Protocol of the Session on October 9, 2014

Anders sieht es bei Landesministerinnen und Landesministern aus. Hier haben wir noch eine vollständige Regelungslücke. Diese können wir als Land über Änderungen im Landesministergesetz schließen. Klar ist aber schon jetzt - das hat auch die Debatte heute Morgen gezeigt -, dass es keine einfache Lösung gibt.

Wer sich Gedanken darüber macht, wie eine optimale Lösung für den Wechsel von der Politik in die Wirtschaft aussehen kann, stößt schnell auf viele Fragen: Wie lang soll die Karenzzeit sein? Die Spanne der Vorschläge für eine Auszeit reicht von drei Monaten bis zu drei Jahren. Wie schaffen wir es, dass der Beruf des Politikers für Menschen aus

allen gesellschaftlichen Bereichen attraktiv bleibt, wenn sie bei der Rückkehr in den Beruf unter dem Generalverdacht stehen, sich Vorteile verschafft zu haben? Was wollen wir erlauben, was verbieten? Wie sieht der richtige Verhaltenskodex aus, um keine Zweifel an Integrität und Unabhängigkeit aufkommen zu lassen? Und soll tatsächlich in jedem Einzelfall über Ausnahmen eine politische Debatte im Landtag geführt werden, wie es der Gesetzentwurf der PIRATEN vorsieht? Oder wäre ein unabhängiges Gremium zur Feststellung eines möglichen Interessenkonflikts die bessere Lösung?

Meine Damen und Herren, es gibt Fälle, die einfach zu regeln wären. Wenn eine Sozialministerin nach ihrer Dienstzeit einen Job im Branchenverband der Windenergie übernimmt, dürfte das vermutlich kein Problem sein.

(Beifall Dr. Patrick Breyer [PIRATEN] - Zu- ruf Detlef Matthiessen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

- Deshalb das Wort „vermutlich“. - Aber was ist mit dem Klinikchef - das ist erwähnt worden -, der Sozialminister wird, in seiner Funktion über Krankenhausfinanzierung entscheidet und danach wieder als Klinikchef in einem Krankenhaus arbeiten will, welches gerade eine bauliche Sanierung vom Land bewilligt bekommen hat? Und, müsste er nicht, wenn wir ihn beispielsweise für drei Jahre sperren, auch drei Jahre Übergangsgeld bekommen, selbst wenn er nur ein halbes Jahr im Amt war, finanziert aus Steuermitteln?

(Vereinzelter Beifall FDP)

Und reicht es aus, sich für die spätere Beschränkung am Ressortzuschnitt zu orientieren? Was machen wir mit Ministern und Ministerinnen, die ihre Zuständigkeiten gewechselt haben? Wären das zuletzt geführte Ressort ausschlaggebend, das vorletzte oder alle? Und wie sieht es mit dem Ministerpräsidenten aus, der in allen Politikbereichen unterwegs ist? Und was machen wir mit Selbstständigen?

Diese vielen Fragen stellen sich. Sie zu beantworten, braucht mehr Zeit als viereinhalb Stunden.

Meine Damen und Herren, dabei sollten wir auch die Diskussionen in anderen Bundesländern mit im Auge behalten. In Hamburg - das ist erwähnt worden -haben sich die Fraktionen von SPD, CDU, Grünen und LINKEN beispielsweise Ende September auf eine Regelung durch eine Anzeigepflicht plus Verbotsoption verständigt. Das heißt konkret: Ausscheidende Senatoren müssen Festanstellungen

(Ministerin Monika Heinold)

in der Privatwirtschaft für eine Dauer von zwei Jahren nach dem Ausscheiden aus ihrem Amt gegenüber dem Senat anzeigen. Besteht im Einzelfall die Gefahr einer Interessenkollision mit der vorherigen Amtstätigkeit, kann der Senat den Wechsel untersagen. Die Sperrfrist orientiert sich dabei an der Dauer der Zahlung des Übergangsgelds und beträgt maximal zwei Jahre. Ein Vorschlag, der sich an den Regelungen für Staatssekretäre orientiert.

Meine Damen und Herren, wofür wir uns auch immer entscheiden, am Ende brauchen wir eine Regelung, über die möglichst viele sagen: Das ist angemessen, das ist durchdacht, das ist praktikabel. Wir wollen und müssen Vertrauen in die Politik zurückgewinnen, ohne Menschen davor abzuschrecken, einen Teil ihres Lebens in der Politik zu verbringen. Das auszutarieren ist eine spannende Aufgabe.

Die Landesregierung sagt dem Parlament dabei Unterstützung zu, denn wir wollen transparente und klare Spielregeln, und - das ist ganz wichtig am Schluss meiner Rede - wir wollen den Wechsel zwischen Wirtschaft und Politik und wieder zurück. Das ist gewollt, und das müssen wir im Auge behalten.

(Beifall)

Vielen Dank, Frau Ministerin. Die Ministerin hat die vereinbarte Redezeit um zwei Minuten überzogen. Diese Zeit stünde nun allen Fraktionen zur Verfügung. - Niemand aber möchte davon Gebrauch machen. Dann schließe ich die Beratung.

Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf Drucksache 18/2334 dem Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! Enthaltungen? - Damit ist dies einstimmig so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf:

Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Veröffentlichung der Bezüge der Mitglieder von Geschäftsführungsorganen und Aufsichtsgremien öffentlicher Unternehmen im Land Schleswig-Holstein

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/2234

Das Wort zur Begründung wird offenbar nicht gewünscht. Ich eröffne die Grundsatzberatung und er

teile erneut der Finanzministerin Monika Heinold das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es hat etwas länger gedauert, aber nun liegt er zur parlamentarischen Beratung vor, der Entwurf eines Gesetzes zur Veröffentlichung der Bezüge der Mitglieder von Geschäftsführungsorganen und Aufsichtsgremien öffentlicher Unternehmen in Schleswig-Holstein. Im August 2013 hatte der Landtag auf Antrag der PIRATEN die Landesregierung gebeten, ein solches Gesetz zu entwerfen.

Unser Gesetzentwurf umfasst jetzt ein neues Vergütungsoffenlegungsgesetz und sieht Änderungen in der Landeshaushaltsordnung, dem Sparkassengesetz, der Gemeindeordnung und dem Gesetz über kommunale Zusammenarbeit vor. Wir orientieren uns dabei an dem Transparenzgesetz von Nordrhein-Westfalen.

Unternehmen in der Rechtsform einer landesunmittelbaren Anstalt, Körperschaft und Stiftung des öffentlichen Rechts, kommunale Anstalten und gemeinsame Kommunalunternehmen sowie der Sparkassen- und Giroverband werden dazu verpflichtet, die Bezüge der Mitglieder ihrer Geschäftsführungsorgane und Aufsichtsgremien zu veröffentlichen.

(Unruhe)

Das gilt für alle Neuverträge. Bei bestehenden Verträgen hat das öffentlich-rechtliche Unternehmen auf eine Vertragsanpassung hinzuwirken.

(Anhaltende Unruhe)

- Merken Sie noch, ob ich rede oder nicht?

Vielleicht ist es möglich, die notwendigen PGF-Gespräche draußen zu führen.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Ebenso betrifft die Offenlegungspflicht institutionell geförderte unternehmerisch tätige Zuwendungsempfänger, die mehr als 50 % ihrer öffentlichen Förderung vom Land erhalten.

Bei privatrechtlichen Gesellschaften, an denen das Land beziehungsweise die Kommunen mehrheitlich beteiligt sind, regelt das Gesetz, dass die öffentlichen Anteilseigner eine Hinwirkungspflicht auf die

(Ministerin Monika Heinold)

Veröffentlichung der Gehälter haben. Im Fall der Landesbeteiligung betrifft die Offenlegung auch Vorteile, die Mitglieder von Kontrollgremien durch Beratungs- und Vermittlungsleistungen erhalten. Bei Minderheitsbeteiligungen an privatrechtlichen Unternehmen ab 25 % soll auf eine Veröffentlichung hingewirkt werden.

Wenn das Land oder die Kommunen neue Unternehmen gründen oder neue Beteiligungen eingehen, soll dies nur möglich sein, wenn die Offenlegung der Vergütung gewährleistet ist. Sowohl für die vollständig öffentlichen Unternehmen als auch für die Beteiligung an privatrechtlichen Gesellschaften gilt, dass die Vergütung in personalisierter Form und getrennt nach erfolgsunabhängigen und erfolgsbezogenen Bausteinen angegeben werden muss.

Durch das neue Gesetz werden die Gehälter der Sparkassenvorstände, der Investitionsbank, des UKSH und weiterer öffentlich-rechtlicher Unternehmen transparent gemacht. Die Landesregierung beabsichtigt, eine frei zugängliche IT-Lösung für die Veröffentlichung zur Verfügung zu stellen.

Meine Damen und Herren, ich will für die Landesregierung ausdrücklich sagen, dass es uns nicht um eine Neiddebatte geht. Ziel ist einzig und allein, dass die Unternehmenspolitik der öffentlichen Hand nachvollziehbar und transparent gestaltet wird. So wie die Gehälter von Ministerinnen und Ministern, Staatssekretärinnen und Staatssekretären und die Diäten der Abgeordneten öffentlich sind, dürfen auch die Bezüge des Führungspersonals öffentlicher Unternehmen kein Geheimnis sein.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, SSW und PIRATEN)

Es zeichnet unsere Demokratie aus, dass die Bürgerinnen und Bürger den Umgang mit Steuergeldern transparent nachvollziehen können. Mit dem Vergütungsoffenlegungsgesetz und dem vom Kabinett im September verabschiedeten Corporate Governance Kodex gehen wir in Schleswig-Holstein einen weiteren Schritt in Richtung mehr Transparenz. Bisher hatte Schleswig-Holstein weder ein Vergütungsoffenlegungsgesetz noch einen solchen Kodex. Es ist gut, dass wir diesen seit letztem Monat haben. Ich hoffe, dass wir bald auch ein Vergütungsoffenlegungsgesetz bekommen.

Würde der Landtag das noch in diesem Jahr verabschieden, könnte es zum 1. Januar 2015 in Kraft treten. Damit wäre sichergestellt, dass bereits die 2014 gezahlten Gehälter veröffentlicht werden. Ich freue mich auf die parlamentarische Beratung, be

danke mich für die Aufmerksamkeit, und ich bedanke mich vor allem dafür, dass es schon im Vorfeld eine breite Unterstützung gegeben hat. Ich glaube, hier können wir tatsächlich in großer Gemeinsamkeit etwas Gutes tun.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, PI- RATEN, SSW und vereinzelt SPD)

Das Wort für die CDU-Fraktion hat Herr Abgeordneter Tobias Koch.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Bezüge der Bundeskanzlerin, des Ministerpräsidenten, eines jeden Landrates, der Bürgermeister sowie aller Bundes- und Landtagsabgeordneten sind für jeden Bürger öffentlich bekannt, transparent und nachvollziehbar. Gleiches gilt auch für Abteilungsleiter in Ministerien und Rathäusern, da sich bei genaueren Studien der Stellenpläne auch deren jeweilige Besoldungsgruppe erschließt. Insofern erscheint es nur folgerichtig und konsequent, wenn auch die Gehälter der Geschäftsführer und Aufsichtsräte öffentlicher Unternehmen veröffentlicht werden.

(Beifall Dr. Patrick Breyer [PIRATEN])

In der Begründung des Gesetzestextes wird zutreffend darauf verwiesen, dass bei Unternehmen der öffentlichen Hand die Allgemeinheit mit Steuermitteln die Existenz der Unternehmen sicherstellt und die sich daraus ergebenen unternehmerischen Risiken trägt.

Im Gegenzug ist es deshalb angemessen, an öffentliche Unternehmen besondere Anforderungen hinsichtlich der Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit zu stellen. Vielleicht aus aktuellem Anlass: Solche Abgründe, wie sie sich nach der derzeitigen Berichterstattung bei den Kieler Stadtwerken und bei der HSH Nordbank aufzutun scheinen, darf es bei öffentlichen Unternehmen nicht geben.

(Beifall PIRATEN, vereinzelt CDU und Bei- fall Christopher Vogt [FDP])

Wir erwarten von öffentlichen Unternehmen zu Recht, dass sie dem Allgemeinwohl verpflichtet sind, dass sie nicht gegen die Interessen der öffentlichen Hand agieren, und genauso müssen sie sich auch einer öffentlichen Kontrolle unterwerfen.

Der Innen- und Rechtsausschuss hat mit Beschluss vom 12. August 2013 die Landesregierung einstim

(Ministerin Monika Heinold)