Wie lautet die Konsequenz für die wissenschaftsund versorgungspolitischen Leitplanken, die wir einziehen? Das Behandlungsspektrum einschränken? Ich meine, alle haben ganz klar gesagt, dass es genau das ist, was sie nicht wollen. Die Konzentration auf erlösbringende Behandlungen? Ich denke, auch da haben alle sehr deutlich gesagt, dass sie es nicht wollen. Ich habe zumindest die Fraktionsvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN so verstanden, wie ich es auch ganz klar für meine Fraktion sage: Im Zweifel die Bereitschaft zur dauerhaften Übernahme zusätzlicher finanzpolitischer Verantwortung auch für dieses UKSH. Denn welche Alternativen gibt es überhaupt zu dem, was wir heute anstoßen wollen? Wenn sich die Landesregierung eine möglichst breite parlamentarische Mehrheit für das anspruchsvolle Projekt wünscht, dann sind die Offenheit und die Transparenz, die bislang an den Tag gelegt wurden - ich will mich ausdrücklich beim Finanzstaatssekretär Fischer bedanken - -
- Entschuldigung! Wissenschaftsstaatssekretär Fischer! Es war ja keine Beschimpfung. - Jedenfalls will ich mich ausdrücklich bedanken.
Ich will aber auch sagen, dass auch der wirtschaftliche Erfolg, und zwar unabhängig davon, in welcher Höhe sich die Effizienzrendite tatsächlich realisieren lässt, erheblich davon abhängt, wie das außerordentlich anspruchsvolle medizinische Strukturkonzept umgesetzt wird. Dessen Umsetzung, meine sehr verehrte Dame und meine sehr geehrten Herren des UKSH-Vorstandes, erfordert natürlich auf der einen Seite Durchsetzungswillen und Durchsetzungsvermögen. Ich denke, Herr Professor Scholz, das haben Sie. Aber es erfordert eben auch unglaubliches Fingerspitzengefühl, um zu erreichen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des UKSH im gesamten Prozess pausenlos mitgenommen werden. Denn wir werden diesen Prozess nur mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des UKSH erfolgreich gestalten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich abschließend die große Einigkeit in dieser Frage und die Stimmung nutzen, um zwei oder drei politische Forderungen zu artikulieren, von denen ich überzeugt bin, dass sie grundsätzlich notwendig sind, um die Investitionen in unsere Krankenhauslandschaft und das Gesundheitsland SchleswigHolstein dauerhaft zu sichern.
Lassen Sie, Frau Finanzministerin, Frau Wissenschaftsministerin und Frau Gesundheitsministerin, den Startschuss für dieses Projekt damit einhergehen, dass wir endlich eine gemeinsame Investitionsplanung sowohl für das UKSH als auch für die übrigen Krankenhäuser im Land haben. Das Nebeneinanderher der Investitionsplanungen wird weder dem UKSH noch den anderen Krankenhäusern gerecht. Zu einer gemeinsamen, auf Erfolg aufbauenden Investitionsplanung gehört, Frau Gesundheitsministerin, dass Sie sich endlich selber in den Fall Sana Kliniken Lübeck einschalten.
Was dazu an Letztentscheid aus Ihrem Haus gekommen ist, das ist - wir werden den Fall ja sorgsam aufarbeiten - für das UKSH alles andere als optimal gelaufen. Das, was Sie uns hier vorgesetzt haben, hat auch keinen versorgungspolitischen Mehrwert.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, abschließend will ich sagen, ich wünsche dem UKSH, den Patientinnen und Patienten - wir alle können es irgendwann einmal werden, ich wünsche es niemandem, aber die Wahrscheinlichkeit ist recht hoch - und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dass das, was wir heute aus Überzeugung mit großer Mehrheit beschließen, ein Erfolg wird. Ich wünsche uns und allen, die diesen Prozess auch in den kommenden Legislaturperioden begleiten werden, dass wir heute die richtige Entscheidung treffen. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es besteht kein Zweifel, dass das UKSH seit Langem unter einem hohen baulichen Sanierungs- und Investitionsstau leidet.
Es besteht kein Zweifel daran, dass hier dringend Abhilfe geschaffen und dieser Sanierungs- und Investitionsstau zeitnah mit entsprechenden Baumaßnahmen behoben werden muss. Große Zweifel haben wir jedoch an dem Weg, den die Landesregierung beziehungsweise das UKSH gehen möchte.
Seit nunmehr sechs Jahren ist von der Sanierung des Universitätsklinikums die Rede. Begonnen hat das alles mit der Erstellung des medizinischen Strukturkonzeptes. Es wurden Soll-Konzeptionen für beide Standorte entwickelt, und im Folgejahr wurde der bauliche Masterplan vorgestellt. Dieser Masterplan mit seinem geschätzten Investitionsvolumen von rund 1,1 Milliarden € galt damals als nicht finanzierbar. Also wurde eine abgespeckte Version mit einer Investitionsobergrenze von 700 Millionen € auf den Weg gebracht. Auch dieser Plan galt als nicht finanzierbar. Ein weiteres Jahr ging dann ins Land. Im November 2010 wurde mit dem sogenannten Plan B endlich eine, so hieß es, refinanzierbare Lösung präsentiert. Die Investitionen in Krankenversorgung wurden auf solche Maßnahmen konzentriert, die durch ihre Effizienzrendite zur wirtschaftlichen Sanierung eine Finanzierung durch das UKSH aus eigener Kraft ermöglichen sollten. Das Perpetuum mobile UKSH war geboren.
Es klang zu schön, um wahr zu sein: Das UKSH baut an und um und generiert damit Einsparpotenziale, die ausreichen, um das gesamte Vorhaben zu refinanzieren.
Um die dieser Effizienzrendite zugrunde liegenden Potenziale zu heben, brauchte man aber erst einmal Geld. Im Haushalt abbildbar war das Volumen in Höhe von 380 Millionen € nur schwerlich. Denn wir haben in Schleswig-Holstein ja die Schuldenbremse. Hätte man diese Gelder in den Haushalt eingestellt, wie es eigentlich sein sollte, hätte man an vielen anderen Stellen Verzicht üben müssen. Daraufhin wurde ein Markterkundungsverfahren initiiert, dessen Modell - oh Wunder! - ein ÖPPModell war. 2012, also vier Jahre nach der Erstellung des medizinischen Strukturkonzepts, wurde der Auftrag für das Immobilienprojekt durch das UKSH bekannt gemacht, und zwar obwohl das
UKSH zu diesem Zeitpunkt streng genommen noch gar nicht der Träger der Bauarbeiten war. Erst ein Jahr später, am 27. September 2013, trat eine Gesetzesänderung zu § 9 des Hochschulgesetzes in Kraft, die es der Regierung ermöglichte, die Aufgaben per Verordnung auf das UKSH zu übertragen. Von dieser Möglichkeit wurde wiederum ein Jahr später Gebrauch gemacht. Per Verordnung des MBW vom 24. März 2014 wurde die Zuständigkeit für das Immobilien-ÖPP auf das UKSH übertragen. So weit, so fragwürdig.
In der Ausschreibung selber fand und findet man die bereits erwähnte Effizienzrendite. Verbindliche Vorgabe ist, dass die sich aus der Prozessoptimierung ergebende Einsparung - also die gern bemühte Effizienzrendite - die alleinige Finanzierungsquelle der Bauinvestition darstellte.
Das geschätzte Investitionsvolumen, das die maximale Investitionssumme inklusive Infrastrukturmaßnahmen bezeichnen sollte, wird in der Ausschreibung mit etwa 320 Millionen € beziffert. Auf die Ausschreibung hin erfolgte der wettbewerbliche Dialog. Das Ergebnis dieses Dialogs war beziehungsweise ist, dass die baulichen Maßnahmen so umstrukturiert wurden, dass mit der erzielbaren Effizienzrendite Maßnahmen in größerem Umfang realisierbar sind. Noch im Jahr 2010 kam man zu dem Schluss, dass der bauliche Masterplan in seiner Fassung nicht aus sich heraus finanzierbar sei. Man konzentrierte sich auf die wirklich notwendigen Maßnahmen. Vier Jahre später bläht man das Vorhaben wieder auf, weil sonst die Effizienzrendite nicht ausreichen würde.
Verfolgt man die Pressemeldungen der letzten Monate, dann wird es noch verwirrender. In einem Interview vom 19. Juni 2014 konstatierte Frau Ministerin Heinold gegenüber den „Kieler Nachrichten“, dass die ursprüngliche Veranschlagung von 540 Millionen € Sanierungskosten wohl zu knapp bemessen gewesen sei und - so Heinold weiter dass es schon früher die Einschätzung gegeben habe, dass die Sanierung 1,1 Milliarden € kosten könnte.
Am 10. September 2014 berichten die „Kieler Nachrichten“ dann von einem Betrag in Höhe von gut 550 Millionen €. Bezüglich der Effizienzrendite wäre wohl mehr ein Betrag um die 50 Millionen € herum, bisher gut 20 Millionen €, möglich. Die Rendite würde reichen, um die Bau- und Betriebskosten der neuen Gebäude über die nächsten 30 Jahre hinweg abzustottern.
Zur Erreichung der nunmehr neu errechneten Effizienzrendite gehören auch unpopuläre Maßnahmen der Prozessoptimierung. Dies soll unter anderem über Personalabbau vor allem im Pflegebereich, durch eine Fallzahlanhebung sowie eine Reduzierung der Verweildauer, kurzum durch Arbeitsverdichtung, realisiert werden.
Werte Regierung, wir sind davon überzeugt, dass sich die Effizienzrendite nicht wie erwartet einstellen wird.
Daran haben im Übrigen auch der Landesrechnungshof und zahlreiche andere Beteiligte ihre Zweifel. Die zugrunde gelegten Parameter und die erhofften Effekte zugunsten des UKSH sind weder vollumfänglich nachvollziehbar noch überprüfbar. Das ist eine Wirtschaftlichkeitsberechnung, die eher dem Blick in eine Glaskugel gleicht.
Ihre unsteten und dauerhaft variierenden Angaben hinsichtlich der Kosten und Einnahmen lassen einen Abbruch des Verfahrens und die Realisierung in Eigenregie durchaus sinnvoll erscheinen.
Herr Abgeordneter Schmidt, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder -bemerkung des Herrn Abgeordneten Dr. Stegner?
Lieber Herr Kollege Schmidt, ich habe zwei Fragen an Sie. Erstens. Wenn ich die beiden Eingangssätze Ihrer Rede eben richtig verstanden habe, nämlich wie nötig es sei, dass die Sanierung des UKSH jetzt geschehe, dann verstehe ich nicht, wie Sie einen Vorschlag machen können, der dazu führt, dass wir erst Jahre später anfangen könnten und dadurch deutlich schlechtere Ergebnisse hätten. Das müssten Sie einmal erklären.
Zweitens. Der Kollege Weber - und ich habe darauf keinen Widerspruch gehört - hat deutlich darauf hingewiesen, dass, wenn die Rahmenbedingungen, die wir ja nicht alleine gestalten können, sondern die teilweise vom
Bund kommen, nicht eintreten, dieses Land zum UKSH stehen wird und seine finanzpolitische Verantwortung auch wahrnehmen wird. Dies hat der Kollege Weber ausdrücklich gesagt, und das findet auch meine Zustimmung. Vielleicht können Sie sich zu diesen beiden Punkten einmal äußern und uns sagen, warum die PIRATEN hier Schaden anrichten wollen.
Das würden sie nämlich tun, wenn sie eine Mehrheit hätten. Diese haben sie erfreulicherweise nicht. Aber das würden sie tun, wenn das Verfahren abgebrochen würde und die Sanierung nicht stattfände.
- Herr Dr. Stegner, zunächst muss man festhalten, dass die Weichen in der Vergangenheit falsch gestellt worden sind.
Wir haben jetzt die Situation, dass wir uns über 30 Jahre hinweg vertraglich binden werden. Wenn wir diese Effizienzrendite nicht erwirtschaften werden, dann werden wir ein noch größeres Problem mit dem Defizit des UKSH haben. Über 30 Jahre! Und wir können über 30 Jahre hinweg nichts gegen diesen Vertrag unternehmen.
Das bedeutet, und das ist auch eine Erwartung, die ich habe: Wenn heute die Entscheidung über die Sanierung des UKSH getroffen wird, dann muss die Finanzministerin auch deutlich sagen, welche Verantwortung sie über 30 Jahre hinweg übernehmen will. Die Effizienzrendite wird so nicht erwirtschaftet werden, und es kommen Kosten auf das UKSH zu. Wir wären über 30 Jahre lang gebunden und müssten die entstehenden Kosten dann auch bezahlen.