als Abgeordneter?“, diese Frage kennen wir, glaube ich, alle. Es ist nämlich eine der am meisten gestellten Fragen in Besuchergruppen - gerade, wenn Schüler zu Gast sind. Das ist eine berechtigte Frage. Es ist das gute Recht der Öffentlichkeit zu erfahren, wie ihre Steuergelder - das trifft bei Schülern wohl eher über ihre Eltern zu verwendet werden. Es ist deshalb richtig, dass man die Höhe der Abgeordnetendiät oder zumindest die Grundstruktur, wie sich die Diät zusammensetzt, im Internet oder einfach im Gesetz nachlesen kann.

Für uns Abgeordnete, für die Ministerinnen und Minister und für die meisten Verwaltungsangestellten ist es nämlich ganz selbstverständlich, dass ihre Bezüge beziehungsweise die Vergütungsstruktur öffentlich zugänglich ist.

Mit dem „Entwurf eines Gesetzes zur Veröffentlichung der Bezüge der Mitglieder von Geschäftsführungsorganen und Aufsichtsgremien öffentlicher

Unternehmen im Land Schleswig-Holstein“ legt die Landesregierung - trotz sperrigem Namen - jetzt einen Vorschlag vor, der zu mehr Transparenz führen wird. Das ist aus grüner Sicht ein sehr guter Vorschlag, und es gibt nichts, wirklich gar nichts, was gegen diesen Informationsgewinn spricht.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, PIRATEN und SSW)

Das Gesetz sieht vor, dass die Bezüge der Geschäftsführungen und Aufsichtsräte öffentlicher Unternehmen offengelegt werden. Dazu zählen Kommunalunternehmen und Sparkassen, aber beispielsweise nicht die HSH Nordbank, da sie nicht allein und nicht mehrheitlich Schleswig-Holstein gehört. Zudem werden nur Neuverträge von dem Gesetz erfasst. Für Beteiligungen ab 25 % ist eine Hinwirkungsklausel im Gesetz verankert.

(Zuruf)

- Das ist nicht falsch. Es geht nämlich um die direkte Beteiligung beispielsweise durch die finfo-Struktur. Dadurch fällt beispielsweise die HSH Nordbank - so meine Information aus dem Finanzministerium; ich habe keinen Grund zu glauben, dass diese Informationen falsch sind - nicht unter das Gesetz.